Menschenrechtslage in Usbekistan und deutsch-usbekische Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/1795)
Text
Menschenrechtslage in Usbekistan und deutsch-usbekische Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/1795)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2374
21. Wahlperiode 22.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer,
Mandy Eißing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1795 –
Menschenrechtslage in Usbekistan und deutsch-usbekische Zusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragestellenden wurden von einem usbekischen Menschenrechtsaktivisten
kontaktiert, der seit vielen Jahren in Kasachstan, einem Nachbarland
Usbekistans, lebt und von dort aus auf mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in
der autonomen Republik Karakalpakstan in Usbekistan aufmerksam macht.
Im Februar 2024 wurde er infolge von Vorwürfen der usbekischen Behörden,
die nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen politisch motiviert
sind, in Kasachstan festgenommen. Zwölf Monate war er dort nach eigener
Aussage gegenüber den Fragestellenden in Haft, sein Asylantrag wurde
abgelehnt. Nun droht ihm die Auslieferung nach Usbekistan (www.hrw.org/news/2
024/02/26/kazakhstan-arrest-karakalpak-activist-uzbekistans-behest, https://
x.com/MaryLawlorhrds/status/1839274693926236535). Die
Unterstützungsbitte des Aktivisten nehmen die Fragestellenden zum Anlass, um sich nach der
Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der usbekischen Regierung zu
erkundigen.
Nach Darstellung der Bundesregierung spielt Usbekistan „sowohl
wirtschaftsals auch sicherheitspolitisch eine Schlüsselrolle in der Region“. Usbekistan ist
das einzige Land in Zentralasien, in dem die Bundesrepublik Deutschland
bilaterale Entwicklungszusammenarbeit betreibt. Bei Regierungsverhandlungen
im Oktober 2024 wurden Usbekistan 176 Mio. Euro für die Jahre 2024 und
2025 zugesagt (www.bmz.de/de/laender/usbekistan). Nach Einschätzung der
CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung verfolgen Deutschland und die EU
„ein strategisches Interesse an Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung in
Zentralasien, um Handelsrouten zu sichern und geopolitischen Einfluss
auszugleichen“ (www.kas.de/de/web/zentralasien/laenderberichte/detail/-/content/ol
af-scholz-in-usbekistan). Im September 2024 unterzeichneten die
Bundesregierung und die usbekische Regierung ein Migrationsabkommen. Hierzu
reisten der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz, die damalige
Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, und der damalige Beauftragte
für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, in Begleitung einer
Unternehmerdelegation aus dem Bergbau, der Logistik und von der Bahn nach Usbekistan.
Das Migrationsabkommen zielt darauf ab, die Einwanderung von usbekischen
Arbeitskräften nach Deutschland zu erleichtern. Zusätzlich unterzeichneten
Olaf Scholz und der usbekische Regierungschef eine gemeinsame Erklärung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 22. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
über die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit (https://taz.de/Migrati
onsabkommen-mit-Usbekistan/!6034058/).
Internationale Menschenrechtsorganisationen berichten regelmäßig über
mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan, etwa über Folter und
andere Formen von Misshandlungen in Hafteinrichtungen, Einschränkungen
der Pressefreiheit oder Repressionen gegen friedliche Proteste in
Karakalpakstan (www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/deutschland-menschenrech
te-den-mittelpunkt-der-gespraeche-stellen, www.amnesty.de/informieren/amn
esty-report/usbekistan-2023#section-23665683).
1. In welchem Umfang wurden die 176 Millionen Euro, die Deutschland
Usbekistan bei Regierungsverhandlungen im Oktober 2024 für die Jahre
2024 und 2025 zugesagt hat, bislang abgerufen (www.bmz.de/de/laende
r/usbekistan), handelt es sich dabei um Kredite (bitte erläutern), und in
welchen Bereichen werden diese Mittel eingesetzt bzw. sollen sie künftig
eingesetzt werden (bitte möglichst genau aufschlüsseln)?
