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Erreichbarkeit und Finanzierung einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent in der Alterssicherung (Antwort zu Drs. 21/7524)

dip / drucksache 25.08.2026 · WP 21 · 21/7719 · Antwort · Original ↗

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Erreichbarkeit und Finanzierung einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent in der Alterssicherung (Antwort zu Drs. 21/7524) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7719 21. Wahlperiode 25.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Stephan, Gerrit Huy, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7524 – Erreichbarkeit und Finanzierung einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent in der Alterssicherung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission („Rentenkommission“) unter Vorsitz von Prof. Dr. Constanze Janda und Frank- Jürgen Weise hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026 an die Bundesregierung übergeben (www.bmas.de/SharedDocs/Downloa ds/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__ blob=publicationFile&v=2). Die Kommission nennt in der ersten Empfehlung, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen. In die Betrachtung sollen demnach nicht nur Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch Leistungen der betrieblichen und privaten beziehungsweise kapitalgedeckten Altersvorsorge einbezogen werden. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in einem Gesetzespaket umzusetzen (https://taz.de/Diskusss ion-um-Rentenreform/!6189916/). Daraus resultiert für die Fragesteller die Frage, welche konkrete Bedeutung die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent für die einzelnen Versicherten hat, unter welchen Voraussetzungen sie erreicht werden kann und welche zusätzlichen finanziellen Belastungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Versicherte, Vorsorgesparer und Steuerzahler damit verbunden sein können. Nach Auffassung der Fragesteller besteht Klärungsbedarf, ob es sich bei der Nettoersatzquote um eine individuell erreichbare Zielgröße oder lediglich um einen statistischen Modellwert handelt. Unklar ist ihnen außerdem, welcher Anteil der angestrebten Gesamtversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung, eine obligatorische kapitalgedeckte Vorsorge, die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge erbracht werden soll. Besonders bedeutend ist in den Augen der Fragesteller, ob auch Menschen mit niedrigen Einkommen, Teilzeitbeschäftigte, Erwerbsgeminderte, Arbeitslose, pflegende Angehörige oder Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien die angestrebte Quote erreichen können. Zudem sollte transparent sein, welche Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 24. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Beitragssätze, Bundesmittel, zusätzlichen Vorsorgeaufwendungen oder Kapitalmarktrenditen den Berechnungen zugrunde liegen.  1. Mit welcher Arbeitsdefinition der angestrebten Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent arbeitet die Bundesregierung in Details?  2. Werden bei der Berechnung der Alterseinkünfte nach Planung der Bundesregierung folgende Leistungen berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Form a) gesetzliche Altersrente, b) gesetzliche Kapitalrente, c) betriebliche Altersversorgung, d) staatlich geförderte private Altersvorsorge, e) nicht geförderte private Altersvorsorge, f) sonstige Kapital- und Vermögenseinkünfte, g) Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners, und bezieht sich nach Definition der Bundesregierung die Nettoersatzquote auf Einzelpersonen, auf einen Haushalt, auf einen Durchschnittsverdiener, auf einen Medianverdiener oder auf eine andere Modellperson beziehungsweise Modellgruppe?  3. Welcher Zeitraum wird nach Planung der Bundesregierung für die Bestimmung des vorherigen Erwerbseinkommens zugrunde gelegt a) der letzte Monat vor dem Renteneintritt, b) das letzte Kalenderjahr, c) ein durchschnittliches Einkommen mehrerer Jahre, d) das durchschnittliche Einkommen während des gesamten Erwerbslebens?  