Schriftliche Frage 79 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind der Bundesregierung betriebliche Anweisungen wie das Verschließen von Türen, die Fahrgäste beim Ein- und Ausstieg an Bahnsteigen, die k…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 79 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind der Bundesregierung betriebliche Anweisungen wie das Verschließen von Türen, die Fahrgäste beim Ein- und Ausstieg an Bahnsteigen, die k…
Frage 79 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sind der Bundesregierung betriebliche Anweisungen wie das Verschließen von Türen, die Fahrgäste beim Ein- und Ausstieg an Bahnsteigen, die kürzer als der dort haltende Zug sind, sichern, bekannt, und wenn ja, welche, und welche Regelwerke sind bei solchen betrieblichen Anweisungen zu berücksichtigen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 28. August 2026:
Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung legt in § 34 Absatz 8 fest, dass „(…) Reisezüge nur dann länger als der Bahnsteig sein dürfen, wenn die Sicherheit der Reisenden durch betriebliche Anweisungen gewährleistet ist.“ Hierzu treffen die Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprechende Regelungen. Nach Angaben der Deutschen Bahn AG sind bei der DB Fernverkehr AG betrieblichen Anweisungen zur Sicherung der Reisenden in den Regelbüchern für Triebfahrzeugführer bzw. Zugbegleiter bekanntgegeben. Bei der DB Regio AG sind betriebliche Maßnahmen vorgesehen, wie beispielsweise die Nichtfreigabe einzelner Türen, die Sperrung bestimmter Zugteile und Vorgaben zur Wahl des Halteplatzes.
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