polradar

Menschenrechtslage in Usbekistan und deutsch-usbekische Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/1795)

dip / drucksache 22.10.2025 · WP 21 · 21/2374 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Menschenrechtslage in Usbekistan und deutsch-usbekische Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/1795) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2374 21. Wahlperiode 22.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Mandy Eißing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1795 – Menschenrechtslage in Usbekistan und deutsch-usbekische Zusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fragestellenden wurden von einem usbekischen Menschenrechtsaktivisten kontaktiert, der seit vielen Jahren in Kasachstan, einem Nachbarland Usbekistans, lebt und von dort aus auf mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in der autonomen Republik Karakalpakstan in Usbekistan aufmerksam macht. Im Februar 2024 wurde er infolge von Vorwürfen der usbekischen Behörden, die nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen politisch motiviert sind, in Kasachstan festgenommen. Zwölf Monate war er dort nach eigener Aussage gegenüber den Fragestellenden in Haft, sein Asylantrag wurde abgelehnt. Nun droht ihm die Auslieferung nach Usbekistan (www.hrw.org/news/2 024/02/26/kazakhstan-arrest-karakalpak-activist-uzbekistans-behest, https:// x.com/MaryLawlorhrds/status/1839274693926236535). Die Unterstützungsbitte des Aktivisten nehmen die Fragestellenden zum Anlass, um sich nach der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der usbekischen Regierung zu erkundigen. Nach Darstellung der Bundesregierung spielt Usbekistan „sowohl wirtschaftsals auch sicherheitspolitisch eine Schlüsselrolle in der Region“. Usbekistan ist das einzige Land in Zentralasien, in dem die Bundesrepublik Deutschland bilaterale Entwicklungszusammenarbeit betreibt. Bei Regierungsverhandlungen im Oktober 2024 wurden Usbekistan 176 Mio. Euro für die Jahre 2024 und 2025 zugesagt (www.bmz.de/de/laender/usbekistan). Nach Einschätzung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung verfolgen Deutschland und die EU „ein strategisches Interesse an Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung in Zentralasien, um Handelsrouten zu sichern und geopolitischen Einfluss auszugleichen“ (www.kas.de/de/web/zentralasien/laenderberichte/detail/-/content/ol af-scholz-in-usbekistan). Im September 2024 unterzeichneten die Bundesregierung und die usbekische Regierung ein Migrationsabkommen. Hierzu reisten der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz, die damalige Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, und der damalige Beauftragte für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, in Begleitung einer Unternehmerdelegation aus dem Bergbau, der Logistik und von der Bahn nach Usbekistan. Das Migrationsabkommen zielt darauf ab, die Einwanderung von usbekischen Arbeitskräften nach Deutschland zu erleichtern. Zusätzlich unterzeichneten Olaf Scholz und der usbekische Regierungschef eine gemeinsame Erklärung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. über die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit (https://taz.de/Migrati onsabkommen-mit-Usbekistan/!6034058/). Internationale Menschenrechtsorganisationen berichten regelmäßig über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan, etwa über Folter und andere Formen von Misshandlungen in Hafteinrichtungen, Einschränkungen der Pressefreiheit oder Repressionen gegen friedliche Proteste in Karakalpakstan (www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/deutschland-menschenrech te-den-mittelpunkt-der-gespraeche-stellen, www.amnesty.de/informieren/amn esty-report/usbekistan-2023#section-23665683).  