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Schriftliche Frage 52 von Torben Braga (AfD): Wann erhielt der Bundeskanzler Kenntnis über die beabsichtigte Inanspruchnahme einer im Ausland durchgeführten und in Deutschland nach dem E…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 52 von Torben Braga (AfD): Wann erhielt der Bundeskanzler Kenntnis über die beabsichtigte Inanspruchnahme einer im Ausland durchgeführten und in Deutschland nach dem E… Frage 52 (Torben Braga, AfD): Wann erhielt der Bundeskanzler Kenntnis über die beabsichtigte Inanspruchnahme einer im Ausland durchgeführten und in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verbotenen Leihmutterschaft durch den Bundestagsabgeordneten Jens Spahn (www.welt.de/politik/deutschland/arti cle6a57953ab471d7a3ad0a323d/cdu-fraktionsvor sitzender-jens-spahn-und-sein-ehemann-sind-elter n-geworden.html), und welche rechtspolitischen oder gesetzgeberischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass deutsche Staatsbürger das inländische Verbot der Leihmutterschaft durch die Inanspruchnahme von entsprechenden Angeboten im Ausland umgehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 24. Juli 2026: Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Änderung der in Deutschland bestehenden Gesetzeslage. Der Bundeskanzler wurde über die Absicht zur Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft im Ausland durch Jens Spahn, Mitglied des Deutschen Bundestages, nicht vorab in Kenntnis gesetzt. Über dessen Elternschaft wurde er in der 28. Kalenderwoche informiert.

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