Die bei den Regierungsverhandlungen 2024 zugesagten Mittel wurden noch
nicht abgerufen. Bei den 176 Mio. Euro handelt es sich um 115 Mio. Euro
Darlehen und 61 Mio. Euro Zuschüsse. Das Darlehen soll für die Förderung
nachhaltiger Stadtentwicklung, Schwerpunkt Modernisierung der Wasserversorgung
und Abwasserentsorgung, sowie für die Unterstützung der beruflichen Bildung
eingesetzt werden. Die Zuschüsse verteilen sich hauptsächlich auf die zwei
Bereiche Soziale Sicherung/ Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen und
nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, hier mit Schwerpunkt flächendeckende
Einführung des dualen Berufsausbildungssystems.
2. Wie hat sich die politische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und
Usbekistan in den vergangenen Jahren entwickelt?
Die politische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Usbekistan hat sich
in den vergangenen Jahren dynamisch fortentwickelt. Dies lässt sich u. a. auch
an der Anzahl hochrangiger politischer Besuche erkennen. 2023 haben sowohl
der usbekische Premierminister Abdulla Aripow als auch der Staatspräsident
Schawkat Mirsijojew Deutschland besucht (letzterer zweimal). Deutschland
und die fünf zentralasiatischen Staaten haben 2023 eine strategische
Regionalpartnerschaft vereinbart. 2024 hat der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz
einen bilateralen Besuch in Usbekistan durchgeführt, im Rahmen dessen auch
das Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen Deutschlands mit
Usbekistan abgeschlossen wurde. Auch 2025 hat der usbekische Premierminister
Abdulla Aripow Deutschland besucht.
3. Wie hat sich die militärische Kooperation zwischen Deutschland und
Usbekistan in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Die militärische Kooperation zwischen Deutschland und Usbekistan findet in
konstantem, aber begrenzten Umfang statt und erstreckt sich auf den fachlichen
Austausch vor allem in den Bereichen Ausbildung von Landstreitkräften und
Sanitätsdienst.
4. Welche ökonomischen Interessen verfolgt die Bundesregierung in
Usbekistan?
Usbekistan ist für Deutschland ein wichtiger Handelspartner in Zentralasien.
Die Bundesregierung fördert den Marktzugang deutscher Unternehmen,
begleitet Projekte in den Sektoren Maschinen- und Anlagenbau, Chemie, Bauwesen,
Landwirtschaft und Umwelttechnologien und flankiert Exportvorhaben sowie
Investitionen durch Instrumente der Außenwirtschaftsförderung.
Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit der deutschen und europäischen
Wirtschaft unterstützt die Bundesregierung den Aufbau einer langfristigen
Kooperation bei kritischen Rohstoffen (unter anderem Kupfer, seltene Metalle)
sowie im Bereich erneuerbarer Energien.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für die Entwicklung alternativer
Handels- und Transportkorridore („Mittlerer Korridor“) zur Stärkung resilienter
Lieferketten sowie eine gesteuerte Fachkräftezuwanderung und die Ausweitung
dualer Berufsbildung im Rahmen der im September 2024 unterzeichneten
Migrations- und Mobilitätspartnerschaft ein.
5. Wie genau sieht die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und
Usbekistan im Bereich Migration aus?
Das in Samarkand am 15. September 2024 unterzeichnete Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Republik Usbekistan über eine umfassende Migrations- und
Mobilitätspartnerschaft (Migrationsabkommen) ist am 5. März 2025 in Kraft getreten und wurde
am 8. September 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2025 II
Nr. 238). Am 9. September 2025 tagte die nach Artikel 18 des Abkommens
vereinbarte Gemeinsame Arbeitsgruppe zu Migrations- und Rückkehrfragen.
Daneben gibt es einen fortlaufenden bilateralen Austausch zwischen den im
Migrationsabkommen vereinbarten zuständigen Stellen auf deutscher und
usbekischer Seite zur Umsetzung des Migrationsabkommens. Es wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2d, 6a und 6b der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14619 verwiesen.
6. Gibt es bereits eine Einschätzung der Bundesregierung zu Auswirkungen
des im September 2024 unterzeichneten Migrationsabkommens mit
Usbekistan, und wenn ja, wie sieht diese aus?
