Schriftliche Frage 93 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung bereits geprüft, welche digitalen Überwachungs-, Ortungs- und Eingriffstechnologien (z. B. Radar, Funk- und Signalau…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 93 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung bereits geprüft, welche digitalen Überwachungs-, Ortungs- und Eingriffstechnologien (z. B. Radar, Funk- und Signalau…
Frage 93 (Donata Vogtschmidt, Die Linke):
Hat die Bundesregierung bereits geprüft, welche digitalen Überwachungs-, Ortungs- und Eingriffstechnologien (z. B. Radar, Funk- und Signalaufklärung, cyberphysische Störmaßnahmen) im Rahmen einer erweiterten Drohnenabwehr durch die Bundeswehr im Inland eingesetzt werden dürften, und welche verbindlichen Garantien bestünden, dass dabei Grundrechte – insbesondere Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung – sowie die parlamentarische Kontrolle gewahrt bleiben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 8. Oktober 2025:
Verfügbare Technologien werden nur im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse zum Einsatz gebracht. Soweit die Bundeswehr im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung zur Drohnenabwehr zum Einsatz kommen kann, ist sie – wie bei jeder anderen Verwendung auch – an die geltenden Grundrechte gebunden und unterliegt der umfassenden parlamentarischen Kontrolle. In diesem Zusammenhang erhobene personenbezogene Daten würden nach den verbindlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt, insbesondere unterlägen sie einer strikten Zweckbindung.
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