Schriftliche Frage 44 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wurden in den letzten fünf Jahren zivilgesellschaftliche Projekte oder Vereine mit Bundesmitteln gefördert, die nach Einschätzung des Bundes…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 44 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wurden in den letzten fünf Jahren zivilgesellschaftliche Projekte oder Vereine mit Bundesmitteln gefördert, die nach Einschätzung des Bundes…
Frage 44 (Jan Wenzel Schmidt, AfD):
Wurden in den letzten fünf Jahren zivilgesellschaftliche Projekte oder Vereine mit Bundesmitteln gefördert, die nach Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz oder des Bundeskriminalamts als linksextrem beeinflusst oder unterwandert eingestuft gelten (direkt oder durch Personalverflechtungen), und wenn ja, wie viele (bitte die Gesamtzahl nennen und die 27 Projekte mit der höchsten Förderung angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. August 2025:
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende und aufwändige Aktenrecherchen in großen Informationsbeständen sowie umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. Die Vielzahl von Förderprogrammen und Projektförderungen wird eigenständig von den Ressorts verantwortet. In der Kürze der Bearbeitungszeit einer Schriftlichen Frage ist es nicht möglich, eine Gesamtübersicht zu erstellen und mit den Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) abzugleichen. Nach Maßgabe der Bundesregierung dürfen generell keine Bundesmittel an extremistisch beeinflusste oder verfassungsfeindliche Organisationen gehen. Sie ist demnach verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, begünstigt werden. Bereits seit Jahren besteht auf Bundesebene ein Vorgehen, um eine missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Vereinigungen zu verhindern. Das Bundesministerium des Innern (BMI) bietet allen anderen Bundesressorts an, im Rahmen ihrer in eigener Zuständigkeit zu treffenden Förderentscheidungen auch vorhandene Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden beizuziehen. Dieses Vorgehen richtet sich ausdrücklich gleichermaßen gegen Personen und Organisationen aller extremistischen Phänomenbereiche.
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