Die Bundesregierung geht durch Migrationspartnerschaften mit
Herkunftsländern langfristige Kooperationen ein, um irreguläre Migration zu reduzieren und
reguläre Migration zu stärken. Im Zuge des Migrationsabkommens steigerte
sich im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 die Zahl erteilter Erwerbstätigkeitsvisa
an usbekische Staatsangehörige um 72 Prozent. In diesem Zusammenhang wird
auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass sich dieser Trend bei der Erwerbsmigration in den kommenden Jahren
fortsetzen wird. Die 2025 neu eröffnete Außenstelle des Deutschen
Akademischen Austauschdienstes (DAAD) in Bischkek mit Zuständigkeit für
Kasachstan, Usbekistan, Tadschikistan und Kirgisistan trägt dazu bei, Studierenden und
Auszubildenden in Usbekistan vor der Einreise nach Deutschland
Informationen über bestehende Möglichkeiten zum Erhalt von Stipendien oder
Fördermöglichkeiten für Praktika zur Verfügung zu stellen, wie in Artikel 2 Absatz 4
des Migrationsabkommens festgelegt.
7. Wie viele Visa haben deutsche Auslandsvertretungen seit 2022 an
usbekische Staatsangehörige erteilt (bitte nach Art bzw. Zweck des Visums
sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Die deutschen Auslandsvertretungen haben in den Jahren 2022 bis 2024, sowie
im ersten Halbjahr 2025 die folgende Anzahl an Visa an usbekische
Staatsangehörige erteilt.
Schengenvisa
Reisezweck 2022 2023 2024 1. HJ. 2025
Geschäft 4 774 7 280 8 693 6 036
Besuche
(Familie,
Freunde)
2 149 2 577 2 468 1 040
Tourismus 1 304 1 829 3 213 1 114
Gesundheit 481 518 516 244
Offizieller
Besuch
11 163 65 30
Sonstige 1 469 890 500 304
Gesamt 10 188 13 257 15 455 8 768
Nationale Visa
Kategorie 2022 2023 2024 1. HJ. 2025
Familiennachzug
225 344 514 249
Studium 332 415 493 170
Sprachkurs 36 48 71 110
Schüleraustausch
0 3 0 0
Erwerbstätigkeit
544 904 1.560 970
Jüdische
Zuwanderung
3 2 0 0
Spätaussiedler 12 26 21 13
Sonstige 33 51 43 33
Gesamt 1 185 1 793 2 702 1 545
8. a) War die usbekische Regierung bzw. waren usbekische Vertreter in die
Vorbereitung der Abschiebungen aus Deutschland nach Afghanistan
im August 2024 bzw. im Juli 2025 involviert, und wenn ja,
inwiefern?
Vertreter der usbekischen Regierung waren in die Vorbereitung der beiden
Rückführungsmaßnahmen vom 30. August 2024 und 18. Juli 2025 nicht
involviert.
b) Gab bzw. gibt es Gespräche mit usbekischen Vertretern über die
Planung, Vorbereitung und Durchführung weiterer Abschiebungen aus
Deutschland nach Afghanistan, und wenn ja, mit welchem Inhalt, vor
dem Hintergrund, dass es Medienberichten zufolge im September
letzten Jahres aus dem Bundeskanzleramt geheißen haben soll, im
Zusammenhang mit dem Abschluss des Migrationsabkommens werde auch
über Abschiebungen nach Afghanistan gesprochen (https://taz.de/Migr
ationsabkommen-mit-Usbekistan/!6034058/)?
Das Migrationsabkommen enthält auch Vorschriften zur Durchbeförderung wie
sie standardmäßig auch in EU-Rückübernahmeabkommen enthalten sind. Die
operative Umsetzung, beispielsweise für Rückführungen nach Afghanistan per
Durchbeförderung über Usbekistan, ist von einer Vielzahl weiterer Faktoren
abhängig. Die Bundesregierung prüft weiter Möglichkeiten, Straftäter und
Gefährder mit afghanischer Staatsangehörigkeit nach Afghanistan abzuschieben.
9. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Beschäftigungslage
in Usbekistan?
b) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die
Beschäftigung im zumeist schlecht bezahlten informellen Sektor in den
letzten Jahren zugenommen hat, wie die
Wirtschaftsförderungsagentur der Bundesrepublik Deutschland „Germany Trade and Invest“
berichtet (www.gtai.de/de/trade/usbekistan-wirtschaft/arbeitsmarkt)?
Die Fragen 9a und 9b werden zusammen beantwortet.
