Erreichbarkeit und Finanzierung einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent in der Alterssicherung (Antwort zu Drs. 21/7524)
Text
Erreichbarkeit und Finanzierung einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent in der Alterssicherung (Antwort zu Drs. 21/7524)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7719
21. Wahlperiode 25.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Stephan, Gerrit Huy, Hauke
Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7524 –
Erreichbarkeit und Finanzierung einer Nettoersatzquote von mindestens
70 Prozent in der Alterssicherung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission
(„Rentenkommission“) unter Vorsitz von Prof. Dr. Constanze Janda und Frank-
Jürgen Weise hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen am 23. Juni
2026 an die Bundesregierung übergeben (www.bmas.de/SharedDocs/Downloa
ds/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__
blob=publicationFile&v=2).
Die Kommission nennt in der ersten Empfehlung, als politische Zielgröße
einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine
Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen. In die
Betrachtung sollen demnach nicht nur Leistungen aus der gesetzlichen
Rentenversicherung, sondern auch Leistungen der betrieblichen und privaten
beziehungsweise kapitalgedeckten Altersvorsorge einbezogen werden.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen der
Alterssicherungskommission in einem Gesetzespaket umzusetzen (https://taz.de/Diskusss
ion-um-Rentenreform/!6189916/).
Daraus resultiert für die Fragesteller die Frage, welche konkrete Bedeutung
die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent für die einzelnen Versicherten
hat, unter welchen Voraussetzungen sie erreicht werden kann und welche
zusätzlichen finanziellen Belastungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber,
Versicherte, Vorsorgesparer und Steuerzahler damit verbunden sein können.
Nach Auffassung der Fragesteller besteht Klärungsbedarf, ob es sich bei der
Nettoersatzquote um eine individuell erreichbare Zielgröße oder lediglich um
einen statistischen Modellwert handelt. Unklar ist ihnen außerdem, welcher
Anteil der angestrebten Gesamtversorgung durch die gesetzliche
Rentenversicherung, eine obligatorische kapitalgedeckte Vorsorge, die betriebliche
Altersversorgung und die private Altersvorsorge erbracht werden soll.
Besonders bedeutend ist in den Augen der Fragesteller, ob auch Menschen mit
niedrigen Einkommen, Teilzeitbeschäftigte, Erwerbsgeminderte, Arbeitslose,
pflegende Angehörige oder Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien
die angestrebte Quote erreichen können. Zudem sollte transparent sein, welche
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
24. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Beitragssätze, Bundesmittel, zusätzlichen Vorsorgeaufwendungen oder
Kapitalmarktrenditen den Berechnungen zugrunde liegen.
1. Mit welcher Arbeitsdefinition der angestrebten Nettoersatzquote von
mindestens 70 Prozent arbeitet die Bundesregierung in Details?
2. Werden bei der Berechnung der Alterseinkünfte nach Planung der
Bundesregierung folgende Leistungen berücksichtigt, und wenn ja, in
welcher Form
a) gesetzliche Altersrente,
b) gesetzliche Kapitalrente,
c) betriebliche Altersversorgung,
d) staatlich geförderte private Altersvorsorge,
e) nicht geförderte private Altersvorsorge,
f) sonstige Kapital- und Vermögenseinkünfte,
g) Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners,
und bezieht sich nach Definition der Bundesregierung die
Nettoersatzquote auf Einzelpersonen, auf einen Haushalt, auf einen
Durchschnittsverdiener, auf einen Medianverdiener oder auf eine andere Modellperson
beziehungsweise Modellgruppe?
3. Welcher Zeitraum wird nach Planung der Bundesregierung für die
Bestimmung des vorherigen Erwerbseinkommens zugrunde gelegt
a) der letzte Monat vor dem Renteneintritt,
b) das letzte Kalenderjahr,
c) ein durchschnittliches Einkommen mehrerer Jahre,
d) das durchschnittliche Einkommen während des gesamten
Erwerbslebens?
4. Wie werden nach Planung der Bundesregierung bei der Bestimmung des
vorherigen Erwerbseinkommens insbesondere Einmalzahlungen,
Sonderzahlungen, variable Vergütungen, Sachbezüge, Überstundenvergütungen,
Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und andere
Entgeltersatzleistungen berücksichtigt?
