Schriftliche Frage 70 von Dr. Anna Rathert (AfD): Setzt sich die Bundesregierung für ein internationales Abkommen zum Verbot der Leihmutterschaft, wie es die Unterzeichner der „Erklärung von…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Text
Schriftliche Frage 70 von Dr. Anna Rathert (AfD): Setzt sich die Bundesregierung für ein internationales Abkommen zum Verbot der Leihmutterschaft, wie es die Unterzeichner der „Erklärung von…
Frage 70 (Dr. Anna Rathert, AfD):
Setzt sich die Bundesregierung für ein internationales Abkommen zum Verbot der Leihmutterschaft, wie es die Unterzeichner der „Erklärung von Casablanca“ anregen, ein (bitte begründen, vgl. www.die-tagespost.de/politik/internationale-e xperten-wollen-leihmutterschaft-weltweit-abschaf fen-art-236274)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 27. Juli 2026:
Die „Erklärung von Casablanca“ stellt eine rechtlich nicht verbindliche Empfehlung einzelner Expertinnen und Experten dar. Ein entsprechendes Abkommen wird auf internationaler Ebene in den Gremien, denen Deutschland angehört, derzeit nicht verhandelt. Dessen ungeachtet ist die Leihmutterschaft in Deutschland verboten (vgl. §§ 13c, 14b Absatz 1 und 2 Adoptionsvermittlungsgesetz sowie § 1 Absatz 1 Nr. 7 Embryonenschutzgesetz).
Relationen
- asked ← Anna Rathert (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung