Fachkräftegewinnung für Schulen und Kindertagesstätten
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Fachkräftegewinnung für Schulen und Kindertagesstätten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1098
21. Wahlperiode 01.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Sylvia Rietenberg, Denise
Loop, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Ayşe Asar, Lamya Kaddor und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fachkräftegewinnung für Schulen und Kindertagesstätten
Der deutsche Arbeitsmarkt ist auf Zuwanderung angewiesen: Aktuelle
Schätzungen prognostizieren eine Lücke von über 500 000 Fachkräften und 1,4
Millionen Arbeitskräften – Tendenz steigend (vgl. IAB-Forum [2025]: IAB-
Monitor Arbeitskräftebedarf 4/2024). Im pädagogischen Bereich ist der
Fachkräftemangel so groß, dass Kinder die Folgen bereits heute durch
Unterrichtsausfall an Schulen, verkürzte Öffnungszeiten oder vollständige Schließtage in
Kitas spüren. Laut Kita-Bericht 2024 des Paritätischen Gesamtverbands fehlen
bundesweit rund 125 000 Fachkräfte (vgl. Deutscher Paritätischer
Wohlfahrtsverband Gesamtverband [2024]). Für Schulen geht die
Kultusministerkonferenz (KMK) bis 2030 von einem Mangel von rund 49 000 Lehrkräften aus (vgl.
KMK [2025]: Lehrkräfteeinstellungsbedarf und -angebot 2024–2035).
Aufgrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem
Schuljahr 2026/2027 und der fortschreitenden Inklusion beziffern andere Studien den
Bedarf sogar auf nahezu das Doppelte (vgl. Klemm [2022]: Entwicklung von
Lehrkräftebedarf und -angebot in Deutschland bis 2030). Das Deutsche
Schulbarometer zeigt zudem, dass die Lehrkräfte von heute unter einer erheblichen
Arbeitsbelastung leiden (vgl. Robert Bosch Stiftung [2025]: Deutsches
Schulbarometer: Befragung Lehrkräfte).
Unter der Ampelregierung wurde im Jahr 2024 die Gesamtstrategie Fachkräfte
in Kitas und Ganztag veröffentlicht, die Maßnahmen im Bereich berufliche
Orientierung, Aus- und Weiterbildung das Heben von Potenzialen zusätzlicher
Berufsgruppen sowie Verbesserungen der Arbeits- und Rahmenbedingungen
empfiehlt. Die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen, „die duale
Ausbildung für Erzieherberufe [...] ein[zu]führen“ (Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, S. 98). Zusätzlich will die Bundesregierung „(d)ie
Anwerbung internationaler Fachkräfte für Kitas [...] beschleunigen, vereinfachen
und ausweiten“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 98).
Aktuell gelingt zu wenigen der im Ausland qualifizierten Pädagoginnen und
Pädagogen – also Personen, die im Ausland einen Lehramtsabschluss oder
einen Abschluss mit deutschem Referenzberuf wie etwa Erzieherin bzw.
Erzieher erworben haben – der schnelle und unbürokratische Einstieg in den
Arbeitsmarkt. Wie in anderen Berufen stellen langwierige und komplizierte
Anerkennungsverfahren ein echtes Nadelöhr für eine schnelle und erfolgreiche
Integration in das Arbeitsleben dar (vgl. Lokhande, Mohini [2025]: Verborgene
Potenziale erschließen). Die größten Verzögerungen treten zwischen Ausstellung
eines Defizitbescheids über die Nachqualifizierung und finalem
Anerkennungsbescheid auf. Gründe hierfür sind u. a. fehlende Kapazitäten bei
Qualifizierungsanbietern und zu wenige Prüfungstermine. Dies betrifft insbesondere die
reglementierten Berufe, wie pädagogische Fachkräfte (vgl. Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) [2024]: Bericht zum Anerkennungsgesetz
2023). Tatsächlich zeigen Studien, dass viele Fachkräfte an diesem Punkt aus
den Anerkennungsverfahren aussteigen (vgl. Atanassov et al. [2023]: Verlorene
Pflegefachkräfte. Wann die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme das
Anerkennungsverfahren ausbremsen kann und wie Abbrüche vermieden werden
können). Hauptgründe sind die hohen Kosten der Nachqualifizierung sowie
unzureichende finanzielle Unterstützung. Zwar existieren Beratungs- und
Unterstützungsangebote, diese sind jedoch oft fragmentiert, unübersichtlich und nicht
ausreichend bekannt. Zudem besteht ein Missverhältnis zwischen der hohen
Nachfrage und einem regional ungleich verteilten Angebot an fachlicher und
sprachlicher Nachqualifizierung (vgl. BMBF [2024]).
Die erfolgreiche Integration ausländischer Pädagoginnen und Pädagogen in den
Arbeitsmarkt ist nicht nur mit Blick auf die gravierenden Fachkräftelücken in
Schulen und Kitas wünschenswert, sondern auch aus integrations- und
diversitätspolitischer Perspektive. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hat in
ihrem Beschluss vom 6. Dezember 2024 ausdrücklich die zentrale Bedeutung
einer beschleunigten Anerkennung ausländischer Abschlüsse bekräftigt (vgl.
Umlaufbeschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 6. Dezember 2024).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung, den Beruf Erzieherin bzw. Erzieher
grundständig nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu dualisieren, und wenn ja,
werden die Träger der Kindertagesstätten als Ausbildungsbetriebe die
Ausbildung von Fachkräften übernehmen?
2. Wird für die im Koalitionsvertrag geplante duale Ausbildung für
Erzieherinnen bzw. Erzieher eine tarifliche Ausbildungsvergütung nach TVöD
gelten (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 98)?
3. Plant die Bundesregierung, mit der dualen Ausbildung für Erzieherinnen
bzw. Erzieher die schulische Ausbildung für Erzieherinnen bzw. Erzieher
zu ersetzen, oder werden beide Ausbildungsformen weiter nebeneinander
existieren und damit auch eine Ungleichbehandlung der Auszubildenden
hinsichtlich Vergütung und rechtlicher Absicherung?
4. In wie vielen Bundesländern werden nach Kenntnissen der
Bundesregierung noch Schulgelder für die Ausbildung von Erzieherinnen und
Erziehern erhoben, und plant die Bundesregierung eine bundesweite Regelung
zur Schulgeldfreiheit bei Ausbildungen im pädagogischen Bereich?
5. In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
noch keine Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) für Erzieherinnen und
Erzieher?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbruchquote bei
Ausbildungen im pädagogischen Bereich?
7. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf
Jahren Fortbildungen im pädagogischen Bereich durch das Aufstiegs-
BAföG (AFBG) oder durch Weiterbildungsförderungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III) gefördert?
8. Wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Öffnung der AFBG-
Förderung für Fortbildungen auf gleicher Stufe für Mangelberufe auch für
den Beruf Erzieherin bzw. Erzieher gelten (vgl. Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD, S. 74)?
9. Besitzt die Bundesregierung Konzepte für die Umsetzung der von Bayern
im Jahr 2023 initiierte Bundesratsinitiative „Für eine kostenfreie
Meisterausbildung“?
a) Wenn ja, gibt es bereits Eckpunkte zu dem Konzept?
b) Wenn ja, wann wird hier mit Vorlage eines Konzepts zu rechnen sein?
10. Plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag geplanten
Teilqualifikationen auch für Berufe im pädagogischen Bereich zu entwickeln (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 75)?
11. Wann wird das in der Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag
empfohlene Fortbildungscurriculum „Qualifizierung von Beschäftigten im
Ganztag ohne pädagogische Ausbildung“, welches das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
federführend entwickelt, fertiggstellt?
12. Wie viele der im Jahr 2024 gestarteten Pilotberufssprachkurse
„Frühpädagogische Berufe“ gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, und
plant die Bundesregierung eine Verstetigung der Kurse?
13. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse zum Umsetzungsstand der
Vorschläge der KMK zur Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge, und
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret zur Stärkung der
Lehrkräfteausbildung?
14. Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
wurden von Pädagoginnen und Pädagogen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gestellt?
a) Aus welchen Ländern kamen in diesem Zeitraum die meisten
Antragstellerinnen und Antragsteller (bitte die ersten fünf Länder nennen)?
b) Wie viele der Antragstellerinnen und Antragsteller kamen in diesem
Zeitraum aus EU-Staaten und wie viele aus Drittstaaten?
15. Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen den einzelnen Bundesländern hinsichtlich der Zuständigkeiten und
des Verfahrens bei der Anerkennung von pädagogischen Abschlüssen, und
besteht die Absicht, für eine Vereinheitlichung zu sorgen?
16. Wie lange dauern nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bearbeitungszeiten bei der Anerkennung von pädagogischen Abschlüssen in den
einzelnen Bundesländern (bitte nach den einzelnen Bundesländern
aufschlüsseln)?
17. Plant die Bundesregierung, sich an den Ländern mit der kürzesten
Bearbeitungszeit in Form eines Best-Practice-Modells zu orientieren bei ihrem
Vorhaben, „die Anwerbung internationaler Fachkräfte für Kitas [zu]
beschleunigen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 98)?
18. Welche Beratungsangebote gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
auf Landes- und Bundesebene konkret für die Anerkennungsverfahren für
Pädagoginnen und Pädagogen?
19. Plant die Bundesregierung – in Kooperation mit Ländern und Kommunen
– im Rahmen ihres Vorhabens, „die Anwerbung internationaler Fachkräfte
für Kitas [zu] beschleunigen, vereinfachen und ausweiten“
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 98), Maßnahmen, um die
Anerkennungsstellen für Pädagoginnen und Pädagogen in den Ländern zu
entlasten, und wenn ja, welche?
20. Plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Vorhabens, „die Anwerbung
internationaler Fachkräfte für Kitas [zu] beschleunigen, [zu] vereinfachen
und aus[zu]weiten“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD,
S. 98), die Änderung der Kompetenzlage zwischen Bund und Ländern bei
den Anerkennungsverfahren von Pädagoginnen und Pädagogen, trotz
landesrechtlicher Regelung der Berufe?
21. Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
wurden seit Beginn des Jahres 2024 bis heute gestellt, und welche waren
in diesem Zeitraum die fünf antragsstärksten Berufe (bitte für
reglementiert und nichtreglementiert benennen)?
22. Verbleibt das Referat Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR), oder wird es in ein anderes Ressort eingegliedert, und wenn ja,
in welches?
23. Welche Projekte im Bereich Anerkennungsberatung werden derzeit aus
Bundesmitteln gefördert?
24. Plant die Bundesregierung, den Anerkennungszuschuss, welcher im
Jahr 2027 ausläuft (vgl. BMBF (2025): Der Anerkennungszuschuss.
Chancen der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nutzen),
zu verlängern?
25. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Bearbeitungsfrist von sechs
Wochen für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu
erreichen, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
26. Plant die Bundesregierung, das Förderprogramm „IQ – Integration durch
Qualifizierung“ in die Bundesagentur für Arbeit zu integrieren und dort zu
verstetigen?
a) Wenn ja, plant die Bundesregierung dafür eine gesetzliche Grundlage,
und welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?
b) Wenn ja, sollen die bundesweiten Beratungsstellen von IQ, die in
unterschiedlichen Trägerschaften organisiert sind, erhalten bleiben,
oder wird die Beratung komplett in den Arbeitsagenturen stattfinden?
c) Wenn ja, soll das Personal der IQ-Beratungsstellen von den Agenturen
übernommen werden oder das bestehende Personal in den Agenturen
für die Beratung qualifiziert werden?
27. Plant die Bundesregierung über die Verstetigung der
Anerkennungsberatung in der Bundesagentur für Arbeit hinaus (vgl. Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD, S. 14), bundesseitig Projekte zur
Anerkennungsberatung zu fördern?
28. Plant die Bundesregierung eine Novellierung des
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)?
29. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Errichtung der
geplanten „Work-and-stay-Agentur“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD, S. 14) vor, und welches Ressort wird hier federführend
sein?
a) Ab wann sollen, nach den Plänen der Bundesregierung,
Anerkennungsverfahren durch die geplante „Work-and-stay“-Agentur
durchgeführt werden?
b) Sollen, nach den Plänen der Bundesregierung, nur die
Anerkennungsverfahren für bundesrechtlich oder auch für landesrechtlich geregelte
Berufe durch die „Work-and-stay“-Agentur durchgeführt werden?
c) Sollen, nach Plänen der Bundesregierung, auch die
Anerkennungsverfahren für Pädagoginnen und Pädagogen durch die „Work-and-stay“-
Agentur durchgeführt werden?
30. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Kapazitäten der
Weiterbildungsträger in der Nachqualifizierung zu erhöhen, und welche
Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Bundesländern zu diesem Zweck geplant?
31. Wird die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die
künftig als im Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) genannte Stelle die
Bestätigung im Ausland erworbener Qualifikationen durchführen soll,
a) weiterhin bei der KMK angesiedelt sein oder in Bundesverantwortung
wechseln,
b) für ihre neuen Aufgaben von Bund und Ländern finanziell und
personell besser ausgestattet werden?
32. Wie viele Zulassungen der ZAB über § 6 der Beschäftigungsverordnung
(BeschV) hat es seit Inkrafttreten des Paragrafen am 1. März 2024
gegeben (bitte nach Monaten und Berufen aufschlüsseln)?
33. Plant die Bundesregierung für bundesrechtlich geregelte Berufe eine
kurzfristige automatisierte eingeschränkte Berufszulassung mit den
Erstbescheiden über eine Anerkennung unter Auflage einer
Anpassungsmaßnahme oder eine teilweise Gleichwertigkeit und für die Tätigkeit ausreichend
vorhandene Sprachkenntnisse, so wie es die Ministerpräsidentenkonferenz
(MPK) empfiehlt (vgl. Umlaufbeschluss 2025), und wenn ja, für welche?
34. Plant die Bundesregierung – in Zusammenarbeit mit den Ländern – auch
die Antragsstellung in den Sprachen der (Haupt-)Herkunftsländer zu
ermöglichen?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn ja, für welche Sprachen?
35. Wie viele Visa zum Absolvieren einer Berufsausbildung nach § 16a des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurden seit Inkrafttreten der Novelle des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes insgesamt erteilt (bitte nach
Herkunftsländern aufschlüsseln)?
a) Für welche Ausbildungsberufe wurden am meisten Visa
gemäß § 16a AufenthG erteilt (bitte die ersten fünf
Ausbildungsberufe nennen und nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Berufsausbildungen wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung bis heute erfolgreich abgeschlossen?
36. Wie viele Visa zum Absolvieren einer Berufsausbildung nach § 16a
AufenthG wurden seit Inkrafttreten der Novelle des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für einen Ausbildungsberuf im pädagogischen Bereich
erteilt (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
37. Wie viele Visa nach § 16b AufenthG wurden in den letzten zehn Jahren
zum Lehramtsstudium vergeben (bitte nach Herkunftsländern
aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Personen arbeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung zum heutigen Zeitpunkt als Lehrerinnen bzw. Lehrer in
Deutschland?
b) Wie viele dieser Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
ihr Studium zwar erfolgreich abgeschlossen, arbeiten aber zum
heutigen Zeitpunkt nicht als Lehrkräfte?
38. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Übergangsquote
von internationalen Lehramtsstudierenden in den deutschen Schuldienst
zu erhöhen?
39. Wie viele Visa wurden seit Inkrafttreten der Novelle des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zwecks Anerkennungspatenschaften zwischen
Unternehmen und ausländischer Fachkraft nach § 16d Absatz 3 AufenthG
erteilt (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
a) Für welche Berufe wurden die meisten Anerkennungspatenschaften
vergeben (bitte die fünf häufigsten Branchen nennen und nach
Herkunftsländern aufschlüsseln)?
b) Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die
Anerkennungspatenschaften auch von Kitas in Anspruch genommen werden, um
ausländische Fachkräfte anzuwerben?
c) Und plant die Bundesregierung, Anreize zu schaffen, um mehr
Unternehmen zu motivieren, Anerkennungspatenschaften einzugehen?
40. Wie viele Chancenkarten wurden seit Inkrafttreten der Novelle des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erteilt, und wie viele
Anerkennungsverfahren wurden während eines Aufenthalts nach § 20a AufenthG eingeleitet
(bitte nach Herkunftsländern und monatlicher Erteilung aufschlüsseln)?
Berlin, den 1. August 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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