Schriftliche Frage 66 von Wolfgang Wiehle (AfD): Welche Maßnahmen treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn AG (DB AG) bzw. die Tochtergesellschaften der DB AG – ggf. in A…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
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Schriftliche Frage 66 von Wolfgang Wiehle (AfD): Welche Maßnahmen treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn AG (DB AG) bzw. die Tochtergesellschaften der DB AG – ggf. in A…
Frage 66 (Wolfgang Wiehle, AfD):
Welche Maßnahmen treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn AG (DB AG) bzw. die Tochtergesellschaften der DB AG – ggf. in Abstimmung/Zusammenarbeit mit den Behörden –, um Häufigkeit, Länge und Auswirkungen von Verspätungen aufgrund von „Personen im Gleis“ zu verringern, und in welchem Ausmaß trifft es zu, dass in der Vergangenheit Amtshilfe durch Landespolizeien zugunsten des alleinigen Einsatzes der Bundespolizei zurückgedrängt wurde (https://utopia.de/news/perso nen-im-gleis-polizei-falsche-gedanken_565324/; www.s-bahn-hamburg.de/magazin/Betrieb/person en-im-gleis)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 30. April 2025:
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wurde das entsprechende Regelwerk im Jahr 2023 dahingehend konkretisiert, dass es die betrieblichen Maßnahmen und Verfahrensweisen zu Personen im/am Gleis grundsätzlich in die nachfolgend dargestellten drei Fälle unterscheidet mit dem Ziel, die betrieblichen Auswirkungen der Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. 1. Kinder im Gleis Im Falle der Sichtung von Kindern im Gleisbereich wird der Zugverkehr unverzüglich eingestellt und betroffene Streckenabschnitte werden gesperrt. Sobald keine Kinder mehr im Gleis sind, erteilt der bzw. die sich vor Ort befindliche Notfallmanager bzw. Notfallmanagerin die Freigabe für die Aufhebung dieser Maßnahme. 2. Kinder am Gleis oder Personen im Gleis Bei Personen im Gleis oder Kindern am Gleis wird der Zugverkehr nicht sofort grundsätzlich eingestellt, sondern es werden die sich im betroffenen Bereich befindlichen Züge durch die Fahrdienstleitung mit Befehl zur Erkundung beauftragt („Fahren auf Sicht“). Nach Rückmeldung des zuletzt gefahrenen Zuges, dass keine Kinder mehr am bzw. Personen mehr im Gleis sind, wird die Maßnahme aufgehoben. 3. Personen am Gleis Bei Personen am Gleis erfolgt eine mündliche Anweisung durch die Fahrdienstleitung an den Triebfahrzeugführer bzw. die Triebfahrzeugführerin zur Beobachtung der Streckenabschnitte und entsprechender Rückmeldung. Bei Anzeichen eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit der Person(en) am Gleis ist wie bei 1. (Kinder im Gleis) zu verfahren. Das Monitoring der DB AG zu Personen am/im Gleis seit Einführung des neuen Regelwerks zeigt, dass die Anzahl – der Vorfälle, in denen es keine Einschränkungen durch betriebliche Maßnahmen gab, um 13 Prozent angestiegen ist; – der Fahrten auf Sicht auf dem gleichen Niveau geblieben ist (relativ zur Gesamtzahl der Vorfälle stieg sie um einen Prozentpunkt); – der vorsorglichen Gleissperrungen um 16 Prozent gesunken ist und – der Gleissperrungen in Kooperation mit der Polizei um 14 Prozent gesunken ist. Darüber hinaus betreibt die DB AG gemeinsam mit der Bundespolizei und weiteren Partnern umfangreiche Präventionsarbeit. Das gemeinsame Ziel ist es, durch frühzeitige zielgruppengerechte Aufklärung und Information Unfälle an Bahnanlagen zu verhindern. Viele DB- Präventionsexperten sind genau dort im Einsatz, wo Sensibilisierung nötig ist, z. B. in Schulen, Kitas und Bahnhöfen. Sie vermitteln altersgerecht das richtige Verhalten an Bahnanlagen. Weitere Infos dazu sind unter www.deutschebahn.com/unfallpraevention zu finden. Diese Präventionsteams werden personell derzeit weiter ausgebaut. Bekannte Stellen, an denen beispielsweise wiederholt eine vermeintliche Abkürzung über Gleise genommen wird, werden verstärkt mit DB-Sicherheitsteams bestreift und entsprechende Warnhinweise gut sichtbar angebracht. Zum zweiten Teil Ihrer Frage liegen der DB AG keine Angaben vor, da deren Erfassung der Fälle zu Gleissperrungen in Kooperation mit der Polizei nicht zwischen Landes- und Bundespolizei unterscheidet. Ergänzend ist anzumerken, dass die Festlegung, welche Polizeikräfte zum Einsatz kommen, das Ergebnis eines polizeifachlichen Bewertungsprozesses der jeweiligen Einsatzlage durch die verantwortliche Polizeiführung ist. In den polizeilichen Bewertungsprozess fließen neben der jeweiligen Gefahrenart auch die Verfügbarkeit von Kräften sowie die Raum-Zeit- Berechnung ein.
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