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Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Antwort zu Drs. 21/1874)

dip / drucksache 13.10.2025 · WP 21 · 21/2195 · Antwort · Original ↗

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Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Antwort zu Drs. 21/1874) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2195 21. Wahlperiode 13.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1874 – Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf Grundlage des Koalitionsvertrages 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ (Kom-rSF) eingesetzt. Diese legte am 15. April 2024 einen umfangreichen Abschlussbericht vor. Die Arbeitsgruppe 2 der Kommission sprach sich u. a. für die Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft und der Eizellspende in Deutschland aus. Der Bericht enthält detaillierte Empfehlungen zu ethischen, rechtlichen, psychosozialen und medizinischen Aspekten und verweist auf eine Vielzahl internationaler Regelungen und Studien (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/238402/c 47cae58b5cd2f68ffbd6e4e988f920d/bericht-kommission-zur-reproduktiven-se lbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-data.pdf). Die damalige Bundesregierung kündigte eine sorgfältige Prüfung der Empfehlungen an, ein Gesetzgebungsverfahren war jedoch noch nicht eingeleitet, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13238, S. 2, erklärt wurde. Mittlerweile hat sich die Bundesregierung nach der Bundestagswahl 2025 neu konstituiert. Es stellt sich somit für die Fragesteller die Frage, wie die neue Bundesregierung die Empfehlungen der Kommission bewertet und ob und ggf. wie eine gesetzgeberische Umsetzung konkret geplant ist. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass es sich bei der Neuregelung von Fortpflanzungsmedizin und Leihmutterschaft um äußerst sensible Themen handelt, die tiefgreifende Auswirkungen auf die Menschenwürde, den Kinderschutz und das ärztliche Ethos haben. Es ist daher aus Sicht der Fragesteller von zentralem Interesse, zu erfahren, ob, in welcher Weise und mit welchem Zeithorizont die neue Bundesregierung beabsichtigt, auf Grundlage des Kommissionsberichts tätig zu werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die Bundesregierung hat in der vergangenen 20. Legislaturperiode auf der Grundlage des Koalitionsvertrages zwischen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP eine unabhängige und interdisziplinär zusammengesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kom-rSF) eingesetzt. Die Kommission hat in zwei Arbeitsgruppen Möglichkeiten zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) geprüft. Die Arbeitsgruppe 2 der Kom-rSF hat den Sachstand zur altruistischen Leihmutterschaft und zur Eizellspende in psychosozialer, medizinischer sowie rechtsvergleichender Sicht erhoben und die rechtlichen und ethischen Aspekte der Fortpflanzungstechniken ausführlich gewürdigt. Die Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft wird nicht ausdrücklich durch die Arbeitsgruppe 2 empfohlen. Die Eizellspende und die altruistische Leihmutterschaft werden unter bestimmten Bedingungen als zulässig erachtet, sofern eine gesetzliche Grundlage geschaffen würde. Angesichts der erheblichen Gefährdungspotenziale der Leihmutterschaft wird dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, der sowohl das bestehende Verbot als auch eine Legalisierung bestimmter Formen der Leihmutterschaft umfasst, eingeräumt. Der Bericht der Kom-rSF ist auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) veröffentlicht und kann für die weitere fachlich-wissenschaftliche, gesellschaftliche und politische Debatte genutzt werden. Die Empfehlungen der Kom-rSF zu den komplexen, medizinethisch herausfordernden Fragestellungen können darüber hinaus von Parlament, Fraktionen, Verbänden und Interessensgruppen aufgegriffen und etwaige Gesetzesinitiativen insbesondere aus der Mitte des Parlaments initiiert werden. Eine Verständigung innerhalb der Bundesregierung zu dem Abschlussbericht der Kom-rSF hat bisher nicht stattgefunden. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in der 21. Legislaturperiode enthält keine Aussagen zur Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft oder der Eizellspende.  1. Teilt die Bundesregierung die im Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin enthaltenen Empfehlungen zur Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft in Gänze, und wenn nein, bei welchen Empfehlungen bestehen abweichende Positionen?  2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Regierungswechsel ggf. unternommen, um die im Bericht enthaltenen Vorschläge umzusetzen?  3. Ist ein Gesetzentwurf zur Neuregelung der Leihmutterschaft, der Eizellspende oder weiterer fortpflanzungsmedizinischer Verfahren geplant? a) Wenn ja, wann ist mit einem Referentenentwurf zu rechnen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 11. Welche ethischen Konfliktfelder sieht die Bundesregierung derzeit ggf. in Bezug auf die Empfehlung der Kommission zur Legalisierung der Eizellspende und Leihmutterschaft? 