Die Beschäftigungssituation in Usbekistan ist aufgrund der vielen jungen
Arbeitskräfte, die jedes Jahr neu auf den Arbeitsmarkt hinzukommen,
grundsätzlich dynamisch. Das Land erlebt einen kontinuierlichen
Wirtschaftsaufschwung, der Arbeitsmarkt kann jedoch nicht ausreichend Arbeitsplätze zur
Verfügung stellen. Von informeller Beschäftigung sind vor allem Frauen, junge
Erwachsene, ausländische Personen und Menschen mit Behinderung betroffen.
Usbekistan möchte den informellen Sektor reduzieren und wird dabei von den
Vereinten Nationen (VN) und der Weltbank unterstützt.
11. Welche Rolle spielt die usbekische Agentur für Migration für die
Umsetzung des deutsch-usbekischen Migrationsabkommens, und mit welchen
Stellen bzw. Behörden in Deutschland steht diese Agentur nach Kenntnis
der Bundesregierung ggf. in Kontakt (www.gtai.de/de/trade/
usbekistanwirtschaft/arbeitsmarkt#toc-anchor--6)?
Die Migrationsagentur unter dem Ministerkabinett der Republik Usbekistan ist
auf usbekischer Seite zuständig für die Umsetzung des Migrationsabkommens
im Hinblick auf die Förderung von Erwerbsmigration. Sie steht auf
Bundesebene mit Blick auf die im Migrationsabkommen genannten zuständigen
Behörden auf deutscher Seite mit dem Bundesministerium des Innern, dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit und dem
Bundesministerium für Gesundheit in Kontakt.
10. Welche deutschen bzw. in Deutschland ansässigen Unternehmen haben
nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse an der Anwerbung von
Arbeiterinnen und Arbeitern aus Usbekistan bekundet, und in welchen
Branchen sind diese Unternehmen tätig?
12. Mit wie vielen und welchen Unternehmen in Deutschland bestehen
derzeit Vereinbarungen über die Beschäftigung oder duale Ausbildung von
usbekischen Staatsangehörigen, und wie viele usbekische
Staatsangehörige betrifft dies?
Die Fragen 10 und 12 werden zusammen beantwortet.
Das Erwerbsmigrationsrecht ist überwiegend ein selbst- bzw.
arbeitgebergesteuertes Verfahren. Die Anwerbung von Fachkräften erfolgt in der Regel nicht
durch die Bundesregierung. Im Visumsverfahren erfolgt keine statistische
Erfassung einzelner Arbeitgeber oder Unternehmen. Durch das
Migrationsabkommen ist eine Grundlage für eine weitere Vertiefung der Kooperation bei der
Fachkräftemigration in beidseitigem Interesse gelegt.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass deutsche bzw. in Deutschland ansässige
Unternehmen und Arbeitgeber verschiedener Branchen bereits Arbeitskräfte
und Auszubildende aus Usbekistan anwerben, wie steigende
Visumsantragszahlen verdeutlichen.
13. a) Welche privaten Anbieter im Bereich Arbeitsvermittlung sind nach
Kenntnis der Bundesregierung an der Auswahl und Entsendung
usbekischer Arbeitskräfte nach Deutschland beteiligt?
Es werden nicht alle privaten Dienstleister, die in Usbekistan im Bereich
Arbeitsvermittlung tätig sind, von der Bundesregierung systematisch erfasst,
sodass diesbezüglich keine belastbaren Informationen vorliegen. Private
Personalvermittlungsagenturen, die das staatliche Gütesiegel „Faire Anwerbung
Pflege Deutschland“ tragen, können unter www.faire-anwerbung-pflege-deutschlan
d.de eingesehen werden. Einige von ihnen sind in Usbekistan tätig. Das
Gütesiegel soll sicherstellen, dass die deutsche Anwerbung fair, ethisch und
nachhaltig ist und sich an den internationalen Standards der
Weltgesundheitsorganisation und der internationalen Arbeitsorganisation orientiert. Das bedeutet unter
anderem, dass der Anwerbeprozess von Anfang an für die Fachkräfte
transparent sein muss, dass Anwerbekosten vom Arbeitgeber getragen werden, und
dass im aufnehmenden Unternehmen ein Integrationsmanagement besteht,
welches die erfolgreiche Aufnahme und Integration der Fachkräfte gewährleistet.
b) Welche Rolle spielen sie bei der Organisation vorgeschalteter
Berufsbildungs- und Sprachkurse (www.gtai.de/de/trade/usbekistan-wirtscha
ft/arbeitsmarkt#toc-anchor--6)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor.
14. Wie viele usbekische Staatsangehörige leben mit welchen
Aufenthaltstiteln in Deutschland, und wie viele von ihnen sind ausreisepflichtig mit
bzw. ohne Duldung?
Zum Stichtag 31. August 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR)
insgesamt 15.763 Personen mit usbekischer Staatsangehörigkeit als aufhältig
erfasst. Von diesen waren 211 Personen als ausreisepflichtig erfasst, davon 154
geduldet und 57 ohne Duldung. Weitere Ausführungen im Sinne der
Fragestellung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Aufenthaltszweck Anzahl
unbefristetes Aufenthaltsrecht 4 176
Aufenthaltserlaubnisse: 6 904
davon:
Aufenthaltszweck Anzahl
aus völkerrechtlichen,
humanitären oder politischen Gründen
815
zum Zweck der Erwerbstätigkeit 1 920
zum Zweck der Bildung/ Ausbildung 1 446
aus familiären Gründen 2 374
sonstige Gründe 349
sonstige Aufenthaltsgründe 4 683
15. Wie viele Abschiebungen von usbekischen Staatsangehörigen aus
Deutschland nach Usbekistan gab es seit 2022 (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können nachfolgender Tabelle entnommen
werden.
Jahr Anzahl
2022 15
2023 8
2024 30
Jan. – Aug. 2025 13
16. Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Usbekistan
ein, und wie hat diese sich nach ihrer Kenntnis seit 2022 entwickelt?
Die Bundesregierung beobachtet fortwährend die Menschenrechtssituation in
Usbekistan. Diese ist weiterhin nicht zufriedenstellend, insbesondere
hinsichtlich politischer Grundrechte. So bestehen Einschränkungen der Meinungs- und
Pressefreiheit fort, der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft wird
beschnitten. Die Bundesregierung spricht die Menschenrechtssituation in ihren
Kontakten mit der usbekischen Regierung regelmäßig an. Positiv hervorzuheben ist
auf der anderen Seite die erstmalige Verankerung umfassender Menschen- und
Bürgerrechte mit direkter Wirkung dieser Rechte für die einzelnen Personen
gegenüber dem Staat in der Verfassung seit April 2023. Reformen in den
Bereichen Frauen-, Jugend- und Behindertenpolitik, bei der Bekämpfung von
Kinder- und Zwangsarbeit sowie Rechtsreformen zeugen ebenfalls von
Verbesserungen.
Usbekistan war von 2021 bis 2023 erstmals Mitglied im Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen und stellte sich 2023 dem universellen
Staatenüberprüfungsverfahren des Rates. Hierzu verweist die Bundesregierung auf ihre
öffentlich einsehbaren Empfehlungen. Ein usbekischer Staatsangehöriger, Achmal
Saidow, wird dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen von 2025
bis 2028 als unabhängiger Experte angehören.
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis von möglicher Folter und
Misshandlungen in Haftanstalten in Usbekistan, und wenn ja, welche?
Glaubwürdige Berichte über Folter und Misshandlungen in Haftanstalten in
Usbekistan gingen über die letzten Jahre deutlich zurück und liegen nur vereinzelt
vor. Teilweise wird über diese Fälle in den Medien berichtet, gegen die Täter
wird von staatlicher Seite vorgegangen. Es gibt Berichte über Misshandlungen
in Untersuchungshaft und während Verhören. Laut Bericht der
Menschenrechtsbeauftragten des usbekischen Parlaments wurden in den ersten zehn
Monaten des Jahres 2024 158 Beschwerden über physische, psychische oder
andere Formen von Druck durch Strafverfolgungsbehörden in Inhaftierungsstellen
registriert. Die vorgenannten Aussagen lassen sich nicht unabhängig
überprüfen.
21. Wie viele politische Gefangene gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Usbekistan?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Zahlen im Sinne der
Fragestellung vor. Die von Menschenrechtsorganisationen angegebenen Zahlen
variieren.
22. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der
politischen Gefangenen in Usbekistan in den vergangenen 20 Jahren
entwickelt?
