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Schriftliche Frage 47 von Thomas Stephan (AfD): Werden die am 29. Juli 2026 ernannten, aber erst im September nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes vor dem Deutschen Bundestag zu vere…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 47 von Thomas Stephan (AfD): Werden die am 29. Juli 2026 ernannten, aber erst im September nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes vor dem Deutschen Bundestag zu vere… Frage 47 (Thomas Stephan, AfD): Werden die am 29. Juli 2026 ernannten, aber erst im September nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes vor dem Deutschen Bundestag zu vereidigenden Bundesminister bis zu ihrer Vereidigung bereits kommissarisch in ihren Geschäftsbereichen leitende Aufgaben durchführen, wie zum Beispiel an Kabinettsbeschlüssen mitwirken, Weisungen erteilen, Rechtsverordnungen, Verwaltungsakte oder sonstige ministerielle Entscheidungen verantworten sowie die Bundesrepublik Deutschland auf nationaler oder europäischer Ebene vertreten sollen (bitte aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026: Eine im Sinne der Fragestellung kommissarische Aufgabenwahrnehmung liegt bei den am 29. Juli 2026 ernannten Bundesministern für Gesundheit und für Verkehr sowie bei der Bundesministerin für besondere Aufgaben nicht vor. Die Bundesminister für Gesundheit und für Verkehr sowie die Bundesministerin für besondere Aufgaben wurden am 29. Juli 2026 durch den Bundespräsidenten gemäß Artikel 64 Absatz 1 des Grundgesetzes ernannt. Dabei erfolgte die Aushändigung der Ernennungsurkunde gemäß § 2 Absatz 1 des Bundesministergesetzes. Damit hat das Amtsverhältnis des Bundesministers für Gesundheit, des Bundesministers für Verkehr und der Bundesministerin für besondere Aufgaben gemäß § 2 Absatz 2 des Bundesministergesetzes und die rechtliche Befugnis zur Wahrnehmung von Amtsgeschäften begonnen.

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