polradar

Schriftliche Frage 6/7 von Kay Gottschalk (AfD): Welche Anerkennungs-, Anrechnungs- und Ausnahmeregelungen nach der Bundeslaufbahnverordnung (insbesondere zu Laufbahnbefähigung, Anerkennung…

dip / schriftliche_frage 27.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 6/7 von Kay Gottschalk (AfD): Welche Anerkennungs-, Anrechnungs- und Ausnahmeregelungen nach der Bundeslaufbahnverordnung (insbesondere zu Laufbahnbefähigung, Anerkennung… Frage 6 (Kay Gottschalk, AfD): Welche Anerkennungs-, Anrechnungs- und Ausnahmeregelungen nach der Bundeslaufbahnverordnung (insbesondere zu Laufbahnbefähigung, Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen/ Abschlüsse, Anrechnung beruflicher Zeiten, Verkürzung/Anrechnung von Probezeiten sowie ggf. Einstellung in einem höheren Amt) kamen im Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Jahr 2018 zur Anwendung (bitte jeweils klar zwischen zwingendem Recht, Ermessensspielräumen und typischer BMF-Praxis unterscheiden), um die laufbahnrechtlichen Bildungsvoraussetzungen (z. B. „zweijähriger Master oder Diplom“) zu erfüllen bzw. zu ersetzen, und die Ernennung aus einem Tarifbeschäftigtenverhältnis in ein Beamtenverhältnis zu ermöglichen oder zu beschleunigen? Frage 7 (Kay Gottschalk, AfD): Welche Anerkennungs-, Anrechnungs- und Ausnahmeregelungen nach der Bundeslaufbahnverordnung (insbesondere zu Laufbahnbefähigung, Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen/ Abschlüsse, Anrechnung beruflicher Zeiten, Verkürzung/Anrechnung von Probezeiten sowie ggf. Einstellung in einem höheren Amt) kamen im Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Jahr 2018 zur Anwendung (bitte jeweils klar zwischen zwingendem Recht, Ermessensspielräumen und typischer BMF-Praxis unterscheiden), um die Beförderungsvoraussetzungen/Wartezeiten auf dem Weg zu Ämtern wie Regierungsrat/Ministerialrat/ Ministerialdirigent zu beeinflussen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 24. März 2026: Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Für die Ernennung aus einem Tarifbeschäftigtenverhältnis in ein Beamtenverhältnis im Bundesministerium der Finanzen kommen die Regelungen in Abschnitt 2 und 3 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) mit den dort aufgeführten Voraussetzungen zur Anwendung. Entsprechendes galt auch im Jahr 2018 in der zu dem Zeitpunkt geltenden Fassung der BLV. Die konkret herangezogene Rechtsgrundlage und deren Voraussetzungen richteten sich nach der entsprechenden Laufbahn, in der die Ernennung in ein Beamtenverhältnis jeweils erfolgte. Hinsichtlich den Probezeitfestsetzungen erfolgte eine Verkürzung insbesondere, wenn die vorherige hauptberufliche Tätigkeit bereits zuvor im Bundesministerium der Finanzen ausgeübt wurde, § 28 ff. BLV. Für Beförderungen von Beamtinnen und Beamten kommen die Regelungen von Abschnitt 3 der BLV mit den dort aufgeführten Voraussetzungen zur Anwendung. Dies sind insbesondere die Regelungen der §§ 32 bis 34 BLV, unter deren Anwendung die Beförderungen auch im Jahr 2018 erfolgten.

Relationen