5. Wie werden nach Planung der Bundesregierung folgende Faktoren bei
der Bestimmung der Nettoersatzquote berücksichtigt
a) Familienstand,
b) Steuerklasse,
c) Kinderzahl,
d) Krankenversicherungsstatus,
e) Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung,
f) Beitrag zur sozialen oder privaten Pflegeversicherung und
g) nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte?
6. Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei der
Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent
a) um eine individuelle Leistungszusage,
b) um eine durchschnittliche statistische Zielgröße,
c) um einen unverbindlichen politischen Orientierungswert,
d) um eine zukünftig gesetzlich abzusichernde Mindestquote?
7. Gibt es Planungen der Bundesregierung, einen individuellen
Rechtsanspruch auf eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent
einzuführen, und wenn nein, wie will die Bundesregierung verhindern, dass in der
Öffentlichkeit der unzutreffende Eindruck entsteht, dass jeder Versicherte
im Alter mindestens 70 Prozent seines letzten Nettoeinkommens erhält?
8. In welchem Kalenderjahr soll die Nettoersatzquote von mindestens
70 Prozent nach den Planungen oder Modellrechnungen der
Bundesregierung erstmals erreicht werden?
9. Für welche Geburtsjahrgänge, Modellfälle, Modellbiografien oder
Zugangsjahre soll die Zielgröße nach Planung der Bundesregierung
erstmals gelten (bitte aufschlüsseln)?
10. Welche Mindestvoraussetzungen muss eine Person nach Planung der
Bundesregierung erfüllen, um die Nettoersatzquote von mindestens
70 Prozent zu erreichen, insbesondere hinsichtlich
a) der Anzahl der Versicherungsjahre,
b) der Höhe des durchschnittlichen Erwerbseinkommens,
c) der Dauer der betrieblichen Altersversorgung,
d) der Dauer der kapitalgedeckten Vorsorge,
e) der Höhe der zusätzlichen Vorsorgebeiträge,
f) des Renteneintrittsalters?
11. Wie hoch ist nach den Modellrechnungen der Bundesregierung die
durchschnittliche Nettoersatzquote für Versicherte der Geburtsjahrgänge
1961 bis 2030 (bitte jährlich aufschlüsseln)?
12. Wie entwickelt sich nach Planung der Bundesregierung die
durchschnittliche Nettoersatzquote von Bestandsrentnern der Geburtsjahrgänge ab
1920 (bitte jährlich aufschlüsseln)?
13. Wie hoch ist nach Planung der Bundesregierung die jeweilige in
Frage 12 genannte Nettoersatzquote bei einem heutigen
durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt, wenn dieses während des gesamten
Arbeitslebens rückwirkend inflationsbereinigt konstant war, von
a) 2 000 Euro monatlich,
b) 3 000 Euro monatlich,
c) 4 000 Euro monatlich,
d) 5 000 Euro monatlich,
e) 6 000 Euro monatlich,
14. Wie hoch ist nach Planung der Bundesregierung bei den in Frage 14
genannten Einkommensgruppen jeweils
a) der Anteil der gesetzlichen Rentenversicherung,
b) der Anteil der gesetzlichen Kapitalrente,
c) der Anteil der betrieblichen Altersversorgung und
d) der Anteil der privaten Altersvorsorge
an der angestrebten Nettoersatzquote?
15. Welche zusätzlichen monatlichen Eigenbeiträge bei den in Frage 14
genannten Einkommensgruppen sind nach Schätzung der Bundesregierung
erforderlich, um eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent zu
erreichen?
16. Wie hoch ist nach den Modellrechnungen der Bundesregierung die
durchschnittliche Nettoersatzquote für Personen mit
a) 45 Versicherungsjahren ohne Erwerbsunterbrechung,
b) 40 Versicherungsjahren,
c) 35 Versicherungsjahren,
d) 30 Versicherungsjahren,
e) 25 Versicherungsjahren,
17. Wie viele Personen beziehungsweise welcher Anteil der Versicherten
wird nach den Modellrechnungen der Bundesregierung bei Renteneintritt
voraussichtlich eine Nettoersatzquote von
a) mindestens 70 Prozent,
b) 60 bis unter 70 Prozent,
c) 50 bis unter 60 Prozent,
d) 40 bis unter 50 Prozent und
e) weniger als 40 Prozent
erreichen?
