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Berechnungen der Alterssicherungskommission (Antwort zu Drs. 21/7225)

dip / drucksache 04.08.2026 · WP 21 · 21/7471 · Antwort · Original ↗

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Berechnungen der Alterssicherungskommission (Antwort zu Drs. 21/7225) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7471 21. Wahlperiode 04.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7225 – Berechnungen der Alterssicherungskommission V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission (auch Rentenkommission genannt) hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht offiziell vorgelegt. Kurz nach der Veröffentlichung bezeichnete die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas die Reformvorschläge als „Gesamtkunstwerk“. Bereits in der Pressekonferenz von Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesministerin Bärbel Bas zur Übergabe des Berichts der Alterssicherungskommission behauptete der Bundeskanzler, das von der Kommission empfohlene Paket erfülle zwei Ziele: „Die Rente bleibt sicher und die Lasten werden gerecht verteilt – über alle gesellschaftlichen Gruppen, über alle Generationen hinweg.“ Zusätzlich erklärte der Bundeskanzler: „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“ Da der veröffentlichte Bericht jedoch keine detaillierten Verteilungsanalysen beinhaltet, die genauen Annahmen für die Erstellung der dargestellten Abbildungen nicht transparent macht und die Funktionsweise einiger Empfehlungen nicht genau beschreibt, weisen die oben zitierten Aussagen des Bundeskanzlers aus Sicht der Fragestellenden darauf hin, dass der Bundesregierung zusätzliche Informationen zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission vorliegen. Eine vorschnelle positive Bewertung der Empfehlungen und die Ankündigung, die Empfehlungen als Gesamtpaket umzusetzen, ohne über die Details der Annahmen und Empfehlungen der Rentenkommission Bescheid zu wissen, wäre aus Sicht der Fragestellenden unverantwortlich. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen genauere Informationen zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission, insbesondere zu den Annahmen der Vorausberechnungen und deren Auswirkungen, erlangt werden. Einige Fragen zielen zudem darauf ab, ein besseres Bild über die Verteilungswirkungen der Empfehlungen zu erhalten, die aus Sicht des Bundeskanzlers als „gerecht“ anzusehen sind. Die Fragestellenden erwarten, durch die vollständige Beantwortung der aus ihrer Sicht grundlegenden Fragen eine bessere und transparentere Bewertungsgrundlage für die Empfehlungen der Rentenkommission zu erhalten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 3. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wurde bei den in den Abbildungen 2 bis 7 des Berichts dargestellten Vorausberechnungen der Alterssicherungskommission nach Kenntnis der Bundesregierung der von der Kommission vorgeschlagene Beitragssatz zur Kapitalrente auch zur Ermittlung des verfügbaren Durchschnittsentgelts und somit des Sicherungsniveaus vor Steuern gemäß § 154a Absatz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) bzw. § 154a Absatz 1 SGB VI bis 2031 berücksichtigt, und wären somit geringere jährliche Rentenanpassungen als im Status quo (insbesondere ohne einen Beitrag zur Kapitalrente) bis 2031 nicht ausgeschlossen?  3. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie Maßnahmen umsetzen wird, die zu geringeren Rentenanpassungen als im Status quo (insbesondere ohne eine kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen Rentenversicherung) bis 2031 führen und somit den Rentenwert bis zum Jahr 2031 im Vergleich zum Status quo verringern werden?  4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Alterssicherungskommission für die im Bericht dargestellten Vorausberechnungen zur Entwicklung des Gesamtrentenniveaus im Rentenzugang von einer nichtdynamisierten Kapitalrente ausgeht und somit höhere Rentenniveaus im Rentenzugang als bei der Annahme einer steigenden Kapitalrente ausweisen kann, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen?  5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Alterssicherungskommission Berechnungen zur Entwicklung des Rentenniveaus nach dem Renteneintritt für verschiedene Rentenzugangsjahre durchgeführt hat, und wenn ja, wie viele Jahre nach dem Renteneintritt wird das Gesamtrentenniveau verschiedener Rentenzugangsjahrgänge nach diesen Vorausberechnungen unter 48 Prozent fallen?  7. Welche Annahmen (z. B. zur Verzinsung des Restkapitals in der Rentenphase) hat die Alterssicherungskommission nach Kenntnis der Bundesregierung für ihre Vorausberechnungen (z. B. des Gesamtrentenniveaus beim Renteneintritt und der Kosten des Übergangsfaktors) zur Verrentung des beim Renteneintritt verfügbaren Kapitals getroffen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Annahmen?  8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit die tatsächliche Kapitalrente für verschiedene Rentenzugänge nach den Vorausberechnungen der Alterssicherungskommission geringer ausfällt als die Kapitalrente, die die Alterssicherungskommission in ihrem Bericht für die Darstellung des Gesamtrentenniveaus beim Renteneintritt angenommen hat, und plant die Bundesregierung, die Informationen zu veröffentlichen?  9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Alterssicherungskommission bei den im Bericht dargestellten Vorausberechnungen zur Entwicklung des Gesamtrentenniveaus im Rentenzugang davon ausgeht, dass der im Rahmen der vorgeschlagenen Kapitalrente gesammelte Kapitalbetrag vollständig für die Altersrente zur Verfügung stehen soll, und wenn ja, wie passt das mit dem von der Kommission in den Erläuterungen zur Empfehlung 28 formulierten Prüfauftrag zur Berücksichtigung des Risikos der Erwerbsminderung und der Elemente des sozialen Ausgleichs zusammen? 