4. Wie werden nach Planung der Bundesregierung bei der Bestimmung des vorherigen Erwerbseinkommens insbesondere Einmalzahlungen, Sonderzahlungen, variable Vergütungen, Sachbezüge, Überstundenvergütungen, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und andere Entgeltersatzleistungen berücksichtigt?  5. Wie werden nach Planung der Bundesregierung folgende Faktoren bei der Bestimmung der Nettoersatzquote berücksichtigt a) Familienstand, b) Steuerklasse, c) Kinderzahl, d) Krankenversicherungsstatus, e) Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, f) Beitrag zur sozialen oder privaten Pflegeversicherung und g) nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte?  6. Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei der Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent a) um eine individuelle Leistungszusage, b) um eine durchschnittliche statistische Zielgröße, c) um einen unverbindlichen politischen Orientierungswert, d) um eine zukünftig gesetzlich abzusichernde Mindestquote?  7. Gibt es Planungen der Bundesregierung, einen individuellen Rechtsanspruch auf eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent einzuführen, und wenn nein, wie will die Bundesregierung verhindern, dass in der Öffentlichkeit der unzutreffende Eindruck entsteht, dass jeder Versicherte im Alter mindestens 70 Prozent seines letzten Nettoeinkommens erhält?  8. In welchem Kalenderjahr soll die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach den Planungen oder Modellrechnungen der Bundesregierung erstmals erreicht werden?  9. Für welche Geburtsjahrgänge, Modellfälle, Modellbiografien oder Zugangsjahre soll die Zielgröße nach Planung der Bundesregierung erstmals gelten (bitte aufschlüsseln)? 10. Welche Mindestvoraussetzungen muss eine Person nach Planung der Bundesregierung erfüllen, um die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent zu erreichen, insbesondere hinsichtlich a) der Anzahl der Versicherungsjahre, b) der Höhe des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, c) der Dauer der betrieblichen Altersversorgung, d) der Dauer der kapitalgedeckten Vorsorge, e) der Höhe der zusätzlichen Vorsorgebeiträge, f) des Renteneintrittsalters? 11. Wie hoch ist nach den Modellrechnungen der Bundesregierung die durchschnittliche Nettoersatzquote für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1961 bis 2030 (bitte jährlich aufschlüsseln)? 12. Wie entwickelt sich nach Planung der Bundesregierung die durchschnittliche Nettoersatzquote von Bestandsrentnern der Geburtsjahrgänge ab 1920 (bitte jährlich aufschlüsseln)? 13. Wie hoch ist nach Planung der Bundesregierung die jeweilige in Frage 12 genannte Nettoersatzquote bei einem heutigen durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt, wenn dieses während des gesamten Arbeitslebens rückwirkend inflationsbereinigt konstant war, von a) 2 000 Euro monatlich, b) 3 000 Euro monatlich, c) 4 000 Euro monatlich, d) 5 000 Euro monatlich, e) 6 000 Euro monatlich, 14. Wie hoch ist nach Planung der Bundesregierung bei den in Frage 14 genannten Einkommensgruppen jeweils a) der Anteil der gesetzlichen Rentenversicherung, b) der Anteil der gesetzlichen Kapitalrente, c) der Anteil der betrieblichen Altersversorgung und d) der Anteil der privaten Altersvorsorge an der angestrebten Nettoersatzquote? 15. Welche zusätzlichen monatlichen Eigenbeiträge bei den in Frage 14 genannten Einkommensgruppen sind nach Schätzung der Bundesregierung erforderlich, um eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent zu erreichen? 16. Wie hoch ist nach den Modellrechnungen der Bundesregierung die durchschnittliche Nettoersatzquote für Personen mit a) 45 Versicherungsjahren ohne Erwerbsunterbrechung, b) 40 Versicherungsjahren, c) 35 Versicherungsjahren, d) 30 Versicherungsjahren, e) 25 Versicherungsjahren, 17. Wie viele Personen beziehungsweise welcher Anteil der Versicherten wird nach den Modellrechnungen der Bundesregierung bei Renteneintritt voraussichtlich eine Nettoersatzquote von a) mindestens 70 Prozent, b) 60 bis unter 70 Prozent, c) 50 bis unter 60 Prozent, d) 40 bis unter 50 Prozent und e) weniger als 40 Prozent erreichen? 18. Wie viele Personen werden nach Schätzung der Bundesregierung trotz Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission im Alter voraussichtlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein (bitte für die Geburtsjahrgänge 1961 bis 2030 aufschlüsseln)? 19. Wie werden sich nach Planung der Bundesregierung zukünftig Zeiten der Schul-, Berufsschul-, Fachschul- und Hochschulausbildung ab dem 17. Lebensjahr auf die Höhe der zukünftigen Nettoersatzquote auswirken (bitte aufschlüsseln)? 26. Welcher zusätzliche Finanzbedarf des Bundes ergibt sich nach Schätzung der Bundesregierung gegenüber dem geltenden Recht aus der Umsetzung der 70‑Prozent-Zielgröße (bitte bis 2040 aufschlüsseln)? 27. Welche Auswirkungen hat nach Schätzung der Bundesregierung der zusätzliche Finanzbedarf bis 2040 auf den Haushalt des Bundes in den Bereichen a) Bildung und Forschung, b) Verkehrsinfrastruktur, c) Digitalisierung, d) Verteidigung, e) innere Sicherheit, f) kommunale Investitionen, g) Schuldendienst? 28. Wird es nach Planung der Bundesregierung Bestrebungen geben, zur Finanzierung der Rentenreform a) bestehende Steuern zu erhöhen, b) neue Steuern oder Abgaben einzuführen, c) Ausgaben in anderen Bereichen zu kürzen, d) die Kreditaufnahme zu erhöhen oder e) Vermögenswerte des Bundes zu veräußern (wenn ja, bitte nach Art der Finanzierung und nach Höhe der Änderung beziehungsweise Neuerhebung aufschlüsseln)? 29. Welcher prozentuale Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung bei gesetzlich Versicherten wird nach Planung der Bundesregierung vorausgesetzt, damit eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent erreicht werden kann? 31. Mit welchen Maßnahmen soll nach Planung der Bundesregierung die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent bei Beschäftigten erreicht werden, deren Arbeitgeber keine betriebliche Altersversorgung anbietet? 35. Welche Auswirkungen hat es nach Einschätzung der Bundesregierung auf die erreichbare Nettoersatzquote, wenn die jährliche Rendite der kapitalgedeckten Altersvorsorge um 1, 2 oder 3 Prozentpunkte niedriger ausfällt als erwartet? 44. Welche Annahmen legt die Bundesregierung ihren langfristigen Berechnungen zur Nettoersatzquote zugrunde hinsichtlich a) der Geburtenrate, b) der Lebenserwartung, c) der Nettozuwanderung, d) der Erwerbsbeteiligung, e) der Beschäftigungsquote von Zuwanderern, f) der Arbeitslosenquote, g) der Produktivitätsentwicklung, h) der nominalen und realen Lohnentwicklung, i) des durchschnittlichen Renteneintrittsalters? 45. Wie verändert sich nach Berechnung der Bundesregierung die Finanzierbarkeit der 70‑Prozent-Zielgröße bei einem der folgenden Basisszenarien a) um 100 000 Personen geringere jährliche Nettozuwanderung in den Arbeitsmarkt, b) um 1 Prozentpunkt niedrigere Erwerbsquote, c) um 1 Prozentpunkt niedrigerer jährlicher Lohnanstieg, d) um ein Jahr erhöhte Lebenserwartung? 46. Welches Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern legt die Bundesregierung ihren Berechnungen für die Jahre 2030, 2040, 2050, 2060 und 2070 zugrunde? 49. Mit welchen Kenngrößen, Berichtspflichten, Evaluationsintervallen und gesetzlichen Nachsteuerungsmechanismen plant die Bundesregierung die Überprüfung und die Kontrolle der Reform der Altersversorgung, damit das Ziel einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent tatsächlich erreicht wird? 50. Welche Planungen der Bundesregierung zur Stabilisierung der Alterssicherung gibt es, falls die Nettoersatzquote aufgrund a) niedrigerer Kapitalmarktrenditen, b) geringerer Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, c) niedrigerer Lohnentwicklung, d) ungünstigerer demografischer Entwicklung nicht erreicht wird? 51. Welche Maßnahmen sind nach Planung der Bundesregierung gegebenenfalls nötig, falls die in Frage 50 genannten Szenarien eintreten, um a) die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu erhöhen, b) den Beitrag zur gesetzlichen Kapitalrente zu erhöhen, c) zusätzliche Bundesmittel bereitzustellen, d) das Renteneintrittsalter anzuheben, e) die Leistungen zu reduzieren, f) höhere private Vorsorgeleistungen der Versicherten vorauszusetzen? 