polradar

Schriftliche Frage 131 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche Kriterien legt die Bundesregierung der Entscheidung zugrunde, ob im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens ein „hinreichender Anlass…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 131 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche Kriterien legt die Bundesregierung der Entscheidung zugrunde, ob im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens ein „hinreichender Anlass… Frage 131 (Mandy Eißing, Die Linke): Welche Kriterien legt die Bundesregierung der Entscheidung zugrunde, ob im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens ein „hinreichender Anlass“ für eine Überprüfung des im Rahmen von „Demokratie leben!“ zu fördernden Projekts auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse besteht, und welche Instanz trifft diese Entscheidung (vgl. https://rp-online.de/politik/deutschland/prien-bau t-demokratie-leben-um-wer-kuenftiggefoerdertwird_aid-150784295)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 9. Juli 2026: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5406 verwiesen. Ein hinreichender Anlass für die Einleitung der Überprüfung auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) liegt vor, wenn die im Zuge der Ressortüberprüfung gewonnenen Erkenntnisse tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Gewähr für eine den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung förderlichen Arbeit nicht gegeben sein könnte, insbesondere wenn Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen oder sonstige verfassungsschutzrelevante Bezüge vorliegen. Über das Vorliegen eines hinreichenden Anlasses für die Überprüfung durch das BfV entscheidet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend somit im jeweiligen Einzelfall.

Relationen