Schriftliche Frage 7 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Kann die Bevölkerung vor dem Hintergrund, dass die gesetzlichen Schutzfristen für die Veröffentlichung der NSDAP-Mitgliederkartei Ende 2027…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 7 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Kann die Bevölkerung vor dem Hintergrund, dass die gesetzlichen Schutzfristen für die Veröffentlichung der NSDAP-Mitgliederkartei Ende 2027…
Frage 7 (Donata Vogtschmidt, Die Linke):
Kann die Bevölkerung vor dem Hintergrund, dass die gesetzlichen Schutzfristen für die Veröffentlichung der NSDAP-Mitgliederkartei Ende 2027 auslaufen und Archivportale wie die der ZEIT oder des SPIEGEL stark nachgefragt wurden, damit rechnen, ab dem Jahr 2028 über das Bundesarchiv auf die vollständige NSDAP- Mitgliederkartei zugreifen zu können, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bereits heute, um nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen eine möglichst zeitnahe Veröffentlichung sicherzustellen?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 10. August 2026:
Die Benutzung der NSDAP-Mitgliederkartei ist im Bundesarchiv bereits seit Übernahme der Unterlagen im Jahre 1994 im Rahmen der archivrechtlichen Regelungen möglich. Nutzende können Anfragen stellen und erhalten zeitnah Auskunft. Für die Online-Stellung und Durchsuchbarkeit der Kartei nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen sind technische Voraussetzungen zu schaffen, zu denen aktuell noch keine Auskunft gegeben werden kann.
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