Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (Bericht zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1)
Text
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (Bericht zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1)
[Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Vorlage, auf deren Grundlage die Beschlussempfehlung erstellt wurde,
ermöglichte keine Weiterverarbeitung zu einer barrierefreien Bundestagsdrucksache.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/1062
21. Wahlperiode 12.09.2025
Bericht*
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1 –
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
* Die Beschlussempfehlung wurde mit Drucksache 21/1061 gesondert verteilt.
Bericht der Abgeordneten Christian Haase, Dr. Michael Espendiller, Dr. Thorsten
Rudolph, Dr. Sebastian Schäfer und Ines Schwerdtner
A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Die Bundesregierung hat am 26. Juni 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 – Haushaltsgesetz 2025 – dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Der
Gesetzentwurf auf Drucksache 21/500 wurde in der 19. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Juli 2025 zur
weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung
der Bundesregierung auf Drucksache 21/501 wurde mit Drucksache 21/1628 Nr. 1 dem Haushaltsausschuss zur
Beratung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wird beim Deutschen Bundestag gleichzeitig mit der Zuleitung
an den Bundesrat der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) mit Begründung eingebracht.
Die Entwürfe des Gesamtplans und der Einzelpläne sind beigefügt.
III. Öffentliche Anhörungen
Anhörung des Haushaltsausschusses am 25. August 2025
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 4. Sitzung am 25. Juni 2025 beschlossen, am Montag, den 25. August 2025
eine öffentliche Anhörung zu dem
− Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 (Drucksache 21/778)
− Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
(Drucksache 21/779)
durchzuführen.
Folgende Einzelsachverständige hatten Gelegenheit zur Stellungnahme:
1. Prof. Dr. Christian Böttger, Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin
2. Prof. Dr. Désirée I. Christofzik, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
3. Prof. Dr. Sebastian Dullien, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung
4. RA Dr. Johannes Franke
5. Patrick Kaczmarczyk, Ph. D., Universität Mannheim
6. Dr. Christian Ochsner, M. A., Generalsekretär des Wissenschaftlichen Stabes,
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
7. Philippa Sigl-Glöckner, Dezernat Zukunft
8. RA Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau
Folgende Vertreter der kommunalen Spitzenverbände hatten Gelegenheit zur Stellungnahme:
1. Dr. Dominique Köppen, Deutscher Städtetag
2. Uwe Zimmermann, Deutscher Städte- und Gemeindebund
3. Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Deutscher Landkreistag
Das Ergebnis der öffentlichen Anhörung ist in die Ausschussberatungen eingegangen.
Das Protokoll (Ausschussprotokoll-Nummer 21/8) einschließlich der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen
(Ausschussdrucksachen 21(8)294neu, zu 21(8)294neu und 21(8)295) ist der Öffentlichkeit zugänglich.
IV. Stellungnahmen der gutachtlich beteiligten Ausschüsse
Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich beteiligten Ausschüsse wurden entsprechend der Regelung in
§ 95 Absatz 1 GOBT beim Aufruf der jeweiligen Einzelpläne in die Beratung einbezogen:
4. Ausschuss (Innenausschuss)
Der Innenausschuss hat in seiner 6. Sitzung am 23. Juli 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
5. Ausschuss (Ausschuss für Sport und Ehrenamt)
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat in seiner 6. Sitzung am 27. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache
21/500 – gutachtlich beraten und über die nachfolgend aufgeführten Einzelpläne abgestimmt:
Einzelplan 06 – Bundesministerium des Innern
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD.
Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Einzelplan 17 – Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
6. Ausschuss (Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz)
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 5. Sitzung am 2. September 2025 den Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025)
– Drucksache 21/500 gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des
Gesetzentwurfs.
11. Ausschuss (Ausschuss für Arbeit und Soziales)
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 4. Sitzung am 25. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache
21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
12. Ausschuss (Verteidigungsausschuss)
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 5. Sitzung am 2. September 2025 den Entwurf des Haushaltsgesetzes
2025 – hier: Einzelplan 02 – Deutscher Bundestag – Kapitel 0213 – Der Wehrbeauftragte des Deutschen
Bundestages – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme des Gesetzentwurfs.
Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss in dieser Sitzung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025
– hier: Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen – Kapitel 0802 – Lasten im Zusammenhang mit dem
Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
Ferner hat der Verteidigungsausschuss in der gleichen Sitzung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025
– hier: Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
In dieser Sitzung hat der Verteidigungsausschuss auch den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 – hier:
Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung – Kapitel 6002 – Allgemeine Bewilligungen – gutachtlich beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
13. Ausschuss (Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 5. Sitzung am 26. August 2025
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die
Annahme des Gesetzentwurfs.
14. Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit)
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 5. Sitzung am 26. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 –
gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
15. Ausschuss (Verkehrsausschuss)
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 5. Sitzung am 4. September 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 –
gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
16. Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit)
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 8. Sitzung am 1.
September 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
18. Ausschuss (Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung)
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 4. Sitzung
am 21. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
19. Ausschuss (Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 4. Sitzung am 3. September
2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
die Annahme des Gesetzentwurfs.
20. Ausschuss (Ausschuss für Tourismus)
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 4. Sitzung am 20. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache
21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs.
22. Ausschuss (Ausschuss für Kultur und Medien)
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 4. Sitzung am 20. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache
21/500 – Einzelplan 04 – Bundeskanzler und Bundeskanzleramt –, hier: Geschäftsbereich des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien, gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
diesem zuzustimmen.
In dieser Sitzung hat der Ausschuss auch den Einzelplan 05 – Auswärtiges Amt –, hier: Internationale
Kulturpolitik, gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke diesem zuzustimmen.
Ebenfalls in dieser Sitzung hat der Ausschuss den Einzelplan 09 – Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie –, hier: Kultur- und medienpolitische Aspekte, gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke diesem zuzustimmen.
Des Weiteren hat der Ausschuss für Kultur und Medien in seiner 4. Sitzung am 20. August 2025 den
Einzelplan 25 – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen –, hier: Kulturpolitische Aspekte,
gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke diesem zuzustimmen.
23. Ausschuss (Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung)
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 6. Sitzung am 3. September 2025 den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025)
– Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des
Gesetzentwurfs.
24. Ausschuss (Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen)
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 5. Sitzung am 27. August
2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt dessen Kenntnisnahme.
V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Überblick
Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025) – Drucksachen 21/500, 21/501 – in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung hat der
Haushaltsausschuss in seiner 14. Sitzung am 4. September 2025 mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
zugestimmt und empfiehlt dem Plenum dessen Annahme.
Die in der Übersicht VII des Entwurfs des Bundeshaushalts (Sonderabgaben des Bundes) vorgenommenen
Änderungen waren Gegenstand der parlamentarischen Beratung.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschusses wurden die Ausgaben des Bundeshaushalts 2025
gegenüber dem Soll des Jahres 2024 um 5,5 Prozent erhöht.
Der Bundeshaushalt 2025 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit rund 502,546 Mrd. Euro ab.
Der Gesetzentwurf sieht eine Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von 81,782 Mrd. Euro vor. Die nach der
Schuldenregel maximal zulässige Nettokreditaufnahme liegt bei 49,794 Mrd. Euro.
Im Übrigen wird auf die Anlage – Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2025 – verwiesen.
2. Beratungen des Haushaltsausschusses
2.1. Einzelplanberatungen und Bereinigungssitzung
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, dass dieser Haushalt den entschlossenen Willen der Koalition
zeige, in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen sowie außen- und sicherheitspolitischer Unwägbarkeiten
Verantwortung für Deutschland zu übernehmen. Gegenüber dem Regierungsentwurf sei es der Koalition in den
parlamentarischen Beratungen gelungen, die Gesamtausgaben im Bundeshaushalt um rund 460 Mio. Euro zu senken
und gleichzeitig die Investitionen um gut 4 Mio. Euro zu steigern. Die Investitionen seien auf einem historischen
Höchststand. Damit werde der Grundstein gelegt, um starke und langfristige Wachstumsimpulse auszulösen, die
Modernisierung Deutschlands voranzutreiben sowie die innere und äußere Sicherheit zu stärken. Gleichzeitig
enthalte dieser Haushalt eine Vielzahl von Maßnahmen, um den sozialen Zusammenhalt entscheidend zu fördern.
Alle von den Fraktionen eingebrachten Maßnahmen seien gegenfinanziert worden.
Im Etat für den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien habe die Koalition die Priorität auf die
Stärkung des kulturellen Erbes gelegt. So seien die Fördermittel für national und international bedeutsame
Vorhaben, insbesondere zur kulturellen Integration, Kooperation und Innovation um mehr als 6 Mio. Euro
aufgestockt worden. Dies diene auch zur Stärkung des Bundeskulturförderfonds. Zusätzlich sei für das sogenannte
Denkmalschutz-Sonderprogramm XIV eine neue Programmscheibe in Höhe von 35 Mio. Euro ausgebracht
worden, um dringend notwendige Sanierungen historischer Bauten im ganzen Land zu ermöglichen. Auch der Ansatz
für die Digitalisierung des deutschen Filmerbes habe einen Aufwuchs um mehr als einer Million Euro erfahren.
Dies gewährleiste, dass dieses wertvolle kulturelle Gut dauerhaft, auch für zukünftige Generationen, erhalten
bleibe. Die Ausbringung einer neuen Programmscheibe für das sogenannte KulturInvest-Programm im Umfang
von 200 Mio. Euro leiste einen wichtigen Beitrag zur Bewahrung des kulturellen Erbes und schaffe
Planungssicherheit für große Investitionen in die kulturelle Infrastruktur. Den Beitrag an die Stiftung Preußischer
Kulturbesitz, die eine der bedeutendsten Kulturinstitutionen in Europa sei, habe man um mehr als 20 Mio. Euro angehoben.
Deren Zukunftsfähigkeit sei nunmehr gesichert. Knapp zwei Millionen Euro erhalte die Deutsche
Nationalbibliothek zusätzlich, um ihre Metadaten- und Medienobjekte-Infrastruktur zu erneuern. Daneben seien die Mittel für
informationspolitische Einrichtungen bis zum Jahr 2030 um mehr als fünf Millionen Euro aufgestockt worden.
Zusätzlich seien auch die Zuschüsse für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater bis
zum Jahr 2029 um knapp drei Millionen Euro angehoben worden. Auch für die Initiative Musik gebe es bis zum
Jahr 2027 rund 1,7 Mio. Euro mehr. Ebenso seien die Ansätze für die Kulturelle Vermittlung, für Einrichtungen
und gezielte kulturelle Projektförderungen, wie z. B. die Kulturstiftung der Vertriebenen, Investitionen in
Gedenkstätten um insgesamt fast eine Million Euro angehoben worden. Das Bundesarchiv erhalte drei Millionen
Euro mehr für Liegenschaftsmaßnahmen und IT.
Im Etat des Auswärtigen Amtes seien zusätzliche Mittel für Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland
ausgebracht worden. So stünden nun 80 Mio. Euro für Malteser International „Lebanon AHEAD“ im Libanon bereit.
Ebenso werde die Deutsche Kriegsgräberfürsorge bis zum Jahr 2026 mit weiteren 4,5 Mio. Euro gestärkt. Die
deutsch-amerikanischen Institute könnten mit zusätzlichen 440.000 Euro ihre wichtigen internationalen
Aktivitäten ausbauen.
Im Etat des Bundesministeriums des Innern seien für die Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und
demokratischen Bildungsarbeit 20 Mio. Euro mehr ausgebracht worden. Gerade die Arbeit der politischen Stiftungen
leiste einen wesentlichen Beitrag zur demokratischen Teilhabe und könne nun mit diesen Mitteln ausgebaut
werden. Weitere rund 2,5 Mio. Euro seien für die Förderung der jüdischen Gemeinschaft, der christlich jüdischen
Zusammenarbeit sowie des interreligiösen und interkulturellen Dialogs, für Maßnahmen zur Islamismus-
Prävention bei Jugendlichen, zur Unterstützung von deutschen Minderheiten sowie zur Völkerverständigung eingestellt
worden. Das Bundeskriminalamt erhalte zusätzlich fünf Millionen Euro, um gepanzerte Fahrzeuge für seine
Sicherungsgruppe zu beschaffen. Im Bereich des Zivil- und Bevölkerungsschutzes wachse der Etat deutlich auf. Bis
zum Jahr 2046 erhalte das Technische Hilfswerk (THW) gut eine Milliarde Euro zusätzlich für Bau- und
Liegenschaftsmaßnahmen. Daneben seien die Mittel für die THW-Ortsverbände sowie die Fördermittel für
ehrenamtliche Tätigkeiten insgesamt um mehr als zwei Millionen Euro verstärkt worden. Ebenso erhalte das THW für die
Verbesserung seiner Einsatz- sowie IT-Ausstattung knapp 10 Mio. Euro. Der Sport sei insgesamt im Umfang von
rund 1,3 Mio. Euro gestärkt worden. Dies sichere insbesondere die wichtige Tätigkeit des Instituts für Forschung
und Entwicklung von Sportgeräten ab.
Im Einzelplan des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz seien fünf Millionen Euro neu
eingestellt worden, um die gezielte Aufklärung und Prozessbegleitung für Betroffene von häuslicher Gewalt
ausbauen zu können. Die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts zum Thema häusliche Gewalt seien alarmierend,
so dass in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf bestehe. Das Institut für Ostrecht e. V. erhalte zusätzlich
300.000 Euro, so dass dessen Förderung auf dem bisherigen Niveau fortgesetzt werde.
Der Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie enthalte zusätzliche Mittel in Höhe von
17 Mio. Euro, um die Forschungsförderung von Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt auszubauen. Zudem
seien die Mittel für die Berufliche Bildung für den Mittelstand bis zum Jahr 2027 insgesamt um 6,3 Mio. Euro
aufgestockt worden. Die Fortbildungseinrichtung im Bereich der Beruflichen Bildung erhielten 12 Mio. Euro
zusätzlich. Des Weiteren seien bis zum Jahr 2028 insgesamt 200 Mio. Euro etatisiert, um Maßnahmen zur
strategisch wichtigen Ansiedlung und den Erhalt der Produktion von kritischen Arzneimitteln in Deutschland zu
fördern. Für investive Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Tourismuswirtschaft seien weitere
285.000 Euro eingeplant worden. Zusätzlich erhalte die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. knapp
700.000 Euro zusätzlich als Zuwendung, um die internationale Vermarktung Deutschlands als Reiseland
voranzubringen. Für den Ausbau institutioneller Partnerschaften im Ausland mit wirtschaftlichem Schwerpunkt werden
bis zum Jahr 2026 weitere 400.000 Euro bereitgestellt.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung, und Heimat erhalte zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe
von einer Million Euro für die neue Lebensmittelrettungs- und Logistikstrategie der Tafel Deutschland e. V., um
Lebensmittel künftig neben dem Lebensmitteleinzelhandel verstärkt auch direkt von Herstellern zu retten und
lokalen Tafeln in Deutschland zur Verfügung zu stellen. Daneben seien für die praxisorientierte Forschung und
Entwicklung zur Anpassung von Wäldern an den Klimawandel bis zum Jahr 2026 insgesamt fünf Millionen Euro
eingestellt worden. Eine Verstärkung um 660.000 Euro habe auch die Förderung von Agroforst-Systemen sowie
des diesbezüglichen Kompetenzaufbaus erfahren. Daneben sei der Zuschuss an den Bundesverband der
Regionalbewegung e. V. um 100.000 Euro aufgestockt worden. Dies stärke die regionale Wertschöpfung im ländlichen
Raum, schaffe dort Bleibeperspektiven und verbessere die Attraktivität ländlicher Regionen.
Der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales enthalte zusätzliche Mittel von mehr als fünf
Millionen Euro, um einen inklusiven Digitalpakt auf den Weg zu bringen. Damit könne das erste inklusions- und
teilhabepolitische Vorhaben des aktuellen Koalitionsvertrages in die Umsetzung gehen. Ziel sei es, Menschen mit
Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen und ihre Chancen im Arbeitsmarkt zu
erhöhen. Barrierefreier digitaler Bildungsangebote in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation komme hierbei
eine entscheidende Rolle zu. Zur Unterstützung von arbeitssuchenden Menschen mit Fluchthintergrund habe man
mehr als eine Million Euro zusätzlich eingestellt.
Das Bundesministerium für Verkehr habe für den Erwerb eines Transportschiffes für die Bundeswasserstraßen
zusätzlich zwei Millionen Euro erhalten. Daneben weise der Etat zur Unterstützung der Regionalflughäfen bei
den Flugsicherungskosten zusätzliche 20 Mio. Euro aus. Der Bereich der Innovativen Verkehrstechnologien sei
mit fast fünf Millionen Euro bis zum Jahr 2028 verstärkt worden, die insbesondere zur Förderung Innovativer
Hafentechnologien vorgesehen wären. Die Förderung der Traditionsschifffahrt sei auf die Neuzulassung und die
technische Anpassung erweitert und um fünf Millionen Euro aufgestockt worden. Auch die Zuschüsse zu den
Kosten deutscher Sozialeinrichtungen für Seeleute in ausländischen Häfen würden bis zum Jahr 2028 um gut fünf
Millionen Euro aufwachsen. Zusätzlich enthalte der Etat für die Errichtung der neuen Bundesstiftung „Deutsche
Stiftung Maritimes Erbe“ eine Million Euro. Die Errichtung dieser neuen Bundesstiftung werde durch einen
Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses flankiert. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erhalte bis zum Jahr
2028 mehr als 13 Mio. Euro für die Verstärkung der Lotsenausbildung.