Die Menschenrechtslage in Usbekistan verbessert sich durch die umfassende
Reformpolitik von Staatspräsident Mirsijojew schrittweise. Seit 2016 wurden
verstärkt Gefangene mit mutmaßlich politischem Hintergrund aus der Haft
entlassen.
17. Was ist der Bundesregierung über den Umgang der usbekischen
Regierung mit Aktivistinnen und Aktivisten bekannt, die sich für
Autonomierechte der Republik Karakalpakstan einsetzen?
18. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine behördliche
bzw. strafrechtliche Aufarbeitung der Repression gegen Proteste in der
autonomen Republik Karakalpakstan im Juli 2022, wodurch nach
Berichten 21 Demonstrantinnen und Demonstranten starben und 270
verletzt wurden (www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/
deutschlandmenschenrechte-den-mittelpunkt-der-gespraeche-stellen)?
19. Wie viele Strafverfahren und strafrechtliche Verurteilungen gegen
Teilnehmende an diesen Protesten gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung, und wie schätzt die Bundesregierung diese Verfahren bzw.
Verurteilungen ein?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis von in Kasachstan lebenden
Aktivistinnen und Aktivisten aus der autonomen Republik Karakalpakstan,
denen die Abschiebung bzw. Auslieferung nach Usbekistan droht, und
sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese Aktivistinnen und
Aktivisten zu unterstützen bzw. deren Abschiebung nach Usbekistan zu
verhindern, wo ihnen nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen
Folter und langjährige Haftstrafen drohen (www.amnesty.de/amnesty-rep
ort/regionalkapitel-europa-zentralasien-2024)?
24. Ist der Bundesregierung insbesondere der Fall von A. M. bekannt, der
aktuell in Kasachstan in Haft sitzt und dem die Auslieferung nach
Usbekistan droht (www.hrw.org/news/2024/02/26/kazakhstan-arrest-karakalp
ak-activist-uzbekistans-behest), und welche Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung, ggf., den Aktivisten zu unterstützen, auch vor dem
Hintergrund, dass Menschenrechtsorganisationen von konstruierten Vorwürfen
gegen ihn ausgehen (ebd.)?
Die Fragen 17, 18, 19, 23 und 24 werden zusammen beantwortet.
Karakalpakstan ist eine autonome Republik innerhalb der Republik Usbekistan,
die ihren Autonomiestatus 2022 im Rahmen eines neuen usbekischen
Verfassungsentwurfes verlieren sollte. Die usbekische Regierung geht gegen Personen
vor, die sie verdächtigt, an den Protesten im Juli 2022 gegen den
Verfassungsentwurf beteiligt gewesen zu sein Berichten zufolge wurden
Menschenrechtsstandards hierbei nicht immer eingehalten.
Die beiden usbekischen Parlamentskammern, der Senat und die Gesetzgebende
Kammer, richteten eine gemeinsame unabhängige Untersuchungskommission
ein, um die Proteste in der autonomen Republik Karakalpakstan im Juli 2022,
aufzuarbeiten. Die Untersuchungskommission legte im Dezember 2024 einen
Bericht vor.
Nach Angaben der Untersuchungskommission wurden 943 Teilnehmer der
Veranstaltungen wegen Verstößen verwarnt, 6 135 wurden mit einer Geldstrafe
belegt, 2 639 wurden zu Verwaltungshaft verurteilt und 61 wurden wegen
Straftaten für schuldig befunden. Darüber hinaus seien drei Polizeibeamte aufgrund
von Menschenrechtsverletzungen verurteilt worden. Die Bundesregierung hat
keine Möglichkeit, diese Angaben unabhängig zu verifizieren. Laut Bericht
wurden im Zuge der Aufarbeitung der Untersuchungskommission 107
Personen aus der Haft und 30 weitere Personen aus der Untersuchungshaft entlassen.
Usbekische Karakalpakstan-Aktivisten, die in Kasachstan leben, wurden teils
auf usbekische Anfrage hin verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.
Alle der Bundesregierung bekannten Fälle dieser Art in Kasachstan sind
mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Eine Abschiebung aus Kasachstan nach
Usbekistan ist nach Kenntnis der Bundesregierung in keinem dieser Fälle
eingetreten. Der Bundesregierung ist der Fall von A. M. bekannt, sie begleitet die
Entwicklungen weiter eng. Auch unter Abwägung des parlamentarischen
Kontrollinteresses kommt die Bundesregierung hier zu dem Ergebnis, dass weitere
Einzelfallinformationen zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des
Betroffenen nicht übermittelt werden können.
