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Schriftliche Frage 26 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung, dass nach einer bürointernen Auswertung der Antworten auf meine bislang 52 Schriftlichen Einzelfragen in de…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 26 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung, dass nach einer bürointernen Auswertung der Antworten auf meine bislang 52 Schriftlichen Einzelfragen in de… Frage 26 (Dr. Ingo Hahn, AfD): Wie erklärt die Bundesregierung, dass nach einer bürointernen Auswertung der Antworten auf meine bislang 52 Schriftlichen Einzelfragen in der 21. Wahlperiode lediglich 24 Fragen vollständig, jedoch 20 Fragen nur teilweise und acht Fragen überhaupt nicht in ihrem eigentlichen Fragekern beantwortet wurden, und hält sie es für notwendig, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um künftig eine vollständige, sachgerechte und dem parlamentarischen Fragerecht entsprechende Beantwortung meiner Schriftlichen Fragen sicherzustellen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. August 2026: Die Bundesregierung misst dem Parlamentarischen Fragewesen höchste Bedeutung bei. Es ist stets ihr Anliegen, Fragen aus dem Parlament substanziell, umfassend und fristgerecht zu beantworten. Dabei beachtet die Bundesregierung die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Anforderungen an die Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung eine Antwort verweigern kann, wenn ein vom Bundesverfassungsgericht anerkannter Verweigerungsgrund vorliegt. Diese Entscheidung ist im Einzelfall ausführlich, nachvollziehbar und plausibel zu begründen. Der vorliegenden Schriftlichen Frage ist nicht zu entnehmen, aus welchen Gründen aus der Sicht des Fragestellers „20 Fragen nur teilweise und acht Fragen überhaupt nicht in ihrem eigentlichen Fragekern beantwortet wurden“ (Zitat aus der hier vorliegenden Schriftlichen Frage 26). Da der Fragesteller, soweit ersichtlich, auch keine entsprechenden Nachfragen an die Bundesregierung richtete und ein vermeintlich fehlerhaftes oder unvollständiges Antwortverhalten kritisierte, kann hier nur eine allgemeine Antwort erfolgen. Gemäß § 105 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) i. V. m. Anlage 4 Nr. 14 sind Schriftliche Fragen binnen einer Woche zu beantworten. In der Praxis nimmt die Detailtiefe Schriftlicher Fragen ständig zu. Innerhalb dieser kurzen Antwortfrist sind zeitintensive Recherchen und umfassende Ressortabfragen unter Einbeziehung der Geschäftsbereichsbehörden jedoch häufig nicht möglich. Dies kann dazu führen, dass Schriftliche Fragen nicht oder nicht vollständig beantwortet werden. Eine Fristverlängerung ist gemäß § 104 Absatz 2 GOBT nur für die Beantwortung Kleiner Anfragen vorgesehen. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Fragen von der Bundesregierung anders interpretiert und ausgelegt werden als vom Fragesteller intendiert. Eine aus fachlicher Sicht vollständige und richtige Antwort könnte ggf. vom Fragesteller als nicht „dem eigentlichen Fragekern“ entsprechend bewertet werden.

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