Der Etat des Bundesministeriums der Verteidigung bilde die notwendige finanzielle Grundlage für die Umsetzung
wichtiger Rüstungsvorhaben und habe diesbezüglich im Zuge der parlamentarischen Beratungen bei diversen
Titeln Verstärkungen erfahren. So seien bis zum Jahr 2037 insgesamt weitere Mittel im Umfang von rund
2,8 Mrd. Euro für die Entwicklung und Beschaffung des Waffensystems Eurofighter, für das Vorhaben
Schwimmschnellbrücke, für die Beschaffung von Schiffen, Radpanzern, Kampffahrzeugen, für Betreiber- und
Vorhaltechartermodelle eingestellt worden. Für Radpanzer seien weitere rund 860 Mio. Euro über das Jahr 2037
hinaus eingeplant worden. Zusätzliche rund 570 Mio. Euro weise der Etat nun bis zum Jahr 2032 für die
Beschaffung von Munition aus. Gleichermaßen sei das Bekleidungswesen bis zum Jahr 2032 mit über zwei Milliarden
Euro verstärkt worden. Die Bundeswehr werde damit weiterhin umfassend für die Landes- und
Bündnisverteidigung ertüchtigt und in die Lage versetzt, den Neuen Wehrdienst sukzessive in die Wege zu leiten.
Im Einzelplan des Bundesministeriums für Gesundheit seien gut eine Million Euro zugunsten von IT-Vorhaben
umgeschichtet worden.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit habe bis zum Jahr 2028
neue Mittel für die Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee im Umfang von 400.000 Euro erhalten.
Hierzu gehöre auch die Gründung eines Bundeskompetenzzentrums Meeresmunition in Rostock, für das bereits
im Jahr 2025 erste vorbereitende Maßnahmen starten sollen. Außerdem werde das Programm „Reparieren statt
Wegwerfen“ um 500.000 Euro verstärkt. Gerade die hohe Nachfrage in diesem Programm zeige, dass der
Reparaturgedanke in der Gesellschaft ankomme. Zudem sei auch der Titel für den Export grüner und nachhaltiger
Umwelttechnologien um 500.000 Euro angehoben worden, um die weltweite Verbreitung deutscher
Umweltstandards zu fördern. Dies eröffne zugleich neue Chancen für die deutsche Wirtschaft.
Im Etat des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend stelle die Koalition
zusätzliche Mittel in Höhe von 700.000 Euro für die Schwangerschaftskonfliktberatung zur Verfügung. Weitere knapp
fünf Millionen Euro seien für die Sicherstellung einer ausreichenden psychosozialen Beratung und Betreuung
ausländischer Flüchtlinge eingestellt worden. Des Weiteren werde die Projektförderung für Schulen um eine
Million Euro angehoben. Daneben werde die Bundesregierung unter Bezugnahme auf den aktuellen Koalitionsvertrag
mit einem Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses zur rechtssicheren Fortführung des Fonds sexueller
Missbrauch aufgefordert.
Im Einzelplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung habe man
entscheidende Bereiche gestärkt. So bekomme das Welternährungsprogramm 22 Mio. Euro mehr. Jeweils um
10 Mio. Euro würden die Ansätze für die Krisenbewältigung, die Entwicklungsvorhaben der Kirchen sowie der
privaten Träger und die Initiative zu Ausrottung der Kinderlähmung (Polio) aufwachsen. Für
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft gebe es zusätzliche acht Millionen Euro. Die wichtige Arbeit der politischen
Stiftungen im Ausland werde bis zum Jahr 2028 mit zusätzlichen 62 Mio. Euro unterstützt. Damit komme
Deutschland auch weiterhin seinen internationalen Verpflichtungen in der Entwicklungshilfe nach.
Im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen seien – entsprechend der
Vereinbarung im aktuellen Koalitionsvertrag – neue Mittel im Umfang von 300.000 Euro für die Bündelung von
Beratungskompetenzen in einer Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene eingestellt worden.
Zusätzlich habe man durch die Ausbringung neuer verbindlicher Erläuterungen die parlamentarische Kontrolle
hinsichtlich des Aufbaus des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen
gestärkt. Ebenso sei die Förderung des Ausbaus, Neubaus und der Sanierung einer weiteren Mutter-Kind-Klinik des
Müttergenesungswerks um zwei Millionen Euro angehoben worden. Die Anpassung der Zweckbestimmung für
Zuschüsse zu Investitionen bei Industriedenkmälern gewährleiste, dass zukünftig aus dem Ansatz nicht nur der
Umbau, sondern auch der Wiederaufbau und die Rekonstruktion bezahlt werden könnten.
Der Etat des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt enthalte bis zum Jahr 2028
zusätzlich eine Million für den Aufbau einer Nationalen Kontaktstelle, die bei Angriffen und unsachlichen Konflikten
in der Wissenschaftskommunikation Unterstützung anbiete. Für die weitere Digitalisierung im Hochschul- und
Wissenschaftssystem, insbesondere für den Aufbau des Hochschul- und Weiterbildungsportals, seien bis zum
Jahr 2026 weitere 740.000 Euro eingestellt worden. Für die Fachkräftegewinnung im Hochschul- und
Wissenschaftssystem werde einmalig ein Selbstbewirtschaftungsvermerk ausgebracht, um die erforderliche Flexibilität
in der Anlaufphase des 1000-Köpfe-Programms zu gewährleisten. Das Ludwig-Erhard-Forum für Wirtschaft und
Gesellschaft, welches einen wissenschaftlichen Beitrag zur Verknüpfung von wirtschafts- und
gesellschaftspolitischen Themen leiste, werde bis zum Jahr 2029 mit insgesamt zwei Millionen Euro unterstützt. Zur Stärkung der
Grundlagenforschung im Bereich Long COVID bzw. ME/CFS seien zusätzliche zwei Millionen Euro ausgebracht
worden. Zusätzlich habe man zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle eine neue Berichtspflicht zum Stand
der Selbstbewirtschaftungsmittel der im Pakt für Forschung und Innovation eingeschlossenen Organisationen
festgeschrieben.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD unterstrichen, dass der Klima- und Transformationsfonds einen
entscheidenden Beitrag auf dem Weg hin zur Klimaneutralität leiste. Die im Wirtschaftsplan des Klima- und
Transformationsfonds (KTF) neu ausgebrachte Programmscheibe für die „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den
Klimawandel“ in Höhe von 80 Mio. Euro bis zum Jahr 2028 ermögliche eine Fortführung dieses wichtigen
Bundesprogramms. Städte und Gemeinden könnten nun wieder dabei unterstützt werden, Grün- und Freiräume
widerstands- und zukunftsfähig zu gestalten sowie Flächen zu entsiegeln.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD stellten mit Blick auf die Bedeutung des neuen Sondervermögens
„Infrastruktur und Klimaneutralität“ die Notwendigkeit von Umschichtungen in dessen Wirtschaftsplan 2025 heraus.
So gewährleiste der nun vorgesehene Aufwuchs in Höhe von 2,5 Mrd. Euro bis zum Jahr 2032 im Bereich der
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur Planungs- und Finanzierungssicherheit. Gerade für den langlaufenden
Roll-Out der „Digitalen Schiene Deutschland“ sei dies unverzichtbar. Daneben gewährleiste die Ausbringung
einer neuen verbindlichen Erläuterung, dass Zuwendungen des Bundes für den Digitalpakt 2.0 bis zur Höhe der
Zuwendungen der Länder möglich sind. Durch die neu für die Investitionen in die Forschung und Entwicklung
ausgebrachten qualifizierten Sperren werde die Verfügbarkeit der Mittel von der Vorlage entsprechender
detaillierter Konzepte an den Haushaltsausschuss abhängig gemacht. Dies stärke die parlamentarische Kontrolle. Für
den klimafreundlichen Neubau würden bis zum Jahr 2035 neun Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt, um den
Bauüberhang im Bereich EH55 EE-Standard zu aktivieren. Die Wohneigentumsförderung für Familien werde bis
zum Jahr 2045 um 100 Mio. Euro verstärkt. Zusätzlich sei unter Verweis auf den Koalitionsvertrag der 21.
Wahlperiode eine neue Titelgruppe für Investitionen in die Sportinfrastruktur ausgebracht worden. Dies gewährleiste
die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Sportmilliarde. Zusätzlich sei in einem
Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses festgeschrieben worden, dass bei Förderprogrammen, die aus dieser neuen
Titelgruppe finanziert werden würden, ein vereinfachtes Zuwendungsverfahren anzuwenden sei. Die gesetzlich
hierfür erforderlichen Anpassungen seien Teil des Haushaltsgesetzes. Für die Sanierung kommunaler Sportstätten
habe man 333 Mio. Euro bis zum Jahr 2028 ausgebracht. Deren Umsetzung werde durch klare Maßgaben des
Haushaltsausschusses hinsichtlich der Ausgestaltung der Förderrichtlinie flankiert. Ein erster neuer Projektaufruf
solle kurzfristig erfolgen. Daneben werde die Bundesregierung mit einer Maßgabe des Haushaltsausschusses
aufgefordert, für die Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ ein Monitoring
aufzusetzen, welches im Sinne einer wirkungs- und zielorientieren Haushaltsführung ausgerichtet wäre. Über diese
Ergebnisse sei dem Haushaltsausschuss jährlich Bericht zu erstatten.
Die Fraktion der AfD erklärte, dass die von Bundeskanzler Merz geführte Bundesregierung mit ihrem
Haushaltsplan zentrale Wahlversprechen nicht einhalte und sich damit die Krise, in der sich Deutschland befinde,
weiter verschärfen würde.
Die Bundesregierung setze mit ihrem Haushalt eine hohe Nettokreditaufnahme durch, die nicht die nötigen
Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft auslösen werde. Gleichzeitig blieben die Belastungen für Bürger
und Unternehmen auf einem historisch hohen Niveau. Damit setze die amtierende Regierung den Kurs der
Vorgängerregierung fort, der sich durch Verantwortungslosigkeit und eine Schwächung des deutschen
Wirtschaftsstandortes ausgezeichnet habe.
Statt die Krise in Deutschland mit weiteren Schuldenprogrammen notdürftig zu kaschieren und im Endeffekt zu
verschlimmern, brauche es dringend echte Entlastungen für Bürger und Wirtschaft. Nur wenn Unternehmen
wieder investieren und Arbeitsplätze schaffen würden und Bürgern und Familien mehr von ihrem Einkommen bleibe,
werde die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung kommen. Dies würde nicht nur zu steigenden Steuereinnahmen
führen, sondern sei auch die Voraussetzung dafür, die sozialen Sicherungssysteme dauerhaft zu stabilisieren.
Denn klar sei: Ohne eine funktionierende Wirtschaft gebe es auch keinen tragfähigen Sozialstaat.
Die Fraktion der AfD habe mit rund 1.000 eigenen Anträgen in Einzelplanberatung und Bereinigungssitzung
gezeigt, dass es auch anders gehe. Diese Anträge spiegelten die Grundbausteine einer dringend notwendigen
Strukturreform wider, die Bürokratie abbaue, den undurchsichtigen und ineffizienten Förderdschungel lichte und
Steuergelder in wesentlichem Umfang im Wirtschaftskreislauf und bei den Bürgern belasse.
Mit diesem Konzept würden die Bürger und die Wirtschaft um 66,1 Mrd. Euro entlastet werden. Diese
Entlastungen würden sich u. a. aus einer Senkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum (5,8 Mrd. Euro), der Abschaffung
des CO₂-Preises (15,4 Mrd. Euro), der Abschaffung des CO₂-Emissionshandels (5,3 Mrd. Euro), der Abschaffung
der Gasspeicherumlage (3,4 Mrd. Euro), der Absenkung der LKW-Maut (2,2 Mrd. Euro), der Senkung der
Lohnsteuer (9 Mrd. Euro), der Senkung der Einkommensteuer (1,7 Mrd. Euro), der Senkung der Körperschaftsteuer
(3 Mrd. Euro), der vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags (12,5 Mrd. Euro) und zusätzlichen
Bundeszuschüssen in die Sozialversicherungen (Rentenversicherung: 3,7 Mrd. Euro; Krankenversicherung:
4 Mrd. Euro) ergeben.
All diese Maßnahmen seien vollständig durch Kürzungen an anderer Stelle gegenfinanzierbar. Die Fraktion der
AfD zählte auf, in welchen Bereichen sie wesentliche Einsparpotentiale sehe: Bei der Abschaffung des
Entwicklungshilfeministeriums (minus 7,8 Mrd. Euro) sowie weiterer Kürzungen bei Auslandszahlungen, durch den
Stopp der Waffenlieferungen an die Ukraine (minus 8,7 Mrd. Euro), durch eine Reform des Bürgergeldes und
damit die Reduzierung der Masseneinwanderung in die Sozialsysteme (minus 14,6 Mrd. Euro), durch eine
Reduzierung der Zahlungen an die EU (minus 18 Mrd. Euro), durch Kürzungen bei überhöhten Verteidigungsausgaben
(minus 10,7 Mrd. Euro), durch Streichungen im Klima- und Transformationsfonds (minus 36,7 Mrd. Euro) und
bei weiteren unnötigen oder ineffizienten Staatsausgaben.
Insgesamt könne so der Haushalt mit insgesamt 76,7 Mrd. Euro weniger Nettokreditaufnahme als der Entwurf der
Bundesregierung auskommen. Damit könne man einen generationengerechteren Haushalt vorlegen, der Bürger
und Wirtschaft nachhaltig entlasten und zugleich die ‚alte‘ Schuldenbremse einhalten würde.
Die Fraktion der AfD bedauerte, dass die anderen Oppositionsparteien im Beratungsverlauf nur sehr wenige
eigene Anträge eingebracht hätten. Die sei in ihren Augen ebenso wie bei der Regierung selbst eine Kapitulation
vor der wichtigen Aufgabe der Staatsmodernisierung in Deutschland. Ein Parlament von der Größe des Deutschen
Bundestages, mit seiner mehr als auskömmlichen finanziellen Ausstattung (die sich auf Antrag der
Koalitionsfraktionen in der Bereinigungssitzung noch einmal erhöht habe) müsse dem Schuldenmachen der
Bundesregierung mehr entgegensetzen als ein paar bloße kritische Randbemerkungen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, mit diesem Haushaltsgesetz werde bei den Schwächsten
gespart und Politik für Wenige gemacht. Probleme würden in die Zukunft verschoben und Politik werde auf
Kosten der jungen Generation gemacht. Dies zeige sich in fast allen Bereichen. Darüber hinaus zeige der
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, dass die Mittel nicht zur Finanzierung zusätzlicher
Investitionen verwendet würden und der Zweck der Klimaneutralität nicht ausreichend berücksichtigt werde.
Dieser Haushaltshalt sende das fatale Signal, dass demokratische Bildung und Integration keine Priorität hätten.
Damit würden genau die Bereiche geschwächt, die in Krisenzeiten wichtig seien. Demokratie und Vielfalt seien
das Fundament unseres Landes und sie brauchten gezielte Unterstützung. Institutionen wie die Bundeszentrale
für politische Bildung, Freiwilligendienste, Integrationskurse und der Kulturpass müssten langfristig abgesichert
werden. Das sei in diesem Haushalt nicht zu erkennen. Stattdessen werde bei zentralen Maßnahmen, wie den
Integrationskursen, gekürzt.
In gleichem Maße verpasse es dieser Haushalt, das Leben für alle Menschen bezahlbar zu machen und echte
Chancen zu schaffen. Die Senkung der Stromsteuer für alle fehle ebenso wie Strategien, um das Wohnen
langfristig bezahlbar zu machen.
Auch der globalen Verantwortung werde Deutschland mit diesem Haushalt nicht gerecht. Gerade in Zeiten
zunehmender Konflikte und steigender Militärausgaben müssten die Humanitäre Hilfe und die Finanzierung von
Diplomatie und Zusammenarbeit mit Partnerländern ausgebaut und priorisiert werden. Sowohl die Arbeit des
Auswärtigen Amts als auch die des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
müssten gestärkt werden.
Die Klimakrise betreffe uns alle schon heute, der Haushalt gebe darauf keine ausreichende Antwort. Stattdessen
würden Mittel für Klimaanpassung und den Bundesnaturschutzfonds gekürzt. Eigentlich wäre im Hinblick auf
die bestehenden Herausforderungen zu erwarten, dass mehr Mittel in Bereiche wie den natürlichen Klimaschutz
und die Internationale Klimaschutzinitiative fließen würden. Auch der Ökolandbau, die Gemeinschaftsaufgabe
für Agrarstruktur und Küstenschutz und die Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel
müssten deutlich gestärkt werden.
Der Haushalt schaffe auch nicht die Planungssicherheit, die Unternehmen bräuchten und verpasse es, den
Strukturwandel zu gestalten. Stattdessen würden Programmen zur Dekarbonisierung und zu Sanierungen im Bau
geschwächt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehe für eine Wirtschaftspolitik, die nicht nur auf
kurzfristige Effekte setze, sondern nachhaltiges Wachstum schaffe und die Grundlagen für Wohlstand und
Wettbewerbsfähigkeit in einer klimaneutralen Zukunft lege.
Der Haushalt werde den bestehenden Herausforderungen nicht gerecht. Es werde weder ausreichend in neue
Technologien noch in Arbeitsplätze, Klimaschutz und eine echte Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger
investiert. Dies gefährde die Zukunft und werde in absehbarer Zeit zu deutlich höheren Kosten führen. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehne den Haushalt ab.
Die Fraktion Die Linke kritisierte, die Koalition habe die Schuldenbremse für militärische Ausgaben geöffnet,
während für zentrale Zukunftsinvestitionen in Infrastruktur, Bildung, Forschung und Klimaschutz keine
vergleichbare Ausnahmeregel geschaffen werde und für die kommenden Jahre nur ein unzureichendes
Sondervermögen vorliege. Blieben Strukturreformen aus und würden gleichzeitig die Schleusen für Rüstungsausgaben
geöffnet, würden Hunderte Milliarden Euro öffentlicher Mittel verschwendet. Das führe zu gesellschaftlichen
Akzeptanzproblemen und verschärften Verteilungskämpfen. Diese einseitige Ressourcenbindung wirke sich negativ
auf andere Schlüsselbereiche der Wirtschaft aus: Würden Arbeitskräfte, Produktionskapazitäten und
Haushaltsmittel vorrangig für militärische Aufträge gebunden, fehlten sie für den Ausbau erneuerbarer Energien, moderner
Verkehrssysteme oder innovativer Forschung – wodurch die erhofften Wachstumseffekte ausblieben.
Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsproduktes von der Schuldenbremse auszunehmen,
bedeute, dass für Aufrüstung unbegrenzt Mittel aus Krediten zur Verfügung stünden. Durch die steigende
Schuldenlast würden Sozialausgaben im Kernhaushalt noch stärker unter Druck geraten. Die geplante finanzpolitische
Priorisierung der Produktion von Rüstungsgütern stehe in direkter Konkurrenz zu einer nachhaltigen
Industriepolitik und verhindere einen wirksamen Klimaschutz. Die Bundeswehr sollte sich auf ihre im Grundgesetz
festgelegten Kernaufgabe beschränken. Die Fraktion Die Linke erklärte, sie lehne Waffenlieferungen ab und dränge auf
diplomatische Lösungen.
Den gesteigerten Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich begründeten die Koalitionsfraktionen an erster Stelle
„mit der angestrebten sehr zügigen und umfassenden Ertüchtigung der Verteidigungsfähigkeit“. Ein
Sondervermögen für die Infrastruktur könnte sinnvoll sein, eine Verknüpfung mit der „Ertüchtigung der
Verteidigungsfähigkeit“ lehne die Fraktion Die Linke jedoch ab. Weder mit dem Bundeshaushalt 2025 noch mit dem
Sondervermögen Infrastruktur könne der Investitionsstau in Deutschland aufgelöst werde. Die 500 Mrd. Euro für
Infrastruktur seien zu wenig, um die realen Bedarfe vor allem auf kommunaler Ebene anzugehen. Laut KfW-Kommunal-
Panel bestehe derzeit ein Investitionsstau von über 215 Mrd. Euro allein auf kommunaler Ebene. Die Kommunen
hätten 2024 ein Rekorddefizit von 24,3 Mrd. Euro in den Kernhaushalten. Von den insgesamt 100 Mrd. Euro, die
aus dem Sondervermögen Infrastruktur an Bund und Länder gehen sollten, würden ab dem Jahr 2025 nur 8,3 Mrd.
Euro jährlich fließen– zu wenig für die Bedarfe vor allem der Kommunen.
Die viel zu geringe Erhöhung des Mindestlohns und kaum Entlastungen für die kleinen und mittleren Einkommen
bedeuteten, dass der beabsichtigt Konjunkturimpuls über höhere Investitionsausgaben nicht ausreichen werde.
Steigende Preise unter anderem bei Energie und Lebensmitteln seien auch ein Ergebnis mangelnder Kontrollen
und unzureichender Maßnahmen durch das Bundeskartellamt und anderer Behörden. Anstatt die Bürgerinnen und
Bürger gegen Preisabsprachen und Betrug bei Miete und Nebenkostenabrechnungen zu schützen, fahre die
Bundesregierung eine Kampagne gegen einen angeblich zu teuren Sozialstaat – und das, obwohl die Kosten für
Sozialausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt heute nicht höher seien als vor zehn Jahren.
Die Binnennachfrage müsse über kräftige Reallohnerhöhungen, einen wirksamen Mietendeckel und die Senkung
der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte, Bus und Bahn gestärkt werden. Dadurch
könnten Unternehmen wieder in die Ausweitung ihrer Kapazitäten für den Inlandsmarkt investieren. Das würde auch
einen Beitrag dazu leisten, die Handelsbilanz gegenüber dem Ausland auszugleichen und die Exportabhängigkeit
der deutschen Wirtschaft zu senken.
3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (NATO-Ziel reine Rüstungsausgaben) entsprächen jedes Jahr mindestens
150 Mrd. Euro (gemessen am Bruttoinlandsprodukt von 2024 in Höhe von 4,3 Billionen Euro). Die Ausgaben für
Verteidigung sollten 2025 nach NATO-Kriterien 95,5 Mrd. Euro betragen. Gleichzeitig sollten Mittel für
wirtschaftliche Zusammenarbeit, Frieden und Stabilität drastisch gekürzt werden – so beim Titel „Krisenbewältigung
und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Vergleich zu 2024 um über ein Drittel, bei der „Humanitären Hilfe und
Krisenprävention“ im Vergleich zu 2024 um fast die Hälfte.
Die Regierungspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe Deutschland in die aktuelle Krisensituation gesteuert,
dringend notwendige Investitionen verhindert, die Schere zwischen Arm und Reich immer größer werden lassen
und den Sozialstaat weiter abgebaut. Ab dem Bundeshaushalt 2027 bestehe allein für die drei Jahre bis 2029 eine
Lücke von 172 Mrd. Euro im Finanzplan des Kernhaushaltes. Bis zum Jahr 2029 würden die geplanten
Zinsausgaben von 30 Mrd. Euro (2025) auf mehr als 60 Mrd. Euro steigen. Die Koalition und die Bundesregierung planten
keine solidarische Finanzierung der Lasten über die Einnahmenseite – im Gegenteil, Einkommensstarke und
Wohlhabende sollten durch Unternehmenssteuersenkungen sogar noch entlastet werden
Der vorgelegte Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2025 werde den gesellschaftlichen Herausforderungen
nicht gerecht und verschärfe die sozialen Gegensätze. Die Fraktion Die Linke lehne ihn daher ab.
2.2. Zu den Einzelplanberatungen im Haushaltsausschuss
Einzelplan 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt)
Die Gesamtausgaben für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt stiegen nach dem zweiten
Regierungsentwurf im Jahr 2025 auf rund 58,940 Mio. Euro. Die Haushaltsmittel für die große Baumaßnahme am
Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten werden außerhalb des Einzelplans 01 im Etat des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) (Einzelplan 25, Kapitel 2503) veranschlagt.
Der Ausschuss betonte in seinem Gespräch mit der Chefin des Bundespräsidialamtes die Bedeutung der
Öffentlichkeitsarbeit des Bundespräsidenten bzw. des Bundespräsidialamtes. Des Weiteren wurden die Baumaßnahmen
des Bundespräsidialamtes erörtert.
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom zweiten Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.
Die im Ausschuss vertretenen Fraktionen legten weder in der Einzelplanberatung noch in der Bereinigungssitzung
Änderungsanträge zu diesem Einzelplan vor. Damit blieben die im zweiten Regierungsentwurf veranschlagten
Gesamtausgaben unverändert.
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung im Saldo unverändert mit den im zweiten Regierungsentwurf
veranschlagten Ausgaben von rund von rund 58,940 Mio. Euro ab.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten zweiten Regierungsentwurf des Einzelplans 01 in der
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu.
Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag)
Der zweite Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Ausgaben in Höhe von rund 1,234 Mrd. Euro vor. Die
Gesamtausgaben verringerten sich damit gegenüber dem Vorjahr leicht. Die Haushaltsmittel für die
Neubaumaßnahmen des Deutschen Bundestages in Berlin werden im Etat der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Kapitel 6004) etatisiert.
Wie bereits in den vergangenen Jahren tauschte sich der Ausschuss in einem ausschließlich im Kreis der
Abgeordneten geführten Gespräch zu aktuellen Fragen aus dem Geschäftsbereich mit der Präsidentin des Deutschen
Bundestages aus.
Abweichend von dem in den Vorjahren praktizierten Verfahren beriet der Ausschuss in der Einzelplanberatung
am 3. September 2025 nur die Sachtitel, die Personaltitel wurden im Rahmen der Bereinigungssitzung (4.
September 2025) verhandelt.
Mit Schreiben vom 4. September 2025 an die amtierende Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat der
Ältestenrat hinsichtlich der vom Haushaltsvoranschlag zum Einzelplan 02 abweichenden Beschlüsse des
Haushaltsausschusses vom 3. und 4. September 2025 das Benehmen gemäß § 6 Absatz 3 Satz 3 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages hergestellt. Für den Fall, dass in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses
Beschlüsse gefasst werden, die über die dem Ältestenrat bekannten Beschlüsse vom 3. und 4. September 2025
hinausgehen, sind diese mit Sperrvermerken zu versehen, deren Aufhebung erst nach erneuter Befassung des
Ältestenrats erfolgen darf.
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss einige wenige Änderungen vorgelegt, zu denen die Titel offen gestellt
worden waren. Die Abstimmung darüber erfolgte in der Einzelplanberatung.
In Kapitel 0211 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – wurde in der
Einzelplanberatung der Antrag der Fraktion der AfD, den Ansatz für Konferenzen, Tagungen etc. zu kürzen ebenso abgelehnt
wie deren Vorschlag, im Titel der Sachverständigen die Ausgaben für den Deutschen Ethikrat zu streichen.
In Kapitel 0212 – Deutscher Bundestag – betrafen die Kürzungsanträge der Fraktion der AfD in der
Einzelplanberatung die Auslandsdienstreisen der Abgeordneten sowie die Mittel für den Erwerb zeitgenössischer Kunst. Des
Weiteren wollte die Fraktion der AfD einen neuen Titel „Globale Minderausgabe“ ausbringen, damit auch der
Deutsche Bundestag seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet.
In der Bereinigungssitzung verwiesen die Koalitionsfraktionen auf einen zunehmenden Modernisierungsbedarf
in den Bereichen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sowie auf eine sich dadurch verändernde
Öffentlichkeitsarbeit. In diesem Sinne sollten die Geldleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages erhöht
werden. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen
der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefasst.
Aufgrund der mehrheitlichen Empfehlung der Berichterstatter hatte der Ausschuss in der Einzelplanberatung den
Baransatz des Titels „Förderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ aufgestockt. Der zu diesem Titel
von der Fraktion der AfD eingebrachte Kürzungsantrag, mit dem der Titelansatz auf Null gestellt werden sollte,
wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt. Des Weiteren beschloss der Ausschuss auf
Antrag und mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, den Baransatz des Titels „Förderung von Einrichtungen
für parlamentarische Zwecke“ bedarfsgerecht anzupassen.
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 1,248 Mrd. Euro.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 02 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten zweiten Regierungsentwurf des Einzelplans 02 in der
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion der AfD zu.
Einzelplan 03 (Bundesrat)
Die im zweiten Regierungsentwurf veranschlagten Gesamtausgaben waren gegenüber dem Vorjahr nahezu
unverändert und beliefen sich auf rund 38,523 Mio. Euro. Die Haushaltsmittel für die Baumaßnahmen und
Erneuerungen am Dienstsitz Berlin des Bundesrates werden im Etat des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (Einzelplan 25) sowie im Etat der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Kapitel 6004)
etatisiert.
Im Gespräch des Ausschusses mit der Direktorin des Bundesrates wurde darauf verwiesen, dass es sich bei diesem
Einzelplan um einen reinen Verwaltungshaushalt handele, aus dem vor allem Personalausgaben und sächliche
Verwaltungsausgaben finanziert würden.
Gegenstand der Erörterung im Ausschuss waren auch in diesem Jahr die aus den Personalausgaben zu leistenden
Ausgaben für die von den ordentlichen und stellvertretenden Bundesratsmitgliedern sowie den Beauftragten der
Landesregierungen genutzten Jahresnetzkarten der Deutschen Bahn AG. Auf Vorschlag der Berichterstatter strich
der Ausschuss den Haushaltsvermerk zur Wirtschaftlichkeit der Beschaffung von Jahresnetzkarten der Deutschen
Bahn AG und zu einem einzelfallbezogenen Nachweis.
Die Fraktion der AfD kritisierte die Aufrechterhaltung der administrativen Außenstelle in Bonn und forderte die
Aufgabe dieser Liegenschaft sowie die Kürzung der dafür veranschlagten Mittel. Des Weiteren sollten die Mittel
für externe Beratungsfirmen im Rahmen der Erstellung eines Konzeptes für ein neues Corporate Design
gestrichen und die Aufgaben von internen Beschäftigten übernommen werden.
Der Ausschuss machte sich in der Einzelplanberatung ausschließlich die von den Berichterstattern einvernehmlich
beschlossene Änderung zu eigen. In der Bereinigungssitzung lagen dem Ausschuss keine Anträge vor.
Der Etat schloss im Saldo unverändert mit den im zweiten Regierungsentwurf veranschlagten Ausgaben von rund
38,523 Mio. Euro ab.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 03 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten zweiten Regierungsentwurf des Einzelplans 03 in der
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIs 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion der AfD zu.
Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes)
Im Vergleich zum Soll des Jahres 2024 sah der Etatentwurf 2025 für diesen Einzelplan mit rund 3,967 Mrd. Euro
eine Erhöhung um 93,766 Mio. Euro vor.
Bundeskanzler und Bundeskanzleramt (Kapitel 0410, 0411 und 0412)
In dem Gespräch mit dem Chef des Bundeskanzleramtes stand der geplante Erweiterungsneubau des
Bundeskanzleramtes im Vordergrund. Von Seiten der Oppositionsfraktionen wurde auf die erheblichen Kostenrisiken
der Baumaßnahme verwiesen. Sie kritisierten, dass es der Bund versäumt habe, seine Flächenbedarfe an flexible
Arbeitsformen anzupassen und mahnten entsprechende Einsparmaßnahmen an. Der Chef des
Bundeskanzleramtes gab zu bedenken, dass die Baumaßnahme bereits weit fortgeschritten sei und Planänderungen mit massiven
Kosten verbunden wären. Ein verdichtetes Raumkonzept sei geplant. Darüber hinaus strebe man an, angemietete
Räumlichkeiten nach Fertigstellung des Erweiterungsneubaus aufzugeben.
Des Weiteren wurde der Organisationserlass des Bundeskanzlers und dessen finanzielle und personelle
Konsequenzen für die betroffenen Ressort erörtert. Der Chef des Bundeskanzleramtes erklärte dazu, dass mit der
Umsetzung des Organisationserlasses begonnen worden sei, dessen Finalisierung jedoch erst mit dem
Haushaltsentwurf 2026 vollzogen werden könne.
In der Einzelplanberatung lagen dem Ausschuss einige wenige Kürzungsanträge der Fraktion der AfD vor, die
ebenso abgelehnt wurden wie der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die die Regionalen
Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien (RENN) e.V. im Etat berücksichtigt sehen wollte.
Damit blieben die Veranschlagungen des zweiten Regierungsentwurfs in der Einzelplanberatung unverändert.
Sport und Ehrenamt
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden dem Geschäftsbereich des
Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt aus dem Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern übertragen. Die finanzielle und personelle Umsetzung des Organisationserlasses
wurde im zweiten Regierungsentwurf noch nicht realisiert.
Unabhängig davon, dass die haushalterische Umsetzung des Organisationserlasses noch nicht erfolgt war, führte
der Ausschuss das Gespräch über die Sportpolitik und das Ehrenamt mit der bereits dafür bestellten Beauftragten
der Bundesregierung. Dabei standen die deutsche Olympia-Bewerbung und die Förderung des Spitzensports im
Vordergrund. Darüber hinaus wurde die Bedeutung des Ehrenamtes für den Zusammenhalt der Gesellschaft
betont.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und
die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus (Kapitel 0413) (entfällt)
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden aus dem Geschäftsbereich des
Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration einschließlich des Arbeitsstabes sowie der Beauftragten für Antirassismus dem Bundesministerium für Arbeit
und Soziales übertragen.
Das Gespräch mit der Beauftragten der Bundesregierung wurde im Rahmen der Beratung des Einzelplans 11
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales) geführt.
Bundesnachrichtendienst (Kapitel 0414)
Beim Kapitel des Bundesnachrichtendienstes, das nicht Gegenstand der Aussprache im Haushaltsausschuss war,
beantragte die Fraktion der AfD bei Titel „Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst“, den Zuschussbetrag auf
den im Haushaltsjahr 2017 veranschlagten Ansatz zurückzuführen. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der
antragstellenden Fraktion abgelehnt.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0415)
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurde die Zuständigkeit der Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes in den des
Bundesministeriums der Finanzen übertragen.
Da die finanzielle und personelle Umsetzung des Organisationserlasses bislang noch nicht erfolgt ist und erst mit
dem Haushaltsentwurf 2026 endgültig vollzogen wird, wurde das Gespräch mit der Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland noch im Rahmen der Beratung dieses Einzelplans geführt.
In der Einzelplanberatung lag dem Ausschuss lediglich ein Kürzungsanträge der Fraktion der AfD zur
Öffentlichkeitsarbeit vor. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.
Damit blieben die Veranschlagungen des zweiten Regierungsentwurfs in der Einzelplanberatung unverändert.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Kapitel 0431 und 0432)
Mit der stellvertretenden Chefin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung thematisierte der
Ausschuss in der Einzelplanberatung die durch das Bundespresseamt (BPA) organisierten und finanzierten BPA-
Informationsfahrten für politisch interessierte Personen sowie die vom BPA koordinierte ressortübergreifende
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Der Ausschuss betonte die Bedeutung der
Informationsfahrten für den politischen Diskurs ausdrücklich und sprach sich gegen mögliche Kürzungen aus.
In der Bereinigungssitzung erläuterte der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung die
beabsichtigte Neuausrichtung des BPA in der 21. Wahlperiode und führte zu einzelnen Themenschwerpunkten aus.
U. a. verwies er auf die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung und das veränderte Medienverhalten der
politisch interessierten Personen.
Die Fraktion der AfD kritisierte mit ihrem in der Einzelplanberatung eingebrachten Kürzungsantrag eine
einseitige politische Ausrichtung des Zentrums Liberale Moderne gGmbH und wollte die dafür eingestellten Mittel
streichen. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.
Damit blieben die Veranschlagungen des zweiten Regierungsentwurfs in der Einzelplanberatung unverändert.
