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Schriftliche Frage 87 von Mareike Hermeier (DIE LINKE): Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage mit der Arbeitsnr. 7/0060, wonach das Vereinigte Kön…

dip / schriftliche_frage 31.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 87 von Mareike Hermeier (DIE LINKE): Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage mit der Arbeitsnr. 7/0060, wonach das Vereinigte Kön… Frage 87 (Mareike Hermeier, Die Linke): Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage mit der Arbeitsnr. 7/0060, wonach das Vereinigte Königreich die Herstellung eines Kernbrennstoffkreislaufs für Reaktorbrennstoff für Verteidigungszwecke beabsichtigt, ausschließen, dass Uran aus der Urananreicherungsanlage Gronau, sei es auch über Umwege, für dieses Vorhaben verwendet wird und die in Gronau ansässige Urenco Technology and Development (UTD/ UTC) sowie der Zentrifugenhersteller Enrichment Technology Company (ETC) in Jülich, an der Urenco zu 50 Prozent beteiligt ist, an diesem Vorhaben beteiligt sind, und wenn ja, wie, und wenn nein, welche Beteiligungen deutscher URENCO- Anlagen und der genannten Unternehmen sind der Bundesregierung bekannt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 29. Juli 2026: Eine Verwendung von in Deutschland angereichertem Uran im Kernbrennstoffkreislauf für Reaktorbrennstoff für Verteidigungszwecke ist vom Vereinigten Königreich nicht vorgesehen. Die Urananreicherungsanlage in Gronau und dort angereichertes Material unterliegen der Kernmaterialüberwachung durch EURATOM und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO). Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zur Schriftlichen Frage 7/0060.

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