Die Bundesregierung spricht die Situation der Menschenrechte, einschließlich
der Rechte der ethnischen Minderheiten in Usbekistan, regelmäßig gegenüber
Vertretern der usbekischen Regierung an und erwartet von Kasachstan die
Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen im VN-Rahmen wie die Einhaltung
von Non-Refoulement Verpflichtungen.
25. Wie schätzt die Bundesregierung den Stand der Pressefreiheit in
Usbekistan ein, und sind ihr Fälle bekannt, in welchen kritische Bloggerinnen
und Blogger unter konstruierten Begründungen angeklagt und
strafrechtlich verurteilt wurden, und wenn ja, welche (www.hrw.org/de/news/202
3/04/28/usbekistan/deutschland-menschenrechte-den-mittelpunkt-der-ges
praeche-stellen)?
26. Ist der Bundesregierung ein im März 2023 von rund 50 Journalistinnen
und Aktivisten in Usbekistan unterzeichneter offener Brief an den
Präsidenten Shavkat Mirziyoyev bekannt, in dem diese beklagten, dass
Medienschaffende ernsthaften Hindernissen, Druck und Einschüchterung
ausgesetzt seien (www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/deutschlan
d-menschenrechte-den-mittelpunkt-der-gespraeche-stellen)?
27. Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um Journalistinnen, Blogger
und Medienschaffende in Usbekistan zu unterstützen, und wenn ja,
welche?
Die Fragen 25, 26 und 27 werden zusammen beantwortet.
Reporter ohne Grenzen stuft Usbekistan gleichbleibend zu 2024 in Bezug auf
Pressefreiheit auf Platz 148 von 180 ein (jedoch Verschlechterung in absoluten
Werten von 37,3 auf 35,2 Punkte). Unabhängige Medienschaffende kritisieren,
dass seit 2019 keine der vom Präsidenten versprochenen Gesetzesänderungen
zur Pressefreiheit umgesetzt worden seien. Usbekistan wird von Freedom
House weiterhin als „unfrei“ eingestuft. Die größten Medien werden weiterhin
staatlich kontrolliert. Die Präsenz ausländischer Medien ist gering. Ohne
Akkreditierung können ausländische Journalisten nicht im Land arbeiten, wobei
diese nicht immer erteilt wird.
Durch Gesetze zu „Hassrede“ und zum Schutz des Präsidenten werden die
Möglichkeiten zur öffentlichen Kritik an der Regierung stark eingeschränkt.
Regelmäßig werden Medienschaffende angeklagt und verurteilt. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Der offene Brief von März 2023 ist der Bundesregierung bekannt. Die
Bundesregierung spricht die Situation der Menschenrechte, einschließlich der Rechte
auf Meinungsfreiheit, Medien- und Pressefreiheit, regelmäßig gegenüber
Vertretern der usbekischen Regierung an.
Die Bundesregierung hat in diesem Jahr, gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-
Stiftung, einen Workshop zu ethischem Journalismus durchgeführt, um die
Kompetenzen für kritische Berichterstattung nach ethischen Grundsätzen im
Land zu stärken. Außerdem unterstützt die Bundesregierung die Ausrichtung
der Deutsche Welle Akademie Media School in Usbekistan, die seit 2019 jedes
Jahr in Zusammenarbeit mit dem Modern Journalism Development Center ein
dreimonatiges Training für Journalistinnen und Journalisten sowie
Medienmanagerinnen und -manager, insbesondere aus ländlichen Regionen, anbietet, um
Medienkompetenz und unabhängige Berichterstattung zu stärken.
28. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage von queeren
Personen in Usbekistan, und welche Fort- bzw. Rückschritte gab es in diesem
Bereich in den letzten Jahren?
Die Lage für LGBTIQ+ Personen in Usbekistan bleibt schwierig. So stellt
Usbekistan homosexuelle Handlungen zwischen Männern und deren sogenannte
„Propaganda“ – darunter fällt teilweise bereits das Gespräch über
Homosexualität – weiterhin unter Strafe und verfolgt diese aktiv.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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