In der Bereinigungssitzung lagen dem Ausschuss einige wenige Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor,
die sich der Ausschuss mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen bei unterschiedlichem
Abstimmungsverhalten der Oppositionsfraktionen zu eigen machte.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Kapitel 0451 bis 0456)
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden aus dem Geschäftsbereich des Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien die Zuständigkeiten für die Kultur und Geschichte der Deutschen im
östlichen Europa einschließlich der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung sowie für die Kulturförderung
autochthoner Minderheiten dem Bundesministerium des Innern übertragen.
Ein Schwerpunktthema des Gesprächs mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
war die weltweite mediale Bedeutung sowie die Finanzierung der Deutschen Welle, insbesondere vor dem
Hintergrund des Ukraine-Krieges und einer zunehmend aggressiven Einflussnahme Russlands auf die bevorstehenden
Parlamentswahlen in der Republik Moldau. Der Beauftragte für Kultur und Medien erklärte, die Bedeutung der
Deutschen Welle als dem Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland habe in den vergangenen Jahren
noch zugenommen, auch weil Rundfunksender anderer Nationen ihr Programm eingeschränkt hätten. Der
Beauftragte für Kultur und Medien berichtete des Weiteren über ein Gespräch mit seinem ukrainischen Amtskollegen,
in dem sich dieser für die Kulturhilfe für sein Land bedankt habe.
Weitere Themenschwerpunkte waren die Filmförderung und die Zukunft des Kulturpasses. Die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN brachte darüber hinaus die Aufarbeitung der Kolonialzeit und das geplante neue
Gedenkstättenkonzept in die Diskussion ein. Die Fraktion der AfD erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand des
Projekts zur Rekonstruktion vorvernichteter Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit.
Die Veranschlagungen des zweiten Regierungsentwurfs blieben in der Einzelplanberatung unverändert.
Über die Bereinigungsvorlage hinaus beschloss der Ausschuss in der Bereinigungssitzung im Kapitel des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Antrag der Koalitionsfraktionen und bei
unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der Oppositionsfraktionen eine Vielzahl von Veränderungen bzw. passte die
Veranschlagungen an den aktuellen Bedarf an.
Bei den Zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben der BKM und des Geschäftsbereichs
(Kapitel 0451) lagen dem Ausschuss in der Einzelplanberatung zwei Änderungsanträge der Fraktion der AfD vor, die
gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt wurden.
In Kapitel 0452 – Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – in der Titelgruppe 01 –
Allgemeine kulturelle Angelegenheiten – beantragte die Fraktion der AfD erhebliche Kürzungen, u. a. bei den Mitteln
zur Stärkung der Medienkompetenz, der Kulturellen Vermittlung, dem Programm „Globaler Süden“ und der
Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass im zweiten Regierungsentwurf 2025 keine Mittel für
eine Fortführung des Programms „Kulturpass“ vorgesehen seien und legte dazu einen Aufstockungsantrag vor.
Zusätzliche Mittel sollte es auch für die Förderung von national und international bedeutsamen Vorhaben geben.
Ferner mahnte die Fraktion an, dass es keine etablierte Erinnerungskultur für die koloniale Geschichte gebe und
beantragte bei Titel „Globaler Süden, Aufarbeitung des Kolonialismus“ die Bereitstellung von Mitteln für die
Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes. Diesen Forderungen schloss sich die Fraktion Die Linke jeweils
mit eigenen Anträgen an.
Darüber hinaus betonte die Fraktion Die Linke die Bedeutung der Medienkompetenz und eines guten
Journalismus zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der Wiederherstellung des Vertrauens in die Demokratie. Dazu sollten
zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren sollten die Mittel für die „Kulturelle Vermittlung“
und damit für die kulturelle Bildung insbesondere von zugewanderten Menschen deutlich aufgestockt werden.
Abschließend wies die Fraktion Die Linke auf die sich verschärfenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für
Kleinverlage hin und beantragte die Ausbringung eines neuen Titels „Strukturelle Verlagsförderung“.
In der Bereinigungssitzung stellte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen für die „Substanzerhaltung
und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national
bedeutsame Kulturinvestitionen“ Barmittel ein. In einem dazu vorgelegten Maßgabebeschluss stellte der Ausschuss
klar, dass die Vorhabenauswahl zu den veranschlagten Haushaltsmitteln für das
Denkmalschutzsonderprogramm XIV durch den Haushaltsausschuss erfolgen solle.
Auch in der Titelgruppe 02 – Kulturförderung im Inland – hatte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung
erhebliche Kürzungsanträge vorgelegt; so lehnte sie die Subventionierung von ausländischen Streaming-Diensten
ab und wollte den Ansatz für die Förderung des Reeperbahn Festivals zugunsten anderer Veranstaltungen kürzen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich zur Sicherstellung der Finanzierung für eine Erhöhung
der Zuschüsse für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater aus. Dieser Forderung
schloss sich die Fraktion Die Linke mit einem eigenen Antrag an. In der Bereinigungssitzung stockte der
Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen diesen Titel beim Baransatz und der Verpflichtungsermächtigung auf.
In der Einzelplanberatung hatte die Fraktion Die Linke kritisiert, dass die Mittel für die Filmförderung hinter
denen des bisherigen Zukunftsprogramms Kino zurückgeblieben seien und sprach sich für eine deutliche
Erhöhung aus.
In der Titelgruppe 03 – Stiftung Preußischer Kulturbesitz – hatte dem Ausschuss in der Einzelplanberatung
lediglich ein Antrag der Fraktion Die Linke vorgelegen, mit dem der Beitrag an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
deutlich aufgestockt werden sollte. Die Fraktion begründete ihren Antrag damit, dass die kulturelle Teilhabe und
Bildung noch weit von dem Ideal der Teilhabegerechtigkeit entfernt sei. Um auch denjenigen den Zugang zu
klassischen Kulturangeboten zu ermöglichen, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügten, sollte
der Titel deutlich aufgestockt werden. In der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss diesen Titel auf Antrag
der Koalitionsfraktionen bei den Barmitteln auf.
Ferner nahm der Ausschuss eine Erhöhung sowohl der Barmittel als auch der Verpflichtungsermächtigung beim
Beitrag an die Deutsche Nationalbibliothek vor.
In der Titelgruppe 06 – Pflege des Geschichtsbewusstseins – erhöhte der Ausschuss in der Bereinigungssitzung
auf Antrag der Koalitionsfraktionen den Baransatz für die bauliche Erweiterung des Gedenkstättengebäudes der
KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen.
In der Titelgruppe 07 – Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des § 96 Bundesvertriebenengesetz
(BVFG) und kulturelles Eigenleben fremder Volksgruppen – passte der Ausschuss in der Bereinigungssitzung
den Baransatz auf Antrag der Koalitionsfraktionen leicht nach oben an.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen korrigierte der Ausschuss in der Titelgruppe 09 – Auslandsrundfunk
(Hörfunk und Fernsehen) – den Ansatz der „Kosten der Neuordnung im Rundfunkbereich“ leicht nach unten.
In Kapitel 0453 – Bundesarchiv – lagen dem Ausschuss einige wenige Anträge der Koalitionsfraktionen zur
Anpassung des Bedarfs vor, die dieser sich zu eigen machte.
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 4,043 Mrd. Euro ab.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten zweiten Regierungsentwurf des Einzelplans 04 in der
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu.
Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts)
Nach dem zweiten Regierungsentwurf 2025 wurden im Einzelplan 05 Gesamtausgaben in Höhe von 5,965 Mrd.
Euro veranschlagt und damit 742,9 Mio. Euro weniger als im Vorjahr. Obwohl der Mittelansatz 2025 für
Maßnahmen der humanitären Hilfe absolut als auch prozentual den größten Rückgang zu verzeichnen hatte, sind
deutliche Ausgabenschwerpunkte weiterhin die Förderbereiche humanitäre Hilfe und Krisenprävention mit insgesamt
1,38 Mrd. Euro.
Erneut war die Debatte zu diesem Einzelplan von der zunehmenden Krisenhaftigkeit in der Welt geprägt. Neben
dem Thema des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine dominierte die am 7. Oktober 2023 durch den
Terrorangriff der Hamas auf Israel ausgelöste Eskalation des Nahost-Konflikts und die damit verbundenen
menschenrechtlichen und humanitären Konsequenzen im Gazastreifen die Diskussion. Die im Regierungsentwurf
vorgesehenen Kürzungen im Bereich der humanitären Hilfe standen dabei mehrheitlich in der Kritik. Es zeigte sich das
Dilemma zwischen einer angespannten Haushaltslage und der politischen Willenserklärung, Verantwortung in
der Welt übernehmen zu wollen, auf. Bundesminister Dr. Wadephul betonte, die Mittel würden in Gaza als auch
in Syrien oder im Sudan aus humanitären Gründen, aber auch aus dem interessengeleiteten Gesichtspunkt,
Fluchtursachen zu bekämpfen und Lebensräume zu schaffen, dringend benötigt. Er werde sich für eine Aufstockung
der Mittel für die humanitäre Hilfe einsetzen.
Ein weiteres zentrales Thema der Aussprache mit dem Bundesminister waren die Liegenschaften der
Auslandsvertretungen. Der Bundesminister sicherte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und vorurteilsfreie
Einzelfallprüfungen zu, grundsätzlich müssten die Vertretungen im Ausland aber eher gestärkt werden. Ansprechpartner vor
Ort seien von immenser Bedeutung und auch der ordnungsgemäße bauliche Zustand der Liegenschaften müsse
gewährleistet sein.
Fraktionsübergreifend wurde über Zuwendungen an internationale Organisationen aus verschiedenen
Einzelplänen diskutiert und ein fehlender Gesamtüberblick beanstandet. Nach einem Beschluss des
Rechnungsprüfungsausschusses werde das Auswärtige Amt dem Parlament ab den Haushaltsberatungen 2027 einzelplanübergreifend
und regelmäßig über die deutschen Beitragszahlungen an alle internationalen Organisationen berichten.
Der Maßgabebeschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bereichsausnahme für die Ukraine-Hilfen
im Einzelplan 05 wurde im Ausschuss ebenfalls ausführlich debattiert. Die Fraktion der AfD kritisierte die
Aufstellung und Schwerpunktsetzung des Budgets grundsätzlich. Die Fraktion Die Linke beanstandete die massiven
Kürzungen bei friedenserhaltenden Maßnahmen, während die militärischen Ausgaben auf einem Rekordniveau
seien. Dass sich andere Berichterstatter und der Bundesminister von den Kürzungen betroffen zeigten, nütze
niemandem, es sei konkretes politisches Handeln notwendig.
Auch die wiederkehrenden Themen Seenotrettung, Sanierung der St. Petri-Kirche in Riga, Auswärtige Kultur-
und Bildungspolitik, Visabearbeitung sowie die Fachkräfteoffensive wurden in der Einzelplanberatung diskutiert.
In der Bereinigungssitzung war die Mittelaufstockung im Bereich der humanitären Hilfe zentrales Thema. Die
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke hielten diese angesichts der Vielzahl humanitärer Krisen
in der Welt für deutlich zu gering. Auch die Koalitionsfraktionen sowie Bundesminister Dr. Wadephul
unterstrichen die Notwendigkeit, noch mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, innerhalb des Einzelplans hätten aber keine
Umschichtungen in derartiger Milliardenhöhe vorgenommen werden können. Zudem sei eine Kurskorrektur im
Einzelplan kurzfristig im laufenden Haushalt 2025 noch nicht möglich gewesen. Im Falle akuter Krisen müsse es
eine Nachsteuerung in Form von überplanmäßigen Ausgaben geben. Die Anhebung der Barmittel und
Verpflichtungsermächtigungen für Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland in der Bereinigungssitzung sei für den Bau
eines Krankenhauses im Libanon durch den Malteser Hilfsdienst e. V. vorgesehen.
Hinsichtlich der Fragen der Berichterstatterinnen und Berichterstatter zum Bundesaufnahmeprogramm für
Afghanistan und der Abschiebung von Afghaninnen und Afghanen mit einer Aufnahmezusage aus Deutschland aus
Pakistan erklärte der Bundesaußenminister, die Bundesregierung halte sich an ihre rechtsverbindlichen Zusagen,
es müssten aber auch die notwendige Sicherheitsüberprüfung durchführen werden. Eine Taskforce des
Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Innern arbeite mit Hochdruck daran, zudem gebe es auch Gespräche
mit der pakistanischen Regierung.
Die Fraktion der AfD forderte eine grundlegende Flurbereinigung des Einzelplans sowie eine Evaluation des
Mitteleinsatzes, zudem kritisierte sie den Sanierungsstau in den Auslandsliegenschaften.
Weitere Themen in der Bereinigungssitzung waren die Digitalisierung des Visaverfahrens, die
Fachkräftegewinnung, die Seenotrettung sowie die Arbeit des Goethe-Instituts.
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.
In der Einzelplanberatung legte die Fraktion der AfD 26 Änderungsanträge vor. Davon wurden zehn
Änderungsanträge, die eine Abschaffung des BMZ und eine Übertragung einzelner Mittel vom Einzelplan 23 in den
Einzelplan 05 vorsahen, zu einem Sammeldeckblatt zusammengeführt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
brachte insgesamt sieben Änderungsanträge sowie drei Maßgabebeschlüsse zur Umsetzung der
Bereichsausnahmen im Einzelplan 05, zur Fortführung der Berichtspflicht zum Ausstattungshilfeprogramm der ausländischen
Streitkräfte sowie für eine Europäische Seenotrettungsmission ein. Die Fraktion Die Linke legte zehn
Änderungsanträge vor.
In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen drei Änderungsanträge sowie zwei
Maßgabebeschlüsse sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieben Änderungsanträge sowie zwei
Maßgabebeschluss ein. Die Fraktionen der AfD und Die Linke verzichteten in der Bereinigungssitzung auf die Vorlage von
Deckblättern.
Die Oppositionsanträge fanden im Ausschuss keine Mehrheit, während die Anträge der Koalitionsfraktionen
mehrheitlich angenommen wurden.
Im Kapitel 0501 – Sicherung von Frieden und Stabilität – kritisierte die Fraktion der AfD die hohen Beiträge an
die Vereinten Nationen (Titel 687 10) und forderte eine Absenkung des Ansatzes um 359,9 Mio. Euro. In der
Bereinigungssitzung wurde auf Basis der Bereinigungsvorlage der Ansatz um 73,9 Mio. Euro gekürzt. Die
Fraktion der AfD forderte ebenso, die Zahlungen an UNWRA (Titel 687 13) sofort einzustellen sowie die Beiträge an
Organisationen und Einrichten im internationalen Bereich zu reduzieren (Titel 687 14, minus 41,4 Mio. Euro).
Die Bereinigungsvorlage sah letztlich eine Kürzung der Beiträge an internationale Organisationen und
Einrichtungen in Höhe von 1,78 Mio. Euro vor. Die Fraktion Die Linke setzte sich hingegen für Aufstockung von Mitteln
(+ 54 Mio. Euro) an internationale Organisationen wie IKRK, UNHCR, UNRWA, OHCHR und OCHA beim
Titel 687 17 ein. Der Titel 687 23 (Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte) sollte nach Ansicht der
Fraktion der AfD aufgrund fragwürdiger Projekte deutlich reduziert werden (minus 23 Mio. Euro), die Fraktion
Die Linke forderte in Anbetracht der global immer dramatischeren Lage eine Aufstockung um 17 Mio. Euro. Die
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke beantragten in der Einzelplanberatung, die Mittel für
Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Titel 687 32) von 1,048 Mrd. Euro auf 3 Mrd. Euro anzuheben. In der
Bereinigungssitzung setzte sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nochmals dafür ein, die Mittel um 2
Mrd. Euro aufzustocken. Letztlich wurde der Regierungsansatz für Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland auf
Antrag der Koalitionsfraktionen um 2 Mio. Euro auf 1,05 Mrd. Euro erhöht. Während die Fraktion der AfD den
Ansatz im Titel 687 34 (Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik)
um 177 Mio. Euro reduzieren wollte, forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Anhebung um 73
Mio. Euro.
Im Kapitel 0502 – Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen – forderte die Fraktion der
AfD eine Streichung des Titels 687 27 (Gesellschafts- und europapolitische Maßnahmen der Politischen
Stiftungen), die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlug hingegen eine Erhöhung um 10 Mio. Euro vor. Die
Koalitionsfraktionen beantragte erfolgreich 2 Mio. Euro mehr für die Erhaltung deutscher Kriegsgräber im Ausland,
von Gräbern der aufgrund von NS-Verfolgung ausgewanderten und im Ausland verstorbenen Personen sowie für
die Jugendbegegnung und für Gedenkarbeit (Titel 685 01).
Zu dem Titel 681 11 (Förderung akademischer Stipendienprogramme für ausländische Studierende, Graduierte,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) im Kapitel 0504 – Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland
– brachten die Fraktionen AfD (minus 10 Mio. Euro), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (+ 6 Mio. Euro) und
Die Linke (+ 11,7 Mio. Euro) jeweils einen Änderungsantrag ein. Im selben Kapitel forderte die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN eine Erhöhung der Mittel um 10 Mio. Euro für die Östlichen Partnerschaften (Titel
687 13), die Fraktion der AfD schlug hingegen eine Reduzierung um 7,7 Mio. Euro vor. Sowohl die
Koalitionsfraktionen als auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten, für die elf deutsch-amerikanischen
Institute in Deutschland (Titel 687 17) 0,44 Mio. Euro mehr zur Verfügung zu stellen, der Antrag der
Koalitionsfraktionen fand eine Mehrheit. In der Titelgruppe 01 – allgemeine Auslandskulturarbeit – brachte die Fraktion der
AfD mehrere Kürzungsanträge ein. Für die Zuwendungen an Schulen im Ausland (Titel 687 22) beantragte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Mittelaufstockung um 18 Mio. Euro. Die Fraktionen BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke forderten in mehreren Änderungsanträgen mehr Mittel für das Goethe-
Institut (Titel 687 40, + 4,9 Mio. Euro bzw. + 1,1 Mio. Euro), für die Alexander von Humboldt-Stiftung (Titel
687 46, + 5 Mio. Euro bzw. + 1,4 Mio. Euro) sowie für den Deutschen Akademischen Austauschdienst (Titel
687 48, + 10 Mio. Euro bzw. + 7,3 Mio. Euro).
Im Kapitel 0512 – Bundesministerium – beantragte die Fraktion Die Linke bei den Entgelten der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Titel 428 21) 10 Mio. Euro mehr für Besserstellung der bei den Auslandsvertretungen
lokal Beschäftigten.
Über den gesamten Einzelplan hinweg legte die Fraktion der AfD zudem im Sinne der sparsamen
Haushaltsführung verschiedene Anträge zur Kürzung bzw. Streichung vor.
Die Koalitionsfraktionen forderten das Auswärtige Amt in zwei Maßgabebeschlüssen auf, dem
Haushaltsausschuss über künftige Reformpläne hinsichtlich des Goethe-Instituts sowie über laufende und zukünftige
Maßnahmen und Bedarfe zur Beschleunigung des Visumsverfahrens zu berichten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN legte zwei Maßgabebeschlüsse zur Finanzierung der deutschen Kriegsgräberfürsorge im Ausland sowie zum
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan vor.
Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etatansatz um rund 71,545 Mio. Euro abgesenkt und betrug somit
rund 5,893 Mrd. Euro.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 05 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke zu.
Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern)
Dem Bundesministerium des Innern wurden mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 aus
dem Geschäftsbereich des Beauftragten für Kultur und Medien die Zuständigkeiten für die Kultur und Geschichte
der Deutschen im östlichen Europa einschließlich der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung sowie für die
Kulturförderung autochthoner Minderheiten übertragen. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes
erhält das Ministerium die Zuständigkeit für Kultur-, Gesellschafts- und Medienbeziehungen: deutsche
Minderheiten. Vom Bundesministerium des Innern gehen Zuständigkeiten für die digitale Sicherheit und Cybersicherheit
an das neue Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sowie die Sport- und
Ehrenamtsförderung an das Bundeskanzleramt über. Diese Veränderungen im Ressortzuschnitt spiegeln sich im zweiten
Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 noch nicht wider.
Nach dem zweiten Regierungsentwurf 2025 wurden im Einzelplan 06 Gesamtausgaben in Höhe von 15,17 Mrd.
Euro veranschlagt und damit 1,8 Mrd. Euro mehr als im Vorjahr. Den größten Anteil macht die Innere Sicherheit
mit 6,9 Mrd. Euro aus, gefolgt von den Mitteln für Integration und Migration in Höhe von 2,2 Mrd. Euro. Weitere
Ausgabenschwerpunkte sind die IT- und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung mit zusammen 1,2
Mrd. Euro, Versorgungsausgaben in Höhe von 1,1 Mrd. Euro sowie Bevölkerungsschutz mit 0,8 Mrd. Euro.
In der Aussprache mit Bundesminister Dobrindt ging es schwerpunktmäßig um die Mittel für die innere Sicherheit
sowie für Integration und Migration, im Einzelnen vor allem um die Überbelastung und Ausstattung der
Bundespolizei, um Integrationskurse sowie das Bundesaufnahmeprogramm für afghanische Ortskräfte.
Die Koalitionsfraktionen betonten, dass der zweite Regierungsentwurf im Bereich der inneren Sicherheit
gegenüber dem ersten noch besser aufgestellt sei. Dort sei bereits die so genannte Sicherheitsmilliarde verankert
gewesen, nun kämen weitere Aufwüchse hinzu. Auch im Bereich der Migration sei eine Wende in Sicht, die sich in
sinkenden Asylanträgen zeige. Positiv zu vermelden sei, dass die Mittel für den Zivil- und Katastrophenschutz
verstärkt würden, weitere Mittel seien für die kommenden Haushalte vorgesehen. Auch die Warn- und
Schutzsysteme würden weiter ausgebaut.
Die Fraktion der AfD erklärte, dass der Haushalt für die innere Sicherheit nicht auskömmlich sei und dass mehr
Investitionen in die Sicherheitsbehörden gebraucht würden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hielt hingegen fest, dass der Aufwuchs im Etat aus ihrer Sicht eine
Unwucht habe. Mehr zusätzliche Mittel hätten auch in den gesellschaftlichen Zusammenhalt gesteckt werden
sollen, nicht allein in die Sicherheitsthemen.
Die hohe Belastung der Bundespolizei war für mehrere Fraktionen ein Thema.
Die Berichterstatter dieses Einzelplans hatten dem Ausschuss zur Einzelplanberatung keine Änderung zur
Beschlussfassung vorgelegt. Die von der Opposition eingebrachten Anträge fanden in den Abstimmungen durchweg
keine Mehrheit. Da die Koalitionsfraktionen in der Einzelplanberatung auf Änderungsanträge verzichtet hatten,
blieb der Einzelplan unverändert.
In Kapitel 0601 – Heimat, Gesellschaft und Verfassung – brachte die AfD eine Reihe von Anträgen für Kürzungen
oder Streichungen ein. Die Globalzuschüsse an die parteinahen politischen Stiftungen sollten danach auf 80 Mio.
Euro gekürzt werden (minus 68 Mio. Euro). Die Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen zur
gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit wollte die Fraktion ganz streichen, da Zuschüsse über
die Globalzuschüsse hinaus nicht erforderlich seien. (minus 16,8 Mio. Euro auf null). Auch die Kosten der
Deutschen Islam Konferenz (DIK) sowie die Förderung von Projekten zur Umsetzung der Ziele der DIK und des
interreligiösen Dialogs mit Bezug zum Islam stießen bei der Fraktion der AfD auf Ablehnung. Entsprechend
wollte sie diese Mittel von gut 6 Mio. Euro auf null kürzen. Die Anträge erhielten durchweg keine Mehrheit.
Die Anträge der Fraktion Die Linke in diesem Kapitel zielten auf die Förderung des Spitzensports. Die
internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Leistungssports sei massiv gefährdet. Deshalb müssten die Mittel
für Personal sowie für die Olympiastützpunkte und Trainingszentren um 134 Mio. Euro auf insgesamt 335 Mio.
Euro erhöht werden. Die Fraktion der AfD beantragte eine Aufstockung desselben Titels um 20 Mio. Euro. Beide
Anträge wurden abgelehnt.
In Kapitel 0602 – IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung – beantragte die AfD ohne Erfolg die
Übertragung von Mitteln für die Digitalisierung der Verwaltung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität in den Einzelplan 06.
Mit unterschiedlicher Stoßrichtung wurde über die Integrationskurse diskutiert. Während die Koalitionsfraktionen
hervorhoben, dass es dafür nun wieder einen auskömmlichen Ansatz gebe, beantragte die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN im Kapitel 0603 – Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene – eine
Erhöhung der Mittel für die Durchführung der Kurse von 1,07 Mrd. Euro um 300 Mio. Euro auf knapp 1,37 Mrd. Euro.
Durch die Erhöhung sollten die Zulassung zur Wiederholung sowie Fahrtkosten für alle Teilnehmenden finanziert
werden, darüber hinaus die gestiegenen Verwaltungskosten bei den Trägern. Die Fraktion der AfD hingegen
sprach sich für eine Senkung der Mittel um 600 Mio. Euro auf knapp 466 Mio. Euro aus. Der Mitteleinsatz und
die damit erzielten Ergebnisse seien nicht verhältnis-mäßig. Beide Anträge scheiterten.
In der Diskussion über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan mahnte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eine Aufarbeitung dazu an, warum die Ortskräfte nicht wie zugesagt aufgenommen worden seien,
obwohl die Mittel dafür zur Verfügung gestanden hätten. Die Fraktion beantragte, die Mittel für das
Aufnahmeprogramm Afghanistan von 15 Mio. Euro um 18,5 auf knapp 34 Mio. Euro zu erhöhen (Kapitel 0603), um eine
sofortige Umsetzung des Programms gewährleisten zu können. Die Fraktion der AfD beantragte, den gleichen
Titel auf null zu setzen. Es bedürfe in Deutschland keiner Resettlement-Programme. Beide Anträge setzten sich
nicht durch.
In Kapitel 0603 – Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene – forderte die Fraktion der AfD einige
weitere Streichungen, darunter Zuschüsse für Programme zur Förderung der freiwilligen Ausreise sowie
Reintegration sowie die Mittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung, die aus ihrer Sicht eine
Doppelung zu den Beratungen im BAMF bedeute. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN hingegen wollte die
ihrer Meinung nach wirkungsvolle Arbeit weiter verstärken und beantragte eine Erhöhung des Titels. Alle Anträge
der Oppositionsfraktionen in diesem Kapitel blieben ohne Mehrheit.
In Kapitel 0610 – Sonstige Bewilligungen – beantragte die Fraktion der AfD, die Mittel zur Unterstützung der
Grenzschutzbehörden der mittel- und osteuropäischen Länder sowie die Ausstattungshilfen zu erhöhen.
Im Kapitel 0611 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – stellte die Fraktion der AfD
den Antrag, den Konsolidierungsbeitrag des Etats zur globalen Minderausgabe um 100 Mio. Euro zu erhöhen.
In Kapitel 0625 – Bundespolizei – schlug die Fraktion der AfD vor, die Bundespolizei angesichts ihrer Aufgaben
und der hohen Zahl an Überstunden um weitere 2.000 Stellen zu verstärken und darüber hinaus die Ausstattung
zu verbessern. Die Mittel für die Bundeszentrale für politische Bildung (Kapitel 0635) wollte die Fraktion der
AfD mit einem weiteren Antrag ganz streichen. Die Anträge erhielten keine Mehrheit.
In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge und Maßgabebeschlüsse ein, die
durchweg eine Mehrheit im Ausschuss fanden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte einige
Änderungsanträge, die jeweils abgelehnt wurden.
In Kapitel 0601 – Heimat, Gesellschaft und Verfassung – verstärkten die Koalitionsfraktionen die Global-
zuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit um 20 Mio. Euro auf 168 Mio. Euro. In
Kapitel 0602 senkten sie die Zuschüsse an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben um 9 Mio. Euro ab und begründeten dies mit einer Anpassung an den Bedarf.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnte sich auch in der Bereinigungssitzung mit ihren Anträgen auf
einen Mittelzuwachs bei der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer in Kapitel 0603 – Integration und
Migration, Minderheiten und Vertriebene – sowie auf eine Verstärkung der Mittel für Resettlement und
Leistungen im Rahmen der humanitären Aufnahme nicht durchsetzen. Auch ihr Antrag auf eine Anhebung der Gelder
für die Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung wurde abgelehnt. Die beiden zuletzt genannten Titel
erfuhren durch Anträge der Regierungsfraktionen eine Absenkung, die dem gesunkenen Bedarf entspreche.
Mit einem weiteren Änderungsantrag im Kapitel 0624 – Bundeskriminalamt – erhöhten die Koalitionsfraktionen
den Titel zum Erwerb von Fahrzeugen für das BKA.
Verstärkt wurden in Kapitel 0629 die Mittel für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk– sowohl für den Erwerb
von Anlagen, Geräten, Ausstattung, Ausrüstung und Software als auch für die Arbeit der Vereinigung der Helfer
und Förderer des THW. Auch die Selbstbewirtschaftungsmittel für die Ortsverbände wurden angehoben.
Einige weitere Änderungen ergaben sich auf der Basis der Bereinigungsvorlage, etwa durch die Erhöhung der
Verpflichtungsermächtigung für Baumaßnahmen auf 1,09 Mrd. Euro oder der Anpassung der Zuschüsse an die
Anstalt öffentlichen Rechts Föderale IT-Kooperation (FITKO). Diese machte sich der Ausschuss ohne Ausnahme
zu igen.
Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etat gegenüber dem Regierungsentwurf um rund 70 Mio. Euro
auf 15,24 Mrd. Euro erhöht. Die Verpflichtungsermächtigungen stiegen um knapp 1,6 Mrd. Euro auf 5,9 Mrd.
Euro.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 06 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke in seiner Sitzung am 4. September 2025 zu.
Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz)
Nach dem zweiten Regierungsentwurf 2025 wurden im Einzelplan 07 Gesamtausgaben in Höhe von 1,162 Mrd.
Euro veranschlagt und damit 133,0 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Mit zwei Dritteln der Gesamtausgaben sind
die Personal- und Versorgungsausgaben deutliche Ausgabenschwerpunkte.
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden aus dem Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) die Zuständigkeiten für den
Verbraucherschutz, die Verbraucherpolitik, die Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie die
Verbraucherinformationsgesetz dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) übertragen. Da die finanzielle und
personelle Umsetzung des Organisationserlasses bislang noch nicht erfolgt ist und erst mit dem Haushaltsentwurf
2026 endgültig vollzogen wird, wurden die genannten Themenbereiche im Rahmen der Beratung des Einzelplans
16 erörtert.
In der Einzelplanberatung mit Bundesministerin Dr. Hubig wurde fraktionsübergreifend intensiv über die Stiftung
Forum Recht diskutiert. Während die Fraktion der AfD die Stiftung mit Verweis auf ein Verfehlen des
Gründungszwecks und hohe Personal- sowie Baukosten deutlich kritisierte, bekannten sich die übrigen Fraktionen
unmissverständlich zu ihr.
Des Weiteren wurde über die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung in der Justiz gesprochen. Die
eingeplanten Mittel würden den Bundesländern Planungssicherheit geben. In diesem Zusammenhang hob die
Bundesministerin die gute Zusammenarbeit mit den Ländern hervor, die konsequent berichten und den Mittelabfluss
transparent darstellen müssten. Eine Aufhebung der qualifizierten Sperre würde die Arbeit erleichtern und
beschleunigen.
Mehrheitlich positiv bewertet wurde die Reduzierung der globalen Minderausgabe sowie die realistischere
Veranschlagung von Personalausgaben im zweiten Haushaltsentwurf 2025 im Gegensatz zu den Vorjahren. Die
Ministerin zeigte sich vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage mit den Haushaltsverhandlungen
zufrieden, gab aber zu bedenken, die in den kommenden Jahren erforderlichen Einsparungen sowie die pauschale
Personalkürzung der Bundesregierung würden für den kleinen und wesentlich von Personal- und
Versorgungsausgaben geprägt Einzelplan besonders einschneidend sein. Die Flexibilität im Einzelplan sei auch mit Blick auf
die reduzierten Ausgabereste sehr gering. Erfreulich sei, dass Stelleneinsparungen im Sicherheitsbereich,
beispielsweise beim Bundesamt für Justiz (BfJ), ausgenommen seien. Zudem nehme die Ministerin die Steigerung
der Einnahmen, z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim BfJ, verstärkt in den Blick.
Betont wurde ferner die Wichtigkeit der Betreuung der Betroffenen des Anschlags auf dem Weihnachtsmarkt in
Magdeburg durch den Bundesopferbeauftragten sowie die finanzielle Hilfe durch den Bund in Höhe von 25 Mio.
Euro. Darüber hinaus wurde das Thema Mietpreisbremse, der Zuschuss an das Anne-Frank-Zentrum sowie das
Projekt HateAid erörtert.
In der Bereinigungssitzung standen im Gespräch mit der Bundesministerin insbesondere die Themen
Digitalisierung in der Justiz mit der bundesweit einheitlichen Justizcloud sowie der Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt
im Mittelpunkt. Die Ministerin verwies in dem Zusammenhang auf die bedauerlicherweise gestiegenen Fallzahlen
und auf den kürzlich vorgelegten Referentenentwurf zur Anwendung der elektronischen Fußfessel im
Gewaltschutzgesetz. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Die Linke befürworteten die Anträge der
Koalitionsfraktionen zum Schutz vor häuslicher Gewalt sowie die in den Maßgabebeschlüssen enthaltenden
Berichtspflichten. Die Koalitionsfraktionen betonten, die Entsperrung der Mittel für die Digitalisierung in der Justiz
sei wichtig, gleichzeitig müssten aber auch die parlamentarische Kontrolle aufrechterhalten und einheitliche
Lösungen für alle Bundesländer gewährleistet werden.
Vor dem Hintergrund der Mittelaufstockung für das Institut für Ostrecht erklärte die Ministerin, durch den
Angriffskrieg auf die Ukraine sei das Institut eine Anlaufstelle für ukrainische Forscherinnen und Forscher geworden
ist, um Expertise im Hinblick auf einen Wiederaufbau in der Ukraine und auf das Justizsystem in der Ukraine
aufzubauen.
Die Fraktion der AfD verwies auf die strukturellen Probleme in der Justiz und kritisierte die große Anzahl
unerledigter Verfahren bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Des Weiteren wurde wie bereits in der Einzelplanberatung die Stiftung Forum Recht sowie die Hilfe für Opfer
des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt thematisiert.
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom zweiten Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.
In der Einzelplanberatung wurden von der Fraktion der AfD fünf Änderungsanträge eingebracht, die ausnahmslos
abgelehnt wurden.
In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen erfolgreich vier Änderungsanträge sowie zwei
Maßgabebeschlüsse ein, während ein Maßgabebeschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keine Mehrheit
fand und die Fraktionen AfD und Die Linke auf die Einbringung von Änderungsanträgen verzichteten.
