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Schriftliche Frage 57 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern hat die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Aserbaidschan, insbesondere die Vielzahl politischer Gefangener, darunter zahlre…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 57 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern hat die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Aserbaidschan, insbesondere die Vielzahl politischer Gefangener, darunter zahlre… Frage 57 (Julian Joswig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern hat die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Aserbaidschan, insbesondere die Vielzahl politischer Gefangener, darunter zahlreiche Journalistinnen und Journalisten unabhängiger Medien (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ ursula-von-der-leyen-in-baku-menschenrechte-inaserbaidschan-accg-200982219.html), bei der von Bundeskanzler Friedrich Merz am 21. Juli 2026 angekündigten Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Aserbaidschan berücksichtigt, und welche konkreten menschenrechtlichen Anforderungen stellt die Bundesregierung an diese Zusammenarbeit? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. August 2026: Die Bundesregierung thematisiert die Menschenrechtslage kontinuierlich in bilateralen Gesprächen mit der aserbaidschanischen Regierung, die grundsätzlich der Vertraulichkeit unterliegen. Zudem ist die menschenrechtliche Situation in der Republik Aserbaidschan regelmäßig Gegenstand des Austauschs in den Gremien der Europäischen Union und des Europarats. Die am 21. Juli 2026 Unterzeichnete Strategische Agenda der Bilateralen Partnerschaft unterstreicht mit ihrem direkten Bezug die Bedeutung der Schlussakte von Helsinki und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten für die bilateralen Beziehungen.

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