15. Wird im Rahmen der laufenden Prüfung auch der Vorschlag erwogen, die Leihmutterschaft im Ausland unter bestimmten Bedingungen strafrechtlich zu sanktionieren, wie es z. B. in Italien geplant ist (www.zeit.de/poli tik/ausland/2023-07/italien-leihmutterschaft-gesetz-parlament)? 16. Ist die Einrichtung eines Registers oder einer zentralen Behörde zur Kontrolle von Leihmutterschaften und Eizellspenden vorgesehen? Die Fragen 1 bis 3b, 11, 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung bezüglich der finanziellen, sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen der Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft vornehmen lassen? a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt diese? b) Wenn nein, ist eine solche Folgenabschätzung geplant? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Folgenabschätzung durchführen lassen. Eine solche ist derzeit auch nicht geplant. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  5. Welche Bundesministerien sind federführend für die Auswertung und Umsetzung der Kommissionsempfehlungen zuständig? Die Empfehlungen der Kommission berühren die Zuständigkeiten des BMG, des BMJV und des BMBFSFJ.  6. In welcher Weise wurden ggf. bisher Verbände, Fachgesellschaften, Ethikräte und zivilgesellschaftliche Akteure in die Folgeprozesse eingebunden? Folgeprozesse haben bisher nicht stattgefunden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  7. Welche völker- und europarechtlichen Normen sieht die Bundesregierung im Kontext einer möglichen Neuregelung der Leihmutterschaft als maßgeblich an? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Ausführungen auf den S. 437 ff. des Berichts der Kommission verwiesen.  8. Welche Kosten würden nach gegenwärtiger Planung für die gesetzliche Krankenversicherung entstehen, wenn die medizinischen Leistungen im Rahmen einer altruistischen Leihmutterschaft übernommen werden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Es gibt derzeit keine Planungen zur Kostenübernahme medizinischer Leistungen im Rahmen einer altruistischen Leihmutterschaft durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).  9. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Kommissionsempfehlungen die im § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankerte Definition der Mutterschaft („Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“)? § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches ordnet im Rahmen des geltenden Rechts die Mutterschaft zutreffend der Frau zu, die das Kind geboren hat. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Gibt es Bestrebungen, das Abstammungsrecht an mögliche neue Formen der Familiengründung im Kontext der Fortpflanzungsmedizin anzupassen? Die Bundesregierung prüft, ob Anpassungen des Abstammungsrechts erforderlich sind. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Plant die Bundesregierung die Veröffentlichung eines eigenen Berichts über den Stand der Umsetzungsplanung oder ein Konsultationsverfahren zur Vorbereitung gesetzlicher Regelungen? Nein. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Berücksichtigt die Bundesregierung die Gefahr, dass sich kommerzielle Angebote unter dem Deckmantel altruistischer Leihmutterschaft etablieren könnten, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Unterbindung sind ggf. geplant (www.herder.de/hk/hefte/spezial/kinder-kinder-ethische-kon flikte-am-lebensanfang/keine-kapitulation-vor-den-verhaeltnissen-das-ve rbot-der-leihmutterschaft-ist-richtig)? Nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 des Embryonenschutzgesetzes macht sich strafbar, wer es unternimmt, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen, eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen. Nach § 13c des Adoptionsvermittlungsgesetzes ist die Ersatzmuttervermittlung untersagt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet zu den internationalen Erfahrungen (z. B. in Dänemark, Belgien, den Niederlanden oder Großbritannien) mit der Legalisierung altruistischer Leihmutterschaft, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf eine eindeutige Abstammung und die Wahrung der Menschenwürde, und wenn ja, wie lautet diese (Politische Einigung zur Leihmutterschaft, Dänisches Parlament 2024; Bericht zu internationalen Arrangements, 2020; Belgien, Becoming Parents through Altruistic Surrogacy – Multidisciplinary Experience of CHU Saint-Pierre, Brüssel, 2022; Mapping the path to domestic surrogacy, PLOS ONE 2025; Non-commercial surrogacy: patient results from the first Dutch centre, 2004; Surrogacy law in the UK: ethical considerations, Nuffield Bioethics 2023; Surrogacy in the UK: further evidence for reform, Parliamentary Report 2018)? Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der Rechtslage zur Leihmutterschaft in anderen Staaten. Daraus gewonnene Erkenntnisse können in weitere Prüfungen einbezogen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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