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Schriftliche Frage 111 von Peter Felser (AfD): Welche konkreten Kosteneinsparungen in Euro jährlich ab dem Jahr der vollständigen Inbetriebnahme (voraussichtlich 2029) kalkuliert die Bund…

dip / schriftliche_frage 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 111 von Peter Felser (AfD): Welche konkreten Kosteneinsparungen in Euro jährlich ab dem Jahr der vollständigen Inbetriebnahme (voraussichtlich 2029) kalkuliert die Bund… Frage 111 (Peter Felser, AfD): Welche konkreten Kosteneinsparungen in Euro jährlich ab dem Jahr der vollständigen Inbetriebnahme (voraussichtlich 2029) kalkuliert die Bundesregierung durch die angekündigte Zusammenlegung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des Max Rubner-Instituts (MRI) und des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) zum neuen Bundesinstitut für Risikobewertung und Ernährung, und welche genauen Finanzmittel sowie Planstellen (in Vollzeitäquivalenten) sind in den derzeit vorliegenden Planungsständen für die künftigen Wirtschaftspläne des neuen Instituts jeweils für die Kernaufgaben der Lebensmittelsicherheit und Ernährungssicherung einerseits sowie für die Aufgabenbereiche der Ernährungsbildung und Risikokommunikation andererseits veranschlagt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 14. August 2026: Zum jetzigen Zeitpunkt können die erzielbaren jährlichen Kosteneinsparungen ab Inbetriebnahme des neuen Bundesinstituts nicht belastbar beziffert werden. Ihre Höhe hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, insbesondere von der konkreten Ausgestaltung der Zusammenführung und noch zu treffenden organisatorischen Entscheidungen der Unterbringung. Durch die Bündelung von Aufgaben und Strukturen werden kurz, mittel- und langfristig Effizienzgewinne und Synergieeffekte erzielt werden. Die konkrete Ausgestaltung des Wirtschaftsplans hängt von einer Vielzahl von Entscheidungen ab und wird abschließend Gegenstand des Haushaltsaufstellungsverfahrens sein. Eine belastbare Zuordnung von Planstellen und Finanzmitteln zu einzelnen Kernaufgaben ist daher zum derzeitigen Planungsstand noch nicht möglich.

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