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Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)

dip / rede 15.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250) Wie begründet die Bundesregierung, dass sie sich in Kyjiw und Butscha – nach meiner Auffassung zu Recht – auf Völkerrecht und Rechenschaftspflicht beruft (vergleiche www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2762638-2762638?utm_source=chatgpt.com), zugleich aber auf EU-Ebene am EU-Israel-Assoziierungsabkommen festhält, obwohl Artikel 2 dieses Abkommens die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze als wesentliches Element festschreibt, sowie mit Ägypten und Libyen in der Migrations- und Grenzpolitik kooperiert, obwohl für Gaza und die besetzten palästinensischen Gebiete sowie für Ägypten und Libyen dokumentierte schwere Menschenrechtsverletzungen und dokumentierte Verstöße gegen rechtsstaatliche Mindeststandards vorliegen? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Die Bundesregierung setzt sich uneingeschränkt und weltweit für die Achtung von Menschenrechten ein. Sie unterstreicht deren Bedeutung in direkten Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Staaten auf allen Ebenen nachdrücklich. Im Rahmen der EU beteiligt sich die Bundesregierung stets an der Debatte über geeignete Reaktionen auf etwaige Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen rechtsstaatliche Mindeststandards. Auf die demokratischen Prinzipien, die im EU-Israel-Assoziierungsabkommen festgeschrieben sind, hat die Bundesregierung zuletzt in einer gemeinsamen Erklärung der Hohen Vertreterin der EU im Namen aller EU-Mitgliedstaaten vom 31. März 2026 verwiesen.

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