Aktuelle Entwicklungen bei der Uranium Enrichment Company
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Aktuelle Entwicklungen bei der Uranium Enrichment Company
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4226
21. Wahlperiode 23.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mareike Hermeier, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Desiree
Becker, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Agnes Conrad,
Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Katalin Gennburg, Ates Gürpinar, Ina Latendorf,
Caren Lay, Sahra Mirow, Lea Reisner, David Schliesing, Evelyn Schötz,
Ulrich Thoden, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner und der
Fraktion Die Linke
Aktuelle Entwicklungen bei der Uranium Enrichment Company
Die Uranium Enrichment Company (Urenco) ist ein dreistaatliches
Unternehmen zur Anreicherung von Uran‑235, um es für Brennelemente als Brennstoff
nutzen zu können. Eigentümer sind die Niederlande und das Vereinigte
Königreich sowie auf bundesdeutscher Seite die Unternehmen RWE und PreussenE-
lektra. Die Urenco verfügt über Urananreicherungsanlagen in Gronau
(Deutschland), Almelo (Niederlande) und Capenhurst (Vereinigtes Königreich)
sowie in den USA am Standort Eunice (New Mexico). Gemeinsam mit
Frankreich betreibt Urenco das Gemeinschaftsunternehmen Enrichment Technology
Company (ETC), das für die Forschung und Herstellung von Uran-Zentrifugen
zuständig ist. Urenco wird im Rahmen völkerrechtsverbindlicher
Kontrollverträge von Almelo, Cardiff, Paris und Washington betrieben. In diese Verträge
ist auch die Bundesrepublik Deutschland eingebunden und in den
entsprechenden Kontrollgremien vertreten.
Die Urenco-Anlage in Gronau ist vom bundesdeutschen Atomausstieg
ausgenommen und wird ohne Befristung betrieben.
Geopolitisch hat die Urenco als Anreicherer in den letzten Jahren an Bedeutung
gewonnen, nachdem durch den Angriff Russlands auf die Ukraine
Bemühungen begonnen haben, die Abhängigkeiten der EU und der USA von russischen
Unternehmen wie Rosatom zu verringern bzw. zu beenden. Allerdings wird
nach Kenntnissen der Fragestellenden derzeit weiterhin Uran aus Russland für
die Verwendung in Atomkraftwerken bezogen.
Die Urananreicherungsanlage der Urenco in Gronau ist laut Medienberichten
dabei, umfassend in die Modernisierung und den Ausbau der Anlage zu
investieren. Dazu gehört im Zentrum der Einbau bzw. die Installation neuer,
verbesserter Zentrifugen, der Bau einer Anlage zur Lagerung bzw. Recycling von
Metallschrott oder ausgedienten Zentrifugen sowie außerdem die Inbetriebnahme
eines Lagers für Aufbewahrung von abgereichertem Uran (vgl. z. B. www1.wd
r.de/nachrichten/westfalen-lippe/urenco-milliarden-investition-gronau-10
0.html).
Die letzte, nach Atomgesetz alle zehn Jahre erforderliche „Periodische
Sicherheitsprüfung“ (PSÜ) wurde abgeschlossen (vgl. www.wirtschaft.nrw/anreicher
ungstechnologie).
Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat Urenco erklärt,
Geschäftsbeziehungen mit russischen Unternehmen zu beenden. Die
Bundesregierung teilt dazu auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit: „Die Betreiberin
der Urananreicherungsanlage in Gronau hat nach eigenen Angaben und auf
freiwilliger Basis die Zusammenarbeit mit russischen Firmen beendet. Solch
eine Entscheidung liegt jedoch bei der jeweiligen Unternehmensführung, eine
rechtliche Grundlage, um eine Beendigung der Zusammenarbeit mit Russland
durchzusetzen, gibt es derzeit nicht“ (www.bundesumweltministerium.de/down
load/kernbrennstoffproduktion-und-ausfuhr).
Allerdings wird in neueren Medienberichten geschrieben, dass Urenco zur
Anreicherung das notwendige Uran nicht selbst einkauft, sondern von
entsprechenden Auftraggebern das Uran zur Anreicherung erhält. Daraus ergibt sich
die Möglichkeit, dass bei Urenco in Gronau auch Uran russischer Herkunft
verarbeitet oder angereichert wird (www.morgenpost.de/wirtschaft/article4098033
78/warum-russisches-uran-in-deutschland-angereichert-werden-darf.html).
Reststoffe bei der Anreicherung verbleiben dann bei der Urenco und werden
nicht an den Auftraggeber zurückgegeben.
Aus den USA wird berichtet, dass Urenco die Urananreicherung ausweiten will
und außerdem die Genehmigung erhalten hat, das spaltbare Uran‑235 künftig
auf bis zu 10 Prozent anreichern darf. Dies wird als Low Enriched Uranium
Plus (LEU+) bezeichnet (www.reuters.com/business/energy/urenco-gets-us-oka
y-enrich-nuclear-fuel-higher-levels-2025-10-02/).
Laut den Exportlisten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) sowie den Angaben auf der genannten Seite des BMUKN werden
Ausfuhren von Uran in die USA genehmigt (www.bundesumweltministeriu
m.de/download/kernbrennstoffproduktion-und-ausfuhr).
Im Januar 2025 hatte die Nuclear Regulatory Commission (NRC) in einem
Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen
Mitarbeiter aus dem „Referat ZC4 3 Firmenbetreuung“ in die USA mit dem
Betreff „Invitation to visit the Urenco, USA ENRICHMENT FACILITY“
eingeladen (vgl. https://adamswebsearch2.nrc.gov/webSearch2/main.jsp?Accessio
nNumber=ML25016A168).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Status quo der
Urananreicherung in den jeweiligen Anlagen der Urenco hinsichtlich der
tatsächlich produzierten Mengen angereicherten Urans, der genehmigten
Kapazitäten sowie der geplanten Kapazitätserweiterungen (je Standort:
Zieljahresmenge und Zeitplan) (bitte jeweils in Tabellenform mit den
jährlichen Daten ab 2021 und mit Angaben über den angestrebten Ausbau je
Standort auflisten)?
2. Werden am Standort Deutschland Kapazitätserweiterungen geplant oder
vorbereitet, und wenn ja, welche Maßnahmen sind in welchem Umfang
und mit welchem Zeitplan vorgesehen?
3. Welche Maßnahmen werden derzeit am Standort in Gronau insgesamt
zum Erhalt, zur Modernisierung oder zur Erweiterung der Anlage geplant
bzw. umgesetzt, für welche dieser Maßnahmen sind atomrechtliche
Genehmigungen erforderlich (nach welchen Paragraphen)?
4. Welche Genehmigungen sind für welche Zwecke seit 2021 erteilt worden,
und wie viele Genehmigungen für welche Zwecke sind derzeit im
Verfahren oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung demnächst zu erwarten?
5. Wie viele Zentrifugen welcher Art sind in den letzten Jahren in Gronau
nachgerüstet worden, welche alten Modelle sind dabei ausgetauscht und
durch neue Zentrifugen von welchem Typ ersetzt worden?
6. Für welche Unternehmen (oder Atomkraftwerke (AKWs)) in welchen
Staaten (wenn die Unternehmen oder AKWs nicht genannt werden) und in
welchen Mengen hat Urenco in den Jahren seit 2021 jeweils Uran bis zu
welchem Anreicherungsgrad U‑235 hergestellt, und woher stammte
jeweils das Uran, welches bei der Urenco verarbeitet wurde?
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Lieferungen von
Natururan, Uran(VI)-fluorid (UF6) (nicht angereichert) oder angereichertem
Uran vom Standort Gronau in die USA sowie über Lieferungen aus den
USA in die Bundesrepublik Deutschland?
8. Kann die Bundesregierung Angaben machen, wie viel Uran bei der
Urenco in den Jahren seit 2021 jeweils über bzw. aus Russland bezogen
worden sind (wenn ja, bitte nach UF6, UO2 (Uranoxid)-Pulver, UO2-Pellets
oder anderer Form auflisten), und wenn nein, warum nicht?
9. Wann wird das neue Lager für abgereichertes Uran in Gronau in Betrieb
genommen, und wie viel abgereichertes Uran in Form von Triuranoctoxid
(U3O8) bzw. UF6 lagert jeweils derzeit am Standort in Gronau, in
Capenhurst, in Almelo und in Frankreich (bitte für die Jahre ab 2021 bis heute
jeweils nach Standort und chemischer Form auflisten)?
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die laufenden
Investitionen am Standort in Gronau, und wie hoch sind die Kosten bei den
anderen Standorten (bitte jeweils die zentralen Maßnahmen beschreiben, die
nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen sollen)?
11. Welche Standorte wurden an der inzwischen abgeschlossenen
Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) bei der Urenco Gronau beteiligt, von
wann bis wann fand diese Prüfung statt, welche wesentlichen
Sicherheitsbetrachtungen hinsichtlich des Umgangs mit Chemie (u. a.
Fluorverbindungen) und radioaktiven Stoffen spielten dabei bezogen auf die Anlage
und die Umgebung sowie Bevölkerung eine Rolle, und was sind die
zentralen Ergebnisse der PSÜ?
12. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass am britischen
Standort von Urenco Planungen erfolgen bzw. Absichten bestehen, die
Anreicherung von Uran‑235 in den nächsten Jahren auf knapp unter 20 Prozent
zu erhöhen, um künftig sogenanntes High-Assay Low-Enriched Uranium
(HALEU) herzustellen, und welche Informationen darüber hat die
Bundesregierung im Einzelnen?
13. Was ist der Bundesregierung über Planungen zur Herstellung von HALEU
an den anderen Standorten in Deutschland, den Niederlanden oder den
USA bekannt?
14. Welche wesentlichen Veränderungen im Umgang mit dem höher
angereicherten Uran in Form von LEU+ und HALEU sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den jeweiligen Anlagen bei der Anlieferung, dem
Umgang in den Anlagen, der Herstellung in den Zentrifugen, der
anschließenden Aufbewahrung bzw. dem Transport zum nächsten
Verarbeitungsschritt von wesentlicher Bedeutung, und welche Studien sind dazu aus
Sicht der Bundesrepublik von zentraler Bedeutung?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Planungen, dass in der
EU oder Großbritannien nicht nur höher angereichertes LEU+ oder
HALEU hergestellt, sondern auch verarbeitet werden soll, und wo soll das
jeweils erfolgen?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die internationalen Bestrebungen zur
Herstellung von HALEU insbesondere unter dem Aspekt der Kritikalität
und der erhöhten Risiken der Proliferation?
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verträge von
Urenco, in deren Rahmen abgereichertes Uran nach Russland transportiert
worden ist, um es in Russland wieder anreichern zu lassen, und welche
Mengen sind von welchen Urenco-Standorten im Rahmen dieser Verträge nach
Russland mit welcher Restanreicherung geliefert worden, und welche
Rücktransporte mit wieder angereichertem Uran und welchem
Anreicherungsgrad hat es seit 2021 jährlich gegeben?
18. Wann hat Urenco letztmals abgereichertes Uran nach Russland geliefert,
und ist der Bundesregierung bekannt, was mit dem gesamten Uran
geschieht, das Urenco nach Russland geliefert hat?
19. Wie oft und wann haben seit 2021 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bundesdeutscher Behörden Standorte der Urenco aus welchen dienstlichen
Gründen in den USA besucht, und welche Themen wurden dabei jeweils
behandelt?
Berlin, den 12. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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