1. In welchem Umfang wurden die 176 Millionen Euro, die Deutschland Usbekistan bei Regierungsverhandlungen im Oktober 2024 für die Jahre 2024 und 2025 zugesagt hat, bislang abgerufen (www.bmz.de/de/laende r/usbekistan), handelt es sich dabei um Kredite (bitte erläutern), und in welchen Bereichen werden diese Mittel eingesetzt bzw. sollen sie künftig eingesetzt werden (bitte möglichst genau aufschlüsseln)? Die bei den Regierungsverhandlungen 2024 zugesagten Mittel wurden noch nicht abgerufen. Bei den 176 Mio. Euro handelt es sich um 115 Mio. Euro Darlehen und 61 Mio. Euro Zuschüsse. Das Darlehen soll für die Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung, Schwerpunkt Modernisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, sowie für die Unterstützung der beruflichen Bildung eingesetzt werden. Die Zuschüsse verteilen sich hauptsächlich auf die zwei Bereiche Soziale Sicherung/ Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, hier mit Schwerpunkt flächendeckende Einführung des dualen Berufsausbildungssystems.  2. Wie hat sich die politische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Usbekistan in den vergangenen Jahren entwickelt? Die politische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Usbekistan hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch fortentwickelt. Dies lässt sich u. a. auch an der Anzahl hochrangiger politischer Besuche erkennen. 2023 haben sowohl der usbekische Premierminister Abdulla Aripow als auch der Staatspräsident Schawkat Mirsijojew Deutschland besucht (letzterer zweimal). Deutschland und die fünf zentralasiatischen Staaten haben 2023 eine strategische Regionalpartnerschaft vereinbart. 2024 hat der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz einen bilateralen Besuch in Usbekistan durchgeführt, im Rahmen dessen auch das Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen Deutschlands mit Usbekistan abgeschlossen wurde. Auch 2025 hat der usbekische Premierminister Abdulla Aripow Deutschland besucht.  3. Wie hat sich die militärische Kooperation zwischen Deutschland und Usbekistan in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Die militärische Kooperation zwischen Deutschland und Usbekistan findet in konstantem, aber begrenzten Umfang statt und erstreckt sich auf den fachlichen Austausch vor allem in den Bereichen Ausbildung von Landstreitkräften und Sanitätsdienst.  4. Welche ökonomischen Interessen verfolgt die Bundesregierung in Usbekistan? Usbekistan ist für Deutschland ein wichtiger Handelspartner in Zentralasien. Die Bundesregierung fördert den Marktzugang deutscher Unternehmen, begleitet Projekte in den Sektoren Maschinen- und Anlagenbau, Chemie, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelttechnologien und flankiert Exportvorhaben sowie Investitionen durch Instrumente der Außenwirtschaftsförderung. Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit der deutschen und europäischen Wirtschaft unterstützt die Bundesregierung den Aufbau einer langfristigen Kooperation bei kritischen Rohstoffen (unter anderem Kupfer, seltene Metalle) sowie im Bereich erneuerbarer Energien. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für die Entwicklung alternativer Handels- und Transportkorridore („Mittlerer Korridor“) zur Stärkung resilienter Lieferketten sowie eine gesteuerte Fachkräftezuwanderung und die Ausweitung dualer Berufsbildung im Rahmen der im September 2024 unterzeichneten Migrations- und Mobilitätspartnerschaft ein.  5. Wie genau sieht die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Usbekistan im Bereich Migration aus? Das in Samarkand am 15. September 2024 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Usbekistan über eine umfassende Migrations- und Mobilitätspartnerschaft (Migrationsabkommen) ist am 5. März 2025 in Kraft getreten und wurde am 8. September 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2025 II Nr. 238). Am 9. September 2025 tagte die nach Artikel 18 des Abkommens vereinbarte Gemeinsame Arbeitsgruppe zu Migrations- und Rückkehrfragen. Daneben gibt es einen fortlaufenden bilateralen Austausch zwischen den im Migrationsabkommen vereinbarten zuständigen Stellen auf deutscher und usbekischer Seite zur Umsetzung des Migrationsabkommens. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2d, 6a und 6b der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14619 verwiesen.  6. Gibt es bereits eine Einschätzung der Bundesregierung zu Auswirkungen des im September 2024 unterzeichneten Migrationsabkommens mit Usbekistan, und wenn ja, wie sieht diese aus? Die Bundesregierung geht durch Migrationspartnerschaften mit Herkunftsländern langfristige Kooperationen ein, um irreguläre Migration zu reduzieren und reguläre Migration zu stärken. Im Zuge des Migrationsabkommens steigerte sich im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 die Zahl erteilter Erwerbstätigkeitsvisa an usbekische Staatsangehörige um 72 Prozent. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich dieser Trend bei der Erwerbsmigration in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Die 2025 neu eröffnete Außenstelle des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) in Bischkek mit Zuständigkeit für Kasachstan, Usbekistan, Tadschikistan und Kirgisistan trägt dazu bei, Studierenden und Auszubildenden in Usbekistan vor der Einreise nach Deutschland Informationen über bestehende Möglichkeiten zum Erhalt von Stipendien oder Fördermöglichkeiten für Praktika zur Verfügung zu stellen, wie in Artikel 2 Absatz 4 des Migrationsabkommens festgelegt.  7. Wie viele Visa haben deutsche Auslandsvertretungen seit 2022 an usbekische Staatsangehörige erteilt (bitte nach Art bzw. Zweck des Visums sowie nach Jahren aufschlüsseln)? Die deutschen Auslandsvertretungen haben in den Jahren 2022 bis 2024, sowie im ersten Halbjahr 2025 die folgende Anzahl an Visa an usbekische Staatsangehörige erteilt. Schengenvisa Reisezweck 2022 2023 2024 1. HJ. 2025 Geschäft 4 774 7 280 8 693 6 036 Besuche (Familie, Freunde) 2 149 2 577 2 468 1 040 Tourismus 1 304 1 829 3 213 1 114 Gesundheit 481 518 516 244 Offizieller Besuch 11 163 65 30 Sonstige 1 469 890 500 304 Gesamt 10 188 13 257 15 455 8 768 Nationale Visa Kategorie 2022 2023 2024 1. HJ. 2025 Familiennachzug 225 344 514 249 Studium 332 415 493 170 Sprachkurs 36 48 71 110 Schüleraustausch 0 3 0 0 Erwerbstätigkeit 544 904 1.560 970 Jüdische Zuwanderung 3 2 0 0 Spätaussiedler 12 26 21 13 Sonstige 33 51 43 33 Gesamt 1 185 1 793 2 702 1 545  8. a) War die usbekische Regierung bzw. waren usbekische Vertreter in die Vorbereitung der Abschiebungen aus Deutschland nach Afghanistan im August 2024 bzw. im Juli 2025 involviert, und wenn ja, inwiefern? Vertreter der usbekischen Regierung waren in die Vorbereitung der beiden Rückführungsmaßnahmen vom 30. August 2024 und 18. Juli 2025 nicht involviert. b) Gab bzw. gibt es Gespräche mit usbekischen Vertretern über die Planung, Vorbereitung und Durchführung weiterer Abschiebungen aus Deutschland nach Afghanistan, und wenn ja, mit welchem Inhalt, vor dem Hintergrund, dass es Medienberichten zufolge im September letzten Jahres aus dem Bundeskanzleramt geheißen haben soll, im Zusammenhang mit dem Abschluss des Migrationsabkommens werde auch über Abschiebungen nach Afghanistan gesprochen (https://taz.de/Migr ationsabkommen-mit-Usbekistan/!6034058/)? Das Migrationsabkommen enthält auch Vorschriften zur Durchbeförderung wie sie standardmäßig auch in EU-Rückübernahmeabkommen enthalten sind. Die operative Umsetzung, beispielsweise für Rückführungen nach Afghanistan per Durchbeförderung über Usbekistan, ist von einer Vielzahl weiterer Faktoren abhängig. Die Bundesregierung prüft weiter Möglichkeiten, Straftäter und Gefährder mit afghanischer Staatsangehörigkeit nach Afghanistan abzuschieben.  9. