Schriftliche Frage 35 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie lange beträgt nach Auffassung der Bundesregierung die maximal mögliche Zeitspanne zwischen Amtsübernahme von Bundesministern und deren n…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 35 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie lange beträgt nach Auffassung der Bundesregierung die maximal mögliche Zeitspanne zwischen Amtsübernahme von Bundesministern und deren n…
Frage 35 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie lange beträgt nach Auffassung der Bundesregierung die maximal mögliche Zeitspanne zwischen Amtsübernahme von Bundesministern und deren nachträglicher Vereidigung, und wie bewertet sie die geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich des aktuellen Vorgehens in dieser Sache?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026:
Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes regelt, dass der Bundeskanzler und die Bundesminister bei der Amtsübernahme vor dem Deutschen Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid leisten. Eine einfachgesetzliche Regelung zur Pflicht zur Eidesleistung von Mitgliedern der Bundesregierung findet sich in § 3 des Bundesministergesetzes. Weder das Grundgesetz noch das Bundesministergesetz sehen eine konkrete Zeitvorgabe vor. In der Staatspraxis finden sich sowohl Fälle, in denen die Vereidigung im Rahmen einer Sondersitzung vorgenommen wurde, als auch Fälle, in denen – wie hier beabsichtigt – die Vereidigung in der ersten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages im Anschluss an eine sitzungsfreie Zeit stattfand.
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