polradar

Planungen von Framatome für die Produktion von Brennelementen russischer Bauart für osteuropäische Atomkraftwerke am Standort Lingen (Antwort zu Drs. 21/4118)

dip / drucksache 05.03.2026 · WP 21 · 21/4574 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Planungen von Framatome für die Produktion von Brennelementen russischer Bauart für osteuropäische Atomkraftwerke am Standort Lingen (Antwort zu Drs. 21/4118) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4574 21. Wahlperiode 05.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mareike Hermeier, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4118 – Planungen von Framatome für die Produktion von Brennelementen russischer Bauart für osteuropäische Atomkraftwerke am Standort Lingen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „Welt“ berichtete online am 19. Dezember 2025 (www.welt.de/politik/deu tschland/plus6943a67b2fc499422c451dcd/in-niedersachsen-geplant- brisantesnuklearprojekt-mit-russen-beteiligung-ruft-merz-und-macron-auf-den-pla n.html), die „HAZ“ am 16. Dezember 2025 (www.haz.de/der-norden/mit-unte rstuetzung-aus-russland-werden-in-lingen-kuenftig-brennelemente-fuer-reakto ren-in-osteuropa-PWS4UBYVCZGOBDQ4VM23FOYTPY.html) und am 23. Dezember 2025 (www.haz.de/wirtschaft/regional/brennelemente-produkti on-in-lingen-chefsache-framatome-braucht-know-how-aus-russland-ITYOKE UEUVGX5LGXSJQDDCXSA4.html) sowie der „Tagesspiegel“ online am 6. Januar 2026 (www.tagesspiegel.de/politik/hilft-eine-rechtslucke-dem-diktat or-putins-atom-geschafte-in-niedersachsen-15108529.html) ausführlich über den aktuellen Stand bei den Planungen des französischen Atomkonzerns Framatome für die Produktion von „russischen“ Brennelementen für osteuropäische Atomkraftwerke am Standort in Lingen/Emsland. Weitere Schwerpunkte waren der Stand des Genehmigungsverfahrens für diese Brennelementeproduktion mit Know-how und in Lizenz des russischen Atomkonzerns Rosatom beim Umweltministerium des Landes Niedersachsen sowie beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die „Welt“ beruft sich in ihrem Artikel vom 19. Dezember 2025 auf das Nachrichtenmagazin „Politico“. Demnach seien inzwischen auch das Kanzleramt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium des Innern sowie diverse Sicherheitsbehörden mit einbezogen. Die Federführung liege auf Bundesebene beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Eine Entscheidung des niedersächsischen Umweltministeriums „könnte in den kommenden Wochen mit dem Bundesumweltministerium getroffen werden.“ In der „HAZ“ vom 16. Dezember 2025 wird Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer hingegen damit zitiert, dass ein Abschluss des Verfahrens „derzeit nicht absehbar“ sei. Berichtet wurde zudem unter Berufung auf „Politico“, dass auch Bundeskanzler Friedrich Merz und der französische Staatspräsident Emmanuel Macron im Jahr 2025 schon persönlich über den Framatome-Rosatom-Deal für Lingen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 5. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gesprochen haben. Weder das Kanzleramt noch der Élysée-Palast hätten die persönlichen Kontakte von Friedrich Merz und Emmanuel Macron zu dem Thema bestätigen wollen, so „Politico“. Auch Lobbyversuche im Deutschen Bundestag, um das laufende Genehmigungsverfahren positiv für Framatome zu beeinflussen, wurden thematisiert. So soll die Framatome-Tochter Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) die Beratungsfirma Berlin Global Advisors beauftragt haben, entsprechende Gespräche zu führen. Auch wurden angeblich Einladungen an den Firmenstandort Lingen ausgesprochen. In der „HAZ“ vom 16. Dezember 2025 verweist Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer zudem auf ein aktuelles Sicherheitsgutachten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Dieses Gutachten setzt sich – wie schon andere Stellungnahmen diverser bundesdeutscher Sicherheitsbehörden – sehr kritisch und warnend mit dem wachsenden Einfluss der russischen Regierung in Deutschland auseinander. Christian Meyer kommentierte diese Warnungen laut „HAZ“ als „nicht trivial“ – „an dieser Stelle darf es keine Sicherheitsrabatte geben“. Im Bericht der „Welt“ vom 19. Dezember 2025 verglich er die Kooperation von Framatome mit Rosatom mit dem von ihm so bezeichneten, inzwischen als sicherheits- und versorgungspolitischen Fehler erkannten Ausverkauf des Gasspeichers im niedersächsischen Rheden an Gazprom. Die „HAZ“ berichtet am 23. Dezember 2025 zudem, dass Framatome erstmals erwäge, die Brennelementeproduktion für die osteuropäischen, „russischen“ WWER-Reaktoren aufzusplitten: die 41000-MW-Reaktoren in Tschechien und Bulgarien sollten demnach tatsächlich aus Lingen beliefert werden, die 15440-MW-Reaktoren hingegen aus der französischen Brennelementefabrik Romans-sur-Isère. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Angaben sind somit möglicherweise nicht vollständig. Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle. Es werden daher keine Angaben zu Gesprächen von Mitarbeitern unterhalb der Staatssekretärsebene gemacht.  1. In welchem Stadium befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Genehmigungsantrag der Framatome/ANF (Advanced Nuclear Fuels GmbH) zur Produktion von „russischen“ Brennelementen mit dem Know-how und Lizenzen von Rosatom tatsächlich?  2. Wann ist mit einer koordinierten Entscheidung zwischen der niedersächsischen Landesregierung und der Bundesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand zu rechnen? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beatwortet. Zuständige Genehmigungsbehörde für die beantragte atomrechtliche Änderungsgenehmigung ist das niedersächsische Umweltministerium. Diesem obliegt die umfassende Bewertung des Sachverhalts und Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen.  3. Welche Rolle spielen bei der Entscheidung des Genehmigungsantrags die regelmäßigen eindringlichen Warnungen der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden vor dem wachsenden Einfluss der russischen Regierung, vor Sabotage und vor der möglichen Übernahme kritischer Infrastruktur? Entsprechende Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden sind zu berücksichtigen, soweit sie im Rahmen der Genehmigungsvoraussetzungen des § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 des Atomgesetzes (AtG) sowie im Rahmen des von § 7 Absatz 2 AtG eröffneten Versagungsermessens relevant sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.  4. Welche konkreten Gefährdungen und Sicherheitsrisiken benennt der MAD in seinem oben zitierten aktuellen Bericht, und welche Sichtweise nimmt der Bundesnachrichtendienst (BND) diesbezüglich ein? Es wird auf den im Dezember 2025 veröffentlichten „Bericht des Militärischen Abschirmdienstes für 2024“ sowie auf die 9. Öffentliche Anhörung der Präsidentin und Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 13. Oktober 2025 verwiesen.  5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den schon bisher zu „Schulungszwecken“ nach Deutschland eingereisten Mitarbeitern von Rosatom? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3857 verwiesen.  6. Ist es zutreffend, dass sich Bundeskanzler Friedrich Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron zu dem hier thematisierten Brennelemente-Deal zwischen Framatome und Rosatom mit Bezug auf Lingen persönlich ausgetauscht haben, und wenn ja, wann genau, und mit welchem Ergebnis? Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche oder auch zugehöriger vertraulicher, etwa dem wechselseitigen Ausloten von Verhandlungspositionen dienender Korrespondenz des Bundeskanzlers mit Vertreterinnen und Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung keine Angaben. Derartige Gespräche und Korrespondenzen sind Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und damit auch aus Gründen des Staatswohls geboten. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament – würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten.  7. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Beratungsfirma Berlin Global Advisors für Framatome und ANF gegenüber Bundestagsabgeordneten tätig geworden sind? Kontakte von Bundestagsabgeordneten werden von der Bundesregierung nicht erfasst.  8. Haben sich auch Mitglieder der Bundesregierung zu diesem Thema mit Vertretern von Berlin Global Advisors – oder Framatome bzw. ANF – getroffen, und wenn ja, mit wem konkret, wann, wie oft, und mit welchen Ergebnissen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Es liegen keine Erkenntnisse über entsprechende Treffen vor.  9. Haben Vertreter von Berlin Global Advisors – oder von Framatome bzw. ANF – Gespräche mit Mitarbeitern von Bundesministerien (insbesondere den Ressorts Umwelt, Äußeres, Inneres, Wirtschaft und Kanzleramt) zu diesem Thema geführt, und wenn ja, mit wem konkret, wann, wie oft, und mit welchen Ergebnissen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Es liegen keine Erkenntnisse über entsprechende Gespräche zu diesem Thema vor. 10. Sind der Bundesregierung die in der „HAZ“ berichteten Überlegungen von Framatome bekannt, die Brennelementeproduktion für Osteuropa nunmehr zwischen Frankreich und Deutschland aufzuteilen, und wenn ja, mit welchen Anteilen, und inwieweit ist die Bundesregierung über den Fortschritt der Planungen informiert? Die Berichterstattung ist der Bundesregierung bekannt. 11. Hält es die Bundesregierung für vertretbar, für die Versorgung ausländischer Atomkraftwerke die deutsche kritische Infrastruktur für einen möglichen russischen Einfluss zu öffnen, wenn diese Versorgung auch aus anderen Ländern sichergestellt werden kann, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? Über den atomrechtlichen Änderungsgenehmigungsantrag ist nach dem Prüfmaßstab des § 7 Absatz 2 AtG zu entscheiden (siehe Antwort zu Frage 3). Rein versorgungspolitische Erwägungen sind nicht Teil dieser Entscheidung. Die Bundesregierung unterstützt die Ankündigung der EU-Kommission, im Rahmen der RePowerEU-Strategie einen Verordnungsentwurf vorzulegen, mit dem die Importe von Nuklearmaterial und -technologie aus Russland schrittweise zurückgeführt werden sollen. 12. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung (weitere, vgl. Frage 6) Gespräche zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und Staatspräsident Emmanuel Macron zum Thema „Framatome/ANF, Rosatom und Lingen“ geplant, und wenn ja, wann, und zu welchem Zweck? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 13. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung (weitere, vgl. Frage 6) Gespräche zwischen anderen Mitgliedern der jeweiligen Regierung zum Thema „Framatome/ANF, Rosatom und Lingen“ geplant, und wenn ja, wann, und zu welchem Zweck? Auf die Antwort zu Frage 6 wird sinngemäß verwiesen. 14. Wie viele Tonnen Uran wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in der Trockenkonversion und in der Kalzinierung in Lingen verarbeitet? Detaillierte Angaben zur verarbeiteten Masse an Uran in der Trockenkonversion und in der Kalzinierung liegen der Bundesregierung nicht vor. Angaben zur Gesamtmasse an Uran in den ausgelieferten Brennelementen können den Monatsberichten entnommen werden, die die ANF auf ihrer Webseite veröffentlicht (www.framatome.com/de/betriebsberichte/). 15. Wäre es, da die Bundesrepublik Deutschland keine eigenen Atomkraftwerke mehr betreibt, aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoll und politisch überfällig, die Stilllegung der Brennelementefabrik in Lingen zu beschließen, um so den Atomausstieg abzurunden? Die Brennelementfertigungsanlage in Lingen verfügt über eine unbefristete Betriebsgenehmigung nach dem AtG. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen