Planungen von Framatome für die Produktion von Brennelementen russischer Bauart für osteuropäische Atomkraftwerke am Standort Lingen (Antwort zu Drs. 21/4118)
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Planungen von Framatome für die Produktion von Brennelementen russischer Bauart für osteuropäische Atomkraftwerke am Standort Lingen (Antwort zu Drs. 21/4118)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4574
21. Wahlperiode 05.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mareike Hermeier, Luigi Pantisano,
Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4118 –
Planungen von Framatome für die Produktion von Brennelementen russischer
Bauart für osteuropäische Atomkraftwerke am Standort Lingen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die „Welt“ berichtete online am 19. Dezember 2025 (www.welt.de/politik/deu
tschland/plus6943a67b2fc499422c451dcd/in-niedersachsen-geplant-
brisantesnuklearprojekt-mit-russen-beteiligung-ruft-merz-und-macron-auf-den-pla
n.html), die „HAZ“ am 16. Dezember 2025 (www.haz.de/der-norden/mit-unte
rstuetzung-aus-russland-werden-in-lingen-kuenftig-brennelemente-fuer-reakto
ren-in-osteuropa-PWS4UBYVCZGOBDQ4VM23FOYTPY.html) und am
23. Dezember 2025 (www.haz.de/wirtschaft/regional/brennelemente-produkti
on-in-lingen-chefsache-framatome-braucht-know-how-aus-russland-ITYOKE
UEUVGX5LGXSJQDDCXSA4.html) sowie der „Tagesspiegel“ online am
6. Januar 2026 (www.tagesspiegel.de/politik/hilft-eine-rechtslucke-dem-diktat
or-putins-atom-geschafte-in-niedersachsen-15108529.html) ausführlich über
den aktuellen Stand bei den Planungen des französischen Atomkonzerns
Framatome für die Produktion von „russischen“ Brennelementen für
osteuropäische Atomkraftwerke am Standort in Lingen/Emsland. Weitere Schwerpunkte
waren der Stand des Genehmigungsverfahrens für diese
Brennelementeproduktion mit Know-how und in Lizenz des russischen Atomkonzerns Rosatom
beim Umweltministerium des Landes Niedersachsen sowie beim
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Die „Welt“ beruft sich in ihrem Artikel vom 19. Dezember 2025 auf das
Nachrichtenmagazin „Politico“. Demnach seien inzwischen auch das
Kanzleramt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
das Bundesministerium des Innern sowie diverse Sicherheitsbehörden mit
einbezogen. Die Federführung liege auf Bundesebene beim Bundesministerium
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Eine
Entscheidung des niedersächsischen Umweltministeriums „könnte in den
kommenden Wochen mit dem Bundesumweltministerium getroffen werden.“ In
der „HAZ“ vom 16. Dezember 2025 wird Niedersachsens Umweltminister
Christian Meyer hingegen damit zitiert, dass ein Abschluss des Verfahrens
„derzeit nicht absehbar“ sei.
Berichtet wurde zudem unter Berufung auf „Politico“, dass auch
Bundeskanzler Friedrich Merz und der französische Staatspräsident Emmanuel Macron im
Jahr 2025 schon persönlich über den Framatome-Rosatom-Deal für Lingen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 5. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gesprochen haben. Weder das Kanzleramt noch der Élysée-Palast hätten die
persönlichen Kontakte von Friedrich Merz und Emmanuel Macron zu dem
Thema bestätigen wollen, so „Politico“.
Auch Lobbyversuche im Deutschen Bundestag, um das laufende
Genehmigungsverfahren positiv für Framatome zu beeinflussen, wurden thematisiert.
So soll die Framatome-Tochter Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) die
Beratungsfirma Berlin Global Advisors beauftragt haben, entsprechende
Gespräche zu führen. Auch wurden angeblich Einladungen an den
Firmenstandort Lingen ausgesprochen.