11. Wie hat die Alterssicherungskommission nach Kenntnis der Bundesregierung den Vorschlag aus Empfehlung 14 (die Wiederanwendung der Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel nach 2031, die Erhöhung des Parameters „alpha“ im Nachhaltigkeitsfaktor von aktuell 0,25 auf 0,33 sowie eine „Implementierung dieser Dämpfungsfaktoren“, sodass „das Rentenniveau [inklusive gesetzlicher Kapitalrente] unter Berücksichtigung des gesamten Reformpakets weder für den Rentenbestand noch für die künftigen Rentenzugänge geringer als nach dem geltenden Recht ausfällt“) in ihren Berechnungen umgesetzt, insbesondere angesichts der von Rentenzugang zu Rentenzugang schwankenden Kapitalrenten, und welche konkreten Implementierungswege sieht die Bundesregierung für den Vorschlag aus Empfehlung 14? 12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Durchschnittsverdiener nach 45 Jahren Einzahlung laut Berechnungen der Alterssicherungskommission mit einem Realwertverlust seiner für die Kapitalrente eingezahlten Beiträge rechnen muss, und wenn ja, wie hoch wäre diese Wahrscheinlichkeit? 14. Für welche Kohorten würde sich die interne Rendite der gesetzlichen Rente (unter Berücksichtigung sowohl der Beitrags- als auch der Rentenphase) nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission verbessern bzw. verschlechtern? 15. Für welche Geburtskohorten würde die interne Rendite der von der Alterssicherungskommission empfohlenen Kapitalrente die interne Rendite der umlagefinanzierten Rente nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich unterschreiten bzw. überschreiten? 16. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Annahmen zu den Kosten eines von der Kommission vorgeschlagenen vereinfachten Rentenzugangs für Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig sein können, für die Berechnungen im Bericht zugrunde gelegt wurden, und wenn ja, wie hoch sind die Kosten? 17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, von welchen Verhaltensreaktionen auf eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte die Alterssicherungskommission für ihre Vorausberechnungen ausgegangen ist, und wenn ja, wie sehen diese Annahmen aus? 18. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, von welchen Verhaltensreaktionen auf eine mögliche Anhebung der Regelaltersgrenze durch deren Kopplung an die Lebenserwartung die Alterssicherungskommission für ihre Vorausberechnungen ausgegangen ist, und wenn ja, wie sehen diesen Annahmen aus? Die Fragen 1, 3 bis 5, 7 bis 9, 11 und 12 sowie 14 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission war unabhängig und frei von Weisungen tätig. Sie hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt und Stillschweigen über die Beratungen vereinbart. Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission ihren Bericht an den Bundeskanzler und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben. Sie hat der Bundesregierung keine über den Bericht hinausgehenden Informationen zu intern verwendeten Berechnungen zur Verfügung gestellt. Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden.  2. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Rentenwert in den nächsten zehn Jahren mit den derzeitigen Regelungen voraussichtlich ausfallen, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch der aktuelle Rentenwert nach den Vorausberechnungen der Alterssicherungskommission bei einer vollständigen Umsetzung ihrer Empfehlungen ausfallen wird? Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Frage auf den aktuellen Rentenversicherungsbericht auf Bundestagsdrucksache 21/3080. Der Verlauf des aktuellen Rentenwerts im geltenden Recht für die kommenden Jahre wird dort jährlich (Abbildung B.2.2) für verschiedene Lohnvarianten dargestellt. Vorausberechnungen, die sämtliche Maßnahmen der Alterssicherungskommission berücksichtigen, hängen von der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Empfehlungen ab und liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.  6. Mit welchen Auswirkungen auf die Armutsgefährdung insbesondere von Frauen im höheren Alter rechnet die Bundesregierung, wenn das Rentenniveau des Umlagesystems, wie bei einer Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission, unter das heutige Niveau fällt und die Kapitalrente nach dem Renteneintritt gleichzeitig nicht dynamisiert wird? 10. Mit welchen Auswirkungen auf die Armutsgefährdung erwerbsgeminderter Personen und Hinterbliebenen rechnet die Bundesregierung, wenn das Rentenniveau des Umlagesystems wie bei einer Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission unter das heutige Niveau fällt und diese Niveauabsenkung für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten durch die vorgeschlagene Kapitalrente nicht ausreichend kompensiert wird? Die Fragen 6 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Es wird sowohl auf die Antwort zu den Fragen 1, 3 bis 5, 7 bis 9, 11 und 12 sowie 14 bis 18 als auch auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 22 bis 25 auf Bundestagsdrucksache 21/7204 verwiesen. 13. Um wie viele Prozentpunkte könnte das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Anstieg des Beitragssatzes, wie von der Alterssicherungskommission empfohlen, angehoben werden, wenn die zusätzlichen Beiträge nicht für den Aufbau einer kapitalgedeckten Komponente, sondern für das umlagefinanzierte Rentensystem verwendet würden? Entsprechende Berechnungen liegen der Bundesregierung nicht vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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