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Schriftliche Frage 26 von Ulrich von Zons (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der terroristischen Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin und dem B…

dip / schriftliche_frage 12.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 26 von Ulrich von Zons (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der terroristischen Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin und dem B… Frage 26 (Ulrich von Zons, AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der terroristischen Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin und dem Bekennerschreiben der „Vulkangruppen“ hinsichtlich dieser Gruppierung bzw. Gruppierungen vor und welchen Aktionsradius weisen deren Anschläge und Anschlagsversuche im Bundesgebiet aus (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/vulk angruppe-anschlag-berlin-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Januar 2026: In Berlin und Brandenburg wurden seit dem Jahr 2011 in unregelmäßigen Abständen bisher 13 Brandanschläge auf Infrastrukturanlagen, insbesondere Bahnanlagen, Telekommunikationseinrichtungen und öffentliche Versorgungsleitungen, begangen, zu denen anonyme Autoren auf einschlägigen linksextremistischen oder von Linksextremisten genutzten Internetplattformen Bekennerschreiben veröffentlichen, in denen sie sich selbst als „Vulkangruppen“ bezeichnen. Die Täter veröffentlichten meist noch am Tag des Anschlags eine Taterklärung. Ziel der Taten sei es demnach, die alltäglichen Funktionsabläufe zu stören. Dies begründet sich in einer fundamentalen Ablehnung der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Vulkangruppen und deren Ziel, diese zu verändern. Eine weitergehende Beantwortung der Fragestellung muss unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine Auskunft aus Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt. Im Übrigen erteilt die Bundesregierung zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte.

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