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Schriftliche Frage 93 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung bereits geprüft, welche digitalen Überwachungs-, Ortungs- und Eingriffstechnologien (z. B. Radar, Funk- und Signalau…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 93 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung bereits geprüft, welche digitalen Überwachungs-, Ortungs- und Eingriffstechnologien (z. B. Radar, Funk- und Signalau… Frage 93 (Donata Vogtschmidt, Die Linke): Hat die Bundesregierung bereits geprüft, welche digitalen Überwachungs-, Ortungs- und Eingriffstechnologien (z. B. Radar, Funk- und Signalaufklärung, cyberphysische Störmaßnahmen) im Rahmen einer erweiterten Drohnenabwehr durch die Bundeswehr im Inland eingesetzt werden dürften, und welche verbindlichen Garantien bestünden, dass dabei Grundrechte – insbesondere Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung – sowie die parlamentarische Kontrolle gewahrt bleiben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 8. Oktober 2025: Verfügbare Technologien werden nur im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse zum Einsatz gebracht. Soweit die Bundeswehr im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung zur Drohnenabwehr zum Einsatz kommen kann, ist sie – wie bei jeder anderen Verwendung auch – an die geltenden Grundrechte gebunden und unterliegt der umfassenden parlamentarischen Kontrolle. In diesem Zusammenhang erhobene personenbezogene Daten würden nach den verbindlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt, insbesondere unterlägen sie einer strikten Zweckbindung.

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