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Schriftliche Frage 2 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung die Empfehlung der EU-Kommission aus dem Rechtsstaatsbericht 2026, erschienen am 17. Juli 2026, umzusetzen, die sic…

dip / schriftliche_frage 31.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

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Schriftliche Frage 2 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung die Empfehlung der EU-Kommission aus dem Rechtsstaatsbericht 2026, erschienen am 17. Juli 2026, umzusetzen, die sic… Frage 2 (Dr. Anton Hofreiter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung die Empfehlung der EU-Kommission aus dem Rechtsstaatsbericht 2026, erschienen am 17. Juli 2026, umzusetzen, die sich darauf bezieht, dass „bei der Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden […] keine weiteren Fortschritte erzielt“ wurden und daher „die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten“ empfohlen wird (https://commissio n.europa.eu/document/download/3e6bdff0-cfa7-4 c9c-8497-f37286427e7b_de?filename=9_2_cou n_chap_germany_de.pdf, S. 3), umsetzen, und wie verhält sich die Empfehlung der EU- Kommission zu der im Koalitionsausschuss beschlossenen Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (www.bundesregierung.de/resource/blob/219630 6/2445592/bc8e5e160d879f0bdd593121a96a45d 2/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf)? 1 * Das Bundeskanzleramt hat einen Teil der Antwort als „VS-GEHEIM“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 30. Juli 2026: Der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden besteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unverändert fort. Eine gesetzliche Regelung ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Dieser Auskunftsanspruch der Presse ist vom Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu unterscheiden. Die Reform des Informationsfreiheitsgesetzes ist durch den genannten Bericht nicht adressiert.

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