Im Kapitel 0710 – Sonstige Bewilligungen – forderte die Fraktion der AfD erfolglos Absenkungen des Ansatzes
in den Titeln „Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und rechtspolitischer Vorhaben“ (minus
1,7 Mio. Euro), „Überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung“
(minus 0,9 Mio. Euro), „Zuschuss an die Stiftung Datenschutz“ (minus 0,6 Mio. Euro) sowie „Beratungshilfe für
den Aufbau von Demokratie und Marktwirtschaft“ (minus 4,2 Mio. Euro). Ferne plädierte die Fraktion der AfD
erfolglos, den Titel „Zuführung an die Stiftung Forum Recht“ auf Null zu setzen und die Stiftung abzuwickeln.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen im Kapitel 0710 zur Aufstockung des Titels „Zuschuss für überregionale
Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes von Frauen vor häuslicher Gewalt“ (Titel 684 01, + 0,3 Mio. Euro) mit
dem dazugehörigen Maßgabebeschluss sowie der Antrag der Koalition zur Aufstockung der Mittel für das Institut
für Ostrecht e.V. (Titel 685 03, + 0,3 Mio. Euro) fanden im Ausschuss eine Mehrheit. Die Koalitionsfraktionen
beantragten für die Ausgaben im Bereich der Digitalisierungsinitiative für die Justiz erfolgreich, die bisherige
Haushaltssperre sowie die Sperre der Verpflichtungsermächtigungen aufzuheben. Ergänzend dazu legten die
Koalitionsfraktionen einen Maßgabebeschluss vor, der eine Berichtspflicht enthält. Der Maßgabebeschluss der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinsichtlich eines jährlichen Berichts zum Umsetzungsstand des Paktes für
den digital Rechtsstaat bzw. der Digitalisierungsinitiative der Justiz fand hingegen keine Mehrheit.
Im Kapitel 0711 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – wurden bei dem Titel 542 01
„Öffentlichkeitsarbeit“ auf Antrag der Koalitionsfraktionen Mittel für eine bundesweite Aufklärungskampagne
zum besseren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt bereitgestellt.
Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etatansatz um 0,8 Mio. Euro aufgestockt und betrug somit rund
1,163 Mrd. Euro.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 07 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke zu.
Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen)
Im zweiten Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan Ausgaben in Höhe von rund 10,562 Mrd. Euro
veranschlagt worden, nach rund 9,809 Mrd. Euro im Vorjahr.
Der Ausschuss nahm die Gelegenheit wahr, mit dem Bundesfinanzminister den eigenen Etat zu thematisieren. Es
wurde darauf verwiesen, dass es sich bei diesem Einzelplan um einen personalintensiven Verwaltungshaushalt
handele, der durch einen hohen Anteil an Personalausgaben und den damit zusammenhängenden
Verwaltungsausgaben geprägt sei.
Der Minister berichtete, dass bislang mit dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) der zentrale IT-
Dienstleister der Bundesverwaltung zum Geschäftsbereich des BMF gehört habe. Mit Organisationserlass des
Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 solle die Zuständigkeit für das ITZBund an das neu gebildete
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung übertragen werden. Davon ausgenommen seien jedoch die
Zuständigkeiten nach Artikel 108 Grundgesetz, die weiterhin beim Bundesministerium der Finanzen verbleiben sollten.
Die für den Übergang notwendigen Verwaltungsvereinbarungen seien in Vorbereitung.
Weitere Themen der Beratung waren die Bekämpfung der Finanzkriminalität. Der Bundesminister betonte, dass
die Finanzkriminalität kein Kavaliersdelikt sei, sondern gesamtgesellschaftlichen Schaden anrichte. Daher müsse
sie schlagkräftig bekämpft und Sanktionen effektiv durchgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wurden auch
die technische Ausstattung und die Kompetenzen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erörtert. Besondere Aufmerksamkeit fanden dabei die
Herausforderungen in der Personalgewinnung und -entwicklung.
Aus dem Kreis der Ausschussmitglieder wurde angemahnt, die Finanzierung der Leistungen für jüdische und
nicht-jüdische Verfolgte, insbesondere nach der so genannten Artikel 2-Vereinbarung mit der Conference on
Jewish Material Claims Against Germany sicherzustellen sowie dem daraus resultierenden Bildungsauftrag
gerecht zu werden. Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom zweiten
Regierungsentwurf abweichende Beschlussfassungen vorgelegt.
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom zweiten Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.
Da die Koalitionsfraktionen auf die Einbringung von Änderungsanträgen verzichtet hatten und die Anträge der
Oppositionsfraktionen keine Mehrheit fanden, blieb der zweite Regierungsentwurf in der Einzelplanberatung
unverändert.
In Kapitel 0811 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – wollte die Fraktion der AfD die
Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit und die Fraktion Die Linke die Mittel für Sachverständige kürzen. Des
Weiteren beantragte die Fraktion der AfD, einen neuen Titel „Globale Minderausgabe“ ausbringen, damit auch das
Bundesministerium der Finanzen seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet.
Im Kapitel 0813 – Zollverwaltung – forderte die Fraktion Die Linke erfolglos, die Personalmittel für zusätzliche
500 Planstellen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufzustocken, um das Mindestlohngesetzes wirksam
umsetzen zu können.
In der Bereinigungssitzung lagen dem Ausschuss zwei Maßgabebeschlüsse der Koalitionsfraktionen zur
Zollverwaltung (Stand der Digitalisierung in der Zollverwaltung/Besetzungsquote der Zentralstelle für
Sanktionsdurchsetzung) vor, die sich dieser zu eigen machte.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurde die Zuständigkeit der Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes in den des
Bundesministeriums der Finanzen übertragen.
Da die finanzielle und personelle Umsetzung des Organisationserlasses bislang noch nicht erfolgt ist und erst mit
dem Haushaltsentwurf 2026 endgültig vollzogen wird, wurde das Gespräch mit der Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland im Rahmen der Beratung des Einzelplans 04 – Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
– geführt.
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung im Saldo unverändert mit Ausgaben von rund 10,562 Mrd. Euro ab.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem im Saldo unveränderten zweiten Regierungsentwurf des Einzelplans 08 in der
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu.
Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie)
Im Etatansatz des zweiten Regierungsentwurfs für das Jahr 2025 waren für den Einzelplan 09 Ausgaben in Höhe
von rund 9 Mrd. Euro veranschlagt. Dies stellt ein Minus von rund 2,1 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr dar.
Neben dem Einzelplan werden allerdings wesentliche Teile der Ausgaben des BMWE im Klima- und
Transformationsfonds (KTF) sowie im geplanten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) etatisiert.
In der Einzelplanberatung mit Bundesministerin Reiche war fraktionsübergreifend die wirtschaftliche und
konjunkturelle Situation in Deutschland das beherrschende Thema. Die Koalitionsfraktionen betonten die Wichtigkeit
der Generierung von Wachstum angesichts der Tatsache, dass sich Deutschland im dritten Rezessionsjahr befinde.
In diesem Zusammenhang wurden die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen intensiv diskutiert. Von
den Koalitionsfraktionen wurde dabei auch der Wasserstoffausbau und die Transformation im Energiebereich
betont. Energiesicherheit und die Bezahlbarkeit von Energie seien wichtige Themen. Generell sollte das BMWE
nicht nur die Großindustrie, sondern auch das Handwerk und den Mittelstand im Blick behalten. Kritisiert wurden
die geringen Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen. Thematisiert wurden fraktionsübergreifend auch der
Zukauf von Privatunternehmen in der vergangenen Wahlperiode, die ein professionelles Beteiligungsmanagement
notwendig machten. Die Fraktion der AfD kritisierte eine mit zahlreichen Titeln hinterlegte ideologische
Transformation und setzte sich für massive Streichungen in dem Bereich ein. Ferner strebte die AfD eine Auflösung
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und eine Integration von Sach-
und Personaltiteln im BMWE an. Auch machte sich die Fraktion für eine Ausweitung von Titeln für ideologiefreie
Forschung sowie die Stärkung der Rohstoffstrategie stark. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nahm
Bezug auf die Anhörung zum Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität (SVIK, Drucksache 21/779) und kritisierte die geplante Verschiebung von Titeln zu FSRU und der
Erdölraffinerie PCK Schwedt in das SVIK. Die Fraktion betonte, aus dem SVIK sollten zusätzliche Investitionen getätigt
werden, um Wachstum zu generieren. Zudem wies die Fraktion auf die Bedeutung der beruflichen Bildung sowie
des Rohstofffonds für die deutsche Wirtschaft hin. Die Fraktion Die Linke erkundigte sich in den Beratungen
ferner zur Werthaltigkeit der Beteiligung des Bundes an CureVac sowie zu den Auswirkungen von Northvolt auf
den Bundeshaushalt.
In der Bereinigungssitzung mit Bundesministerin Reiche thematisierten die Koalitionsfraktionen angesichts des
fortgeschrittenen Datums den Mittelabfluss und ihre Änderungsanträge in den Bereichen Mittelstand,
Innovationskraft und Tourismus. Die Oppositionsfraktionen diskutierten mit der Ministerin fraktionsübergreifend intensiv
über die Kosten für Energie und Gas. Die Fraktion der AfD kritisierte anlässlich einer aktuellen Metastudie der
DIHK die zu hohen Kosten der Energiewende und die damit verbundenen Gefahr einer Deindustrialisierung. Der
Strompreis sei viel zu hoch und werde mit verschiedenen Instrumenten aus dem Bundeshaushalt subventioniert.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkundigte sich nach einer Strategie hinsichtlich der
Dekarbonisierung und beim Wasserstoff. Kritisiert wurde hinsichtlich der Energiepreise, dass geplante Maßnahmen nur nach
regionaler Situation wirkten und Verbraucher unterschiedlich davon profierten. Die geplante Abschaffung der
Gasspeicherumlage und deren Finanzierung aus dem KTF sei aus Sicht der Fraktion absurd und würde zudem
auch nur zur Entlastung von Gasverbrauchern führen. Begrüßt wurde hingegen die Stärkung der beruflichen
Bildung sowie die Bündelung der Produktion von kritischen Arzneimitteln im Einzelplan 09. Die Fraktion Die Linke
thematisierte darüber hinaus die von der Bundesregierung eigentlich geplante Entlastung von Verbrauchern bei
der Stromsteuer sowie die Abnahmeverträge beim LNG-Terminal in Brunsbüttel. Ferner setzte sich die Fraktion
für eine personelle Stärkung des Bundeskartellamts ein.
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.
In der Einzelplanberatung brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drei Deckblätter und zwei
Maßgabebeschlüsse ein, die jedoch keine Mehrheit fanden. Die Fraktion der AfD brachte insgesamt 145
Änderungsanträge ein, die zu einem Großteil mit der geforderten Auflösung des Bundesministeriums für Wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Übertragung einzelner Titel in den Einzelplan 09
zusammenhingen. Alle Änderungsanträge der Fraktion der AfD wurden jedoch ausnahmslos abgelehnt. Die Fraktion Die Linke
und die Koalitionsfraktionen verzichteten auf Änderungsanträge.
In der Bereinigungssitzung brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drei Deckblätter und die Fraktion
der AfD ein Deckblatt ein, die jedoch alle keine Mehrheit fanden. Die Fraktion Die Linke verzichtete auf die
Einbringung von Änderungsanträgen. Die Koalitionsfraktionen brachten dagegen 15 Deckblätter ein, denen vom
Ausschuss zugestimmt wurde.
In Kapitel 0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität brachte die Fraktion der AfD in der
Einzelplanberatung zahlreiche Anträge zur massiven Kürzung oder Streichung von Titelansätzen ein, die oft mit dem Ziel einer
Transformation zur sogenannten „sozial-ökonomischen Marktwirtschaft“ zusammenhängen und zu
Wettbewerbsverzerrungen, Fehlinvestitionen und Fehlallokation von Arbeit und Kapitalanreizen führen würden. Andererseits
forderte die Fraktion der AfD vergeblich Titelverstärkungen bei Technologie- und Innovationstransfer (Titel
685 01 plus 66 Mio. Euro) oder Industrieforschung für Unternehmen (Titel 686 01 plus 46,9 Mio. Euro) mit dem
Ziel, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhöhen. In der Bereinigungssitzung
brachte die Fraktion der AfD einen Antrag zur Übertragung von Mitteln in Höhe von 1 Mrd. Euro vom SVIK in
den Einzelplan 09 für den Titel Mikroelektronik für die Digitalisierung ein, der jedoch ohne Erfolg blieb. Zudem
legten die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge in den Titeln 683 11 (plus 1,5 Mio.
Verpflichtungsermächtigungen), 892 23 (minus 15 Mio. Euro) und 683 31 (plus 17 Mio. Euro) vor, denen vom Ausschuss zugestimmt
wurde.
In Kapitel 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren brachten in der Einzelplanberatung im Titel 686 04
Berufliche Bildung für den Mittelstand die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie AfD (jeweils plus 30
Mio. Euro) erfolglos Änderungsanträge ein. Weitere Änderungsanträge der AfD zur Titelaufstockung (686 07
plus 24 Mio. Euro, 686 08 plus 20,4 Mio. Euro, 893 01 plus 12 Mio. Euro) sowie zur Titelkürzung (882 01 minus
130 Mio. Euro, 882 05 minus 24 Mio. Euro) oder Titelstreichung (686 05, 686 06, 686 12) fanden keine Mehrheit
im Ausschuss. In der Bereinigungssitzung legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anträge zur
Aufstockung der Titel 686 04 (plus 30 Mio. Euro) und 686 07 (plus 6,7 Mio. Euro) vor, die jedoch keine Mehrheit im
Ausschuss fanden. Zudem brachten die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge in den Titeln 686 04 (plus 5,3
Mio. Euro), 686 06 (plus 110 Tsd. Euro) sowie 893 01 (plus 12 Mio. Euro), denen vom Ausschuss zugestimmt
wurde.
Auch in Kapitel 0903 Energie und Nachhaltigkeit strebte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung eine
Mittelkürzung (541 01) oder Titelstreichungen (z. B. 683 01, 686 06, 686 08, 686 90, 686 91, 518 32, 687 33,
531 42, 531 42, 532 45) an, die aber ebenfalls alle erfolglos blieben. Auch Anträge auf Übertragung von Mitteln
aus dem SVIK in den Einzelplan 09 im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK Schwedt sowie auf
Einrichtung eines neuen Titels mit 400 Mio. Euro für Angewandte Forschung im Bereich Hochtemperatur-
Kraftstoffsynthese und Kernenergietechnologie fanden keine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung brachten die
Koalitionsfraktionen Änderungsanträge in den Titeln 526 02 (minus 2 Mio. Euro), 698 01 (minus 9 Mio. Euro), 671 21 und
671 22 (jeweils minus 3,5 Mio. Euro) sowie 671 23 (minus 2 Mio. Euro), denen vom Ausschuss zugestimmt
wurde.
Im Kapitel 0904 Chancen der Globalisierung strebte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der
Einzelplanberatung erfolglos eine deutliche Erhöhung des Titels 671 01 auf 29 Mio. Euro an. Die Fraktion der AfD
beantragte dagegen ohne Erfolg eine massive Kürzung im Titel 687 05 (minus 53 Mio. Euro) sowie Streichung
des Titels 687 11 wegen wettbewerbsverzerrender Subventionen und Fehlinvestitionen. Zudem plädierte die
Fraktion der AfD erfolglos für die Einrichtung der Titel Ressourceneffizienz und -substitution (100 Mio. Euro) und
Reserve strategischer Materialien (100 Mio. Euro) zur Verringerung von Importabhängigkeiten der deutschen
Wirtschaft. Weitere 14 Anträge brachte die Fraktion der AfD im Zusammenhang mit der angestrebten Auflösung
des BMZ und Verlagerung der Titel in einem Umfang von rund 2,5 Mrd. Euro in den Einzelplan 09 ein, die aber
alle keine Mehrheit fanden. In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen noch erfolgreich drei
Änderungsanträge in den Titeln 686 01, 687 01 und 687 05 mit geringfügigen Veränderungen an Barmitteln in
2025 sowie bei Verpflichtungsermächtigungen ein.
Im Kapitel 0910 brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung erfolglos einen
Antrag zur deutlichen Erhöhung des Titels 683 10 auf rund 50 Mio. Euro zur Standortförderung kritischer
Arzneimittel ein. Die Fraktion der AfD plädierte erfolglos für die Streichung (541 01, 683 11, 683 12, 683 13)
verschiedener Titel. In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen ein Deckblatt zur Aufstockung des
Titel 683 10 (plus 33 Mio. Euro) ein, der eine Mehrheit im Ausschuss fand. Im Kapitel 0911 brachte die Fraktion
der AfD in der Einzelplanberatung zahlreiche Änderungsanträge zur pauschalen Kürzung von Titelansätzen
aufgrund von Programmkürzungen sowie zur sparsamen Haushaltsführung ein, die jedoch keine Mehrheit fanden.
Im Kapitel 0912 plädierte die AfD in der Einzelplanberatung im Zusammenhang mit der angestrebten
Aufgabenverlagerung vom BMZ zum BMWE erfolglos für die Absenkung einiger Titel (z. B. 124 01, 518 02, 544 01)
aufgrund von pauschalen Kürzungen sowie Aufstockungen bei Personaltiteln (z. B. 422 01, 428 01, 525 01) und
Sachtiteln (z. B. 517 01, 519 01, 527 01, 532 01) bei gleichzeitigen pauschalen Kürzungen aufgrund geringeren
Personalbedarfs. Auch im Kapitel 0916 setzte sich die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung vor dem
Hintergrund einer angestrebten Reduktion der Aufgabenfülle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
durch weniger Förderprogramme erfolglos mit 33 Anträgen zu einer 10-prozentigen Absenkung von Personal-
und Sachtiteln ein.
Darüber hinaus legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung einen
Maßgabebeschluss mit einer Berichtspflicht über Stabilisierungsmaßnahmen mit mehr als 500 Mio. Euro vor, der aber keine
Mehrheit im Ausschuss fand.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 09 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke in seiner Sitzung am 4. September 2025 zu.
Im Ergebnis der beiden Haushaltsberatungen wurde der Etat gegenüber dem Regierungsentwurf leicht um rund
32,8 Mio. Euro aufgestockt und betrug somit 9,02 Mrd. Euro.
Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
Dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wurden mit Organisationserlass des
Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeiten für
gleichwertige Lebensverhältnisse sowie für regionale Kultur übertragen. Im zweiten Regierungsentwurf zum
Haushalt 2025 hat sich dieser Neuzuschnitt noch nicht niedergeschlagen.
Nach dem zweiten Regierungsentwurf 2025 wurden im Einzelplan 10 Gesamtausgaben in Höhe von gut 6,88 Mrd.
Euro veranschlagt. Sie bleiben damit etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Wie in den Vorjahren bilden die
landwirtschaftliche Sozialpolitik mit 4,1 Mrd. Euro, die Gemeinschafts-aufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ mit 907 Mio. Euro sowie die Förderung von Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation mit
807 Mio. Euro die Schwerpunkte im Einzelplan.
In der Aussprache mit Bundesminister Rainer ging es schwerpunktmäßig um Perspektiven bei der Tierhaltung,
um den Tierschutz und das Bundesprogramm für den Stallumbau, die Notfallernährungsvorsorge für die
Bevölkerung sowie um eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Weiteres Thema war die Agrarpolitik der EU.
Der Minister betonte, dass er die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen sehe. Dies auch im Hinblick auf
die mehrjährige Finanzplanung sowie die Gemeinsame Agrarpolitik. Was die europäischen Mittel und ihre
Verteilung anbelange, stehe man am Anfang dieser Diskussion und vor Aufgaben, die in den kommenden Monaten
und Jahren gelöst werden müssten.
Der Minister versicherte gegenüber den Abgeordneten, er stehe zu einer zukunftsfähigen Landwirtschaft in
Deutschland in all ihren Formen mit ökologischer und konventioneller Landwirtschaft. Gleichzeitig sehe er die
angespannte Haushaltssituation. Unterstützung bedeute für ihn in vielen Bereichen vor allem Bürokratieabbau,
denn das halte Kapitel in den Betrieben.
Bezüglich des Mittelabflusses bei der Tierhaltung sehe das Ministerium die Problematik und sei darum bemüht,
so schnell wie möglich in eine Auszahlungsphase zu kommen. Die 20 Mio. Euro zur Unterstützung von
Leistungen für an Parkinson erkrankte Landwirte würden auch im Jahr 2025 abfließen.
Die Fraktion der AfD würdigte einige Ansätze, kritisierte aber, dass insgesamt zu wenig für die Landwirtschaft
getan werde. Dabei bräuchten die Landwirte dringend Unterstützung. Einsparpotenzial sehe die Fraktion bei
Verwaltung und Personal, gleiches gelte für einzelne Programme mit Doppelstrukturen, beispielsweise bei der
Verbraucher- und Ernährungsinformation (Kapitel 1002).
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass die Finanzierung der zukunftsfähigen
Landwirtschaft reduziert werde. Ohne eine intakte Natur werde es auf die Dauer keine funktionierende Landwirtschaft
geben. Hier müssten Wege gefunden werden. Auch beim Tierschutz sehe die Fraktion Nachbesserungsbedarf.
Die Fraktion sprach sich für eine kostenfreie Kita- und Schulverpflegung aus und thematisierte darüber hinaus
eine bessere Kontrolle der Lebensmittelpreise.
Die Berichterstatter dieses Einzelplans hatten dem Ausschuss zur Einzelplanberatung keine Änderung zur
Beschlussfassung vorgelegt. Da die Koalitionsfraktionen auf Änderungsanträge verzichtet hatten und die Anträge
der Oppositionsfraktionen keine Mehrheit fanden, blieb der Etatansatz in der Einzelplanberatung unverändert.
In Kapitel 1002 – Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung – beantragte die Fraktion Die Linke die
Errichtung eines Bundesprogramms „Kita- und Schulverpflegung“ in Höhe von 2 Mrd. Euro für eine kostenfreie,
hochwertige und nachhaltige Verpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Mit einem weiteren Antrag schlug die Fraktion die Einrichtung einer „Deutschen Stiftung Tafeln“ mit einem
Zuschuss von 10 Mio. Euro vor.
Im Kapitel 1004 – Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge – beantragte sie, die Erstattung der
Verwaltungskosten an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) um gut 23 Mio. Euro auf 200 Mio.
Euro anzuheben. Damit solle die Kontrolle und Überwachung von Maßnahmen gegen unlautere Handelspraktiken
besser unterstützt werden. Keiner der Anträge erreichte eine Mehrheit.
Die Fraktion der AfD beantragte erfolglos, die „Maßnahmen zur Förderung ausgewogener Ernährung und zur
Umsetzung der Ernährungsstrategie“ um 16 Mio. Euro auf null zu reduzieren. Zur Begründung führte sie an, dass
eine ausgewogene Ernährung subjektiv und eine Förderung nicht Aufgabe des Bundes sei.
Ein weiterer Antrag der Fraktion der AfD zielte auf eine höhere Erstattung der Kosten für die zivile Notfallreserve
an die BLE um knapp 6,5 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro. Auch er erzielte keine Mehrheit.
Im Kapitel 1005 – Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation – schlug die Fraktion Die Linke eine Anhebung der
Mittel für das „Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)“ zur
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Lebensmittelverarbeitung im ländlichen Raum vor. Die
Fraktion der AfD regte bei demselben Titel Kürzungen an. Beide Anträge wurden abgelehnt.
Erfolglos bemühte sich die Fraktion der AfD darum, die Mittel für die Entwicklung einer verpflichtenden
Tierhaltungskennzeichnung von 2,9 Mio. Euro auf null abzusenken.
Eine Erhöhung der Zuschüsse zur Förderung des ökologischen Landbaus um 10 Mio. Euro auf gut 84 Mio. Euro
wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreichen. Auch dieser Antrag scheiterte.
In Kapitel 1006 – Internationale Maßnahmen – beantragte die Fraktion der AfD eine Kürzung der bilateralen
technischen Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes.
In Kapitel 1010 – Sonstige Bewilligungen – sah ein Antrag der Fraktion der AfD vor, den Zuschuss für die
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt zu streichen, auch er blieb ohne Mehrheit.
Beim „Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung“ wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN über einen Haushaltsvermerk im Titel erreichen, dass ausschließlich die Haltungsform
„Auslauf/Weide“ und „Bio“ finanziert werden dürfen. Die Haltungsformen „Stall“ und „Stall+Platz“ seien nicht
förderfähig. Die Fraktion der AfD beantragte, die Mittel für den Stallumbau generell von den geplanten 150 Mio.
Euro auf die 100 Mio. Euro und damit auf das Niveau von 2024 zu reduzieren, da aus dem Programm bisher kaum
Mittel abgerufen worden seien. Die Anträge beider Fraktionen blieben ohne Erfolg.
Mit einer Reihe von Anträgen schlug die Fraktion der AfD, ebenfalls ohne Erfolg, in Kapitel 1011 – Zentral
veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – pauschale Kürzungen der Personal- und
Verwaltungsausgaben mit dem Ziel sparsamer Haushaltsführung vor. Auch in Kapitel 1012 – Bundesministerium – wollte die
Fraktion der AfD pauschale Kürzungen der Personal- und Verwaltungsausgaben erreichen.
In Kapitel 1014 – Friedrich-Loffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Kapitel 1015 – Max-
Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, Kapitel 1016 – Johann Heinrich von
Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei sowie Kapitel, 1017 –
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – reichte die Fraktion der AfD Änderungsanträge für
eine jeweilige Reduzierung der Personalausgaben um 5 Prozent als Beitrag zur Haushalts-konsolidierung ein,
erreichte dafür aber bei keinem Posten eine Mehrheit.
In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Änderungsanträge ein. Die von den Koalitionsfraktionen eingereichten Anträge wurden vollumfänglich
angenommen. Dagegen erhielt kein Antrag der Oppositionsfraktion eine Mehrheit.
Im Kapitel 1003 – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – GAK –
erhöhten die Koalitionsfraktionen den Ansatz für den „Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen
Rahmenplans, der Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität (Investitionen)“ um 12 Mio. Euro auf
408 Mio. Euro.
In Kapitel 1005 – Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation – beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN erfolglos, Mittel zur Förderung regionaler Absatzmärkte im Weinbau bereitzustellen und dazu das
„Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)“ um 10 Mio. Euro zu verstärken.
Auch mit ihrem Antrag, den Ansatz für die „Proteine der Zukunft mit Chancenpro-gramm Höfe“ um 2 Mio. Euro
zu erhöhen, setzte sie sich nicht durch.
Durch einen Antrag der Koalitionsfraktionen wurden die Zuschüsse für Forschung und Entwicklung im Bereich
der nachwachsenden Rohstoffe und zur Förderung nationaler Projekte der nachhaltigen Waldwirtschaft um
860.00 Euro auf knapp 32,4 Mio. Euro erhöht. Zusätzlich wurde eine Verpflichtungsermächtigung von 4,8 Mio.
Euro für 2026 in den Etat aufgenommen. Die Aufstockung der Mittel sei für eine Anschubfinanzierung für die
Forschung und Entwicklung zur Anpassung von Wäldern an den Klimawandel sowie für die Förderung von
Agroforstsystemen.
Der Titel für das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz in Höhe von knapp 1,7 Mio. Euro wurde nach einem Antrag
der Koalitionsfraktionen gestrichen.
In Kapitel 1010 – Sonstige Bewilligungen – beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einen
zusätzlichen Titel für ein Förderprogramm für Investitionen in Tierheime und Tierauffangstationen in Höhe von 500.000
Euro für 2025 sowie Verpflichtungsermächtigen von 5 Mio. Euro für die kommenden vier Jahre aufzunehmen.
Die gestiegene Belastung in den Tierheimen führten zu einer chronischen Unterfinanzierung, die zur Verfügung
stehenden Mittel reichten für Investitionen nicht aus. Der Antrag wurde abgelehnt.
Der Haushaltsausschuss stellte fest, dass das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung
unzureichend in Anspruch genommen werde. Der Ausschuss fasste auf Antrag der Koalitionsfraktionen einen
Maßgabebeschluss, wonach das Bundesministerium eine Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und des
Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung einleiten und Vorschläge für eine Verbesserung
der Förderbedingungen vorlegen solle. Ziel sei ein positives Investitionsklima für den tierwohlgerechten
Stallumbau.
Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etatansatz um knapp 1,6 Mio. Euro auf gut 6,88 Mrd. Euro
abgesenkt. Die Verpflichtungsermächtigungen wurden im Zuge der Bereinigung um rund 6,6 Mio. Euro auf knapp
2.06 Mrd. Euro erhöht.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 10 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke in seiner Sitzung am 4. September 2025 zu.
Einzelplan 11 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist für einen Großteil der Systeme der sozialen
Sicherung in Deutschland zuständig. Seine wesentlichen Aufgabenbereiche sind die Arbeitsmarktpolitik, die
Arbeitsförderung und die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Arbeitsrecht und der Arbeitsschutz, die gesetzliche
Rentenversicherung und das Rentenrecht, die gesetzliche Unfallversicherung sowie die soziale Sicherung. Im
Einzelplan 11 sind die Haushaltsmittel für das BMAS und seinen Geschäftsbereich veranschlagt. Die
Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit finanzieren ihre Haushalte im Wesentlichen über Beiträge. Als
Sozialversicherungsträger sind sie im Einzelplan 11 nur abgebildet, soweit sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben
Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erhalten. Neben dem Einzelplan werden Teile der Ausgaben des BMAS im
geplanten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) etatisiert.
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden aus dem Geschäftsbereich des
Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration einschließlich des Arbeitsstabes sowie der Beauftragten für Antirassismus dem Bundesministerium für Arbeit
und Soziales übertragen, zusammengeführt und auf eine Staatsministerin übertragen. Im Etatansatz des zweiten
Regierungsentwurfs für das Jahr 2025 waren für den Einzelplan 11 einschließlich des Budgets der Beauftragten
der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in Personalunion mit dem Amt der Beauftragten
für Antirassismus Mittel in Höhe von insgesamt rund 190,3 Mrd. Euro veranschlagt. Dies stellt ein deutliches
Plus von rund 14,6 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr dar.
In der Einzelplanberatung mit der Bundesministerin Bärbel Bas, der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur
für Arbeit und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie
Antirassismus wurden fraktionsübergreifend die unterschiedlichen Herausforderungen thematisiert, vor denen der größte
Einzeletat des Bundeshaushaltes stehe. Ein sehr großer Anteil der Mittel sei durch gesetzliche Regelungen
gebunden, weshalb der Einzelplan nur wenig eigenen Spielraum habe. Die Koalitionsfraktionen stellten fest, dass der
Einzelplan sehr stark von der wirtschaftlichen Lage geprägt sei. Schwerpunkt der Legislaturperiode seien der
Arbeitsmarkt und das Rentensystem, wo künftig die Ergebnisse der Sozialstaats- sowie der Rentenkommission
im Fokus stehen würden. Ressortübergreifend wurden die Bedeutung von Berufssprachkursen (Einzelplan 09)
und Integrationskursen (Einzelplan 06) betont, weil Sprache eine sehr wichtige Voraussetzung für die Integration
in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt darstelle. Hinsichtlich der Bundesagentur für Arbeit (BA) stand die
Entwicklung des Arbeitsmarktes und dessen Auswirkungen auf den Haushalt der BA sowie den Bundeshaushalt
im Vordergrund. Thematisiert wurden auch die Steuerungsmöglichkeiten der Jobcenter und deren
Verwaltungsanteil. Ziel müssten eine effiziente Arbeitsvermittlung und niedrige Verwaltungskosten sein.
Fraktionsübergreifend thematisiert wurde auch der Aufbau der Rücklage der BA für Krisenzeiten. Sowohl von den
Oppositionsals auch den Koalitionsfraktionen hinterfragt wurde die Bewirtschaftung von Titeln durch das BMAS im SVIK.
So wurden insbesondere seitens der Oppositionsfraktionen die Etatisierung von Investitionen in KI-Forschung,
Sozialpolitikforschung sowie die Verwaltungsdigitalisierung im SVIK kritisch gesehen. Unter Bezugnahme auf
die Ergebnisse der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität (Drucksache 21/779) wurde von den drei Oppositionsfraktionen die Zusätzlichkeit in Frage gestellt
und die Notwendigkeit von Investitionen anstelle konsumtiver Ausgaben betont. Die Fraktion der AfD kritisierte
die hohen Kosten für das Bürgergeld. Hier bestehe insbesondere im Hinblick auf künftige Haushaltsjahre
Reformbedarf. Diskussionen zu Steuererhöhungen seien vor dem Hintergrund des künftigen Finanzbedarfs schwer
vermittelbar. Kritisiert wurden auch die Kosten der Unterkunft, wo der Bund rund 75 Prozent der Kosten trage, aber
wenig Einflussmöglichkeiten besitze. Im Hinblick auf die Entwicklung der Rentenversicherung wurde angesichts
der zusätzlichen Ausgaben durch Mütterrente und Haltelinie die künftige Finanzierung thematisiert. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte hinsichtlich der Sozialstaatskommission, dass nicht nur die Leistungen,
sondern auch die Strukturen geprüft werden müssten. An der Stelle müsse es auch um mehr Effizienz gehen.
Zudem wurde der Rechtskreiswechsel vom SGB II zum SGB XII von ukrainischen Flüchtlingen auch im Hinblick
auf Einsparungen hinterfragt. Thematisiert wurden zudem die Beiträge für Bürgergeldempfänger an die
solidarisch aufgestellte GKV, die aber nicht kostendeckend seien. Angesichts der kommenden sozialpolitischen
Reformvorhaben sei dies ein relevantes Thema. Mit der Ministerin diskutiert wurden auch Medienberichte über
Leistungsmissbrauch beim Bürgergeldbezug. Die Fraktion Die Linke betonte die Bedeutung der Weiterbildung
für Bürgergeldbezieher und forderte die Aufstockung von Mittel an die Rentenversicherung. Bei der Inklusion sei
Deutschland in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nur im Mittelfeld. An der Stelle müssten
mehr Mittel investiert werden. Außerdem setzte sich die Die Linke für einen Mietendeckel ein, weil so nicht nur
Mieter entlastet würden, sondern auch im Bundeshaushalt beim Wohngeld gespart werden könne. Hinsichtlich
der Sozialstaatskommission wurde nachgefragt, ob durch Verfahrenserleichterungen ggf. auch mit Mehrkosten
zu rechnen sei, weil mehr Menschen Leistungen Anspruch nähmen.
Die Bundesministerin betonte, dass der Bundeshaushalt unter Konsolidierungsdrucke stehe. Im Haushalt 2025 sei
positiv, dass die Mittel für Jobcenter und Eingliederungsarbeit erhöht würden. Auch die Qualifizierung für
Grundsicherungsbezieher und die Berufssprachkurse würden gestärkt. Die Arbeitsergebnisse von Sozialstaats- und
Rentenkommissionen müssten abgewartet werden. Aus ihrer Sicht sei aber klar, dass die gesetzliche Rente neben der
betrieblichen und privaten Rente nur eine Säule sein könne. Die Mehrkosten für Mütterrente und die Haltelinie
seien vom BMF in den künftigen Haushalten berücksichtigt. Bei den Zielen der Sozialstaatskommission gehe es
unter anderem um Vereinheitlichung, Digitalisierung, Pauschalisierung und Vereinfachung, wodurch es einen
Spareffekt geben könne, ohne Leistungen kürzen zu müssen. Bei einem Rechtskreiswechsel zum SGB XII sei
zwar mit Minderausgaben im SGB II zu rechnen. Ob es aber zu echten Einsparungen im Gesamthaushalt komme,
sei abzuwarten. Hinsichtlich der Zahlungen für Bürgergeldempfänger an die GKV bemerkt sie, dass es das
Solidaritätsprinzip gebe. Nach Auffassung der Ministerin sollte auch nicht nach Personengruppen unterschieden
werden. Die Fachkräftesicherung bleibe ein wichtiges Thema. In dem Zusammenhang führt sie zur Work-and-Stay-
Agentur aus, die eine zentrale Anlaufstelle für die Einwanderung von Fachkräften sein und verschiedene staatliche
Aufgaben bündeln, vereinfachen und beschleunigen solle.