53. Werden nach Planung der Bundesregierung vor Einbringung des Gesetzespakets Modellrechnungen veröffentlicht, aus denen für unterschiedliche Einkommen und Erwerbsbiografien hervorgeht, ob und unter welchen Voraussetzungen diese eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent erreichen werden? 54. Für welche typisierten Erwerbsbiografien erwartet die Bundesregierung, dass die Nettoersatzquote von 70 Prozent trotz Umsetzung der Empfehlung der Rentenkommission voraussichtlich nicht erreicht wird, insbesondere bei Teilzeitbeschäftigten, Niedriglohnbeschäftigten, Selbstständigen mit unterbrochener Vorsorge und pflegenden Angehörigen? Die Fragen 1 bis 19, 26 bis 29, 31, 35, 44 bis 46, 49 bis 51 sowie 53 und 54 werden gemeinsam beantwortet. Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht an den Bundeskanzler und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben, in dem sie ausführt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem empfiehlt die Alterssicherungskommission, eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen (Empfehlung 1). Die Nettoersatzquote soll anhand typisierter Modellfälle (zum Beispiel Durchschnittsverdienende, Geringverdienende) und für unterschiedliche Rentenzugangsjahrgänge darstellen, wie viel Prozent des letzten verfügbaren Nettoeinkommens im Erwerbsleben durch das verfügbare Nettoeinkommen im Ruhestand – und zwar als Gesamtversorgungsniveau über alle drei Säulen der Alterssicherung in Deutschland hinweg – ersetzt wird, und regelmäßig ausgewiesen werden (Empfehlung 2). Die Bundesregierung prüft derzeit die konkrete Umsetzung dieser Empfehlungen. Sie bezieht dabei alle Erwägungen aus dem Bericht der Alterssicherungskommission ein. Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden. 20. Wie wird sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nach den Berechnungen der Bundesregierung nach geltendem Recht oder bei Umsetzung aller Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis zum Jahr 2070 entwickeln (bitte jährlich bis 2070 aufschlüsseln)? 21. Welcher Anteil des künftig zu erwartenden Beitragssatzes entfällt nach Planung der Bundesregierung jeweils auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung und auf die geplante obligatorische kapitalgedeckte Rentenkomponente (bitte aufschlüsseln)? 22. Wird es nach Planung der Bundesregierung entsprechend der Empfehlung der Alterssicherungskommission einen zusätzlichen, paritätisch finanzierten Beitragssatz von 2 Prozent für eine gesetzliche Kapitalrente geben, und wenn ja, a) ab welchem Jahr soll dieser zusätzliche Beitrag erhoben werden, b) in welchen Schritten soll er eingeführt werden, c) welche Beitragsbemessungsgrenze soll gelten, 23. Wie hoch wird nach Planung der Bundesregierung die prozentuale Gesamtbelastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem umlagefinanzierten Rentenversicherungsbeitrag und dem zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Kapitalrente, und wie entwickelt sich dadurch die Gesamtbelastung durch Sozialversicherungsbeiträge bis 2070 (bitte aufschlüsseln)? 24. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die steigende Entwicklung der Altersversorgungskosten (vgl. Frage 24) auf a) die Arbeitskosten, b) die Nettolöhne, c) die Beschäftigung, d) die Investitionstätigkeit, e) die internationale Wettbewerbsfähigkeit, f) beschäftigungsintensive kleine und mittlere Unternehmen? Die Fragen 20 bis 24 werden gemeinsam beantwortet. Die Beitragssatzentwicklung nach geltendem Recht kann dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung entnommen werden (www.bmas.de/DE/Sozi ales/Rente-und-Altersvorsorge/rentenversicherungsbericht-art.html). Vorausberechnungen bis zum Jahr 2070 liegen nicht vor. Die Ausgestaltung der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission bleibt abzuwarten. Daher sind aktuell keine Aussagen zur Beitragssatzentwicklung sowie zu weiteren Auswirkungen unter Berücksichtigung der Umsetzung der Empfehlungen möglich. 