Berechnungen der Alterssicherungskommission (Antwort zu Drs. 21/7225)
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Berechnungen der Alterssicherungskommission (Antwort zu Drs. 21/7225)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7471
21. Wahlperiode 04.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7225 –
Berechnungen der Alterssicherungskommission
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission (auch
Rentenkommission genannt) hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht offiziell
vorgelegt. Kurz nach der Veröffentlichung bezeichnete die Bundesministerin für
Arbeit und Soziales Bärbel Bas die Reformvorschläge als
„Gesamtkunstwerk“. Bereits in der Pressekonferenz von Bundeskanzler Friedrich Merz und
Bundesministerin Bärbel Bas zur Übergabe des Berichts der
Alterssicherungskommission behauptete der Bundeskanzler, das von der Kommission
empfohlene Paket erfülle zwei Ziele: „Die Rente bleibt sicher und die Lasten werden
gerecht verteilt – über alle gesellschaftlichen Gruppen, über alle Generationen
hinweg.“ Zusätzlich erklärte der Bundeskanzler: „Alle Elemente dieses
Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“
Da der veröffentlichte Bericht jedoch keine detaillierten Verteilungsanalysen
beinhaltet, die genauen Annahmen für die Erstellung der dargestellten
Abbildungen nicht transparent macht und die Funktionsweise einiger Empfehlungen
nicht genau beschreibt, weisen die oben zitierten Aussagen des
Bundeskanzlers aus Sicht der Fragestellenden darauf hin, dass der Bundesregierung
zusätzliche Informationen zu den Empfehlungen der
Alterssicherungskommission vorliegen. Eine vorschnelle positive Bewertung der Empfehlungen und die
Ankündigung, die Empfehlungen als Gesamtpaket umzusetzen, ohne über die
Details der Annahmen und Empfehlungen der Rentenkommission Bescheid zu
wissen, wäre aus Sicht der Fragestellenden unverantwortlich.
Mit dieser Kleinen Anfrage sollen genauere Informationen zu den
Empfehlungen der Alterssicherungskommission, insbesondere zu den Annahmen der
Vorausberechnungen und deren Auswirkungen, erlangt werden. Einige Fragen
zielen zudem darauf ab, ein besseres Bild über die Verteilungswirkungen der
Empfehlungen zu erhalten, die aus Sicht des Bundeskanzlers als „gerecht“
anzusehen sind. Die Fragestellenden erwarten, durch die vollständige
Beantwortung der aus ihrer Sicht grundlegenden Fragen eine bessere und transparentere
Bewertungsgrundlage für die Empfehlungen der Rentenkommission zu
erhalten.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
3. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wurde bei den in den Abbildungen 2 bis 7 des Berichts dargestellten
Vorausberechnungen der Alterssicherungskommission nach Kenntnis der
Bundesregierung der von der Kommission vorgeschlagene Beitragssatz
zur Kapitalrente auch zur Ermittlung des verfügbaren
Durchschnittsentgelts und somit des Sicherungsniveaus vor Steuern gemäß § 154a
Absatz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) bzw. § 154a
Absatz 1 SGB VI bis 2031 berücksichtigt, und wären somit geringere
jährliche Rentenanpassungen als im Status quo (insbesondere ohne einen
Beitrag zur Kapitalrente) bis 2031 nicht ausgeschlossen?
3. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie Maßnahmen umsetzen
wird, die zu geringeren Rentenanpassungen als im Status quo
(insbesondere ohne eine kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen
Rentenversicherung) bis 2031 führen und somit den Rentenwert bis zum Jahr
2031 im Vergleich zum Status quo verringern werden?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die
Alterssicherungskommission für die im Bericht dargestellten Vorausberechnungen zur
Entwicklung des Gesamtrentenniveaus im Rentenzugang von einer
nichtdynamisierten Kapitalrente ausgeht und somit höhere Rentenniveaus im
Rentenzugang als bei der Annahme einer steigenden Kapitalrente
ausweisen kann, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dieses
Vorgehen?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die
Alterssicherungskommission Berechnungen zur Entwicklung des Rentenniveaus nach dem
Renteneintritt für verschiedene Rentenzugangsjahre durchgeführt hat,
und wenn ja, wie viele Jahre nach dem Renteneintritt wird das
Gesamtrentenniveau verschiedener Rentenzugangsjahrgänge nach diesen
Vorausberechnungen unter 48 Prozent fallen?