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Beschäftigungslage in Usbekistan? b) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Beschäftigung im zumeist schlecht bezahlten informellen Sektor in den letzten Jahren zugenommen hat, wie die Wirtschaftsförderungsagentur der Bundesrepublik Deutschland „Germany Trade and Invest“ berichtet (www.gtai.de/de/trade/usbekistan-wirtschaft/arbeitsmarkt)? Die Fragen 9a und 9b werden zusammen beantwortet. Die Beschäftigungssituation in Usbekistan ist aufgrund der vielen jungen Arbeitskräfte, die jedes Jahr neu auf den Arbeitsmarkt hinzukommen, grundsätzlich dynamisch. Das Land erlebt einen kontinuierlichen Wirtschaftsaufschwung, der Arbeitsmarkt kann jedoch nicht ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Von informeller Beschäftigung sind vor allem Frauen, junge Erwachsene, ausländische Personen und Menschen mit Behinderung betroffen. Usbekistan möchte den informellen Sektor reduzieren und wird dabei von den Vereinten Nationen (VN) und der Weltbank unterstützt. 11. Welche Rolle spielt die usbekische Agentur für Migration für die Umsetzung des deutsch-usbekischen Migrationsabkommens, und mit welchen Stellen bzw. Behörden in Deutschland steht diese Agentur nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. in Kontakt (www.gtai.de/de/trade/ usbekistanwirtschaft/arbeitsmarkt#toc-anchor--6)? Die Migrationsagentur unter dem Ministerkabinett der Republik Usbekistan ist auf usbekischer Seite zuständig für die Umsetzung des Migrationsabkommens im Hinblick auf die Förderung von Erwerbsmigration. Sie steht auf Bundesebene mit Blick auf die im Migrationsabkommen genannten zuständigen Behörden auf deutscher Seite mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Gesundheit in Kontakt. 10. Welche deutschen bzw. in Deutschland ansässigen Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse an der Anwerbung von Arbeiterinnen und Arbeitern aus Usbekistan bekundet, und in welchen Branchen sind diese Unternehmen tätig? 12. Mit wie vielen und welchen Unternehmen in Deutschland bestehen derzeit Vereinbarungen über die Beschäftigung oder duale Ausbildung von usbekischen Staatsangehörigen, und wie viele usbekische Staatsangehörige betrifft dies? Die Fragen 10 und 12 werden zusammen beantwortet. Das Erwerbsmigrationsrecht ist überwiegend ein selbst- bzw. arbeitgebergesteuertes Verfahren. Die Anwerbung von Fachkräften erfolgt in der Regel nicht durch die Bundesregierung. Im Visumsverfahren erfolgt keine statistische Erfassung einzelner Arbeitgeber oder Unternehmen. Durch das Migrationsabkommen ist eine Grundlage für eine weitere Vertiefung der Kooperation bei der Fachkräftemigration in beidseitigem Interesse gelegt. Der Bundesregierung ist bekannt, dass deutsche bzw. in Deutschland ansässige Unternehmen und Arbeitgeber verschiedener Branchen bereits Arbeitskräfte und Auszubildende aus Usbekistan anwerben, wie steigende Visumsantragszahlen verdeutlichen. 13. a) Welche privaten Anbieter im Bereich Arbeitsvermittlung sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Auswahl und Entsendung usbekischer Arbeitskräfte nach Deutschland beteiligt? Es werden nicht alle privaten Dienstleister, die in Usbekistan im Bereich Arbeitsvermittlung tätig sind, von der Bundesregierung systematisch erfasst, sodass diesbezüglich keine belastbaren Informationen vorliegen. Private Personalvermittlungsagenturen, die das staatliche Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ tragen, können unter www.faire-anwerbung-pflege-deutschlan d.de eingesehen werden. Einige von ihnen sind in Usbekistan tätig. Das Gütesiegel soll sicherstellen, dass die deutsche Anwerbung fair, ethisch und nachhaltig ist und sich an den internationalen Standards der Weltgesundheitsorganisation und der internationalen Arbeitsorganisation orientiert. Das bedeutet unter anderem, dass der Anwerbeprozess von Anfang an für die Fachkräfte transparent sein muss, dass Anwerbekosten vom Arbeitgeber getragen werden, und dass im aufnehmenden Unternehmen ein Integrationsmanagement besteht, welches die erfolgreiche Aufnahme und Integration der Fachkräfte gewährleistet. b) Welche Rolle spielen sie bei der Organisation vorgeschalteter Berufsbildungs- und Sprachkurse (www.gtai.de/de/trade/usbekistan-wirtscha ft/arbeitsmarkt#toc-anchor--6)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. 