In der „HAZ“ vom 16. Dezember 2025 verweist Niedersachsens
Umweltminister Christian Meyer zudem auf ein aktuelles Sicherheitsgutachten des
Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Dieses Gutachten setzt sich – wie schon
andere Stellungnahmen diverser bundesdeutscher Sicherheitsbehörden – sehr
kritisch und warnend mit dem wachsenden Einfluss der russischen Regierung
in Deutschland auseinander. Christian Meyer kommentierte diese Warnungen
laut „HAZ“ als „nicht trivial“ – „an dieser Stelle darf es keine
Sicherheitsrabatte geben“. Im Bericht der „Welt“ vom 19. Dezember 2025 verglich er die
Kooperation von Framatome mit Rosatom mit dem von ihm so bezeichneten,
inzwischen als sicherheits- und versorgungspolitischen Fehler erkannten
Ausverkauf des Gasspeichers im niedersächsischen Rheden an Gazprom.
Die „HAZ“ berichtet am 23. Dezember 2025 zudem, dass Framatome erstmals
erwäge, die Brennelementeproduktion für die osteuropäischen, „russischen“
WWER-Reaktoren aufzusplitten: die 41000-MW-Reaktoren in Tschechien
und Bulgarien sollten demnach tatsächlich aus Lingen beliefert werden, die
15440-MW-Reaktoren hingegen aus der französischen Brennelementefabrik
Romans-sur-Isère.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder
entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174).
Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Angaben sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches
Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist
(BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das
Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der
parlamentarischen Kontrolle. Es werden daher keine Angaben zu Gesprächen
von Mitarbeitern unterhalb der Staatssekretärsebene gemacht.
1. In welchem Stadium befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Genehmigungsantrag der Framatome/ANF (Advanced Nuclear Fuels
GmbH) zur Produktion von „russischen“ Brennelementen mit dem
Know-how und Lizenzen von Rosatom tatsächlich?
2. Wann ist mit einer koordinierten Entscheidung zwischen der
niedersächsischen Landesregierung und der Bundesregierung nach derzeitigem
Kenntnisstand zu rechnen?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beatwortet.
Zuständige Genehmigungsbehörde für die beantragte atomrechtliche
Änderungsgenehmigung ist das niedersächsische Umweltministerium. Diesem
obliegt die umfassende Bewertung des Sachverhalts und Prüfung der
Genehmigungsvoraussetzungen.
3. Welche Rolle spielen bei der Entscheidung des Genehmigungsantrags die
regelmäßigen eindringlichen Warnungen der bundesdeutschen
Sicherheitsbehörden vor dem wachsenden Einfluss der russischen Regierung,
vor Sabotage und vor der möglichen Übernahme kritischer Infrastruktur?
Entsprechende Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden sind zu berücksichtigen,
soweit sie im Rahmen der Genehmigungsvoraussetzungen des § 7 Absatz 2
Nummer 1 bis 6 des Atomgesetzes (AtG) sowie im Rahmen des von § 7
Absatz 2 AtG eröffneten Versagungsermessens relevant sind. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
4. Welche konkreten Gefährdungen und Sicherheitsrisiken benennt der
MAD in seinem oben zitierten aktuellen Bericht, und welche Sichtweise
nimmt der Bundesnachrichtendienst (BND) diesbezüglich ein?
Es wird auf den im Dezember 2025 veröffentlichten „Bericht des Militärischen
Abschirmdienstes für 2024“ sowie auf die 9. Öffentliche Anhörung der
Präsidentin und Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes durch das
Parlamentarische Kontrollgremium vom 13. Oktober 2025 verwiesen.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den schon bisher zu
„Schulungszwecken“ nach Deutschland eingereisten Mitarbeitern von
Rosatom?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3857
verwiesen.
6. Ist es zutreffend, dass sich Bundeskanzler Friedrich Merz und der
französische Präsident Emmanuel Macron zu dem hier thematisierten
Brennelemente-Deal zwischen Framatome und Rosatom mit Bezug auf Lingen
persönlich ausgetauscht haben, und wenn ja, wann genau, und mit
welchem Ergebnis?
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche oder auch zugehöriger vertraulicher,
etwa dem wechselseitigen Ausloten von Verhandlungspositionen dienender
Korrespondenz des Bundeskanzlers mit Vertreterinnen und Vertretern
ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung keine Angaben. Derartige
Gespräche und Korrespondenzen sind Akte der Staatslenkung und somit
unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterfallen dem Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene
ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland und damit auch aus Gründen des Staatswohls geboten.
Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten
Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine
Weitergabe an das Parlament – würden sich die Gesprächspartner bei einem
zukünftigen Zusammentreffen oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation
nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener
Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene
Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere,
weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich.
Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten
Themen ermöglichen könnten.
7. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die
Beratungsfirma Berlin Global Advisors für Framatome und ANF gegenüber
Bundestagsabgeordneten tätig geworden sind?
Kontakte von Bundestagsabgeordneten werden von der Bundesregierung nicht
erfasst.
8. Haben sich auch Mitglieder der Bundesregierung zu diesem Thema mit
Vertretern von Berlin Global Advisors – oder Framatome bzw. ANF –
getroffen, und wenn ja, mit wem konkret, wann, wie oft, und mit
welchen Ergebnissen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Es liegen keine
Erkenntnisse über entsprechende Treffen vor.
9. Haben Vertreter von Berlin Global Advisors – oder von Framatome bzw.
ANF – Gespräche mit Mitarbeitern von Bundesministerien (insbesondere
den Ressorts Umwelt, Äußeres, Inneres, Wirtschaft und Kanzleramt) zu
diesem Thema geführt, und wenn ja, mit wem konkret, wann, wie oft,
und mit welchen Ergebnissen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Es liegen keine
Erkenntnisse über entsprechende Gespräche zu diesem Thema vor.
10. Sind der Bundesregierung die in der „HAZ“ berichteten Überlegungen
von Framatome bekannt, die Brennelementeproduktion für Osteuropa
nunmehr zwischen Frankreich und Deutschland aufzuteilen, und wenn
ja, mit welchen Anteilen, und inwieweit ist die Bundesregierung über
den Fortschritt der Planungen informiert?
Die Berichterstattung ist der Bundesregierung bekannt.
11. Hält es die Bundesregierung für vertretbar, für die Versorgung
ausländischer Atomkraftwerke die deutsche kritische Infrastruktur für einen
möglichen russischen Einfluss zu öffnen, wenn diese Versorgung auch aus
anderen Ländern sichergestellt werden kann, wenn ja, warum, und wenn
nein, warum nicht?
Über den atomrechtlichen Änderungsgenehmigungsantrag ist nach dem
Prüfmaßstab des § 7 Absatz 2 AtG zu entscheiden (siehe Antwort zu Frage 3). Rein
versorgungspolitische Erwägungen sind nicht Teil dieser Entscheidung. Die
Bundesregierung unterstützt die Ankündigung der EU-Kommission, im
Rahmen der RePowerEU-Strategie einen Verordnungsentwurf vorzulegen, mit dem
die Importe von Nuklearmaterial und -technologie aus Russland schrittweise
zurückgeführt werden sollen.
12. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung (weitere, vgl. Frage 6)
Gespräche zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und Staatspräsident
Emmanuel Macron zum Thema „Framatome/ANF, Rosatom und
Lingen“ geplant, und wenn ja, wann, und zu welchem Zweck?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
13. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung (weitere, vgl. Frage 6)
Gespräche zwischen anderen Mitgliedern der jeweiligen Regierung zum Thema
„Framatome/ANF, Rosatom und Lingen“ geplant, und wenn ja, wann,
und zu welchem Zweck?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird sinngemäß verwiesen.
14. Wie viele Tonnen Uran wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2025 in der Trockenkonversion und in der Kalzinierung in Lingen
verarbeitet?
Detaillierte Angaben zur verarbeiteten Masse an Uran in der
Trockenkonversion und in der Kalzinierung liegen der Bundesregierung nicht vor. Angaben zur
Gesamtmasse an Uran in den ausgelieferten Brennelementen können den
Monatsberichten entnommen werden, die die ANF auf ihrer Webseite
veröffentlicht (www.framatome.com/de/betriebsberichte/).
15. Wäre es, da die Bundesrepublik Deutschland keine eigenen
Atomkraftwerke mehr betreibt, aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoll und
politisch überfällig, die Stilllegung der Brennelementefabrik in Lingen
zu beschließen, um so den Atomausstieg abzurunden?
Die Brennelementfertigungsanlage in Lingen verfügt über eine unbefristete
Betriebsgenehmigung nach dem AtG.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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