7. Welche Annahmen (z. B. zur Verzinsung des Restkapitals in der
Rentenphase) hat die Alterssicherungskommission nach Kenntnis der
Bundesregierung für ihre Vorausberechnungen (z. B. des Gesamtrentenniveaus
beim Renteneintritt und der Kosten des Übergangsfaktors) zur
Verrentung des beim Renteneintritt verfügbaren Kapitals getroffen, und wie
bewertet die Bundesregierung diese Annahmen?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welcher
Wahrscheinlichkeit die tatsächliche Kapitalrente für verschiedene Rentenzugänge nach
den Vorausberechnungen der Alterssicherungskommission geringer
ausfällt als die Kapitalrente, die die Alterssicherungskommission in ihrem
Bericht für die Darstellung des Gesamtrentenniveaus beim Renteneintritt
angenommen hat, und plant die Bundesregierung, die Informationen zu
veröffentlichen?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die
Alterssicherungskommission bei den im Bericht dargestellten Vorausberechnungen zur
Entwicklung des Gesamtrentenniveaus im Rentenzugang davon ausgeht,
dass der im Rahmen der vorgeschlagenen Kapitalrente gesammelte
Kapitalbetrag vollständig für die Altersrente zur Verfügung stehen soll, und
wenn ja, wie passt das mit dem von der Kommission in den
Erläuterungen zur Empfehlung 28 formulierten Prüfauftrag zur Berücksichtigung
des Risikos der Erwerbsminderung und der Elemente des sozialen
Ausgleichs zusammen?
11. Wie hat die Alterssicherungskommission nach Kenntnis der
Bundesregierung den Vorschlag aus Empfehlung 14 (die Wiederanwendung der
Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel nach 2031, die
Erhöhung des Parameters „alpha“ im Nachhaltigkeitsfaktor von aktuell
0,25 auf 0,33 sowie eine „Implementierung dieser Dämpfungsfaktoren“,
sodass „das Rentenniveau [inklusive gesetzlicher Kapitalrente] unter
Berücksichtigung des gesamten Reformpakets weder für den Rentenbestand
noch für die künftigen Rentenzugänge geringer als nach dem geltenden
Recht ausfällt“) in ihren Berechnungen umgesetzt, insbesondere
angesichts der von Rentenzugang zu Rentenzugang schwankenden
Kapitalrenten, und welche konkreten Implementierungswege sieht die
Bundesregierung für den Vorschlag aus Empfehlung 14?
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welcher
Wahrscheinlichkeit ein Durchschnittsverdiener nach 45 Jahren Einzahlung laut
Berechnungen der Alterssicherungskommission mit einem Realwertverlust
seiner für die Kapitalrente eingezahlten Beiträge rechnen muss, und wenn
ja, wie hoch wäre diese Wahrscheinlichkeit?
14. Für welche Kohorten würde sich die interne Rendite der gesetzlichen
Rente (unter Berücksichtigung sowohl der Beitrags- als auch der
Rentenphase) nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Umsetzung der
Empfehlungen der Alterssicherungskommission verbessern bzw.
verschlechtern?
15. Für welche Geburtskohorten würde die interne Rendite der von der
Alterssicherungskommission empfohlenen Kapitalrente die interne Rendite
der umlagefinanzierten Rente nach Kenntnis der Bundesregierung
voraussichtlich unterschreiten bzw. überschreiten?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Annahmen zu den
Kosten eines von der Kommission vorgeschlagenen vereinfachten
Rentenzugangs für Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf aus
gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig sein können, für die Berechnungen im
Bericht zugrunde gelegt wurden, und wenn ja, wie hoch sind die Kosten?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, von welchen
Verhaltensreaktionen auf eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig
Versicherte die Alterssicherungskommission für ihre Vorausberechnungen
ausgegangen ist, und wenn ja, wie sehen diese Annahmen aus?
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, von welchen
Verhaltensreaktionen auf eine mögliche Anhebung der Regelaltersgrenze durch deren
Kopplung an die Lebenserwartung die Alterssicherungskommission für
ihre Vorausberechnungen ausgegangen ist, und wenn ja, wie sehen
diesen Annahmen aus?
Die Fragen 1, 3 bis 5, 7 bis 9, 11 und 12 sowie 14 bis 18 werden gemeinsam
beantwortet.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission war
unabhängig und frei von Weisungen tätig. Sie hat unter Ausschluss der
Öffentlichkeit getagt und Stillschweigen über die Beratungen vereinbart. Am 23. Juni
2026 hat die Alterssicherungskommission ihren Bericht an den Bundeskanzler
und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben. Sie hat der
Bundesregierung keine über den Bericht hinausgehenden Informationen zu intern
verwendeten Berechnungen zur Verfügung gestellt.
Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung der
Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen
werden.
2. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle
Rentenwert in den nächsten zehn Jahren mit den derzeitigen Regelungen
voraussichtlich ausfallen, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber,
wie hoch der aktuelle Rentenwert nach den Vorausberechnungen der
Alterssicherungskommission bei einer vollständigen Umsetzung ihrer
Empfehlungen ausfallen wird?
Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Frage auf den aktuellen
Rentenversicherungsbericht auf Bundestagsdrucksache 21/3080.
Der Verlauf des aktuellen Rentenwerts im geltenden Recht für die kommenden
Jahre wird dort jährlich (Abbildung B.2.2) für verschiedene Lohnvarianten
dargestellt.
Vorausberechnungen, die sämtliche Maßnahmen der
Alterssicherungskommission berücksichtigen, hängen von der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung
der Empfehlungen ab und liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.
6. Mit welchen Auswirkungen auf die Armutsgefährdung insbesondere von
Frauen im höheren Alter rechnet die Bundesregierung, wenn das
Rentenniveau des Umlagesystems, wie bei einer Umsetzung der Empfehlungen
der Alterssicherungskommission, unter das heutige Niveau fällt und die
Kapitalrente nach dem Renteneintritt gleichzeitig nicht dynamisiert
wird?
10. Mit welchen Auswirkungen auf die Armutsgefährdung
erwerbsgeminderter Personen und Hinterbliebenen rechnet die Bundesregierung, wenn
das Rentenniveau des Umlagesystems wie bei einer Umsetzung der
Empfehlungen der Alterssicherungskommission unter das heutige
Niveau fällt und diese Niveauabsenkung für Erwerbsminderungs- und
Hinterbliebenenrenten durch die vorgeschlagene Kapitalrente nicht
ausreichend kompensiert wird?
Die Fragen 6 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird sowohl auf die Antwort zu den Fragen 1, 3 bis 5, 7 bis 9, 11 und 12
sowie 14 bis 18 als auch auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 22 bis 25 auf Bundestagsdrucksache 21/7204 verwiesen.
13. Um wie viele Prozentpunkte könnte das Rentenniveau in der
gesetzlichen Rentenversicherung nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem
Anstieg des Beitragssatzes, wie von der Alterssicherungskommission
empfohlen, angehoben werden, wenn die zusätzlichen Beiträge nicht für
den Aufbau einer kapitalgedeckten Komponente, sondern für das
umlagefinanzierte Rentensystem verwendet würden?
Entsprechende Berechnungen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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