14. Wie viele usbekische Staatsangehörige leben mit welchen Aufenthaltstiteln in Deutschland, und wie viele von ihnen sind ausreisepflichtig mit bzw. ohne Duldung? Zum Stichtag 31. August 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt 15.763 Personen mit usbekischer Staatsangehörigkeit als aufhältig erfasst. Von diesen waren 211 Personen als ausreisepflichtig erfasst, davon 154 geduldet und 57 ohne Duldung. Weitere Ausführungen im Sinne der Fragestellung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Aufenthaltszweck Anzahl unbefristetes Aufenthaltsrecht 4 176 Aufenthaltserlaubnisse: 6 904 davon: Aufenthaltszweck Anzahl aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 815 zum Zweck der Erwerbstätigkeit 1 920 zum Zweck der Bildung/ Ausbildung 1 446 aus familiären Gründen 2 374 sonstige Gründe 349 sonstige Aufenthaltsgründe 4 683 15. Wie viele Abschiebungen von usbekischen Staatsangehörigen aus Deutschland nach Usbekistan gab es seit 2022 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen können nachfolgender Tabelle entnommen werden. Jahr Anzahl 2022 15 2023 8 2024 30 Jan. – Aug. 2025 13 16. Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Usbekistan ein, und wie hat diese sich nach ihrer Kenntnis seit 2022 entwickelt? Die Bundesregierung beobachtet fortwährend die Menschenrechtssituation in Usbekistan. Diese ist weiterhin nicht zufriedenstellend, insbesondere hinsichtlich politischer Grundrechte. So bestehen Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit fort, der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft wird beschnitten. Die Bundesregierung spricht die Menschenrechtssituation in ihren Kontakten mit der usbekischen Regierung regelmäßig an. Positiv hervorzuheben ist auf der anderen Seite die erstmalige Verankerung umfassender Menschen- und Bürgerrechte mit direkter Wirkung dieser Rechte für die einzelnen Personen gegenüber dem Staat in der Verfassung seit April 2023. Reformen in den Bereichen Frauen-, Jugend- und Behindertenpolitik, bei der Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Rechtsreformen zeugen ebenfalls von Verbesserungen. Usbekistan war von 2021 bis 2023 erstmals Mitglied im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und stellte sich 2023 dem universellen Staatenüberprüfungsverfahren des Rates. Hierzu verweist die Bundesregierung auf ihre öffentlich einsehbaren Empfehlungen. Ein usbekischer Staatsangehöriger, Achmal Saidow, wird dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen von 2025 bis 2028 als unabhängiger Experte angehören. 20. Hat die Bundesregierung Kenntnis von möglicher Folter und Misshandlungen in Haftanstalten in Usbekistan, und wenn ja, welche? Glaubwürdige Berichte über Folter und Misshandlungen in Haftanstalten in Usbekistan gingen über die letzten Jahre deutlich zurück und liegen nur vereinzelt vor. Teilweise wird über diese Fälle in den Medien berichtet, gegen die Täter wird von staatlicher Seite vorgegangen. Es gibt Berichte über Misshandlungen in Untersuchungshaft und während Verhören. Laut Bericht der Menschenrechtsbeauftragten des usbekischen Parlaments wurden in den ersten zehn Monaten des Jahres 2024 158 Beschwerden über physische, psychische oder andere Formen von Druck durch Strafverfolgungsbehörden in Inhaftierungsstellen registriert. Die vorgenannten Aussagen lassen sich nicht unabhängig überprüfen. 21. Wie viele politische Gefangene gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Usbekistan? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Zahlen im Sinne der Fragestellung vor. Die von Menschenrechtsorganisationen angegebenen Zahlen variieren. 22. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der politischen Gefangenen in Usbekistan in den vergangenen 20 Jahren entwickelt? Die Menschenrechtslage in Usbekistan verbessert sich durch die umfassende Reformpolitik von Staatspräsident Mirsijojew schrittweise. Seit 2016 wurden verstärkt Gefangene mit mutmaßlich politischem Hintergrund aus der Haft entlassen. 17. Was ist der Bundesregierung über den Umgang der usbekischen Regierung mit Aktivistinnen und Aktivisten bekannt, die sich für Autonomierechte der Republik Karakalpakstan einsetzen? 18. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine behördliche bzw. strafrechtliche Aufarbeitung der Repression gegen Proteste in der autonomen Republik Karakalpakstan im Juli 2022, wodurch nach Berichten 21 Demonstrantinnen und Demonstranten starben und 270 verletzt wurden (www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/ deutschlandmenschenrechte-den-mittelpunkt-der-gespraeche-stellen)? 19. Wie viele Strafverfahren und strafrechtliche Verurteilungen gegen Teilnehmende an diesen Protesten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie schätzt die Bundesregierung diese Verfahren bzw. Verurteilungen ein? 23. Hat die Bundesregierung Kenntnis von in Kasachstan lebenden Aktivistinnen und Aktivisten aus der autonomen Republik Karakalpakstan, denen die Abschiebung bzw. Auslieferung nach Usbekistan droht, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese Aktivistinnen und Aktivisten zu unterstützen bzw. deren Abschiebung nach Usbekistan zu verhindern, wo ihnen nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen Folter und langjährige Haftstrafen drohen (www.amnesty.de/amnesty-rep ort/regionalkapitel-europa-zentralasien-2024)? 24. Ist der Bundesregierung insbesondere der Fall von A. M. bekannt, der aktuell in Kasachstan in Haft sitzt und dem die Auslieferung nach Usbekistan droht (www.hrw.org/news/2024/02/26/kazakhstan-arrest-karakalp ak-activist-uzbekistans-behest), und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ggf., den Aktivisten zu unterstützen, auch vor dem Hintergrund, dass Menschenrechtsorganisationen von konstruierten Vorwürfen gegen ihn ausgehen (ebd.)? Die Fragen 17, 18, 19, 23 und 24 werden zusammen beantwortet. Karakalpakstan ist eine autonome Republik innerhalb der Republik Usbekistan, die ihren Autonomiestatus 2022 im Rahmen eines neuen usbekischen Verfassungsentwurfes verlieren sollte. Die usbekische Regierung geht gegen Personen vor, die sie verdächtigt, an den Protesten im Juli 2022 gegen den Verfassungsentwurf beteiligt gewesen zu sein Berichten zufolge wurden Menschenrechtsstandards hierbei nicht immer eingehalten. Die beiden usbekischen Parlamentskammern, der Senat und die Gesetzgebende Kammer, richteten eine gemeinsame unabhängige Untersuchungskommission ein, um die Proteste in der autonomen Republik Karakalpakstan im Juli 2022, aufzuarbeiten. Die Untersuchungskommission legte im Dezember 2024 einen Bericht vor. Nach Angaben der Untersuchungskommission wurden 943 Teilnehmer der Veranstaltungen wegen Verstößen verwarnt, 6 135 wurden mit einer Geldstrafe belegt, 2 639 wurden zu Verwaltungshaft verurteilt und 61 wurden wegen Straftaten für schuldig befunden. Darüber hinaus seien drei Polizeibeamte aufgrund von Menschenrechtsverletzungen verurteilt worden. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, diese Angaben unabhängig zu verifizieren. Laut Bericht wurden im Zuge der Aufarbeitung der Untersuchungskommission 107 Personen aus der Haft und 30 weitere Personen aus der Untersuchungshaft entlassen. Usbekische Karakalpakstan-Aktivisten, die in Kasachstan leben, wurden teils auf usbekische Anfrage hin verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Alle der Bundesregierung bekannten Fälle dieser Art in Kasachstan sind mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Eine Abschiebung aus Kasachstan nach Usbekistan ist nach Kenntnis der Bundesregierung in keinem dieser Fälle eingetreten. Der Bundesregierung ist der Fall von A. M. bekannt, sie begleitet die Entwicklungen weiter