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Schriftliche Frage 17 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie begründet die Bundesregierung die geplante Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes, insbesondere insoweit, als dadurch der bislan…

dip / schriftliche_frage 25.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 17 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie begründet die Bundesregierung die geplante Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes, insbesondere insoweit, als dadurch der bislan… Frage 17 (Dr. Rainer Kraft, AfD): Wie begründet die Bundesregierung die geplante Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes, insbesondere insoweit, als dadurch der bislang voraussetzungslose Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu amtlichen Informationen eingeschränkt, von einem „berechtigten Interesse“ oder zusätzlichen Identifikationspflichten abhängig gemacht oder durch erweiterte Ausnahmetatbestände erschwert werden könnte, und wie stellt sie sicher, dass die Reform nicht zu einer faktischen Verringerung staatlicher Transparenz, einer Einschränkung journalistischer und parlamentarischer Kontrollmöglichkeiten sowie zu höheren Zugangshürden für Bürgerinnen und Bürger führt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. September 2026: Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung zu reformieren. Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 soll das IFG unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) weiterentwickelt und an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Die konkrete Ausgestaltung ist noch Gegenstand regierungsinterner Beratungen, weshalb gegenwärtig keine weiteren Aussagen zu den Abwägungen und Folgen möglich sind.

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