18. Wie viele Personen werden nach Schätzung der Bundesregierung trotz
Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission im Alter
voraussichtlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein
(bitte für die Geburtsjahrgänge 1961 bis 2030 aufschlüsseln)?
19. Wie werden sich nach Planung der Bundesregierung zukünftig Zeiten der
Schul-, Berufsschul-, Fachschul- und Hochschulausbildung ab dem
17. Lebensjahr auf die Höhe der zukünftigen Nettoersatzquote auswirken
(bitte aufschlüsseln)?
26. Welcher zusätzliche Finanzbedarf des Bundes ergibt sich nach Schätzung
der Bundesregierung gegenüber dem geltenden Recht aus der Umsetzung
der 70‑Prozent-Zielgröße (bitte bis 2040 aufschlüsseln)?
27. Welche Auswirkungen hat nach Schätzung der Bundesregierung der
zusätzliche Finanzbedarf bis 2040 auf den Haushalt des Bundes in den
Bereichen
a) Bildung und Forschung,
b) Verkehrsinfrastruktur,
c) Digitalisierung,
d) Verteidigung,
e) innere Sicherheit,
f) kommunale Investitionen,
g) Schuldendienst?
28. Wird es nach Planung der Bundesregierung Bestrebungen geben, zur
Finanzierung der Rentenreform
a) bestehende Steuern zu erhöhen,
b) neue Steuern oder Abgaben einzuführen,
c) Ausgaben in anderen Bereichen zu kürzen,
d) die Kreditaufnahme zu erhöhen oder
e) Vermögenswerte des Bundes zu veräußern
(wenn ja, bitte nach Art der Finanzierung und nach Höhe der Änderung
beziehungsweise Neuerhebung aufschlüsseln)?
29. Welcher prozentuale Verbreitungsgrad der betrieblichen
Altersversorgung bei gesetzlich Versicherten wird nach Planung der Bundesregierung
vorausgesetzt, damit eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent
erreicht werden kann?
31. Mit welchen Maßnahmen soll nach Planung der Bundesregierung die
Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent bei Beschäftigten erreicht
werden, deren Arbeitgeber keine betriebliche Altersversorgung anbietet?
35. Welche Auswirkungen hat es nach Einschätzung der Bundesregierung
auf die erreichbare Nettoersatzquote, wenn die jährliche Rendite der
kapitalgedeckten Altersvorsorge um 1, 2 oder 3 Prozentpunkte niedriger
ausfällt als erwartet?
44. Welche Annahmen legt die Bundesregierung ihren langfristigen
Berechnungen zur Nettoersatzquote zugrunde hinsichtlich
a) der Geburtenrate,
b) der Lebenserwartung,
c) der Nettozuwanderung,
d) der Erwerbsbeteiligung,
e) der Beschäftigungsquote von Zuwanderern,
f) der Arbeitslosenquote,
g) der Produktivitätsentwicklung,
h) der nominalen und realen Lohnentwicklung,
i) des durchschnittlichen Renteneintrittsalters?
45. Wie verändert sich nach Berechnung der Bundesregierung die
Finanzierbarkeit der 70‑Prozent-Zielgröße bei einem der folgenden Basisszenarien
a) um 100 000 Personen geringere jährliche Nettozuwanderung in den
Arbeitsmarkt,
b) um 1 Prozentpunkt niedrigere Erwerbsquote,
c) um 1 Prozentpunkt niedrigerer jährlicher Lohnanstieg,
d) um ein Jahr erhöhte Lebenserwartung?
46. Welches Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern legt die
Bundesregierung ihren Berechnungen für die Jahre 2030, 2040, 2050, 2060 und
2070 zugrunde?
49. Mit welchen Kenngrößen, Berichtspflichten, Evaluationsintervallen und
gesetzlichen Nachsteuerungsmechanismen plant die Bundesregierung die
Überprüfung und die Kontrolle der Reform der Altersversorgung, damit
das Ziel einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent tatsächlich
erreicht wird?
50. Welche Planungen der Bundesregierung zur Stabilisierung der
Alterssicherung gibt es, falls die Nettoersatzquote aufgrund
a) niedrigerer Kapitalmarktrenditen,
b) geringerer Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung,
c) niedrigerer Lohnentwicklung,
d) ungünstigerer demografischer Entwicklung
nicht erreicht wird?
51. Welche Maßnahmen sind nach Planung der Bundesregierung
gegebenenfalls nötig, falls die in Frage 50 genannten Szenarien eintreten, um
a) die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu erhöhen,
b) den Beitrag zur gesetzlichen Kapitalrente zu erhöhen,
c) zusätzliche Bundesmittel bereitzustellen,
d) das Renteneintrittsalter anzuheben,
e) die Leistungen zu reduzieren,
f) höhere private Vorsorgeleistungen der Versicherten vorauszusetzen?
53. Werden nach Planung der Bundesregierung vor Einbringung des
Gesetzespakets Modellrechnungen veröffentlicht, aus denen für
unterschiedliche Einkommen und Erwerbsbiografien hervorgeht, ob und unter
welchen Voraussetzungen diese eine Nettoersatzquote von mindestens
70 Prozent erreichen werden?
54. Für welche typisierten Erwerbsbiografien erwartet die Bundesregierung,
dass die Nettoersatzquote von 70 Prozent trotz Umsetzung der
Empfehlung der Rentenkommission voraussichtlich nicht erreicht wird,
insbesondere bei Teilzeitbeschäftigten, Niedriglohnbeschäftigten,
Selbstständigen mit unterbrochener Vorsorge und pflegenden Angehörigen?
Die Fragen 1 bis 19, 26 bis 29, 31, 35, 44 bis 46, 49 bis 51 sowie 53 und 54
werden gemeinsam beantwortet.
Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht an den
Bundeskanzler und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben, in
dem sie ausführt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen
Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann.
Als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im
Mehrsäulensystem empfiehlt die Alterssicherungskommission, eine
Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen (Empfehlung 1).
Die Nettoersatzquote soll anhand typisierter Modellfälle (zum Beispiel
Durchschnittsverdienende, Geringverdienende) und für unterschiedliche
Rentenzugangsjahrgänge darstellen, wie viel Prozent des letzten verfügbaren
Nettoeinkommens im Erwerbsleben durch das verfügbare Nettoeinkommen im
Ruhestand – und zwar als Gesamtversorgungsniveau über alle drei Säulen der
Alterssicherung in Deutschland hinweg – ersetzt wird, und regelmäßig
ausgewiesen werden (Empfehlung 2).
Die Bundesregierung prüft derzeit die konkrete Umsetzung dieser
Empfehlungen. Sie bezieht dabei alle Erwägungen aus dem Bericht der
Alterssicherungskommission ein. Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen
Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht
vorgegriffen werden.
20. Wie wird sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nach
den Berechnungen der Bundesregierung nach geltendem Recht oder bei
Umsetzung aller Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis
zum Jahr 2070 entwickeln (bitte jährlich bis 2070 aufschlüsseln)?
21. Welcher Anteil des künftig zu erwartenden Beitragssatzes entfällt nach
Planung der Bundesregierung jeweils auf die umlagefinanzierte
gesetzliche Rentenversicherung und auf die geplante obligatorische
kapitalgedeckte Rentenkomponente (bitte aufschlüsseln)?
22. Wird es nach Planung der Bundesregierung entsprechend der
Empfehlung der Alterssicherungskommission einen zusätzlichen, paritätisch
finanzierten Beitragssatz von 2 Prozent für eine gesetzliche Kapitalrente
geben, und wenn ja,
a) ab welchem Jahr soll dieser zusätzliche Beitrag erhoben werden,
b) in welchen Schritten soll er eingeführt werden,
c) welche Beitragsbemessungsgrenze soll gelten,
23. Wie hoch wird nach Planung der Bundesregierung die prozentuale
Gesamtbelastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem
umlagefinanzierten Rentenversicherungsbeitrag und dem zusätzlichen Beitrag
zur gesetzlichen Kapitalrente, und wie entwickelt sich dadurch die
Gesamtbelastung durch Sozialversicherungsbeiträge bis 2070 (bitte
aufschlüsseln)?
24. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die steigende
Entwicklung der Altersversorgungskosten (vgl. Frage 24) auf
a) die Arbeitskosten,
b) die Nettolöhne,
c) die Beschäftigung,
d) die Investitionstätigkeit,
e) die internationale Wettbewerbsfähigkeit,
f) beschäftigungsintensive kleine und mittlere Unternehmen?
Die Fragen 20 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beitragssatzentwicklung nach geltendem Recht kann dem
Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung entnommen werden (www.bmas.de/DE/Sozi
ales/Rente-und-Altersvorsorge/rentenversicherungsbericht-art.html).
Vorausberechnungen bis zum Jahr 2070 liegen nicht vor.
Die Ausgestaltung der Umsetzung der Empfehlungen der
Alterssicherungskommission bleibt abzuwarten. Daher sind aktuell keine Aussagen zur
Beitragssatzentwicklung sowie zu weiteren Auswirkungen unter Berücksichtigung
der Umsetzung der Empfehlungen möglich.
25. Wie hoch werden nach den Modellrechnungen der Bundesregierung die
gesamten Zahlungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung
bis 2070 sein (bitte jährlich nach einem allgemeinen Bundeszuschuss,
einem zusätzlichen Bundeszuschuss, Erstattungen für nicht
beitragsgedeckte Leistungen und sonstigen Zahlungen des Bundes aufschlüsseln)?
Die vorausgeschätzte Entwicklung der Bundeszuschüsse nach geltendem Recht
kann dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung entnommen
werden (www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/rentenversicherung
sbericht-art.html). Vorausberechnungen bis zum Jahr 2070 liegen nicht vor.
30. Welche Statistiken gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur
aktuellen Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, aufgeschlüsselt
nach
a) Einkommensgruppen,
b) Geschlecht,
c) Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung,
d) Unternehmensgröße,
e) Wirtschaftszweigen?
Eine entsprechend differenzierte Statistik zur Verbreitung der betrieblichen
Altersversorgung liegt nicht vor. Es wird auf die Berichterstattung der
Bundesregierung zur Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge im
Alterssicherungsbericht und die dort genannten Quellen verwiesen (https://www.bmas.de/
SharedDocs/Downloads/DE/Rente/alterssicherungsbericht-2024.pdf?__blob=p
ublicationFile&v=3).
32. Wird es nach Planung der Bundesregierung zukünftig eine verpflichtende
betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte geben oder eine
automatische Einbeziehung der Beschäftigten mit Widerspruchsmöglichkeit, und
welche Auswirkungen hätte das auf unternehmerische
Entscheidungsfreiheit, Lohnnebenkosten und kleine und mittlere Unternehmen
(KMU)?
33. Welche zusätzlichen Belastungen werden nach Planung der
Bundesregierung Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch einen weiteren Ausbau der
betrieblichen Altersversorgung entstehen?
Die Fragen 32 und 33 werden gemeinsam beantwortet.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, im Jahr 2026 im Rahmen eines
Sozialpartnerdialogs konkrete Maßnahmen zur weitergehenden Verbreitung der
betrieblichen Altersversorgung zu erarbeiten, die im Anschluss in ein
Gesetzgebungsverfahren überführt werden sollen (Empfehlung 29). Ein Obligatorium in
der zweiten Säule der Alterssicherung oder leichter zugängliche
Entgeltumwandlungsmodelle in der betrieblichen Altersversorgung mit Opt-out-
Möglichkeit für Beschäftigte werden dabei als mögliche Optionen genannt.
34. Welche Annahmen und Planungen legt die Bundesregierung bei der
kapitalgedeckten Altersversorgung zugrunde hinsichtlich
a) der nominalen Rendite,
b) der realen Rendite,
c) der Inflation,
d) der Verwaltungs- und Vertriebskosten,
e) der Anlagedauer,
f) des Renteneintrittsalters,
g) der durchschnittlichen Lebenserwartung?
36. Wird es nach Planung der Bundesregierung einen Risikoschutz aus
Haushaltsmitteln geben, falls die tatsächliche Rendite der kapitalgedeckten
Altersversorgung geringer ausfällt, als in den Modellrechnungen
angenommen wird?
37. Ist nach Planung der Bundesregierung eine staatliche Garantie für die
eingezahlten Beiträge oder für eine bestimmte Mindestleistung der
gesetzlichen Kapitalrente vorgesehen, und wenn ja, wie wird diese
strukturiert sein?
38. Welche Maßnahmen sollen nach Planung der Bundesregierung
verhindern, dass Verwaltungs-, Anlage- und Vertriebskosten einen erheblichen
Teil der Rendite der kapitalgedeckten Altersversorgung aufzehren?
Die Fragen 34 und 36 bis 38 werden gemeinsam beantwortet.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt insgesamt eine Stärkung
kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Sie sieht darin einen wichtigen
Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau nicht nur zu stabilisieren, sondern
mittelfristig deutlich zu erhöhen (Empfehlung 27). Empfohlen wird daher auch
die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente im
Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung (Empfehlung 28).
Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung dieser
Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen
werden.
39. Wie werden nach Planung der Bundesregierung zukünftig Leistungen
aus der gesetzlichen Kapitalrente, der betrieblichen Altersversorgung und
der privaten Altersvorsorge bei der Grundsicherung im Alter
angerechnet?
40. Gibt es Planungen der Bundesregierung, bestehende Freibeträge bei der
Grundsicherung im Alter auszuweiten, damit zusätzliche Vorsorge nicht
vollständig oder weitgehend auf staatliche Leistungen angerechnet wird,
und wenn ja, welche Auswirkungen haben diese?
Die Fragen 39 und 40 werden gemeinsam beantwortet.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Anrechnungsregeln in der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung so zu gestalten, dass
Personen, die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, im Alter mehr
verfügbares Einkommen haben als Personen, die keine oder geringe Beiträge gezahlt
haben. Daher soll auch für Personen, bei denen nicht mindestens 33 Jahre
Grundrentenzeiten vorhanden sind, ein Freibetrag für gesetzliche Renten
eingeführt und bei der Konzeption des neuen Leistungssystems im Rahmen der
Umsetzung der Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform berücksichtigt
werden (Empfehlung 19).
Der konkreten Ausgestaltung der gesetzgeberischen Umsetzung dieser
Kommissionsempfehlung sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden.
41. Welche zusätzlichen Belastungen entstehen nach Schätzung der
Bundesregierung den Geburtsjahrgängen 1960 bis 2030 durch
a) steigende Rentenversicherungsbeiträge,
b) den zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Kapitalrente,
c) steigende Steuerzuschüsse,
d) weitere private oder betriebliche Vorsorgeaufwendungen?
42. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung zukünftig die
kumulierte, zusätzliche, prozentuale Belastung eines
Durchschnittsverdieners bezogen auf das Bruttoeinkommen bis zum jeweiligen
Renteneintritt (bitte für die Geburtsjahrgänge 1970, 1980, 1990, 2000, 2010, 2020
und 2030 aufschlüsseln)?
Die Fragen 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechende Berechnungen der Bundesregierung liegen nicht vor. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 20 bis 24 verwiesen.
43. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine übermäßige
Belastung der jüngeren Generationen durch die Finanzierung der
Rentenansprüche der geburtenstarken Jahrgänge zu verhindern?
Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen für die langfristige
Reform der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Ziel ist eine nachhaltige und
generationengerechte Weiterentwicklung des Alterssicherungssystems.
Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung der
Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen
werden.
47. Welche der 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission will die
Bundesregierung nach aktueller Planung vollständig, teilweise oder nicht
umsetzen?
48. Welchen konkreten Zeitplan bezogen auf Frage 47 verfolgt die
Bundesregierung für
a) die Vorlage eines Referentenentwurfs,
b) die Kabinettsbefassung,
c) die Einbringung in den Deutschen Bundestag,
d) das Inkrafttreten der einzelnen Reformbestandteile?
Die Fragen 47 und 48 werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionssauschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, dass die
Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ihrer Gesamtheit umgesetzt werden
sollen. Der Gesetzentwurf soll noch 2026 im Deutschen Bundestag beschlossen
werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit mit
Hochdruck die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der
Kommissionsempfehlungen.
52. Wird nach Planung der Bundesregierung vor Einbringung des
angekündigten Gesetzespakets eine vollständige Generationenbilanz
veröffentlicht, aus der die Belastungen und Leistungen der einzelnen
Geburtsjahrgänge hervorgehen?
Die Bundesregierung plant keine Veröffentlichung einer Generationenbilanz.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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