eng. Auch unter Abwägung des parlamentarischen Kontrollinteresses kommt die Bundesregierung hier zu dem Ergebnis, dass weitere Einzelfallinformationen zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen nicht übermittelt werden können. Die Bundesregierung spricht die Situation der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der ethnischen Minderheiten in Usbekistan, regelmäßig gegenüber Vertretern der usbekischen Regierung an und erwartet von Kasachstan die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen im VN-Rahmen wie die Einhaltung von Non-Refoulement Verpflichtungen. 25. Wie schätzt die Bundesregierung den Stand der Pressefreiheit in Usbekistan ein, und sind ihr Fälle bekannt, in welchen kritische Bloggerinnen und Blogger unter konstruierten Begründungen angeklagt und strafrechtlich verurteilt wurden, und wenn ja, welche (www.hrw.org/de/news/202 3/04/28/usbekistan/deutschland-menschenrechte-den-mittelpunkt-der-ges praeche-stellen)? 26. Ist der Bundesregierung ein im März 2023 von rund 50 Journalistinnen und Aktivisten in Usbekistan unterzeichneter offener Brief an den Präsidenten Shavkat Mirziyoyev bekannt, in dem diese beklagten, dass Medienschaffende ernsthaften Hindernissen, Druck und Einschüchterung ausgesetzt seien (www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/deutschlan d-menschenrechte-den-mittelpunkt-der-gespraeche-stellen)? 27. Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um Journalistinnen, Blogger und Medienschaffende in Usbekistan zu unterstützen, und wenn ja, welche? Die Fragen 25, 26 und 27 werden zusammen beantwortet. Reporter ohne Grenzen stuft Usbekistan gleichbleibend zu 2024 in Bezug auf Pressefreiheit auf Platz 148 von 180 ein (jedoch Verschlechterung in absoluten Werten von 37,3 auf 35,2 Punkte). Unabhängige Medienschaffende kritisieren, dass seit 2019 keine der vom Präsidenten versprochenen Gesetzesänderungen zur Pressefreiheit umgesetzt worden seien. Usbekistan wird von Freedom House weiterhin als „unfrei“ eingestuft. Die größten Medien werden weiterhin staatlich kontrolliert. Die Präsenz ausländischer Medien ist gering. Ohne Akkreditierung können ausländische Journalisten nicht im Land arbeiten, wobei diese nicht immer erteilt wird. Durch Gesetze zu „Hassrede“ und zum Schutz des Präsidenten werden die Möglichkeiten zur öffentlichen Kritik an der Regierung stark eingeschränkt. Regelmäßig werden Medienschaffende angeklagt und verurteilt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Der offene Brief von März 2023 ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung spricht die Situation der Menschenrechte, einschließlich der Rechte auf Meinungsfreiheit, Medien- und Pressefreiheit, regelmäßig gegenüber Vertretern der usbekischen Regierung an. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr, gemeinsam mit der Friedrich-Ebert- Stiftung, einen Workshop zu ethischem Journalismus durchgeführt, um die Kompetenzen für kritische Berichterstattung nach ethischen Grundsätzen im Land zu stärken. Außerdem unterstützt die Bundesregierung die Ausrichtung der Deutsche Welle Akademie Media School in Usbekistan, die seit 2019 jedes Jahr in Zusammenarbeit mit dem Modern Journalism Development Center ein dreimonatiges Training für Journalistinnen und Journalisten sowie Medienmanagerinnen und -manager, insbesondere aus ländlichen Regionen, anbietet, um Medienkompetenz und unabhängige Berichterstattung zu stärken. 28. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage von queeren Personen in Usbekistan, und welche Fort- bzw. Rückschritte gab es in diesem Bereich in den letzten Jahren? Die Lage für LGBTIQ+ Personen in Usbekistan bleibt schwierig. So stellt Usbekistan homosexuelle Handlungen zwischen Männern und deren sogenannte „Propaganda“ – darunter fällt teilweise bereits das Gespräch über Homosexualität – weiterhin unter Strafe und verfolgt diese aktiv. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen