Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Antwort zu Drs. 21/1874)
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Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Antwort zu Drs. 21/1874)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2195
21. Wahlperiode 13.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1874 –
Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Kommission zur
reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf Grundlage des Koalitionsvertrages 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde die „Kommission zur reproduktiven
Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ (Kom-rSF) eingesetzt. Diese
legte am 15. April 2024 einen umfangreichen Abschlussbericht vor. Die
Arbeitsgruppe 2 der Kommission sprach sich u. a. für die Legalisierung der
altruistischen Leihmutterschaft und der Eizellspende in Deutschland aus. Der
Bericht enthält detaillierte Empfehlungen zu ethischen, rechtlichen,
psychosozialen und medizinischen Aspekten und verweist auf eine Vielzahl
internationaler Regelungen und Studien (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/238402/c
47cae58b5cd2f68ffbd6e4e988f920d/bericht-kommission-zur-reproduktiven-se
lbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-data.pdf).
Die damalige Bundesregierung kündigte eine sorgfältige Prüfung der
Empfehlungen an, ein Gesetzgebungsverfahren war jedoch noch nicht eingeleitet, wie
aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/13238, S. 2, erklärt wurde.
Mittlerweile hat sich die Bundesregierung nach der Bundestagswahl 2025 neu
konstituiert. Es stellt sich somit für die Fragesteller die Frage, wie die neue
Bundesregierung die Empfehlungen der Kommission bewertet und ob und
ggf. wie eine gesetzgeberische Umsetzung konkret geplant ist.
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass es sich bei der Neuregelung von
Fortpflanzungsmedizin und Leihmutterschaft um äußerst sensible Themen
handelt, die tiefgreifende Auswirkungen auf die Menschenwürde, den
Kinderschutz und das ärztliche Ethos haben. Es ist daher aus Sicht der Fragesteller
von zentralem Interesse, zu erfahren, ob, in welcher Weise und mit welchem
Zeithorizont die neue Bundesregierung beabsichtigt, auf Grundlage des
Kommissionsberichts tätig zu werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 13. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Die Bundesregierung hat in der vergangenen 20. Legislaturperiode auf der
Grundlage des Koalitionsvertrages zwischen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und der FDP eine unabhängige und interdisziplinär
zusammengesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und
Fortpflanzungsmedizin (Kom-rSF) eingesetzt. Die Kommission hat in zwei Arbeitsgruppen
Möglichkeiten zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des
Strafgesetzbuches (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung
der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2)
geprüft.
Die Arbeitsgruppe 2 der Kom-rSF hat den Sachstand zur altruistischen
Leihmutterschaft und zur Eizellspende in psychosozialer, medizinischer sowie
rechtsvergleichender Sicht erhoben und die rechtlichen und ethischen Aspekte
der Fortpflanzungstechniken ausführlich gewürdigt. Die Legalisierung der
Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft wird nicht ausdrücklich
durch die Arbeitsgruppe 2 empfohlen. Die Eizellspende und die altruistische
Leihmutterschaft werden unter bestimmten Bedingungen als zulässig erachtet,
sofern eine gesetzliche Grundlage geschaffen würde. Angesichts der
erheblichen Gefährdungspotenziale der Leihmutterschaft wird dem Gesetzgeber ein
weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, der sowohl das bestehende
Verbot als auch eine Legalisierung bestimmter Formen der Leihmutterschaft
umfasst, eingeräumt.
Der Bericht der Kom-rSF ist auf den Internetseiten des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG), des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMBFSFJ) veröffentlicht und kann für die weitere
fachlich-wissenschaftliche, gesellschaftliche und politische Debatte genutzt werden.
Die Empfehlungen der Kom-rSF zu den komplexen, medizinethisch
herausfordernden Fragestellungen können darüber hinaus von Parlament, Fraktionen,
Verbänden und Interessensgruppen aufgegriffen und etwaige
Gesetzesinitiativen insbesondere aus der Mitte des Parlaments initiiert werden.
Eine Verständigung innerhalb der Bundesregierung zu dem Abschlussbericht
der Kom-rSF hat bisher nicht stattgefunden. Der Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD in der 21. Legislaturperiode enthält keine Aussagen zur
Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft oder der Eizellspende.
1. Teilt die Bundesregierung die im Abschlussbericht der Kommission zur
reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin enthaltenen
Empfehlungen zur Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft in
Gänze, und wenn nein, bei welchen Empfehlungen bestehen
abweichende Positionen?
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem
Regierungswechsel ggf. unternommen, um die im Bericht enthaltenen Vorschläge
umzusetzen?
3. Ist ein Gesetzentwurf zur Neuregelung der Leihmutterschaft, der
Eizellspende oder weiterer fortpflanzungsmedizinischer Verfahren geplant?
a) Wenn ja, wann ist mit einem Referentenentwurf zu rechnen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
11. Welche ethischen Konfliktfelder sieht die Bundesregierung derzeit ggf.
in Bezug auf die Empfehlung der Kommission zur Legalisierung der
Eizellspende und Leihmutterschaft?
15. Wird im Rahmen der laufenden Prüfung auch der Vorschlag erwogen, die
Leihmutterschaft im Ausland unter bestimmten Bedingungen
strafrechtlich zu sanktionieren, wie es z. B. in Italien geplant ist (www.zeit.de/poli
tik/ausland/2023-07/italien-leihmutterschaft-gesetz-parlament)?
16. Ist die Einrichtung eines Registers oder einer zentralen Behörde zur
Kontrolle von Leihmutterschaften und Eizellspenden vorgesehen?
Die Fragen 1 bis 3b, 11, 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung bezüglich der
finanziellen, sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen der Legalisierung
der altruistischen Leihmutterschaft vornehmen lassen?
a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt diese?
b) Wenn nein, ist eine solche Folgenabschätzung geplant?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Folgenabschätzung durchführen lassen. Eine
solche ist derzeit auch nicht geplant. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
5. Welche Bundesministerien sind federführend für die Auswertung und
Umsetzung der Kommissionsempfehlungen zuständig?
Die Empfehlungen der Kommission berühren die Zuständigkeiten des BMG,
des BMJV und des BMBFSFJ.
6. In welcher Weise wurden ggf. bisher Verbände, Fachgesellschaften,
Ethikräte und zivilgesellschaftliche Akteure in die Folgeprozesse
eingebunden?
Folgeprozesse haben bisher nicht stattgefunden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Welche völker- und europarechtlichen Normen sieht die
Bundesregierung im Kontext einer möglichen Neuregelung der Leihmutterschaft als
maßgeblich an?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die
Ausführungen auf den S. 437 ff. des Berichts der Kommission verwiesen.
8. Welche Kosten würden nach gegenwärtiger Planung für die gesetzliche
Krankenversicherung entstehen, wenn die medizinischen Leistungen im
Rahmen einer altruistischen Leihmutterschaft übernommen werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Es gibt derzeit keine
Planungen zur Kostenübernahme medizinischer Leistungen im Rahmen einer
altruistischen Leihmutterschaft durch die gesetzliche Krankenversicherung
(GKV).
9. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Kommissionsempfehlungen die im § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
verankerte Definition der Mutterschaft („Mutter eines Kindes ist die
Frau, die es geboren hat“)?
§ 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches ordnet im Rahmen des geltenden Rechts
die Mutterschaft zutreffend der Frau zu, die das Kind geboren hat. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Gibt es Bestrebungen, das Abstammungsrecht an mögliche neue Formen
der Familiengründung im Kontext der Fortpflanzungsmedizin
anzupassen?
Die Bundesregierung prüft, ob Anpassungen des Abstammungsrechts
erforderlich sind. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
12. Plant die Bundesregierung die Veröffentlichung eines eigenen Berichts
über den Stand der Umsetzungsplanung oder ein Konsultationsverfahren
zur Vorbereitung gesetzlicher Regelungen?
Nein. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13. Berücksichtigt die Bundesregierung die Gefahr, dass sich kommerzielle
Angebote unter dem Deckmantel altruistischer Leihmutterschaft
etablieren könnten, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Unterbindung sind
ggf. geplant (www.herder.de/hk/hefte/spezial/kinder-kinder-ethische-kon
flikte-am-lebensanfang/keine-kapitulation-vor-den-verhaeltnissen-das-ve
rbot-der-leihmutterschaft-ist-richtig)?
Nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 des Embryonenschutzgesetzes macht sich
strafbar, wer es unternimmt, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der
Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen, eine künstliche Befruchtung
durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen. Nach § 13c des
Adoptionsvermittlungsgesetzes ist die Ersatzmuttervermittlung untersagt. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet zu den
internationalen Erfahrungen (z. B. in Dänemark, Belgien, den Niederlanden oder
Großbritannien) mit der Legalisierung altruistischer Leihmutterschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Recht auf eine eindeutige
Abstammung und die Wahrung der Menschenwürde, und wenn ja, wie lautet
diese (Politische Einigung zur Leihmutterschaft, Dänisches Parlament
2024; Bericht zu internationalen Arrangements, 2020; Belgien,
Becoming Parents through Altruistic Surrogacy – Multidisciplinary
Experience of CHU Saint-Pierre, Brüssel, 2022; Mapping the path to domestic
surrogacy, PLOS ONE 2025; Non-commercial surrogacy: patient results
from the first Dutch centre, 2004; Surrogacy law in the UK: ethical
considerations, Nuffield Bioethics 2023; Surrogacy in the UK: further
evidence for reform, Parliamentary Report 2018)?
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der Rechtslage zur
Leihmutterschaft in anderen Staaten. Daraus gewonnene Erkenntnisse können in weitere
Prüfungen einbezogen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10
und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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