Die Vorstandschefin der BA führte zum Arbeitsmarkt aus, wonach dieser sehr stark von der Konjunktur abhänge.
Die Arbeitslosigkeit sei im Vergleich zum Vorjahr um 176.000 Menschen gestiegen. Bedenklich sei auch die
gestiegene Jugendarbeitslosigkeit sowie die Tatsache, dass es regional inzwischen mehr Bewerber als
Ausbildungsplätze gebe. Besonders problematisch sei, dass aktuell die Chance aus Arbeitslosigkeit in Arbeit zu
kommen, nur bei 5,6 Prozent liege. In der Geschichte der BA sei noch nie ein schlechterer Wert gemessen worden.
Hinsichtlich der Jobcenter berichtete sie, dass 100 in alleiniger Verantwortung der Kommunen und weitere 300
in gemischter Verantwortung geführt würden. Direkte Steuermöglichkeiten habe die BA im Wesentlichen jedoch
nicht. Die Beauftragte für Integration und Antirassismus betonte, dass die migrations- und integrationspolitischen
Herausforderungen weiterhin groß seien. Mit ihren Projekten werde auch in Ergänzung zu den anderen Ressorts
viel erreicht. Beispielhaft berichtete sie zu Handlungsbedarfen bei der Teilhabe von Frauen mit
Migrationsgeschichte am Arbeitsmarkt.
In der Bereinigungssitzung mit Bundesministerin Bärbel Bas waren die Lage am Arbeitsmarkt und die der
Sozialversicherungen sowie die wirtschaftliche Entwicklung fraktionsübergreifend die beherrschenden Themen. Die
Koalitionsfraktionen begrüßten, dass angesichts der immensen Herausforderungen im Einzelplan die
Sozialstaatkommission ihre Arbeit aufgenommen habe und betonten die Bedeutung der Verwaltungsdigitalisierung auch in
den Sozialversicherungen. Thematisiert wurde zudem noch einmal die Sozialpolitikforschung im geplanten
SVIK. Die Fraktion der AfD thematisierte das Bürgergeld sehr stark und erkundigte sich nach den tatsächlichen
Einsparmöglichkeiten aus Sicht der Bundesregierung. Zudem machte sich die Fraktion für massive Einsparungen
im Einzelplan stark. Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestehe beim Bürgergeld dagegen die
Gefahr, dass Maßnahmen erfolgen werden, um Kennzahlen im Haushalt zu reduzieren, die aber am Ende keinen
Mehrwert brächten oder Kosten nur verschöben. Der angestrebte Rechtskreiswechsel werde von der Fraktion
kritisch gesehen. Thematisiert wurden zudem Projekte des BMAS im SVIK, die aus Sicht der Fraktion
Überschneidungen mit Projekten des BMFTR aufwiesen. Die Fraktion Die Linke erinnerte ergänzend zu ihren
Änderungsanträgen daran, dass Sparmaßnahmen im sozialen Bereich stets bedeuteten, dass den Menschen weniger
Geld zur Verfügung stehe, was sich negativ auf die Nachfrage sowie den sozialen Zusammenhalt auswirke.
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.
In der Einzelplanberatung brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Deckblätter und einen
Maßgabebeschluss ein, die jedoch genau wie die vier Deckblätter der Fraktion Die Linke keine Mehrheit fanden. Die
Fraktion der AfD brachte insgesamt 46 Änderungsanträge ein, die zu einem Großteil mit der geforderten
Auflösung des Amtes der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der
Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus zusammenhingen. Alle Änderungsanträge der Fraktion der AfD
wurden jedoch ausnahmslos abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen verzichteten auf die Einbringung von
Änderungsanträgen.
In der Bereinigungssitzung brachten die Fraktionen der AfD fünf und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei
Änderungsanträge ein, die jedoch keine Mehrheit im Ausschuss fanden. Die Fraktion Die Linke verzichtete auf die
Einbringung von Änderungsanträgen. Die Koalitionsfraktionen brachten zwei Deckblätter und einen
Maßgabebeschluss ein, denen vom Ausschuss zugestimmt wurde.
Im Kapitel 1101 Leistungen nach SGB II und III plädierte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung
erfolglos für die Streichung (684 01, 684 05) oder massive Kürzung von Titeln (684 04, minus 290 Mio. Euro). Ebenso
erfolglos blieben Anträge der Fraktion Die Linke für eine erhebliche Aufstockung des Titels 636 13 (plus 1,5
Mrd. Euro) sowie zur Beibehaltung der Mittel im Titel 685 11. In der Bereinigungssitzung beantragte die Fraktion
der AfD vergeblich massive Kürzungen in den Titeln 632 11 (minus 4,3 Mrd. Euro), 636 13 (minus 525 Mio.
Euro), 681 12 (minus 9,8 Mrd. Euro) sowie 685 11 (minus 400 Mio. Euro). Auch zwei Anträge der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Aufstockung der Titel 684 04 (plus 300 Mio. Euro) sowie 685 11 (plus 1,4
Mrd. Euro) blieben erfolglos.
Ein in der Einzelplanberatung im Kapitel 1102 Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung eingebrachter Antrag der Fraktion der AfD zur Erhöhung des Titels 632 01 (plus 500 Mio. Euro)
blieb ebenso erfolglos wir ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Erhöhung des Titels 636 81 (plus 13 Mrd. Euro)
zur Einführung einer solidarischen Mindestrente. In der Bereinigungssitzung brachte die Fraktion der AfD einen
Antrag Aufstockung des Titels 636 81 (plus 3,7 Mrd. Euro) ein, der jedoch keine Mehrheit im Ausschuss fand.
Im Kapitel 1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen plädierten im Titel 684 04 die
Fraktion Die Linke (plus 1 Mrd. Euro) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (plus 1,5 Mio. Euro) vergeblich für eine
Ansatzerhöhung in der Einzelplanberatung. In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen
dagegen erfolgreich einen neuen Titel für einen Inklusiven Digitalpakt für berufliche Bildung (500 T Euro) sowie
einen Maßgabebeschluss im selben Titel ein.
In den Kapiteln 1106 bis 1107 plädierte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung erfolglos für massive
Titelkürzungen (z. B. 686 13 minus 79 Mio. Euro, 684 05 minus 1,2 Mio. Euro) oder vollständige
Titelstreichungen (684 31, 544 06, 684 01, 684 02, 684 03, 684 08, 684 11). Auch ein Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zur Aufstockung des Titels 684 05 (plus 3 Mio. Euro) blieb ohne Erfolg. Im Kapitel 1110 Sonstige Bewilligungen
beantragen die Koalitionsfraktionen in der Bereinigungssitzung erfolgreich eine leichte Aufstockung im Titel
684 02 (plus 313 Tsd. Euro). Bei der Öffentlichkeitsarbeit im Kapitel 1111 (Titel 542 01) setzte sich die Fraktion
der AfD in der Einzelplanberatung ohne Erfolg für eine Kürzung des Titels (minus 7,2 Mio. Euro) ein. Im Kapitel
des Bundesministeriums 1112 beantragte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung eine Kürzung
verschiedener Titel (412 01, 527 01) nach dem Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung.
Erstmalig im Einzelplan im Kapitel 1117 ressortiert war die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration sowie für Antirassismus. Die Fraktion der AfD beantragte in der Einzelplanberatung
die Auflösung der Ämter und die ersatzlose Streichung des Kapitels mit sämtlichen Titeln. Die entsprechenden
Änderungsanträge der AfD fanden im Ausschuss jedoch keine Mehrheit.
Darüber hinaus brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung einen
Maßgabebeschluss über eine Berichtspflicht zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle ein, der aber keine Mehrheit im
Ausschuss fand.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 11 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke in seiner Sitzung am 4. September 2025 zu.
Im Ergebnis der Haushaltsberatungen wurde der Etat gegenüber dem Regierungsentwurf leicht um rund 36 Mio.
Euro aufgestockt und betrug somit 190,34 Mrd. Euro.
Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr)
Mit Organisationserlass vom 6. Mai 2025 übertrug der Bundeskanzler die bisher beim BMV liegenden
Zuständigkeiten für Digitales dem neugegründeten BMDS und die Raumfahrt an das BMFTR. Bisher sind abweichend
von der Geschäftsverteilung die jeweils für eine Übertragung infrage kommenden Titel weiterhin im
Einzelplan 12 des Haushaltsentwurfs 2025 enthalten. Mit dem Haushaltsentwurf 2025 möchte die Bundesregierung
erhebliche Investitionsausgaben in ein Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für
zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität (SVIK) und in den Einzelplan 14 verlagern. Im
Etatansatz des zweiten Regierungsentwurfs für das Jahr 2025 waren für den Einzelplan 12 Ausgaben in Höhe von
38,3 Mrd. Euro vorgesehen. Dies stellt ein Minus von rund 5,9 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr dar, wobei
allerdings wesentliche Teile der Ausgaben des BMV außerhalb des Einzelplans 12 etatisiert sind.
In der Einzelplanberatung mit dem Bundesminister waren sich die Berichterstatterinnen und Berichterstatter
fraktionsübergreifen mit dem Minister einig, dass die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und mithin des
deutschen Staates stark von den Investitionen durch das BMV abhängen. Fraktionsübergreifend thematisiert
wurden die Baupreissteigerung und insbesondere die Kostensteigerungen bei der Sanierung des
Hochleistungskorridors Riedbahn. Nach Auffassung verschiedener Fraktionen sei deshalb erst einmal eine Evaluation notwendig,
bevor die nächsten Korridorsanierungen erfolgten. Verschiedene Fraktionen verdeutlichten auch die
Notwendigkeit, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Übergreifend kritisch gesehen wurde auch die
Zerfaserung der Mittel des BMV auf verschiedene Einzelpläne. Seitens der Koalitionsfraktionen wurde darüber
hinaus hervorgehoben, wie wichtig Planungssicherheit bei Infrastrukturprojekten sei. Auch machte die Koalition
deutlich, dass die Strukturen bei der Bahn offenbar nicht richtig funktionierten. Hier bestehe Handlungsbedarf zur
zukunftssicheren Aufstellung der Deutschen Bahn AG. Thematisiert wurden in der Diskussion mit dem Minister
auch die Entwicklung des prognostizierten Fehlbetrags bei der LKW-Maut. Zudem wurde von der Koalition
hinterfragt, warum Wasserstraßen und Häfen nicht als sicherheitsrelevante Infrastruktur in Betracht kämen.
Thematisiert wurde auch die Bedeutung des Luftverkehrs für Wirtschaft, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen und die
Entwicklung des Luftverkehrs in Deutschland sowie die Verlagerung von Flugbewegungen in Nachbarländer. Die
Fraktion der AfD kritisierte die Verteilung von durch das BMV bewirtschaftete Mittel auf zahlreiche Töpfe und
erkundigte sich in diesem Zusammenhang auch konkret nach Maßnahmen des BMV im Einzelplan 14. Die AfD
setzte sich ausdrücklich für die Stärkung des Bereichs der Straße ein, weil 80 Prozent des Verkehrs dort
abgewickelt werde. In diesem Zusammenhang hätten auch Brückensanierung Priorität. Zudem stellte die Fraktion fest,
dass eine Bahnreform erforderlich sei. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte eingangs, dass
ein Großteil der Mittel des BMV in den Einzelplan 12 und nicht in das SVIK oder den Einzelplan 14 gehörten.
Auch wurde die Anforderung der Zusätzlichkeit von Investitionen im SVIK betont. Die Bürgerinnen und Bürger
erwarteten eine funktionierende Infrastruktur. Insoweit sei das BMV ein Pfeiler für eine stabile Demokratie und
zur Erreichung eines ordentliches Produktivitätswachstums. In dem Zusammenhang intensiv mit dem Minister
diskutiert wurde die Baupreisinflation, die eingedämmt werden müsse, um zusätzliches Wachstum aus dem SVIK
zu generieren. Betont wurde auch die Wichtigkeit von Berichten an den Haushaltsausschuss zur Ausübung der
parlamentarischen Kontrolle. Die Fraktion Die Linke betonte, der Erhalt maroder Brücken, Straßen und Tunnel
sei wichtiger als Neubau. Insoweit sei man auf einer Linie mit dem Minister. Wichtig sei, dass sich diese Priorität
auch im Bundeshaushalt niederschlage. Zudem thematisierte Die Linke die Erreichung der Klimaschutzziele der
Bundesregierung. Die Eigenkapitalerhöhung bei der Deutschen Bahn AG werde von der Fraktion abgelehnt.
Stattdessen befürworte Die Linke zweckgebundene Baukostenzuschüsse. Ferner fordere die Fraktion die
perspektivische Rückkehr der Deutschen Bahn AG zu seinem Kerngeschäft. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler
thematisierte insbesondere die Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung sowie die Unterstützung der
Bundesregierung im Rahmen der nationalen Hafenstrategie bei der notwendigen Transformation der Häfen. Ferner
erkundigte er sich nach Maßnahmen zur Stärkung der Mobilität auf dem Lande.
Der Bundesminister machte deutlich, dass es einen riesigen Nachholbedarf bei der Infrastruktur gebe. Die Mittel
im SVIK sollten in werthaltige Infrastruktur gesteckt werden. Er betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung
von Planungssicherheit. Weiter ging er auf das Thema Baupreissteigerungen insbesondere im Zusammenhang mit
den Erfahrungen bei der Riedbahn ein. Bei der Deutschen Bahn AG sei aus seiner Sicht darüber hinaus eine
Verschlankung notwendig. Generell müssten Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Bei
der Hafentransformation sah der Bundesminister in erster Linie die Länder in der Verantwortung und beim Thema
Mobilität im ländlichen Raum unter anderem große Chancen im Feld des Autonomens Fahren.
In der Bereinigungssitzung wiesen die Koalitionsfraktionen auf den Investitionshochlauf bei Schiene, Straße und
Wasserstraße insbesondere im Zusammenhang mit dem SVIK hin. Allein aus dem Einzelplan 12 seien
Investitionen in diesem Umfang nicht zu finanzieren. Kritisch thematisiert wurde die Bürokratie und Vergabeverfahren.
Ziel müssten schnelle Projektfortschritte sein. Die Fraktion der AfD erkundigte sich, wie die Mittel in Höhe von
1,2 Mrd. Euro für verteidigungsrelevante Infrastruktur im Einzelplan 14 bis Jahresende verausgabt werden sollten
und wie die Abstimmung mit dem BMVg erfolge. Kritisch hinterfragt wurden die erneuten
Schadenersatzforderungen an die seinerzeit geplanten Autobahnmautbetreiber. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
erkundigte sich im Zusammenhang mit dem Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen danach, welche Defizite sich
gegebenenfalls aus dem Unfallbericht für das unternehmensinterne Compliance und das Qualitätsmanagement
ergäben. Kritisiert wurde, dass in der Gegenfinanzierung oft auf die Globale Minderausgabe verwiesen werde. Die
Fraktion Die Linke erneuerte seine Kritik an der geplanten Eigenkapitalerhöhung bei der Deutschen Bahn AG.
Wichtig sei generell, dass es bei der Schiene endlich vorangehe. Das fraktionslose Mitglied Stefan Seidler
thematisierte insbesondere die grenzüberschreitende Verkehrsinfrastruktur anhand der Fehmarn-Belt-Verbindung, der
Rheintalbrücke, dem Brenner-Nord-Zulauf oder dem Erzgebirgetunnel, wo Verzögerungen Vertrauen bei den
deutschen Partnern koste. Aus seiner Sicht seien zudem langfristige Perspektiven für Infrastrukturinvestition
notwendig. Ferner erkundigte er sich, warum die Wasserstraßen weder im SVIK noch über die Bereichsausnahme
im Einzelplan 14 berücksichtigt seien.
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine einvernehmlichen Empfehlungen für vom Regierungsentwurf
abweichende Beschlussfassungen vorgelegt.
In der Einzelplanberatung brachte die Fraktion der AfD 22 Änderungsanträge und einen Maßgabebeschluss ein.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte einen Änderungsantrag und fünf Maßgabebeschlüsse sowie
Die Linke fünf Änderungsanträge ein. Die Koalitionsfraktionen verzichteten auf Änderungsanträge. Alle Anträge
der Oppositionsfraktionen blieben ohne Erfolg. Darüber hinaus hatten die Berichterstatter zwei Änderungsanträge
vorgelegt, über die im Berichterstattergespräch kein Einvernehmen hergestellt werden konnte. Mit der Mehrheit
der Koalitionsfraktionen wurden diese in der Einzelplanberatung angenommen.
In der Bereinigungssitzung brachte Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Änderungsanträge ein, die keine
Mehrheit im Ausschuss fanden. Erfolgreich waren hingegen elf Änderungsanträge und fünf Maßgabebeschlüsse,
die die Koalitionsfraktionen vorgelegt hatten. Die Fraktionen AfD und Die Linke verzichteten auf die
Einbringung von Änderungsanträgen.
In Kapitel 1201 Bundesfernstraßen setzte sich die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung unter anderem für
eine Kürzung des Titels 111 22 (minus 2,2 Mrd. Euro) sowie Erhöhungen in den Titeln 741 42 (plus 900 Mio.
Euro) und 891 11 (plus 450 Mio. Euro) ein, die aber keine Mehrheit im Ausschuss fanden. Ein Antrag der AfD
zur Übertragung von Mitteln aus dem SVIK zur Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahn (2,5
Mrd. Euro) blieb ebenso erfolglos wie ein Antrag der Fraktion Die Linke im Titel 891 11, der eine Reduzierung
des Neu- und Ausbaus von Autobahnen vorsah.
In Kapitel 1202 Bundesschienenwege beantragte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung vergeblich die
Übertragung von Mitteln in Höhe von 7,6 Mrd. Euro bzw. 1 Mrd. Euro aus dem SVIK zur Erhaltung der
Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes bzw. zur Ausrüstung der deu
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