25. Wie hoch werden nach den Modellrechnungen der Bundesregierung die gesamten Zahlungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung bis 2070 sein (bitte jährlich nach einem allgemeinen Bundeszuschuss, einem zusätzlichen Bundeszuschuss, Erstattungen für nicht beitragsgedeckte Leistungen und sonstigen Zahlungen des Bundes aufschlüsseln)? Die vorausgeschätzte Entwicklung der Bundeszuschüsse nach geltendem Recht kann dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung entnommen werden (www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/rentenversicherung sbericht-art.html). Vorausberechnungen bis zum Jahr 2070 liegen nicht vor. 30. Welche Statistiken gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur aktuellen Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, aufgeschlüsselt nach a) Einkommensgruppen, b) Geschlecht, c) Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, d) Unternehmensgröße, e) Wirtschaftszweigen? Eine entsprechend differenzierte Statistik zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung liegt nicht vor. Es wird auf die Berichterstattung der Bundesregierung zur Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge im Alterssicherungsbericht und die dort genannten Quellen verwiesen (https://www.bmas.de/ SharedDocs/Downloads/DE/Rente/alterssicherungsbericht-2024.pdf?__blob=p ublicationFile&v=3). 32. Wird es nach Planung der Bundesregierung zukünftig eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte geben oder eine automatische Einbeziehung der Beschäftigten mit Widerspruchsmöglichkeit, und welche Auswirkungen hätte das auf unternehmerische Entscheidungsfreiheit, Lohnnebenkosten und kleine und mittlere Unternehmen (KMU)? 33. Welche zusätzlichen Belastungen werden nach Planung der Bundesregierung Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch einen weiteren Ausbau der betrieblichen Altersversorgung entstehen? Die Fragen 32 und 33 werden gemeinsam beantwortet. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, im Jahr 2026 im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs konkrete Maßnahmen zur weitergehenden Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erarbeiten, die im Anschluss in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden sollen (Empfehlung 29). Ein Obligatorium in der zweiten Säule der Alterssicherung oder leichter zugängliche Entgeltumwandlungsmodelle in der betrieblichen Altersversorgung mit Opt-out- Möglichkeit für Beschäftigte werden dabei als mögliche Optionen genannt. 34. Welche Annahmen und Planungen legt die Bundesregierung bei der kapitalgedeckten Altersversorgung zugrunde hinsichtlich a) der nominalen Rendite, b) der realen Rendite, c) der Inflation, d) der Verwaltungs- und Vertriebskosten, e) der Anlagedauer, f) des Renteneintrittsalters, g) der durchschnittlichen Lebenserwartung? 36. Wird es nach Planung der Bundesregierung einen Risikoschutz aus Haushaltsmitteln geben, falls die tatsächliche Rendite der kapitalgedeckten Altersversorgung geringer ausfällt, als in den Modellrechnungen angenommen wird? 37. Ist nach Planung der Bundesregierung eine staatliche Garantie für die eingezahlten Beiträge oder für eine bestimmte Mindestleistung der gesetzlichen Kapitalrente vorgesehen, und wenn ja, wie wird diese strukturiert sein? 38. Welche Maßnahmen sollen nach Planung der Bundesregierung verhindern, dass Verwaltungs-, Anlage- und Vertriebskosten einen erheblichen Teil der Rendite der kapitalgedeckten Altersversorgung aufzehren? Die Fragen 34 und 36 bis 38 werden gemeinsam beantwortet. Die Alterssicherungskommission empfiehlt insgesamt eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen (Empfehlung 27). Empfohlen wird daher auch die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung (Empfehlung 28). Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung dieser Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden. 39. Wie werden nach Planung der Bundesregierung zukünftig Leistungen aus der gesetzlichen Kapitalrente, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge bei der Grundsicherung im Alter angerechnet? 40. Gibt es Planungen der Bundesregierung, bestehende Freibeträge bei der Grundsicherung im Alter auszuweiten, damit zusätzliche Vorsorge nicht vollständig oder weitgehend auf staatliche Leistungen angerechnet wird, und wenn ja, welche Auswirkungen haben diese? Die Fragen 39 und 40 werden gemeinsam beantwortet. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Anrechnungsregeln in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung so zu gestalten, dass Personen, die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, im Alter mehr verfügbares Einkommen haben als Personen, die keine oder geringe Beiträge gezahlt haben. Daher soll auch für Personen, bei denen nicht mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind, ein Freibetrag für gesetzliche Renten eingeführt und bei der Konzeption des neuen Leistungssystems im Rahmen der Umsetzung der Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform berücksichtigt werden (Empfehlung 19). Der konkreten Ausgestaltung der gesetzgeberischen Umsetzung dieser Kommissionsempfehlung sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden. 41. Welche zusätzlichen Belastungen entstehen nach Schätzung der Bundesregierung den Geburtsjahrgängen 1960 bis 2030 durch a) steigende Rentenversicherungsbeiträge, b) den zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Kapitalrente, c) steigende Steuerzuschüsse, d) weitere private oder betriebliche Vorsorgeaufwendungen? 42. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung zukünftig die kumulierte, zusätzliche, prozentuale Belastung eines Durchschnittsverdieners bezogen auf das Bruttoeinkommen bis zum jeweiligen Renteneintritt (bitte für die Geburtsjahrgänge 1970, 1980, 1990, 2000, 2010, 2020 und 2030 aufschlüsseln)? Die Fragen 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet. Entsprechende Berechnungen der Bundesregierung liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 20 bis 24 verwiesen. 43. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine übermäßige Belastung der jüngeren Generationen durch die Finanzierung der Rentenansprüche der geburtenstarken Jahrgänge zu verhindern? Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen für die langfristige Reform der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Ziel ist eine nachhaltige und generationengerechte Weiterentwicklung des Alterssicherungssystems. Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden. 47. Welche der 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission will die Bundesregierung nach aktueller Planung vollständig, teilweise oder nicht umsetzen? 48. Welchen konkreten Zeitplan bezogen auf Frage 47 verfolgt die Bundesregierung für a) die Vorlage eines Referentenentwurfs, b) die Kabinettsbefassung, c) die Einbringung in den Deutschen Bundestag, d) das Inkrafttreten der einzelnen Reformbestandteile? Die Fragen 47 und 48 werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionssauschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, dass die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ihrer Gesamtheit umgesetzt werden sollen. Der Gesetzentwurf soll noch 2026 im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit mit Hochdruck die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlungen. 52. Wird nach Planung der Bundesregierung vor Einbringung des angekündigten Gesetzespakets eine vollständige Generationenbilanz veröffentlicht, aus der die Belastungen und Leistungen der einzelnen Geburtsjahrgänge hervorgehen? Die Bundesregierung plant keine Veröffentlichung einer Generationenbilanz. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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