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Schriftliche Frage 88 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie beurteilt die Bundesregierung die Vor- und Nachteile einer vorzeitigen Bergung des Atommülls aus der Kammer 8a der Schachtanlage Asse II…

dip / schriftliche_frage 31.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 88 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie beurteilt die Bundesregierung die Vor- und Nachteile einer vorzeitigen Bergung des Atommülls aus der Kammer 8a der Schachtanlage Asse II… Frage 88 (Cem Ince, Die Linke): Wie beurteilt die Bundesregierung die Vor- und Nachteile einer vorzeitigen Bergung des Atommülls aus der Kammer 8a der Schachtanlage Asse II auf der 511-m-Sohle über den Schacht Asse II angesichts der Möglichkeit durch die Rückholung von ca. einem Prozent aller Gebinde ca. ein Viertel der gesamten radioaktiven Aktivität zu unterbinden, und plant sie eine unabhängige Überprüfung einer solchen vorzeitigen Bergung in Auftrag zu geben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 29. Juli 2026: Die Bundesregierung unterstützt aufgrund der Relation von Anzahl an Gebinden zur Gesamtaktivität grundsätzlich die von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bereits verfolgte Priorisierung einer Rückholung der Abfälle aus der Einlagerungskammer (ELK) 8a. Eine Rückholung aller Abfälle aus der Schachtanlage Asse II über den bestehenden Schacht Asse 2 ist nicht möglich, allein schon aufgrund seiner Dimensionierung. Diese Option wurde daher auch nach Übernahme der Betreiberverantwortung durch die BGE nicht weiterverfolgt und ein neuer, entsprechend groß dimensionierter Schacht Asse 5 geplant. Die BGE hat vor einigen Wochen erklärt, dass sie sich im Rahmen des weiteren Vorgehens in Vorbereitung der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II neben der Bearbeitung anderer Themen auch damit befassen werde, inwieweit eine Rückholung der Abfälle aus ELK 8a über den Schacht Asse 2 erfolgen könnte. Bewertungsmaßstab bei der Rückholung bleibt die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen. Sicherheit hat dabei oberste Priorität. Aus Sicht der Bundesregierung ergibt sich zudem nicht zwangsläufig, dass eine Rückholung über Schacht Asse 2 zu einer vorzeitigen Rückholung der Abfälle aus ELK 8a führen würde. Die Beauftragung einer unabhängigen Überprüfung ist seitens der Bundesregierung nicht vorgesehen.

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