polradar

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (Bericht zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1)

dip / drucksache 12.09.2025 · WP 21 · 21/1062 · Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (Bericht zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) [Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Vorlage, auf deren Grundlage die Beschlussempfehlung erstellt wurde, ermöglichte keine Weiterverarbeitung zu einer barrierefreien Bundestagsdrucksache. Deutscher Bundestag Drucksache 21/1062 21. Wahlperiode 12.09.2025 Bericht* des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1 – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025) * Die Beschlussempfehlung wurde mit Drucksache 21/1061 gesondert verteilt. Bericht der Abgeordneten Christian Haase, Dr. Michael Espendiller, Dr. Thorsten Rudolph, Dr. Sebastian Schäfer und Ines Schwerdtner A. Allgemeiner Teil I. Überweisung Die Bundesregierung hat am 26. Juni 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 – Haushaltsgesetz 2025 – dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/500 wurde in der 19. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Juli 2025 zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Unterrichtung durch die Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung auf Drucksache 21/501 wurde mit Drucksache 21/1628 Nr. 1 dem Haushaltsausschuss zur Beratung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wird beim Deutschen Bundestag gleichzeitig mit der Zuleitung an den Bundesrat der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) mit Begründung eingebracht. Die Entwürfe des Gesamtplans und der Einzelpläne sind beigefügt. III. Öffentliche Anhörungen Anhörung des Haushaltsausschusses am 25. August 2025 Der Haushaltsausschuss hat in seiner 4. Sitzung am 25. Juni 2025 beschlossen, am Montag, den 25. August 2025 eine öffentliche Anhörung zu dem − Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 (Drucksache 21/778) − Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) (Drucksache 21/779) durchzuführen. Folgende Einzelsachverständige hatten Gelegenheit zur Stellungnahme: 1. Prof. Dr. Christian Böttger, Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin 2. Prof. Dr. Désirée I. Christofzik, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer 3. Prof. Dr. Sebastian Dullien, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung 4. RA Dr. Johannes Franke 5. Patrick Kaczmarczyk, Ph. D., Universität Mannheim 6. Dr. Christian Ochsner, M. A., Generalsekretär des Wissenschaftlichen Stabes, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 7. Philippa Sigl-Glöckner, Dezernat Zukunft 8. RA Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau Folgende Vertreter der kommunalen Spitzenverbände hatten Gelegenheit zur Stellungnahme: 1. Dr. Dominique Köppen, Deutscher Städtetag 2. Uwe Zimmermann, Deutscher Städte- und Gemeindebund 3. Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Deutscher Landkreistag Das Ergebnis der öffentlichen Anhörung ist in die Ausschussberatungen eingegangen. Das Protokoll (Ausschussprotokoll-Nummer 21/8) einschließlich der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen (Ausschussdrucksachen 21(8)294neu, zu 21(8)294neu und 21(8)295) ist der Öffentlichkeit zugänglich. IV. Stellungnahmen der gutachtlich beteiligten Ausschüsse Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich beteiligten Ausschüsse wurden entsprechend der Regelung in § 95 Absatz 1 GOBT beim Aufruf der jeweiligen Einzelpläne in die Beratung einbezogen: 4. Ausschuss (Innenausschuss) Der Innenausschuss hat in seiner 6. Sitzung am 23. Juli 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 5. Ausschuss (Ausschuss für Sport und Ehrenamt) Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat in seiner 6. Sitzung am 27. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und über die nachfolgend aufgeführten Einzelpläne abgestimmt: Einzelplan 06 – Bundesministerium des Innern Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Einzelplan 17 – Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. 6. Ausschuss (Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 5. Sitzung am 2. September 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 11. Ausschuss (Ausschuss für Arbeit und Soziales) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 4. Sitzung am 25. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 12. Ausschuss (Verteidigungsausschuss) Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 5. Sitzung am 2. September 2025 den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 – hier: Einzelplan 02 – Deutscher Bundestag – Kapitel 0213 – Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme des Gesetzentwurfs. Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss in dieser Sitzung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 – hier: Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen – Kapitel 0802 – Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. Ferner hat der Verteidigungsausschuss in der gleichen Sitzung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 – hier: Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. In dieser Sitzung hat der Verteidigungsausschuss auch den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 – hier: Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung – Kapitel 6002 – Allgemeine Bewilligungen – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 13. Ausschuss (Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 5. Sitzung am 26. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 14. Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit) Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 5. Sitzung am 26. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 15. Ausschuss (Verkehrsausschuss) Der Verkehrsausschuss hat in seiner 5. Sitzung am 4. September 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 16. Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 8. Sitzung am 1. September 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 18. Ausschuss (Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung) Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 4. Sitzung am 21. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 19. Ausschuss (Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 4. Sitzung am 3. September 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 20. Ausschuss (Ausschuss für Tourismus) Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 4. Sitzung am 20. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs. 22. Ausschuss (Ausschuss für Kultur und Medien) Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 4. Sitzung am 20. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – Einzelplan 04 – Bundeskanzler und Bundeskanzleramt –, hier: Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke diesem zuzustimmen. In dieser Sitzung hat der Ausschuss auch den Einzelplan 05 – Auswärtiges Amt –, hier: Internationale Kulturpolitik, gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke diesem zuzustimmen. Ebenfalls in dieser Sitzung hat der Ausschuss den Einzelplan 09 – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie –, hier: Kultur- und medienpolitische Aspekte, gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke diesem zuzustimmen. Des Weiteren hat der Ausschuss für Kultur und Medien in seiner 4. Sitzung am 20. August 2025 den Einzelplan 25 – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen –, hier: Kulturpolitische Aspekte, gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke diesem zuzustimmen. 23. Ausschuss (Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung) Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 6. Sitzung am 3. September 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. 24. Ausschuss (Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen) Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 5. Sitzung am 27. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksache 21/500 – gutachtlich beraten und empfiehlt dessen Kenntnisnahme. V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 1. Überblick Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) – Drucksachen 21/500, 21/501 – in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung hat der Haushaltsausschuss in seiner 14. Sitzung am 4. September 2025 mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zugestimmt und empfiehlt dem Plenum dessen Annahme. Die in der Übersicht VII des Entwurfs des Bundeshaushalts (Sonderabgaben des Bundes) vorgenommenen Änderungen waren Gegenstand der parlamentarischen Beratung. Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschusses wurden die Ausgaben des Bundeshaushalts 2025 gegenüber dem Soll des Jahres 2024 um 5,5 Prozent erhöht. Der Bundeshaushalt 2025 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit rund 502,546 Mrd. Euro ab. Der Gesetzentwurf sieht eine Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von 81,782 Mrd. Euro vor. Die nach der Schuldenregel maximal zulässige Nettokreditaufnahme liegt bei 49,794 Mrd. Euro. Im Übrigen wird auf die Anlage – Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2025 – verwiesen. 2. Beratungen des Haushaltsausschusses 2.1. Einzelplanberatungen und Bereinigungssitzung Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, dass dieser Haushalt den entschlossenen Willen der Koalition zeige, in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen sowie außen- und sicherheitspolitischer Unwägbarkeiten Verantwortung für Deutschland zu übernehmen. Gegenüber dem Regierungsentwurf sei es der Koalition in den parlamentarischen Beratungen gelungen, die Gesamtausgaben im Bundeshaushalt um rund 460 Mio. Euro zu senken und gleichzeitig die Investitionen um gut 4 Mio. Euro zu steigern. Die Investitionen seien auf einem historischen Höchststand. Damit werde der Grundstein gelegt, um starke und langfristige Wachstumsimpulse auszulösen, die Modernisierung Deutschlands voranzutreiben sowie die innere und äußere Sicherheit zu stärken. Gleichzeitig enthalte dieser Haushalt eine Vielzahl von Maßnahmen, um den sozialen Zusammenhalt entscheidend zu fördern. Alle von den Fraktionen eingebrachten Maßnahmen seien gegenfinanziert worden. Im Etat für den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien habe die Koalition die Priorität auf die Stärkung des kulturellen Erbes gelegt. So seien die Fördermittel für national und international bedeutsame Vorhaben, insbesondere zur kulturellen Integration, Kooperation und Innovation um mehr als 6 Mio. Euro aufgestockt worden. Dies diene auch zur Stärkung des Bundeskulturförderfonds. Zusätzlich sei für das sogenannte Denkmalschutz-Sonderprogramm XIV eine neue Programmscheibe in Höhe von 35 Mio. Euro ausgebracht worden, um dringend notwendige Sanierungen historischer Bauten im ganzen Land zu ermöglichen. Auch der Ansatz für die Digitalisierung des deutschen Filmerbes habe einen Aufwuchs um mehr als einer Million Euro erfahren. Dies gewährleiste, dass dieses wertvolle kulturelle Gut dauerhaft, auch für zukünftige Generationen, erhalten bleibe. Die Ausbringung einer neuen Programmscheibe für das sogenannte KulturInvest-Programm im Umfang von 200 Mio. Euro leiste einen wichtigen Beitrag zur Bewahrung des kulturellen Erbes und schaffe Planungssicherheit für große Investitionen in die kulturelle Infrastruktur. Den Beitrag an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die eine der bedeutendsten Kulturinstitutionen in Europa sei, habe man um mehr als 20 Mio. Euro angehoben. Deren Zukunftsfähigkeit sei nunmehr gesichert. Knapp zwei Millionen Euro erhalte die Deutsche Nationalbibliothek zusätzlich, um ihre Metadaten- und Medienobjekte-Infrastruktur zu erneuern. Daneben seien die Mittel für informationspolitische Einrichtungen bis zum Jahr 2030 um mehr als fünf Millionen Euro aufgestockt worden. Zusätzlich seien auch die Zuschüsse für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater bis zum Jahr 2029 um knapp drei Millionen Euro angehoben worden. Auch für die Initiative Musik gebe es bis zum Jahr 2027 rund 1,7 Mio. Euro mehr. Ebenso seien die Ansätze für die Kulturelle Vermittlung, für Einrichtungen und gezielte kulturelle Projektförderungen, wie z. B. die Kulturstiftung der Vertriebenen, Investitionen in Gedenkstätten um insgesamt fast eine Million Euro angehoben worden. Das Bundesarchiv erhalte drei Millionen Euro mehr für Liegenschaftsmaßnahmen und IT. Im Etat des Auswärtigen Amtes seien zusätzliche Mittel für Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland ausgebracht worden. So stünden nun 80 Mio. Euro für Malteser International „Lebanon AHEAD“ im Libanon bereit. Ebenso werde die Deutsche Kriegsgräberfürsorge bis zum Jahr 2026 mit weiteren 4,5 Mio. Euro gestärkt. Die deutsch-amerikanischen Institute könnten mit zusätzlichen 440.000 Euro ihre wichtigen internationalen Aktivitäten ausbauen. Im Etat des Bundesministeriums des Innern seien für die Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit 20 Mio. Euro mehr ausgebracht worden. Gerade die Arbeit der politischen Stiftungen leiste einen wesentlichen Beitrag zur demokratischen Teilhabe und könne nun mit diesen Mitteln ausgebaut werden. Weitere rund 2,5 Mio. Euro seien für die Förderung der jüdischen Gemeinschaft, der christlich jüdischen Zusammenarbeit sowie des interreligiösen und interkulturellen Dialogs, für Maßnahmen zur Islamismus- Prävention bei Jugendlichen, zur Unterstützung von deutschen Minderheiten sowie zur Völkerverständigung eingestellt worden. Das Bundeskriminalamt erhalte zusätzlich fünf Millionen Euro, um gepanzerte Fahrzeuge für seine Sicherungsgruppe zu beschaffen. Im Bereich des Zivil- und Bevölkerungsschutzes wachse der Etat deutlich auf. Bis zum Jahr 2046 erhalte das Technische Hilfswerk (THW) gut eine Milliarde Euro zusätzlich für Bau- und Liegenschaftsmaßnahmen. Daneben seien die Mittel für die THW-Ortsverbände sowie die Fördermittel für ehrenamtliche Tätigkeiten insgesamt um mehr als zwei Millionen Euro verstärkt worden. Ebenso erhalte das THW für die Verbesserung seiner Einsatz- sowie IT-Ausstattung knapp 10 Mio. Euro. Der Sport sei insgesamt im Umfang von rund 1,3 Mio. Euro gestärkt worden. Dies sichere insbesondere die wichtige Tätigkeit des Instituts für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten ab. Im Einzelplan des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz seien fünf Millionen Euro neu eingestellt worden, um die gezielte Aufklärung und Prozessbegleitung für Betroffene von häuslicher Gewalt ausbauen zu können. Die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts zum Thema häusliche Gewalt seien alarmierend, so dass in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf bestehe. Das Institut für Ostrecht e. V. erhalte zusätzlich 300.000 Euro, so dass dessen Förderung auf dem bisherigen Niveau fortgesetzt werde. Der Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie enthalte zusätzliche Mittel in Höhe von 17 Mio. Euro, um die Forschungsförderung von Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt auszubauen. Zudem seien die Mittel für die Berufliche Bildung für den Mittelstand bis zum Jahr 2027 insgesamt um 6,3 Mio. Euro aufgestockt worden. Die Fortbildungseinrichtung im Bereich der Beruflichen Bildung erhielten 12 Mio. Euro zusätzlich. Des Weiteren seien bis zum Jahr 2028 insgesamt 200 Mio. Euro etatisiert, um Maßnahmen zur strategisch wichtigen Ansiedlung und den Erhalt der Produktion von kritischen Arzneimitteln in Deutschland zu fördern. Für investive Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Tourismuswirtschaft seien weitere 285.000 Euro eingeplant worden. Zusätzlich erhalte die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. knapp 700.000 Euro zusätzlich als Zuwendung, um die internationale Vermarktung Deutschlands als Reiseland voranzubringen. Für den Ausbau institutioneller Partnerschaften im Ausland mit wirtschaftlichem Schwerpunkt werden bis zum Jahr 2026 weitere 400.000 Euro bereitgestellt. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung, und Heimat erhalte zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von einer Million Euro für die neue Lebensmittelrettungs- und Logistikstrategie der Tafel Deutschland e. V., um Lebensmittel künftig neben dem Lebensmitteleinzelhandel verstärkt auch direkt von Herstellern zu retten und lokalen Tafeln in Deutschland zur Verfügung zu stellen. Daneben seien für die praxisorientierte Forschung und Entwicklung zur Anpassung von Wäldern an den Klimawandel bis zum Jahr 2026 insgesamt fünf Millionen Euro eingestellt worden. Eine Verstärkung um 660.000 Euro habe auch die Förderung von Agroforst-Systemen sowie des diesbezüglichen Kompetenzaufbaus erfahren. Daneben sei der Zuschuss an den Bundesverband der Regionalbewegung e. V. um 100.000 Euro aufgestockt worden. Dies stärke die regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum, schaffe dort Bleibeperspektiven und verbessere die Attraktivität ländlicher Regionen. Der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales enthalte zusätzliche Mittel von mehr als fünf Millionen Euro, um einen inklusiven Digitalpakt auf den Weg zu bringen. Damit könne das erste inklusions- und teilhabepolitische Vorhaben des aktuellen Koalitionsvertrages in die Umsetzung gehen. Ziel sei es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen und ihre Chancen im Arbeitsmarkt zu erhöhen. Barrierefreier digitaler Bildungsangebote in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation komme hierbei eine entscheidende Rolle zu. Zur Unterstützung von arbeitssuchenden Menschen mit Fluchthintergrund habe man mehr als eine Million Euro zusätzlich eingestellt. Das Bundesministerium für Verkehr habe für den Erwerb eines Transportschiffes für die Bundeswasserstraßen zusätzlich zwei Millionen Euro erhalten. Daneben weise der Etat zur Unterstützung der Regionalflughäfen bei den Flugsicherungskosten zusätzliche 20 Mio. Euro aus. Der Bereich der Innovativen Verkehrstechnologien sei mit fast fünf Millionen Euro bis zum Jahr 2028 verstärkt worden, die insbesondere zur Förderung Innovativer Hafentechnologien vorgesehen wären. Die Förderung der Traditionsschifffahrt sei auf die Neuzulassung und die technische Anpassung erweitert und um fünf Millionen Euro aufgestockt worden. Auch die Zuschüsse zu den Kosten deutscher Sozialeinrichtungen für Seeleute in ausländischen Häfen würden bis zum Jahr 2028 um gut fünf Millionen Euro aufwachsen. Zusätzlich enthalte der Etat für die Errichtung der neuen Bundesstiftung „Deutsche Stiftung Maritimes Erbe“ eine Million Euro. Die Errichtung dieser neuen Bundesstiftung werde durch einen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses flankiert. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erhalte bis zum Jahr 2028 mehr als 13 Mio. Euro für die Verstärkung der Lotsenausbildung. Der Etat des Bundesministeriums der Verteidigung bilde die notwendige finanzielle Grundlage für die Umsetzung wichtiger Rüstungsvorhaben und habe diesbezüglich im Zuge der parlamentarischen Beratungen bei diversen Titeln Verstärkungen erfahren. So seien bis zum Jahr 2037 insgesamt weitere Mittel im Umfang von rund 2,8 Mrd. Euro für die Entwicklung und Beschaffung des Waffensystems Eurofighter, für das Vorhaben Schwimmschnellbrücke, für die Beschaffung von Schiffen, Radpanzern, Kampffahrzeugen, für Betreiber- und Vorhaltechartermodelle eingestellt worden. Für Radpanzer seien weitere rund 860 Mio. Euro über das Jahr 2037 hinaus eingeplant worden. Zusätzliche rund 570 Mio. Euro weise der Etat nun bis zum Jahr 2032 für die Beschaffung von Munition aus. Gleichermaßen sei das Bekleidungswesen bis zum Jahr 2032 mit über zwei Milliarden Euro verstärkt worden. Die Bundeswehr werde damit weiterhin umfassend für die Landes- und Bündnisverteidigung ertüchtigt und in die Lage versetzt, den Neuen Wehrdienst sukzessive in die Wege zu leiten. Im Einzelplan des Bundesministeriums für Gesundheit seien gut eine Million Euro zugunsten von IT-Vorhaben umgeschichtet worden. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit habe bis zum Jahr 2028 neue Mittel für die Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee im Umfang von 400.000 Euro erhalten. Hierzu gehöre auch die Gründung eines Bundeskompetenzzentrums Meeresmunition in Rostock, für das bereits im Jahr 2025 erste vorbereitende Maßnahmen starten sollen. Außerdem werde das Programm „Reparieren statt Wegwerfen“ um 500.000 Euro verstärkt. Gerade die hohe Nachfrage in diesem Programm zeige, dass der Reparaturgedanke in der Gesellschaft ankomme. Zudem sei auch der Titel für den Export grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien um 500.000 Euro angehoben worden, um die weltweite Verbreitung deutscher Umweltstandards zu fördern. Dies eröffne zugleich neue Chancen für die deutsche Wirtschaft. Im Etat des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend stelle die Koalition zusätzliche Mittel in Höhe von 700.000 Euro für die Schwangerschaftskonfliktberatung zur Verfügung. Weitere knapp fünf Millionen Euro seien für die Sicherstellung einer ausreichenden psychosozialen Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge eingestellt worden. Des Weiteren werde die Projektförderung für Schulen um eine Million Euro angehoben. Daneben werde die Bundesregierung unter Bezugnahme auf den aktuellen Koalitionsvertrag mit einem Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses zur rechtssicheren Fortführung des Fonds sexueller Missbrauch aufgefordert. Im Einzelplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung habe man entscheidende Bereiche gestärkt. So bekomme das Welternährungsprogramm 22 Mio. Euro mehr. Jeweils um 10 Mio. Euro würden die Ansätze für die Krisenbewältigung, die Entwicklungsvorhaben der Kirchen sowie der privaten Träger und die Initiative zu Ausrottung der Kinderlähmung (Polio) aufwachsen. Für Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft gebe es zusätzliche acht Millionen Euro. Die wichtige Arbeit der politischen Stiftungen im Ausland werde bis zum Jahr 2028 mit zusätzlichen 62 Mio. Euro unterstützt. Damit komme Deutschland auch weiterhin seinen internationalen Verpflichtungen in der Entwicklungshilfe nach. Im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen seien – entsprechend der Vereinbarung im aktuellen Koalitionsvertrag – neue Mittel im Umfang von 300.000 Euro für die Bündelung von Beratungskompetenzen in einer Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene eingestellt worden. Zusätzlich habe man durch die Ausbringung neuer verbindlicher Erläuterungen die parlamentarische Kontrolle hinsichtlich des Aufbaus des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen gestärkt. Ebenso sei die Förderung des Ausbaus, Neubaus und der Sanierung einer weiteren Mutter-Kind-Klinik des Müttergenesungswerks um zwei Millionen Euro angehoben worden. Die Anpassung der Zweckbestimmung für Zuschüsse zu Investitionen bei Industriedenkmälern gewährleiste, dass zukünftig aus dem Ansatz nicht nur der Umbau, sondern auch der Wiederaufbau und die Rekonstruktion bezahlt werden könnten. Der Etat des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt enthalte bis zum Jahr 2028 zusätzlich eine Million für den Aufbau einer Nationalen Kontaktstelle, die bei Angriffen und unsachlichen Konflikten in der Wissenschaftskommunikation Unterstützung anbiete. Für die weitere Digitalisierung im Hochschul- und Wissenschaftssystem, insbesondere für den Aufbau des Hochschul- und Weiterbildungsportals, seien bis zum Jahr 2026 weitere 740.000 Euro eingestellt worden. Für die Fachkräftegewinnung im Hochschul- und Wissenschaftssystem werde einmalig ein Selbstbewirtschaftungsvermerk ausgebracht, um die erforderliche Flexibilität in der Anlaufphase des 1000-Köpfe-Programms zu gewährleisten. Das Ludwig-Erhard-Forum für Wirtschaft und Gesellschaft, welches einen wissenschaftlichen Beitrag zur Verknüpfung von wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Themen leiste, werde bis zum Jahr 2029 mit insgesamt zwei Millionen Euro unterstützt. Zur Stärkung der Grundlagenforschung im Bereich Long COVID bzw. ME/CFS seien zusätzliche zwei Millionen Euro ausgebracht worden. Zusätzlich habe man zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle eine neue Berichtspflicht zum Stand der Selbstbewirtschaftungsmittel der im Pakt für Forschung und Innovation eingeschlossenen Organisationen festgeschrieben. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD unterstrichen, dass der Klima- und Transformationsfonds einen entscheidenden Beitrag auf dem Weg hin zur Klimaneutralität leiste. Die im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) neu ausgebrachte Programmscheibe für die „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ in Höhe von 80 Mio. Euro bis zum Jahr 2028 ermögliche eine Fortführung dieses wichtigen Bundesprogramms. Städte und Gemeinden könnten nun wieder dabei unterstützt werden, Grün- und Freiräume widerstands- und zukunftsfähig zu gestalten sowie Flächen zu entsiegeln. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD stellten mit Blick auf die Bedeutung des neuen Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ die Notwendigkeit von Umschichtungen in dessen Wirtschaftsplan 2025 heraus. So gewährleiste der nun vorgesehene Aufwuchs in Höhe von 2,5 Mrd. Euro bis zum Jahr 2032 im Bereich der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur Planungs- und Finanzierungssicherheit. Gerade für den langlaufenden Roll-Out der „Digitalen Schiene Deutschland“ sei dies unverzichtbar. Daneben gewährleiste die Ausbringung einer neuen verbindlichen Erläuterung, dass Zuwendungen des Bundes für den Digitalpakt 2.0 bis zur Höhe der Zuwendungen der Länder möglich sind. Durch die neu für die Investitionen in die Forschung und Entwicklung ausgebrachten qualifizierten Sperren werde die Verfügbarkeit der Mittel von der Vorlage entsprechender detaillierter Konzepte an den Haushaltsausschuss abhängig gemacht. Dies stärke die parlamentarische Kontrolle. Für den klimafreundlichen Neubau würden bis zum Jahr 2035 neun Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt, um den Bauüberhang im Bereich EH55 EE-Standard zu aktivieren. Die Wohneigentumsförderung für Familien werde bis zum Jahr 2045 um 100 Mio. Euro verstärkt. Zusätzlich sei unter Verweis auf den Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode eine neue Titelgruppe für Investitionen in die Sportinfrastruktur ausgebracht worden. Dies gewährleiste die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Sportmilliarde. Zusätzlich sei in einem Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses festgeschrieben worden, dass bei Förderprogrammen, die aus dieser neuen Titelgruppe finanziert werden würden, ein vereinfachtes Zuwendungsverfahren anzuwenden sei. Die gesetzlich hierfür erforderlichen Anpassungen seien Teil des Haushaltsgesetzes. Für die Sanierung kommunaler Sportstätten habe man 333 Mio. Euro bis zum Jahr 2028 ausgebracht. Deren Umsetzung werde durch klare Maßgaben des Haushaltsausschusses hinsichtlich der Ausgestaltung der Förderrichtlinie flankiert. Ein erster neuer Projektaufruf solle kurzfristig erfolgen. Daneben werde die Bundesregierung mit einer Maßgabe des Haushaltsausschusses aufgefordert, für die Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ ein Monitoring aufzusetzen, welches im Sinne einer wirkungs- und zielorientieren Haushaltsführung ausgerichtet wäre. Über diese Ergebnisse sei dem Haushaltsausschuss jährlich Bericht zu erstatten. Die Fraktion der AfD erklärte, dass die von Bundeskanzler Merz geführte Bundesregierung mit ihrem Haushaltsplan zentrale Wahlversprechen nicht einhalte und sich damit die Krise, in der sich Deutschland befinde, weiter verschärfen würde. Die Bundesregierung setze mit ihrem Haushalt eine hohe Nettokreditaufnahme durch, die nicht die nötigen Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft auslösen werde. Gleichzeitig blieben die Belastungen für Bürger und Unternehmen auf einem historisch hohen Niveau. Damit setze die amtierende Regierung den Kurs der Vorgängerregierung fort, der sich durch Verantwortungslosigkeit und eine Schwächung des deutschen Wirtschaftsstandortes ausgezeichnet habe. Statt die Krise in Deutschland mit weiteren Schuldenprogrammen notdürftig zu kaschieren und im Endeffekt zu verschlimmern, brauche es dringend echte Entlastungen für Bürger und Wirtschaft. Nur wenn Unternehmen wieder investieren und Arbeitsplätze schaffen würden und Bürgern und Familien mehr von ihrem Einkommen bleibe, werde die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung kommen. Dies würde nicht nur zu steigenden Steuereinnahmen führen, sondern sei auch die Voraussetzung dafür, die sozialen Sicherungssysteme dauerhaft zu stabilisieren. Denn klar sei: Ohne eine funktionierende Wirtschaft gebe es auch keinen tragfähigen Sozialstaat. Die Fraktion der AfD habe mit rund 1.000 eigenen Anträgen in Einzelplanberatung und Bereinigungssitzung gezeigt, dass es auch anders gehe. Diese Anträge spiegelten die Grundbausteine einer dringend notwendigen Strukturreform wider, die Bürokratie abbaue, den undurchsichtigen und ineffizienten Förderdschungel lichte und Steuergelder in wesentlichem Umfang im Wirtschaftskreislauf und bei den Bürgern belasse. Mit diesem Konzept würden die Bürger und die Wirtschaft um 66,1 Mrd. Euro entlastet werden. Diese Entlastungen würden sich u. a. aus einer Senkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum (5,8 Mrd. Euro), der Abschaffung des CO₂-Preises (15,4 Mrd. Euro), der Abschaffung des CO₂-Emissionshandels (5,3 Mrd. Euro), der Abschaffung der Gasspeicherumlage (3,4 Mrd. Euro), der Absenkung der LKW-Maut (2,2 Mrd. Euro), der Senkung der Lohnsteuer (9 Mrd. Euro), der Senkung der Einkommensteuer (1,7 Mrd. Euro), der Senkung der Körperschaftsteuer (3 Mrd. Euro), der vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags (12,5 Mrd. Euro) und zusätzlichen Bundeszuschüssen in die Sozialversicherungen (Rentenversicherung: 3,7 Mrd. Euro; Krankenversicherung: 4 Mrd. Euro) ergeben. All diese Maßnahmen seien vollständig durch Kürzungen an anderer Stelle gegenfinanzierbar. Die Fraktion der AfD zählte auf, in welchen Bereichen sie wesentliche Einsparpotentiale sehe: Bei der Abschaffung des Entwicklungshilfeministeriums (minus 7,8 Mrd. Euro) sowie weiterer Kürzungen bei Auslandszahlungen, durch den Stopp der Waffenlieferungen an die Ukraine (minus 8,7 Mrd. Euro), durch eine Reform des Bürgergeldes und damit die Reduzierung der Masseneinwanderung in die Sozialsysteme (minus 14,6 Mrd. Euro), durch eine Reduzierung der Zahlungen an die EU (minus 18 Mrd. Euro), durch Kürzungen bei überhöhten Verteidigungsausgaben (minus 10,7 Mrd. Euro), durch Streichungen im Klima- und Transformationsfonds (minus 36,7 Mrd. Euro) und bei weiteren unnötigen oder ineffizienten Staatsausgaben. Insgesamt könne so der Haushalt mit insgesamt 76,7 Mrd. Euro weniger Nettokreditaufnahme als der Entwurf der Bundesregierung auskommen. Damit könne man einen generationengerechteren Haushalt vorlegen, der Bürger und Wirtschaft nachhaltig entlasten und zugleich die ‚alte‘ Schuldenbremse einhalten würde. Die Fraktion der AfD bedauerte, dass die anderen Oppositionsparteien im Beratungsverlauf nur sehr wenige eigene Anträge eingebracht hätten. Die sei in ihren Augen ebenso wie bei der Regierung selbst eine Kapitulation vor der wichtigen Aufgabe der Staatsmodernisierung in Deutschland. Ein Parlament von der Größe des Deutschen Bundestages, mit seiner mehr als auskömmlichen finanziellen Ausstattung (die sich auf Antrag der Koalitionsfraktionen in der Bereinigungssitzung noch einmal erhöht habe) müsse dem Schuldenmachen der Bundesregierung mehr entgegensetzen als ein paar bloße kritische Randbemerkungen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, mit diesem Haushaltsgesetz werde bei den Schwächsten gespart und Politik für Wenige gemacht. Probleme würden in die Zukunft verschoben und Politik werde auf Kosten der jungen Generation gemacht. Dies zeige sich in fast allen Bereichen. Darüber hinaus zeige der Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, dass die Mittel nicht zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen verwendet würden und der Zweck der Klimaneutralität nicht ausreichend berücksichtigt werde. Dieser Haushaltshalt sende das fatale Signal, dass demokratische Bildung und Integration keine Priorität hätten. Damit würden genau die Bereiche geschwächt, die in Krisenzeiten wichtig seien. Demokratie und Vielfalt seien das Fundament unseres Landes und sie brauchten gezielte Unterstützung. Institutionen wie die Bundeszentrale für politische Bildung, Freiwilligendienste, Integrationskurse und der Kulturpass müssten langfristig abgesichert werden. Das sei in diesem Haushalt nicht zu erkennen. Stattdessen werde bei zentralen Maßnahmen, wie den Integrationskursen, gekürzt. In gleichem Maße verpasse es dieser Haushalt, das Leben für alle Menschen bezahlbar zu machen und echte Chancen zu schaffen. Die Senkung der Stromsteuer für alle fehle ebenso wie Strategien, um das Wohnen langfristig bezahlbar zu machen. Auch der globalen Verantwortung werde Deutschland mit diesem Haushalt nicht gerecht. Gerade in Zeiten zunehmender Konflikte und steigender Militärausgaben müssten die Humanitäre Hilfe und die Finanzierung von Diplomatie und Zusammenarbeit mit Partnerländern ausgebaut und priorisiert werden. Sowohl die Arbeit des Auswärtigen Amts als auch die des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung müssten gestärkt werden. Die Klimakrise betreffe uns alle schon heute, der Haushalt gebe darauf keine ausreichende Antwort. Stattdessen würden Mittel für Klimaanpassung und den Bundesnaturschutzfonds gekürzt. Eigentlich wäre im Hinblick auf die bestehenden Herausforderungen zu erwarten, dass mehr Mittel in Bereiche wie den natürlichen Klimaschutz und die Internationale Klimaschutzinitiative fließen würden. Auch der Ökolandbau, die Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz und die Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel müssten deutlich gestärkt werden. Der Haushalt schaffe auch nicht die Planungssicherheit, die Unternehmen bräuchten und verpasse es, den Strukturwandel zu gestalten. Stattdessen würden Programmen zur Dekarbonisierung und zu Sanierungen im Bau geschwächt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehe für eine Wirtschaftspolitik, die nicht nur auf kurzfristige Effekte setze, sondern nachhaltiges Wachstum schaffe und die Grundlagen für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit in einer klimaneutralen Zukunft lege. Der Haushalt werde den bestehenden Herausforderungen nicht gerecht. Es werde weder ausreichend in neue Technologien noch in Arbeitsplätze, Klimaschutz und eine echte Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger investiert. Dies gefährde die Zukunft und werde in absehbarer Zeit zu deutlich höheren Kosten führen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehne den Haushalt ab. Die Fraktion Die Linke kritisierte, die Koalition habe die Schuldenbremse für militärische Ausgaben geöffnet, während für zentrale Zukunftsinvestitionen in Infrastruktur, Bildung, Forschung und Klimaschutz keine vergleichbare Ausnahmeregel geschaffen werde und für die kommenden Jahre nur ein unzureichendes Sondervermögen vorliege. Blieben Strukturreformen aus und würden gleichzeitig die Schleusen für Rüstungsausgaben geöffnet, würden Hunderte Milliarden Euro öffentlicher Mittel verschwendet. Das führe zu gesellschaftlichen Akzeptanzproblemen und verschärften Verteilungskämpfen. Diese einseitige Ressourcenbindung wirke sich negativ auf andere Schlüsselbereiche der Wirtschaft aus: Würden Arbeitskräfte, Produktionskapazitäten und Haushaltsmittel vorrangig für militärische Aufträge gebunden, fehlten sie für den Ausbau erneuerbarer Energien, moderner Verkehrssysteme oder innovativer Forschung – wodurch die erhofften Wachstumseffekte ausblieben. Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsproduktes von der Schuldenbremse auszunehmen, bedeute, dass für Aufrüstung unbegrenzt Mittel aus Krediten zur Verfügung stünden. Durch die steigende Schuldenlast würden Sozialausgaben im Kernhaushalt noch stärker unter Druck geraten. Die geplante finanzpolitische Priorisierung der Produktion von Rüstungsgütern stehe in direkter Konkurrenz zu einer nachhaltigen Industriepolitik und verhindere einen wirksamen Klimaschutz. Die Bundeswehr sollte sich auf ihre im Grundgesetz festgelegten Kernaufgabe beschränken. Die Fraktion Die Linke erklärte, sie lehne Waffenlieferungen ab und dränge auf diplomatische Lösungen. Den gesteigerten Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich begründeten die Koalitionsfraktionen an erster Stelle „mit der angestrebten sehr zügigen und umfassenden Ertüchtigung der Verteidigungsfähigkeit“. Ein Sondervermögen für die Infrastruktur könnte sinnvoll sein, eine Verknüpfung mit der „Ertüchtigung der Verteidigungsfähigkeit“ lehne die Fraktion Die Linke jedoch ab. Weder mit dem Bundeshaushalt 2025 noch mit dem Sondervermögen Infrastruktur könne der Investitionsstau in Deutschland aufgelöst werde. Die 500 Mrd. Euro für Infrastruktur seien zu wenig, um die realen Bedarfe vor allem auf kommunaler Ebene anzugehen. Laut KfW-Kommunal- Panel bestehe derzeit ein Investitionsstau von über 215 Mrd. Euro allein auf kommunaler Ebene. Die Kommunen hätten 2024 ein Rekorddefizit von 24,3 Mrd. Euro in den Kernhaushalten. Von den insgesamt 100 Mrd. Euro, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur an Bund und Länder gehen sollten, würden ab dem Jahr 2025 nur 8,3 Mrd. Euro jährlich fließen– zu wenig für die Bedarfe vor allem der Kommunen. Die viel zu geringe Erhöhung des Mindestlohns und kaum Entlastungen für die kleinen und mittleren Einkommen bedeuteten, dass der beabsichtigt Konjunkturimpuls über höhere Investitionsausgaben nicht ausreichen werde. Steigende Preise unter anderem bei Energie und Lebensmitteln seien auch ein Ergebnis mangelnder Kontrollen und unzureichender Maßnahmen durch das Bundeskartellamt und anderer Behörden. Anstatt die Bürgerinnen und Bürger gegen Preisabsprachen und Betrug bei Miete und Nebenkostenabrechnungen zu schützen, fahre die Bundesregierung eine Kampagne gegen einen angeblich zu teuren Sozialstaat – und das, obwohl die Kosten für Sozialausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt heute nicht höher seien als vor zehn Jahren. Die Binnennachfrage müsse über kräftige Reallohnerhöhungen, einen wirksamen Mietendeckel und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte, Bus und Bahn gestärkt werden. Dadurch könnten Unternehmen wieder in die Ausweitung ihrer Kapazitäten für den Inlandsmarkt investieren. Das würde auch einen Beitrag dazu leisten, die Handelsbilanz gegenüber dem Ausland auszugleichen und die Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft zu senken. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (NATO-Ziel reine Rüstungsausgaben) entsprächen jedes Jahr mindestens 150 Mrd. Euro (gemessen am Bruttoinlandsprodukt von 2024 in Höhe von 4,3 Billionen Euro). Die Ausgaben für Verteidigung sollten 2025 nach NATO-Kriterien 95,5 Mrd. Euro betragen. Gleichzeitig sollten Mittel für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Frieden und Stabilität drastisch gekürzt werden – so beim Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Vergleich zu 2024 um über ein Drittel, bei der „Humanitären Hilfe und Krisenprävention“ im Vergleich zu 2024 um fast die Hälfte. Die Regierungspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe Deutschland in die aktuelle Krisensituation gesteuert, dringend notwendige Investitionen verhindert, die Schere zwischen Arm und Reich immer größer werden lassen und den Sozialstaat weiter abgebaut. Ab dem Bundeshaushalt 2027 bestehe allein für die drei Jahre bis 2029 eine Lücke von 172 Mrd. Euro im Finanzplan des Kernhaushaltes. Bis zum Jahr 2029 würden die geplanten Zinsausgaben von 30 Mrd. Euro (2025) auf mehr als 60 Mrd. Euro steigen. Die Koalition und die Bundesregierung planten keine solidarische Finanzierung der Lasten über die Einnahmenseite – im Gegenteil, Einkommensstarke und Wohlhabende sollten durch Unternehmenssteuersenkungen sogar noch entlastet werden Der vorgelegte Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2025 werde den gesellschaftlichen Herausforderungen nicht gerecht und verschärfe die sozialen Gegensätze. Die Fraktion Die Linke lehne ihn daher ab. 2.2. Zu den Einzelplanberatungen im Haushaltsausschuss Einzelplan 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt) Die Gesamtausgaben für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt stiegen nach dem zweiten Regierungsentwurf im Jahr 2025 auf rund 58,940 Mio. Euro. Die Haushaltsmittel für die große Baumaßnahme am Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten werden außerhalb des Einzelplans 01 im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) (Einzelplan 25, Kapitel 2503) veranschlagt. Der Ausschuss betonte in seinem Gespräch mit der Chefin des Bundespräsidialamtes die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit des Bundespräsidenten bzw. des Bundespräsidialamtes. Des Weiteren wurden die Baumaßnahmen des Bundespräsidialamtes erörtert. Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom zweiten Regierungsentwurf abweichende Beschlussfassungen vorgelegt. Die im Ausschuss vertretenen Fraktionen legten weder in der Einzelplanberatung noch in der Bereinigungssitzung Änderungsanträge zu diesem Einzelplan vor. Damit blieben die im zweiten Regierungsentwurf veranschlagten Gesamtausgaben unverändert. Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung im Saldo unverändert mit den im zweiten Regierungsentwurf veranschlagten Ausgaben von rund von rund 58,940 Mio. Euro ab. Der Ausschuss stimmte dem so geänderten zweiten Regierungsentwurf des Einzelplans 01 in der Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu. Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag) Der zweite Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Ausgaben in Höhe von rund 1,234 Mrd. Euro vor. Die Gesamtausgaben verringerten sich damit gegenüber dem Vorjahr leicht. Die Haushaltsmittel für die Neubaumaßnahmen des Deutschen Bundestages in Berlin werden im Etat der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Kapitel 6004) etatisiert. Wie bereits in den vergangenen Jahren tauschte sich der Ausschuss in einem ausschließlich im Kreis der Abgeordneten geführten Gespräch zu aktuellen Fragen aus dem Geschäftsbereich mit der Präsidentin des Deutschen Bundestages aus. Abweichend von dem in den Vorjahren praktizierten Verfahren beriet der Ausschuss in der Einzelplanberatung am 3. September 2025 nur die Sachtitel, die Personaltitel wurden im Rahmen der Bereinigungssitzung (4. September 2025) verhandelt. Mit Schreiben vom 4. September 2025 an die amtierende Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat der Ältestenrat hinsichtlich der vom Haushaltsvoranschlag zum Einzelplan 02 abweichenden Beschlüsse des Haushaltsausschusses vom 3. und 4. September 2025 das Benehmen gemäß § 6 Absatz 3 Satz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hergestellt. Für den Fall, dass in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses Beschlüsse gefasst werden, die über die dem Ältestenrat bekannten Beschlüsse vom 3. und 4. September 2025 hinausgehen, sind diese mit Sperrvermerken zu versehen, deren Aufhebung erst nach erneuter Befassung des Ältestenrats erfolgen darf. Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss einige wenige Änderungen vorgelegt, zu denen die Titel offen gestellt worden waren. Die Abstimmung darüber erfolgte in der Einzelplanberatung. In Kapitel 0211 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – wurde in der Einzelplanberatung der Antrag der Fraktion der AfD, den Ansatz für Konferenzen, Tagungen etc. zu kürzen ebenso abgelehnt wie deren Vorschlag, im Titel der Sachverständigen die Ausgaben für den Deutschen Ethikrat zu streichen. In Kapitel 0212 – Deutscher Bundestag – betrafen die Kürzungsanträge der Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung die Auslandsdienstreisen der Abgeordneten sowie die Mittel für den Erwerb zeitgenössischer Kunst. Des Weiteren wollte die Fraktion der AfD einen neuen Titel „Globale Minderausgabe“ ausbringen, damit auch der Deutsche Bundestag seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet. In der Bereinigungssitzung verwiesen die Koalitionsfraktionen auf einen zunehmenden Modernisierungsbedarf in den Bereichen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sowie auf eine sich dadurch verändernde Öffentlichkeitsarbeit. In diesem Sinne sollten die Geldleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages erhöht werden. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefasst. Aufgrund der mehrheitlichen Empfehlung der Berichterstatter hatte der Ausschuss in der Einzelplanberatung den Baransatz des Titels „Förderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ aufgestockt. Der zu diesem Titel von der Fraktion der AfD eingebrachte Kürzungsantrag, mit dem der Titelansatz auf Null gestellt werden sollte, wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt. Des Weiteren beschloss der Ausschuss auf Antrag und mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, den Baransatz des Titels „Förderung von Einrichtungen für parlamentarische Zwecke“ bedarfsgerecht anzupassen. Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 1,248 Mrd. Euro. Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 02 bzw. der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. Der Ausschuss stimmte dem so geänderten zweiten Regierungsentwurf des Einzelplans 02 in der Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD zu. Einzelplan 03 (Bundesrat) Die im zweiten Regierungsentwurf veranschlagten Gesamtausgaben waren gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert und beliefen sich auf rund 38,523 Mio. Euro. Die Haushaltsmittel für die Baumaßnahmen und Erneuerungen am Dienstsitz Berlin des Bundesrates werden im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Einzelplan 25) sowie im Etat der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Kapitel 6004) etatisiert. Im Gespräch des Ausschusses mit der Direktorin des Bundesrates wurde darauf verwiesen, dass es sich bei diesem Einzelplan um einen reinen Verwaltungshaushalt handele, aus dem vor allem Personalausgaben und sächliche Verwaltungsausgaben finanziert würden. Gegenstand der Erörterung im Ausschuss waren auch in diesem Jahr die aus den Personalausgaben zu leistenden Ausgaben für die von den ordentlichen und stellvertretenden Bundesratsmitgliedern sowie den Beauftragten der Landesregierungen genutzten Jahresnetzkarten der Deutschen Bahn AG. Auf Vorschlag der Berichterstatter strich der Ausschuss den Haushaltsvermerk zur Wirtschaftlichkeit der Beschaffung von Jahresnetzkarten der Deutschen Bahn AG und zu einem einzelfallbezogenen Nachweis. Die Fraktion der AfD kritisierte die Aufrechterhaltung der administrativen Außenstelle in Bonn und forderte die Aufgabe dieser Liegenschaft sowie die Kürzung der dafür veranschlagten Mittel. Des Weiteren sollten die Mittel für externe Beratungsfirmen im Rahmen der Erstellung eines Konzeptes für ein neues Corporate Design gestrichen und die Aufgaben von internen Beschäftigten übernommen werden. Der Ausschuss machte sich in der Einzelplanberatung ausschließlich die von den Berichterstattern einvernehmlich beschlossene Änderung zu eigen. In der Bereinigungssitzung lagen dem Ausschuss keine Anträge vor. Der Etat schloss im Saldo unverändert mit den im zweiten Regierungsentwurf veranschlagten Ausgaben von rund 38,523 Mio. Euro ab. Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 03 bzw. der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. Der Ausschuss stimmte dem so geänderten zweiten Regierungsentwurf des Einzelplans 03 in der Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIs 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD zu. Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes) Im Vergleich zum Soll des Jahres 2024 sah der Etatentwurf 2025 für diesen Einzelplan mit rund 3,967 Mrd. Euro eine Erhöhung um 93,766 Mio. Euro vor. Bundeskanzler und Bundeskanzleramt (Kapitel 0410, 0411 und 0412) In dem Gespräch mit dem Chef des Bundeskanzleramtes stand der geplante Erweiterungsneubau des Bundeskanzleramtes im Vordergrund. Von Seiten der Oppositionsfraktionen wurde auf die erheblichen Kostenrisiken der Baumaßnahme verwiesen. Sie kritisierten, dass es der Bund versäumt habe, seine Flächenbedarfe an flexible Arbeitsformen anzupassen und mahnten entsprechende Einsparmaßnahmen an. Der Chef des Bundeskanzleramtes gab zu bedenken, dass die Baumaßnahme bereits weit fortgeschritten sei und Planänderungen mit massiven Kosten verbunden wären. Ein verdichtetes Raumkonzept sei geplant. Darüber hinaus strebe man an, angemietete Räumlichkeiten nach Fertigstellung des Erweiterungsneubaus aufzugeben. Des Weiteren wurde der Organisationserlass des Bundeskanzlers und dessen finanzielle und personelle Konsequenzen für die betroffenen Ressort erörtert. Der Chef des Bundeskanzleramtes erklärte dazu, dass mit der Umsetzung des Organisationserlasses begonnen worden sei, dessen Finalisierung jedoch erst mit dem Haushaltsentwurf 2026 vollzogen werden könne. In der Einzelplanberatung lagen dem Ausschuss einige wenige Kürzungsanträge der Fraktion der AfD vor, die ebenso abgelehnt wurden wie der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die die Regionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien (RENN) e.V. im Etat berücksichtigt sehen wollte. Damit blieben die Veranschlagungen des zweiten Regierungsentwurfs in der Einzelplanberatung unverändert. Sport und Ehrenamt Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern übertragen. Die finanzielle und personelle Umsetzung des Organisationserlasses wurde im zweiten Regierungsentwurf noch nicht realisiert. Unabhängig davon, dass die haushalterische Umsetzung des Organisationserlasses noch nicht erfolgt war, führte der Ausschuss das Gespräch über die Sportpolitik und das Ehrenamt mit der bereits dafür bestellten Beauftragten der Bundesregierung. Dabei standen die deutsche Olympia-Bewerbung und die Förderung des Spitzensports im Vordergrund. Darüber hinaus wurde die Bedeutung des Ehrenamtes für den Zusammenhalt der Gesellschaft betont. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus (Kapitel 0413) (entfällt) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration einschließlich des Arbeitsstabes sowie der Beauftragten für Antirassismus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales übertragen. Das Gespräch mit der Beauftragten der Bundesregierung wurde im Rahmen der Beratung des Einzelplans 11 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) geführt. Bundesnachrichtendienst (Kapitel 0414) Beim Kapitel des Bundesnachrichtendienstes, das nicht Gegenstand der Aussprache im Haushaltsausschuss war, beantragte die Fraktion der AfD bei Titel „Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst“, den Zuschussbetrag auf den im Haushaltsjahr 2017 veranschlagten Ansatz zurückzuführen. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt. Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0415) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurde die Zuständigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes in den des Bundesministeriums der Finanzen übertragen. Da die finanzielle und personelle Umsetzung des Organisationserlasses bislang noch nicht erfolgt ist und erst mit dem Haushaltsentwurf 2026 endgültig vollzogen wird, wurde das Gespräch mit der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland noch im Rahmen der Beratung dieses Einzelplans geführt. In der Einzelplanberatung lag dem Ausschuss lediglich ein Kürzungsanträge der Fraktion der AfD zur Öffentlichkeitsarbeit vor. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt. Damit blieben die Veranschlagungen des zweiten Regierungsentwurfs in der Einzelplanberatung unverändert. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Kapitel 0431 und 0432) Mit der stellvertretenden Chefin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung thematisierte der Ausschuss in der Einzelplanberatung die durch das Bundespresseamt (BPA) organisierten und finanzierten BPA- Informationsfahrten für politisch interessierte Personen sowie die vom BPA koordinierte ressortübergreifende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Der Ausschuss betonte die Bedeutung der Informationsfahrten für den politischen Diskurs ausdrücklich und sprach sich gegen mögliche Kürzungen aus. In der Bereinigungssitzung erläuterte der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung die beabsichtigte Neuausrichtung des BPA in der 21. Wahlperiode und führte zu einzelnen Themenschwerpunkten aus. U. a. verwies er auf die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung und das veränderte Medienverhalten der politisch interessierten Personen. Die Fraktion der AfD kritisierte mit ihrem in der Einzelplanberatung eingebrachten Kürzungsantrag eine einseitige politische Ausrichtung des Zentrums Liberale Moderne gGmbH und wollte die dafür eingestellten Mittel streichen. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt. Damit blieben die Veranschlagungen des zweiten Regierungsentwurfs in der Einzelplanberatung unverändert. In der Bereinigungssitzung lagen dem Ausschuss einige wenige Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor, die sich der Ausschuss mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen bei unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der Oppositionsfraktionen zu eigen machte. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Kapitel 0451 bis 0456) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden aus dem Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die Zuständigkeiten für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa einschließlich der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung sowie für die Kulturförderung autochthoner Minderheiten dem Bundesministerium des Innern übertragen. Ein Schwerpunktthema des Gesprächs mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) war die weltweite mediale Bedeutung sowie die Finanzierung der Deutschen Welle, insbesondere vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und einer zunehmend aggressiven Einflussnahme Russlands auf die bevorstehenden Parlamentswahlen in der Republik Moldau. Der Beauftragte für Kultur und Medien erklärte, die Bedeutung der Deutschen Welle als dem Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland habe in den vergangenen Jahren noch zugenommen, auch weil Rundfunksender anderer Nationen ihr Programm eingeschränkt hätten. Der Beauftragte für Kultur und Medien berichtete des Weiteren über ein Gespräch mit seinem ukrainischen Amtskollegen, in dem sich dieser für die Kulturhilfe für sein Land bedankt habe. Weitere Themenschwerpunkte waren die Filmförderung und die Zukunft des Kulturpasses. Die Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN brachte darüber hinaus die Aufarbeitung der Kolonialzeit und das geplante neue Gedenkstättenkonzept in die Diskussion ein. Die Fraktion der AfD erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand des Projekts zur Rekonstruktion vorvernichteter Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit. Die Veranschlagungen des zweiten Regierungsentwurfs blieben in der Einzelplanberatung unverändert. Über die Bereinigungsvorlage hinaus beschloss der Ausschuss in der Bereinigungssitzung im Kapitel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Antrag der Koalitionsfraktionen und bei unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der Oppositionsfraktionen eine Vielzahl von Veränderungen bzw. passte die Veranschlagungen an den aktuellen Bedarf an. Bei den Zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben der BKM und des Geschäftsbereichs (Kapitel 0451) lagen dem Ausschuss in der Einzelplanberatung zwei Änderungsanträge der Fraktion der AfD vor, die gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt wurden. In Kapitel 0452 – Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – in der Titelgruppe 01 – Allgemeine kulturelle Angelegenheiten – beantragte die Fraktion der AfD erhebliche Kürzungen, u. a. bei den Mitteln zur Stärkung der Medienkompetenz, der Kulturellen Vermittlung, dem Programm „Globaler Süden“ und der Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass im zweiten Regierungsentwurf 2025 keine Mittel für eine Fortführung des Programms „Kulturpass“ vorgesehen seien und legte dazu einen Aufstockungsantrag vor. Zusätzliche Mittel sollte es auch für die Förderung von national und international bedeutsamen Vorhaben geben. Ferner mahnte die Fraktion an, dass es keine etablierte Erinnerungskultur für die koloniale Geschichte gebe und beantragte bei Titel „Globaler Süden, Aufarbeitung des Kolonialismus“ die Bereitstellung von Mitteln für die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes. Diesen Forderungen schloss sich die Fraktion Die Linke jeweils mit eigenen Anträgen an. Darüber hinaus betonte die Fraktion Die Linke die Bedeutung der Medienkompetenz und eines guten Journalismus zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der Wiederherstellung des Vertrauens in die Demokratie. Dazu sollten zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren sollten die Mittel für die „Kulturelle Vermittlung“ und damit für die kulturelle Bildung insbesondere von zugewanderten Menschen deutlich aufgestockt werden. Abschließend wies die Fraktion Die Linke auf die sich verschärfenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Kleinverlage hin und beantragte die Ausbringung eines neuen Titels „Strukturelle Verlagsförderung“. In der Bereinigungssitzung stellte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen für die „Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen“ Barmittel ein. In einem dazu vorgelegten Maßgabebeschluss stellte der Ausschuss klar, dass die Vorhabenauswahl zu den veranschlagten Haushaltsmitteln für das Denkmalschutzsonderprogramm XIV durch den Haushaltsausschuss erfolgen solle. Auch in der Titelgruppe 02 – Kulturförderung im Inland – hatte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung erhebliche Kürzungsanträge vorgelegt; so lehnte sie die Subventionierung von ausländischen Streaming-Diensten ab und wollte den Ansatz für die Förderung des Reeperbahn Festivals zugunsten anderer Veranstaltungen kürzen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich zur Sicherstellung der Finanzierung für eine Erhöhung der Zuschüsse für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater aus. Dieser Forderung schloss sich die Fraktion Die Linke mit einem eigenen Antrag an. In der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen diesen Titel beim Baransatz und der Verpflichtungsermächtigung auf. In der Einzelplanberatung hatte die Fraktion Die Linke kritisiert, dass die Mittel für die Filmförderung hinter denen des bisherigen Zukunftsprogramms Kino zurückgeblieben seien und sprach sich für eine deutliche Erhöhung aus. In der Titelgruppe 03 – Stiftung Preußischer Kulturbesitz – hatte dem Ausschuss in der Einzelplanberatung lediglich ein Antrag der Fraktion Die Linke vorgelegen, mit dem der Beitrag an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz deutlich aufgestockt werden sollte. Die Fraktion begründete ihren Antrag damit, dass die kulturelle Teilhabe und Bildung noch weit von dem Ideal der Teilhabegerechtigkeit entfernt sei. Um auch denjenigen den Zugang zu klassischen Kulturangeboten zu ermöglichen, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügten, sollte der Titel deutlich aufgestockt werden. In der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss diesen Titel auf Antrag der Koalitionsfraktionen bei den Barmitteln auf. Ferner nahm der Ausschuss eine Erhöhung sowohl der Barmittel als auch der Verpflichtungsermächtigung beim Beitrag an die Deutsche Nationalbibliothek vor. In der Titelgruppe 06 – Pflege des Geschichtsbewusstseins – erhöhte der Ausschuss in der Bereinigungssitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen den Baransatz für die bauliche Erweiterung des Gedenkstättengebäudes der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen. In der Titelgruppe 07 – Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und kulturelles Eigenleben fremder Volksgruppen – passte der Ausschuss in der Bereinigungssitzung den Baransatz auf Antrag der Koalitionsfraktionen leicht nach oben an. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen korrigierte der Ausschuss in der Titelgruppe 09 – Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen) – den Ansatz der „Kosten der Neuordnung im Rundfunkbereich“ leicht nach unten. In Kapitel 0453 – Bundesarchiv – lagen dem Ausschuss einige wenige Anträge der Koalitionsfraktionen zur Anpassung des Bedarfs vor, die dieser sich zu eigen machte. Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 4,043 Mrd. Euro ab. Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. Der Ausschuss stimmte dem so geänderten zweiten Regierungsentwurf des Einzelplans 04 in der Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu. Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts) Nach dem zweiten Regierungsentwurf 2025 wurden im Einzelplan 05 Gesamtausgaben in Höhe von 5,965 Mrd. Euro veranschlagt und damit 742,9 Mio. Euro weniger als im Vorjahr. Obwohl der Mittelansatz 2025 für Maßnahmen der humanitären Hilfe absolut als auch prozentual den größten Rückgang zu verzeichnen hatte, sind deutliche Ausgabenschwerpunkte weiterhin die Förderbereiche humanitäre Hilfe und Krisenprävention mit insgesamt 1,38 Mrd. Euro. Erneut war die Debatte zu diesem Einzelplan von der zunehmenden Krisenhaftigkeit in der Welt geprägt. Neben dem Thema des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine dominierte die am 7. Oktober 2023 durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel ausgelöste Eskalation des Nahost-Konflikts und die damit verbundenen menschenrechtlichen und humanitären Konsequenzen im Gazastreifen die Diskussion. Die im Regierungsentwurf vorgesehenen Kürzungen im Bereich der humanitären Hilfe standen dabei mehrheitlich in der Kritik. Es zeigte sich das Dilemma zwischen einer angespannten Haushaltslage und der politischen Willenserklärung, Verantwortung in der Welt übernehmen zu wollen, auf. Bundesminister Dr. Wadephul betonte, die Mittel würden in Gaza als auch in Syrien oder im Sudan aus humanitären Gründen, aber auch aus dem interessengeleiteten Gesichtspunkt, Fluchtursachen zu bekämpfen und Lebensräume zu schaffen, dringend benötigt. Er werde sich für eine Aufstockung der Mittel für die humanitäre Hilfe einsetzen. Ein weiteres zentrales Thema der Aussprache mit dem Bundesminister waren die Liegenschaften der Auslandsvertretungen. Der Bundesminister sicherte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und vorurteilsfreie Einzelfallprüfungen zu, grundsätzlich müssten die Vertretungen im Ausland aber eher gestärkt werden. Ansprechpartner vor Ort seien von immenser Bedeutung und auch der ordnungsgemäße bauliche Zustand der Liegenschaften müsse gewährleistet sein. Fraktionsübergreifend wurde über Zuwendungen an internationale Organisationen aus verschiedenen Einzelplänen diskutiert und ein fehlender Gesamtüberblick beanstandet. Nach einem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses werde das Auswärtige Amt dem Parlament ab den Haushaltsberatungen 2027 einzelplanübergreifend und regelmäßig über die deutschen Beitragszahlungen an alle internationalen Organisationen berichten. Der Maßgabebeschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bereichsausnahme für die Ukraine-Hilfen im Einzelplan 05 wurde im Ausschuss ebenfalls ausführlich debattiert. Die Fraktion der AfD kritisierte die Aufstellung und Schwerpunktsetzung des Budgets grundsätzlich. Die Fraktion Die Linke beanstandete die massiven Kürzungen bei friedenserhaltenden Maßnahmen, während die militärischen Ausgaben auf einem Rekordniveau seien. Dass sich andere Berichterstatter und der Bundesminister von den Kürzungen betroffen zeigten, nütze niemandem, es sei konkretes politisches Handeln notwendig. Auch die wiederkehrenden Themen Seenotrettung, Sanierung der St. Petri-Kirche in Riga, Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, Visabearbeitung sowie die Fachkräfteoffensive wurden in der Einzelplanberatung diskutiert. In der Bereinigungssitzung war die Mittelaufstockung im Bereich der humanitären Hilfe zentrales Thema. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke hielten diese angesichts der Vielzahl humanitärer Krisen in der Welt für deutlich zu gering. Auch die Koalitionsfraktionen sowie Bundesminister Dr. Wadephul unterstrichen die Notwendigkeit, noch mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, innerhalb des Einzelplans hätten aber keine Umschichtungen in derartiger Milliardenhöhe vorgenommen werden können. Zudem sei eine Kurskorrektur im Einzelplan kurzfristig im laufenden Haushalt 2025 noch nicht möglich gewesen. Im Falle akuter Krisen müsse es eine Nachsteuerung in Form von überplanmäßigen Ausgaben geben. Die Anhebung der Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen für Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland in der Bereinigungssitzung sei für den Bau eines Krankenhauses im Libanon durch den Malteser Hilfsdienst e. V. vorgesehen. Hinsichtlich der Fragen der Berichterstatterinnen und Berichterstatter zum Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und der Abschiebung von Afghaninnen und Afghanen mit einer Aufnahmezusage aus Deutschland aus Pakistan erklärte der Bundesaußenminister, die Bundesregierung halte sich an ihre rechtsverbindlichen Zusagen, es müssten aber auch die notwendige Sicherheitsüberprüfung durchführen werden. Eine Taskforce des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Innern arbeite mit Hochdruck daran, zudem gebe es auch Gespräche mit der pakistanischen Regierung. Die Fraktion der AfD forderte eine grundlegende Flurbereinigung des Einzelplans sowie eine Evaluation des Mitteleinsatzes, zudem kritisierte sie den Sanierungsstau in den Auslandsliegenschaften. Weitere Themen in der Bereinigungssitzung waren die Digitalisierung des Visaverfahrens, die Fachkräftegewinnung, die Seenotrettung sowie die Arbeit des Goethe-Instituts. Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende Beschlussfassungen vorgelegt. In der Einzelplanberatung legte die Fraktion der AfD 26 Änderungsanträge vor. Davon wurden zehn Änderungsanträge, die eine Abschaffung des BMZ und eine Übertragung einzelner Mittel vom Einzelplan 23 in den Einzelplan 05 vorsahen, zu einem Sammeldeckblatt zusammengeführt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte insgesamt sieben Änderungsanträge sowie drei Maßgabebeschlüsse zur Umsetzung der Bereichsausnahmen im Einzelplan 05, zur Fortführung der Berichtspflicht zum Ausstattungshilfeprogramm der ausländischen Streitkräfte sowie für eine Europäische Seenotrettungsmission ein. Die Fraktion Die Linke legte zehn Änderungsanträge vor. In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen drei Änderungsanträge sowie zwei Maßgabebeschlüsse sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieben Änderungsanträge sowie zwei Maßgabebeschluss ein. Die Fraktionen der AfD und Die Linke verzichteten in der Bereinigungssitzung auf die Vorlage von Deckblättern. Die Oppositionsanträge fanden im Ausschuss keine Mehrheit, während die Anträge der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen wurden. Im Kapitel 0501 – Sicherung von Frieden und Stabilität – kritisierte die Fraktion der AfD die hohen Beiträge an die Vereinten Nationen (Titel 687 10) und forderte eine Absenkung des Ansatzes um 359,9 Mio. Euro. In der Bereinigungssitzung wurde auf Basis der Bereinigungsvorlage der Ansatz um 73,9 Mio. Euro gekürzt. Die Fraktion der AfD forderte ebenso, die Zahlungen an UNWRA (Titel 687 13) sofort einzustellen sowie die Beiträge an Organisationen und Einrichten im internationalen Bereich zu reduzieren (Titel 687 14, minus 41,4 Mio. Euro). Die Bereinigungsvorlage sah letztlich eine Kürzung der Beiträge an internationale Organisationen und Einrichtungen in Höhe von 1,78 Mio. Euro vor. Die Fraktion Die Linke setzte sich hingegen für Aufstockung von Mitteln (+ 54 Mio. Euro) an internationale Organisationen wie IKRK, UNHCR, UNRWA, OHCHR und OCHA beim Titel 687 17 ein. Der Titel 687 23 (Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte) sollte nach Ansicht der Fraktion der AfD aufgrund fragwürdiger Projekte deutlich reduziert werden (minus 23 Mio. Euro), die Fraktion Die Linke forderte in Anbetracht der global immer dramatischeren Lage eine Aufstockung um 17 Mio. Euro. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke beantragten in der Einzelplanberatung, die Mittel für Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Titel 687 32) von 1,048 Mrd. Euro auf 3 Mrd. Euro anzuheben. In der Bereinigungssitzung setzte sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nochmals dafür ein, die Mittel um 2 Mrd. Euro aufzustocken. Letztlich wurde der Regierungsansatz für Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland auf Antrag der Koalitionsfraktionen um 2 Mio. Euro auf 1,05 Mrd. Euro erhöht. Während die Fraktion der AfD den Ansatz im Titel 687 34 (Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik) um 177 Mio. Euro reduzieren wollte, forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Anhebung um 73 Mio. Euro. Im Kapitel 0502 – Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen – forderte die Fraktion der AfD eine Streichung des Titels 687 27 (Gesellschafts- und europapolitische Maßnahmen der Politischen Stiftungen), die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlug hingegen eine Erhöhung um 10 Mio. Euro vor. Die Koalitionsfraktionen beantragte erfolgreich 2 Mio. Euro mehr für die Erhaltung deutscher Kriegsgräber im Ausland, von Gräbern der aufgrund von NS-Verfolgung ausgewanderten und im Ausland verstorbenen Personen sowie für die Jugendbegegnung und für Gedenkarbeit (Titel 685 01). Zu dem Titel 681 11 (Förderung akademischer Stipendienprogramme für ausländische Studierende, Graduierte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) im Kapitel 0504 – Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland – brachten die Fraktionen AfD (minus 10 Mio. Euro), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (+ 6 Mio. Euro) und Die Linke (+ 11,7 Mio. Euro) jeweils einen Änderungsantrag ein. Im selben Kapitel forderte die Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eine Erhöhung der Mittel um 10 Mio. Euro für die Östlichen Partnerschaften (Titel 687 13), die Fraktion der AfD schlug hingegen eine Reduzierung um 7,7 Mio. Euro vor. Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten, für die elf deutsch-amerikanischen Institute in Deutschland (Titel 687 17) 0,44 Mio. Euro mehr zur Verfügung zu stellen, der Antrag der Koalitionsfraktionen fand eine Mehrheit. In der Titelgruppe 01 – allgemeine Auslandskulturarbeit – brachte die Fraktion der AfD mehrere Kürzungsanträge ein. Für die Zuwendungen an Schulen im Ausland (Titel 687 22) beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Mittelaufstockung um 18 Mio. Euro. Die Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke forderten in mehreren Änderungsanträgen mehr Mittel für das Goethe- Institut (Titel 687 40, + 4,9 Mio. Euro bzw. + 1,1 Mio. Euro), für die Alexander von Humboldt-Stiftung (Titel 687 46, + 5 Mio. Euro bzw. + 1,4 Mio. Euro) sowie für den Deutschen Akademischen Austauschdienst (Titel 687 48, + 10 Mio. Euro bzw. + 7,3 Mio. Euro). Im Kapitel 0512 – Bundesministerium – beantragte die Fraktion Die Linke bei den Entgelten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Titel 428 21) 10 Mio. Euro mehr für Besserstellung der bei den Auslandsvertretungen lokal Beschäftigten. Über den gesamten Einzelplan hinweg legte die Fraktion der AfD zudem im Sinne der sparsamen Haushaltsführung verschiedene Anträge zur Kürzung bzw. Streichung vor. Die Koalitionsfraktionen forderten das Auswärtige Amt in zwei Maßgabebeschlüssen auf, dem Haushaltsausschuss über künftige Reformpläne hinsichtlich des Goethe-Instituts sowie über laufende und zukünftige Maßnahmen und Bedarfe zur Beschleunigung des Visumsverfahrens zu berichten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN legte zwei Maßgabebeschlüsse zur Finanzierung der deutschen Kriegsgräberfürsorge im Ausland sowie zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan vor. Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etatansatz um rund 71,545 Mio. Euro abgesenkt und betrug somit rund 5,893 Mrd. Euro. Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 05 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu. Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern) Dem Bundesministerium des Innern wurden mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 aus dem Geschäftsbereich des Beauftragten für Kultur und Medien die Zuständigkeiten für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa einschließlich der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung sowie für die Kulturförderung autochthoner Minderheiten übertragen. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes erhält das Ministerium die Zuständigkeit für Kultur-, Gesellschafts- und Medienbeziehungen: deutsche Minderheiten. Vom Bundesministerium des Innern gehen Zuständigkeiten für die digitale Sicherheit und Cybersicherheit an das neue Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sowie die Sport- und Ehrenamtsförderung an das Bundeskanzleramt über. Diese Veränderungen im Ressortzuschnitt spiegeln sich im zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 noch nicht wider. Nach dem zweiten Regierungsentwurf 2025 wurden im Einzelplan 06 Gesamtausgaben in Höhe von 15,17 Mrd. Euro veranschlagt und damit 1,8 Mrd. Euro mehr als im Vorjahr. Den größten Anteil macht die Innere Sicherheit mit 6,9 Mrd. Euro aus, gefolgt von den Mitteln für Integration und Migration in Höhe von 2,2 Mrd. Euro. Weitere Ausgabenschwerpunkte sind die IT- und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung mit zusammen 1,2 Mrd. Euro, Versorgungsausgaben in Höhe von 1,1 Mrd. Euro sowie Bevölkerungsschutz mit 0,8 Mrd. Euro. In der Aussprache mit Bundesminister Dobrindt ging es schwerpunktmäßig um die Mittel für die innere Sicherheit sowie für Integration und Migration, im Einzelnen vor allem um die Überbelastung und Ausstattung der Bundespolizei, um Integrationskurse sowie das Bundesaufnahmeprogramm für afghanische Ortskräfte. Die Koalitionsfraktionen betonten, dass der zweite Regierungsentwurf im Bereich der inneren Sicherheit gegenüber dem ersten noch besser aufgestellt sei. Dort sei bereits die so genannte Sicherheitsmilliarde verankert gewesen, nun kämen weitere Aufwüchse hinzu. Auch im Bereich der Migration sei eine Wende in Sicht, die sich in sinkenden Asylanträgen zeige. Positiv zu vermelden sei, dass die Mittel für den Zivil- und Katastrophenschutz verstärkt würden, weitere Mittel seien für die kommenden Haushalte vorgesehen. Auch die Warn- und Schutzsysteme würden weiter ausgebaut. Die Fraktion der AfD erklärte, dass der Haushalt für die innere Sicherheit nicht auskömmlich sei und dass mehr Investitionen in die Sicherheitsbehörden gebraucht würden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hielt hingegen fest, dass der Aufwuchs im Etat aus ihrer Sicht eine Unwucht habe. Mehr zusätzliche Mittel hätten auch in den gesellschaftlichen Zusammenhalt gesteckt werden sollen, nicht allein in die Sicherheitsthemen. Die hohe Belastung der Bundespolizei war für mehrere Fraktionen ein Thema. Die Berichterstatter dieses Einzelplans hatten dem Ausschuss zur Einzelplanberatung keine Änderung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die von der Opposition eingebrachten Anträge fanden in den Abstimmungen durchweg keine Mehrheit. Da die Koalitionsfraktionen in der Einzelplanberatung auf Änderungsanträge verzichtet hatten, blieb der Einzelplan unverändert. In Kapitel 0601 – Heimat, Gesellschaft und Verfassung – brachte die AfD eine Reihe von Anträgen für Kürzungen oder Streichungen ein. Die Globalzuschüsse an die parteinahen politischen Stiftungen sollten danach auf 80 Mio. Euro gekürzt werden (minus 68 Mio. Euro). Die Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit wollte die Fraktion ganz streichen, da Zuschüsse über die Globalzuschüsse hinaus nicht erforderlich seien. (minus 16,8 Mio. Euro auf null). Auch die Kosten der Deutschen Islam Konferenz (DIK) sowie die Förderung von Projekten zur Umsetzung der Ziele der DIK und des interreligiösen Dialogs mit Bezug zum Islam stießen bei der Fraktion der AfD auf Ablehnung. Entsprechend wollte sie diese Mittel von gut 6 Mio. Euro auf null kürzen. Die Anträge erhielten durchweg keine Mehrheit. Die Anträge der Fraktion Die Linke in diesem Kapitel zielten auf die Förderung des Spitzensports. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Leistungssports sei massiv gefährdet. Deshalb müssten die Mittel für Personal sowie für die Olympiastützpunkte und Trainingszentren um 134 Mio. Euro auf insgesamt 335 Mio. Euro erhöht werden. Die Fraktion der AfD beantragte eine Aufstockung desselben Titels um 20 Mio. Euro. Beide Anträge wurden abgelehnt. In Kapitel 0602 – IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung – beantragte die AfD ohne Erfolg die Übertragung von Mitteln für die Digitalisierung der Verwaltung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in den Einzelplan 06. Mit unterschiedlicher Stoßrichtung wurde über die Integrationskurse diskutiert. Während die Koalitionsfraktionen hervorhoben, dass es dafür nun wieder einen auskömmlichen Ansatz gebe, beantragte die Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN im Kapitel 0603 – Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene – eine Erhöhung der Mittel für die Durchführung der Kurse von 1,07 Mrd. Euro um 300 Mio. Euro auf knapp 1,37 Mrd. Euro. Durch die Erhöhung sollten die Zulassung zur Wiederholung sowie Fahrtkosten für alle Teilnehmenden finanziert werden, darüber hinaus die gestiegenen Verwaltungskosten bei den Trägern. Die Fraktion der AfD hingegen sprach sich für eine Senkung der Mittel um 600 Mio. Euro auf knapp 466 Mio. Euro aus. Der Mitteleinsatz und die damit erzielten Ergebnisse seien nicht verhältnis-mäßig. Beide Anträge scheiterten. In der Diskussion über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan mahnte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Aufarbeitung dazu an, warum die Ortskräfte nicht wie zugesagt aufgenommen worden seien, obwohl die Mittel dafür zur Verfügung gestanden hätten. Die Fraktion beantragte, die Mittel für das Aufnahmeprogramm Afghanistan von 15 Mio. Euro um 18,5 auf knapp 34 Mio. Euro zu erhöhen (Kapitel 0603), um eine sofortige Umsetzung des Programms gewährleisten zu können. Die Fraktion der AfD beantragte, den gleichen Titel auf null zu setzen. Es bedürfe in Deutschland keiner Resettlement-Programme. Beide Anträge setzten sich nicht durch. In Kapitel 0603 – Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene – forderte die Fraktion der AfD einige weitere Streichungen, darunter Zuschüsse für Programme zur Förderung der freiwilligen Ausreise sowie Reintegration sowie die Mittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung, die aus ihrer Sicht eine Doppelung zu den Beratungen im BAMF bedeute. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN hingegen wollte die ihrer Meinung nach wirkungsvolle Arbeit weiter verstärken und beantragte eine Erhöhung des Titels. Alle Anträge der Oppositionsfraktionen in diesem Kapitel blieben ohne Mehrheit. In Kapitel 0610 – Sonstige Bewilligungen – beantragte die Fraktion der AfD, die Mittel zur Unterstützung der Grenzschutzbehörden der mittel- und osteuropäischen Länder sowie die Ausstattungshilfen zu erhöhen. Im Kapitel 0611 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – stellte die Fraktion der AfD den Antrag, den Konsolidierungsbeitrag des Etats zur globalen Minderausgabe um 100 Mio. Euro zu erhöhen. In Kapitel 0625 – Bundespolizei – schlug die Fraktion der AfD vor, die Bundespolizei angesichts ihrer Aufgaben und der hohen Zahl an Überstunden um weitere 2.000 Stellen zu verstärken und darüber hinaus die Ausstattung zu verbessern. Die Mittel für die Bundeszentrale für politische Bildung (Kapitel 0635) wollte die Fraktion der AfD mit einem weiteren Antrag ganz streichen. Die Anträge erhielten keine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge und Maßgabebeschlüsse ein, die durchweg eine Mehrheit im Ausschuss fanden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte einige Änderungsanträge, die jeweils abgelehnt wurden. In Kapitel 0601 – Heimat, Gesellschaft und Verfassung – verstärkten die Koalitionsfraktionen die Global- zuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit um 20 Mio. Euro auf 168 Mio. Euro. In Kapitel 0602 senkten sie die Zuschüsse an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben um 9 Mio. Euro ab und begründeten dies mit einer Anpassung an den Bedarf. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnte sich auch in der Bereinigungssitzung mit ihren Anträgen auf einen Mittelzuwachs bei der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer in Kapitel 0603 – Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene – sowie auf eine Verstärkung der Mittel für Resettlement und Leistungen im Rahmen der humanitären Aufnahme nicht durchsetzen. Auch ihr Antrag auf eine Anhebung der Gelder für die Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung wurde abgelehnt. Die beiden zuletzt genannten Titel erfuhren durch Anträge der Regierungsfraktionen eine Absenkung, die dem gesunkenen Bedarf entspreche. Mit einem weiteren Änderungsantrag im Kapitel 0624 – Bundeskriminalamt – erhöhten die Koalitionsfraktionen den Titel zum Erwerb von Fahrzeugen für das BKA. Verstärkt wurden in Kapitel 0629 die Mittel für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk– sowohl für den Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattung, Ausrüstung und Software als auch für die Arbeit der Vereinigung der Helfer und Förderer des THW. Auch die Selbstbewirtschaftungsmittel für die Ortsverbände wurden angehoben. Einige weitere Änderungen ergaben sich auf der Basis der Bereinigungsvorlage, etwa durch die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung für Baumaßnahmen auf 1,09 Mrd. Euro oder der Anpassung der Zuschüsse an die Anstalt öffentlichen Rechts Föderale IT-Kooperation (FITKO). Diese machte sich der Ausschuss ohne Ausnahme zu igen. Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etat gegenüber dem Regierungsentwurf um rund 70 Mio. Euro auf 15,24 Mrd. Euro erhöht. Die Verpflichtungsermächtigungen stiegen um knapp 1,6 Mrd. Euro auf 5,9 Mrd. Euro. Die Beschlüsse im Einzelnen sind der der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 06 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke in seiner Sitzung am 4. September 2025 zu. Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz) Nach dem zweiten Regierungsentwurf 2025 wurden im Einzelplan 07 Gesamtausgaben in Höhe von 1,162 Mrd. Euro veranschlagt und damit 133,0 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Mit zwei Dritteln der Gesamtausgaben sind die Personal- und Versorgungsausgaben deutliche Ausgabenschwerpunkte. Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz, die Verbraucherpolitik, die Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie die Verbraucherinformationsgesetz dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) übertragen. Da die finanzielle und personelle Umsetzung des Organisationserlasses bislang noch nicht erfolgt ist und erst mit dem Haushaltsentwurf 2026 endgültig vollzogen wird, wurden die genannten Themenbereiche im Rahmen der Beratung des Einzelplans 16 erörtert. In der Einzelplanberatung mit Bundesministerin Dr. Hubig wurde fraktionsübergreifend intensiv über die Stiftung Forum Recht diskutiert. Während die Fraktion der AfD die Stiftung mit Verweis auf ein Verfehlen des Gründungszwecks und hohe Personal- sowie Baukosten deutlich kritisierte, bekannten sich die übrigen Fraktionen unmissverständlich zu ihr. Des Weiteren wurde über die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung in der Justiz gesprochen. Die eingeplanten Mittel würden den Bundesländern Planungssicherheit geben. In diesem Zusammenhang hob die Bundesministerin die gute Zusammenarbeit mit den Ländern hervor, die konsequent berichten und den Mittelabfluss transparent darstellen müssten. Eine Aufhebung der qualifizierten Sperre würde die Arbeit erleichtern und beschleunigen. Mehrheitlich positiv bewertet wurde die Reduzierung der globalen Minderausgabe sowie die realistischere Veranschlagung von Personalausgaben im zweiten Haushaltsentwurf 2025 im Gegensatz zu den Vorjahren. Die Ministerin zeigte sich vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage mit den Haushaltsverhandlungen zufrieden, gab aber zu bedenken, die in den kommenden Jahren erforderlichen Einsparungen sowie die pauschale Personalkürzung der Bundesregierung würden für den kleinen und wesentlich von Personal- und Versorgungsausgaben geprägt Einzelplan besonders einschneidend sein. Die Flexibilität im Einzelplan sei auch mit Blick auf die reduzierten Ausgabereste sehr gering. Erfreulich sei, dass Stelleneinsparungen im Sicherheitsbereich, beispielsweise beim Bundesamt für Justiz (BfJ), ausgenommen seien. Zudem nehme die Ministerin die Steigerung der Einnahmen, z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim BfJ, verstärkt in den Blick. Betont wurde ferner die Wichtigkeit der Betreuung der Betroffenen des Anschlags auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg durch den Bundesopferbeauftragten sowie die finanzielle Hilfe durch den Bund in Höhe von 25 Mio. Euro. Darüber hinaus wurde das Thema Mietpreisbremse, der Zuschuss an das Anne-Frank-Zentrum sowie das Projekt HateAid erörtert. In der Bereinigungssitzung standen im Gespräch mit der Bundesministerin insbesondere die Themen Digitalisierung in der Justiz mit der bundesweit einheitlichen Justizcloud sowie der Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt im Mittelpunkt. Die Ministerin verwies in dem Zusammenhang auf die bedauerlicherweise gestiegenen Fallzahlen und auf den kürzlich vorgelegten Referentenentwurf zur Anwendung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Die Linke befürworteten die Anträge der Koalitionsfraktionen zum Schutz vor häuslicher Gewalt sowie die in den Maßgabebeschlüssen enthaltenden Berichtspflichten. Die Koalitionsfraktionen betonten, die Entsperrung der Mittel für die Digitalisierung in der Justiz sei wichtig, gleichzeitig müssten aber auch die parlamentarische Kontrolle aufrechterhalten und einheitliche Lösungen für alle Bundesländer gewährleistet werden. Vor dem Hintergrund der Mittelaufstockung für das Institut für Ostrecht erklärte die Ministerin, durch den Angriffskrieg auf die Ukraine sei das Institut eine Anlaufstelle für ukrainische Forscherinnen und Forscher geworden ist, um Expertise im Hinblick auf einen Wiederaufbau in der Ukraine und auf das Justizsystem in der Ukraine aufzubauen. Die Fraktion der AfD verwies auf die strukturellen Probleme in der Justiz und kritisierte die große Anzahl unerledigter Verfahren bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten. Des Weiteren wurde wie bereits in der Einzelplanberatung die Stiftung Forum Recht sowie die Hilfe für Opfer des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt thematisiert. Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom zweiten Regierungsentwurf abweichende Beschlussfassungen vorgelegt. In der Einzelplanberatung wurden von der Fraktion der AfD fünf Änderungsanträge eingebracht, die ausnahmslos abgelehnt wurden. In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen erfolgreich vier Änderungsanträge sowie zwei Maßgabebeschlüsse ein, während ein Maßgabebeschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keine Mehrheit fand und die Fraktionen AfD und Die Linke auf die Einbringung von Änderungsanträgen verzichteten. Im Kapitel 0710 – Sonstige Bewilligungen – forderte die Fraktion der AfD erfolglos Absenkungen des Ansatzes in den Titeln „Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und rechtspolitischer Vorhaben“ (minus 1,7 Mio. Euro), „Überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung“ (minus 0,9 Mio. Euro), „Zuschuss an die Stiftung Datenschutz“ (minus 0,6 Mio. Euro) sowie „Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie und Marktwirtschaft“ (minus 4,2 Mio. Euro). Ferne plädierte die Fraktion der AfD erfolglos, den Titel „Zuführung an die Stiftung Forum Recht“ auf Null zu setzen und die Stiftung abzuwickeln. Der Antrag der Koalitionsfraktionen im Kapitel 0710 zur Aufstockung des Titels „Zuschuss für überregionale Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes von Frauen vor häuslicher Gewalt“ (Titel 684 01, + 0,3 Mio. Euro) mit dem dazugehörigen Maßgabebeschluss sowie der Antrag der Koalition zur Aufstockung der Mittel für das Institut für Ostrecht e.V. (Titel 685 03, + 0,3 Mio. Euro) fanden im Ausschuss eine Mehrheit. Die Koalitionsfraktionen beantragten für die Ausgaben im Bereich der Digitalisierungsinitiative für die Justiz erfolgreich, die bisherige Haushaltssperre sowie die Sperre der Verpflichtungsermächtigungen aufzuheben. Ergänzend dazu legten die Koalitionsfraktionen einen Maßgabebeschluss vor, der eine Berichtspflicht enthält. Der Maßgabebeschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinsichtlich eines jährlichen Berichts zum Umsetzungsstand des Paktes für den digital Rechtsstaat bzw. der Digitalisierungsinitiative der Justiz fand hingegen keine Mehrheit. Im Kapitel 0711 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – wurden bei dem Titel 542 01 „Öffentlichkeitsarbeit“ auf Antrag der Koalitionsfraktionen Mittel für eine bundesweite Aufklärungskampagne zum besseren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt bereitgestellt. Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etatansatz um 0,8 Mio. Euro aufgestockt und betrug somit rund 1,163 Mrd. Euro. Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 07 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu. Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen) Im zweiten Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan Ausgaben in Höhe von rund 10,562 Mrd. Euro veranschlagt worden, nach rund 9,809 Mrd. Euro im Vorjahr. Der Ausschuss nahm die Gelegenheit wahr, mit dem Bundesfinanzminister den eigenen Etat zu thematisieren. Es wurde darauf verwiesen, dass es sich bei diesem Einzelplan um einen personalintensiven Verwaltungshaushalt handele, der durch einen hohen Anteil an Personalausgaben und den damit zusammenhängenden Verwaltungsausgaben geprägt sei. Der Minister berichtete, dass bislang mit dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) der zentrale IT- Dienstleister der Bundesverwaltung zum Geschäftsbereich des BMF gehört habe. Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 solle die Zuständigkeit für das ITZBund an das neu gebildete Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung übertragen werden. Davon ausgenommen seien jedoch die Zuständigkeiten nach Artikel 108 Grundgesetz, die weiterhin beim Bundesministerium der Finanzen verbleiben sollten. Die für den Übergang notwendigen Verwaltungsvereinbarungen seien in Vorbereitung. Weitere Themen der Beratung waren die Bekämpfung der Finanzkriminalität. Der Bundesminister betonte, dass die Finanzkriminalität kein Kavaliersdelikt sei, sondern gesamtgesellschaftlichen Schaden anrichte. Daher müsse sie schlagkräftig bekämpft und Sanktionen effektiv durchgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wurden auch die technische Ausstattung und die Kompetenzen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erörtert. Besondere Aufmerksamkeit fanden dabei die Herausforderungen in der Personalgewinnung und -entwicklung. Aus dem Kreis der Ausschussmitglieder wurde angemahnt, die Finanzierung der Leistungen für jüdische und nicht-jüdische Verfolgte, insbesondere nach der so genannten Artikel 2-Vereinbarung mit der Conference on Jewish Material Claims Against Germany sicherzustellen sowie dem daraus resultierenden Bildungsauftrag gerecht zu werden. Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom zweiten Regierungsentwurf abweichende Beschlussfassungen vorgelegt. Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom zweiten Regierungsentwurf abweichende Beschlussfassungen vorgelegt. Da die Koalitionsfraktionen auf die Einbringung von Änderungsanträgen verzichtet hatten und die Anträge der Oppositionsfraktionen keine Mehrheit fanden, blieb der zweite Regierungsentwurf in der Einzelplanberatung unverändert. In Kapitel 0811 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – wollte die Fraktion der AfD die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit und die Fraktion Die Linke die Mittel für Sachverständige kürzen. Des Weiteren beantragte die Fraktion der AfD, einen neuen Titel „Globale Minderausgabe“ ausbringen, damit auch das Bundesministerium der Finanzen seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet. Im Kapitel 0813 – Zollverwaltung – forderte die Fraktion Die Linke erfolglos, die Personalmittel für zusätzliche 500 Planstellen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufzustocken, um das Mindestlohngesetzes wirksam umsetzen zu können. In der Bereinigungssitzung lagen dem Ausschuss zwei Maßgabebeschlüsse der Koalitionsfraktionen zur Zollverwaltung (Stand der Digitalisierung in der Zollverwaltung/Besetzungsquote der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung) vor, die sich dieser zu eigen machte. Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurde die Zuständigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes in den des Bundesministeriums der Finanzen übertragen. Da die finanzielle und personelle Umsetzung des Organisationserlasses bislang noch nicht erfolgt ist und erst mit dem Haushaltsentwurf 2026 endgültig vollzogen wird, wurde das Gespräch mit der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland im Rahmen der Beratung des Einzelplans 04 – Bundeskanzler und Bundeskanzleramt – geführt. Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung im Saldo unverändert mit Ausgaben von rund 10,562 Mrd. Euro ab. Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. Der Ausschuss stimmte dem im Saldo unveränderten zweiten Regierungsentwurf des Einzelplans 08 in der Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu. Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) Im Etatansatz des zweiten Regierungsentwurfs für das Jahr 2025 waren für den Einzelplan 09 Ausgaben in Höhe von rund 9 Mrd. Euro veranschlagt. Dies stellt ein Minus von rund 2,1 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr dar. Neben dem Einzelplan werden allerdings wesentliche Teile der Ausgaben des BMWE im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie im geplanten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) etatisiert. In der Einzelplanberatung mit Bundesministerin Reiche war fraktionsübergreifend die wirtschaftliche und konjunkturelle Situation in Deutschland das beherrschende Thema. Die Koalitionsfraktionen betonten die Wichtigkeit der Generierung von Wachstum angesichts der Tatsache, dass sich Deutschland im dritten Rezessionsjahr befinde. In diesem Zusammenhang wurden die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen intensiv diskutiert. Von den Koalitionsfraktionen wurde dabei auch der Wasserstoffausbau und die Transformation im Energiebereich betont. Energiesicherheit und die Bezahlbarkeit von Energie seien wichtige Themen. Generell sollte das BMWE nicht nur die Großindustrie, sondern auch das Handwerk und den Mittelstand im Blick behalten. Kritisiert wurden die geringen Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen. Thematisiert wurden fraktionsübergreifend auch der Zukauf von Privatunternehmen in der vergangenen Wahlperiode, die ein professionelles Beteiligungsmanagement notwendig machten. Die Fraktion der AfD kritisierte eine mit zahlreichen Titeln hinterlegte ideologische Transformation und setzte sich für massive Streichungen in dem Bereich ein. Ferner strebte die AfD eine Auflösung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und eine Integration von Sach- und Personaltiteln im BMWE an. Auch machte sich die Fraktion für eine Ausweitung von Titeln für ideologiefreie Forschung sowie die Stärkung der Rohstoffstrategie stark. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nahm Bezug auf die Anhörung zum Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK, Drucksache 21/779) und kritisierte die geplante Verschiebung von Titeln zu FSRU und der Erdölraffinerie PCK Schwedt in das SVIK. Die Fraktion betonte, aus dem SVIK sollten zusätzliche Investitionen getätigt werden, um Wachstum zu generieren. Zudem wies die Fraktion auf die Bedeutung der beruflichen Bildung sowie des Rohstofffonds für die deutsche Wirtschaft hin. Die Fraktion Die Linke erkundigte sich in den Beratungen ferner zur Werthaltigkeit der Beteiligung des Bundes an CureVac sowie zu den Auswirkungen von Northvolt auf den Bundeshaushalt. In der Bereinigungssitzung mit Bundesministerin Reiche thematisierten die Koalitionsfraktionen angesichts des fortgeschrittenen Datums den Mittelabfluss und ihre Änderungsanträge in den Bereichen Mittelstand, Innovationskraft und Tourismus. Die Oppositionsfraktionen diskutierten mit der Ministerin fraktionsübergreifend intensiv über die Kosten für Energie und Gas. Die Fraktion der AfD kritisierte anlässlich einer aktuellen Metastudie der DIHK die zu hohen Kosten der Energiewende und die damit verbundenen Gefahr einer Deindustrialisierung. Der Strompreis sei viel zu hoch und werde mit verschiedenen Instrumenten aus dem Bundeshaushalt subventioniert. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkundigte sich nach einer Strategie hinsichtlich der Dekarbonisierung und beim Wasserstoff. Kritisiert wurde hinsichtlich der Energiepreise, dass geplante Maßnahmen nur nach regionaler Situation wirkten und Verbraucher unterschiedlich davon profierten. Die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage und deren Finanzierung aus dem KTF sei aus Sicht der Fraktion absurd und würde zudem auch nur zur Entlastung von Gasverbrauchern führen. Begrüßt wurde hingegen die Stärkung der beruflichen Bildung sowie die Bündelung der Produktion von kritischen Arzneimitteln im Einzelplan 09. Die Fraktion Die Linke thematisierte darüber hinaus die von der Bundesregierung eigentlich geplante Entlastung von Verbrauchern bei der Stromsteuer sowie die Abnahmeverträge beim LNG-Terminal in Brunsbüttel. Ferner setzte sich die Fraktion für eine personelle Stärkung des Bundeskartellamts ein. Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende Beschlussfassungen vorgelegt. In der Einzelplanberatung brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drei Deckblätter und zwei Maßgabebeschlüsse ein, die jedoch keine Mehrheit fanden. Die Fraktion der AfD brachte insgesamt 145 Änderungsanträge ein, die zu einem Großteil mit der geforderten Auflösung des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Übertragung einzelner Titel in den Einzelplan 09 zusammenhingen. Alle Änderungsanträge der Fraktion der AfD wurden jedoch ausnahmslos abgelehnt. Die Fraktion Die Linke und die Koalitionsfraktionen verzichteten auf Änderungsanträge. In der Bereinigungssitzung brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drei Deckblätter und die Fraktion der AfD ein Deckblatt ein, die jedoch alle keine Mehrheit fanden. Die Fraktion Die Linke verzichtete auf die Einbringung von Änderungsanträgen. Die Koalitionsfraktionen brachten dagegen 15 Deckblätter ein, denen vom Ausschuss zugestimmt wurde. In Kapitel 0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität brachte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung zahlreiche Anträge zur massiven Kürzung oder Streichung von Titelansätzen ein, die oft mit dem Ziel einer Transformation zur sogenannten „sozial-ökonomischen Marktwirtschaft“ zusammenhängen und zu Wettbewerbsverzerrungen, Fehlinvestitionen und Fehlallokation von Arbeit und Kapitalanreizen führen würden. Andererseits forderte die Fraktion der AfD vergeblich Titelverstärkungen bei Technologie- und Innovationstransfer (Titel 685 01 plus 66 Mio. Euro) oder Industrieforschung für Unternehmen (Titel 686 01 plus 46,9 Mio. Euro) mit dem Ziel, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhöhen. In der Bereinigungssitzung brachte die Fraktion der AfD einen Antrag zur Übertragung von Mitteln in Höhe von 1 Mrd. Euro vom SVIK in den Einzelplan 09 für den Titel Mikroelektronik für die Digitalisierung ein, der jedoch ohne Erfolg blieb. Zudem legten die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge in den Titeln 683 11 (plus 1,5 Mio. Verpflichtungsermächtigungen), 892 23 (minus 15 Mio. Euro) und 683 31 (plus 17 Mio. Euro) vor, denen vom Ausschuss zugestimmt wurde. In Kapitel 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren brachten in der Einzelplanberatung im Titel 686 04 Berufliche Bildung für den Mittelstand die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie AfD (jeweils plus 30 Mio. Euro) erfolglos Änderungsanträge ein. Weitere Änderungsanträge der AfD zur Titelaufstockung (686 07 plus 24 Mio. Euro, 686 08 plus 20,4 Mio. Euro, 893 01 plus 12 Mio. Euro) sowie zur Titelkürzung (882 01 minus 130 Mio. Euro, 882 05 minus 24 Mio. Euro) oder Titelstreichung (686 05, 686 06, 686 12) fanden keine Mehrheit im Ausschuss. In der Bereinigungssitzung legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anträge zur Aufstockung der Titel 686 04 (plus 30 Mio. Euro) und 686 07 (plus 6,7 Mio. Euro) vor, die jedoch keine Mehrheit im Ausschuss fanden. Zudem brachten die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge in den Titeln 686 04 (plus 5,3 Mio. Euro), 686 06 (plus 110 Tsd. Euro) sowie 893 01 (plus 12 Mio. Euro), denen vom Ausschuss zugestimmt wurde. Auch in Kapitel 0903 Energie und Nachhaltigkeit strebte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung eine Mittelkürzung (541 01) oder Titelstreichungen (z. B. 683 01, 686 06, 686 08, 686 90, 686 91, 518 32, 687 33, 531 42, 531 42, 532 45) an, die aber ebenfalls alle erfolglos blieben. Auch Anträge auf Übertragung von Mitteln aus dem SVIK in den Einzelplan 09 im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK Schwedt sowie auf Einrichtung eines neuen Titels mit 400 Mio. Euro für Angewandte Forschung im Bereich Hochtemperatur- Kraftstoffsynthese und Kernenergietechnologie fanden keine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge in den Titeln 526 02 (minus 2 Mio. Euro), 698 01 (minus 9 Mio. Euro), 671 21 und 671 22 (jeweils minus 3,5 Mio. Euro) sowie 671 23 (minus 2 Mio. Euro), denen vom Ausschuss zugestimmt wurde. Im Kapitel 0904 Chancen der Globalisierung strebte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung erfolglos eine deutliche Erhöhung des Titels 671 01 auf 29 Mio. Euro an. Die Fraktion der AfD beantragte dagegen ohne Erfolg eine massive Kürzung im Titel 687 05 (minus 53 Mio. Euro) sowie Streichung des Titels 687 11 wegen wettbewerbsverzerrender Subventionen und Fehlinvestitionen. Zudem plädierte die Fraktion der AfD erfolglos für die Einrichtung der Titel Ressourceneffizienz und -substitution (100 Mio. Euro) und Reserve strategischer Materialien (100 Mio. Euro) zur Verringerung von Importabhängigkeiten der deutschen Wirtschaft. Weitere 14 Anträge brachte die Fraktion der AfD im Zusammenhang mit der angestrebten Auflösung des BMZ und Verlagerung der Titel in einem Umfang von rund 2,5 Mrd. Euro in den Einzelplan 09 ein, die aber alle keine Mehrheit fanden. In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen noch erfolgreich drei Änderungsanträge in den Titeln 686 01, 687 01 und 687 05 mit geringfügigen Veränderungen an Barmitteln in 2025 sowie bei Verpflichtungsermächtigungen ein. Im Kapitel 0910 brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung erfolglos einen Antrag zur deutlichen Erhöhung des Titels 683 10 auf rund 50 Mio. Euro zur Standortförderung kritischer Arzneimittel ein. Die Fraktion der AfD plädierte erfolglos für die Streichung (541 01, 683 11, 683 12, 683 13) verschiedener Titel. In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen ein Deckblatt zur Aufstockung des Titel 683 10 (plus 33 Mio. Euro) ein, der eine Mehrheit im Ausschuss fand. Im Kapitel 0911 brachte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung zahlreiche Änderungsanträge zur pauschalen Kürzung von Titelansätzen aufgrund von Programmkürzungen sowie zur sparsamen Haushaltsführung ein, die jedoch keine Mehrheit fanden. Im Kapitel 0912 plädierte die AfD in der Einzelplanberatung im Zusammenhang mit der angestrebten Aufgabenverlagerung vom BMZ zum BMWE erfolglos für die Absenkung einiger Titel (z. B. 124 01, 518 02, 544 01) aufgrund von pauschalen Kürzungen sowie Aufstockungen bei Personaltiteln (z. B. 422 01, 428 01, 525 01) und Sachtiteln (z. B. 517 01, 519 01, 527 01, 532 01) bei gleichzeitigen pauschalen Kürzungen aufgrund geringeren Personalbedarfs. Auch im Kapitel 0916 setzte sich die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung vor dem Hintergrund einer angestrebten Reduktion der Aufgabenfülle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durch weniger Förderprogramme erfolglos mit 33 Anträgen zu einer 10-prozentigen Absenkung von Personal- und Sachtiteln ein. Darüber hinaus legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung einen Maßgabebeschluss mit einer Berichtspflicht über Stabilisierungsmaßnahmen mit mehr als 500 Mio. Euro vor, der aber keine Mehrheit im Ausschuss fand. Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 09 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke in seiner Sitzung am 4. September 2025 zu. Im Ergebnis der beiden Haushaltsberatungen wurde der Etat gegenüber dem Regierungsentwurf leicht um rund 32,8 Mio. Euro aufgestockt und betrug somit 9,02 Mrd. Euro. Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) Dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wurden mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeiten für gleichwertige Lebensverhältnisse sowie für regionale Kultur übertragen. Im zweiten Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 hat sich dieser Neuzuschnitt noch nicht niedergeschlagen. Nach dem zweiten Regierungsentwurf 2025 wurden im Einzelplan 10 Gesamtausgaben in Höhe von gut 6,88 Mrd. Euro veranschlagt. Sie bleiben damit etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Wie in den Vorjahren bilden die landwirtschaftliche Sozialpolitik mit 4,1 Mrd. Euro, die Gemeinschafts-aufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mit 907 Mio. Euro sowie die Förderung von Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation mit 807 Mio. Euro die Schwerpunkte im Einzelplan. In der Aussprache mit Bundesminister Rainer ging es schwerpunktmäßig um Perspektiven bei der Tierhaltung, um den Tierschutz und das Bundesprogramm für den Stallumbau, die Notfallernährungsvorsorge für die Bevölkerung sowie um eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Weiteres Thema war die Agrarpolitik der EU. Der Minister betonte, dass er die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen sehe. Dies auch im Hinblick auf die mehrjährige Finanzplanung sowie die Gemeinsame Agrarpolitik. Was die europäischen Mittel und ihre Verteilung anbelange, stehe man am Anfang dieser Diskussion und vor Aufgaben, die in den kommenden Monaten und Jahren gelöst werden müssten. Der Minister versicherte gegenüber den Abgeordneten, er stehe zu einer zukunftsfähigen Landwirtschaft in Deutschland in all ihren Formen mit ökologischer und konventioneller Landwirtschaft. Gleichzeitig sehe er die angespannte Haushaltssituation. Unterstützung bedeute für ihn in vielen Bereichen vor allem Bürokratieabbau, denn das halte Kapitel in den Betrieben. Bezüglich des Mittelabflusses bei der Tierhaltung sehe das Ministerium die Problematik und sei darum bemüht, so schnell wie möglich in eine Auszahlungsphase zu kommen. Die 20 Mio. Euro zur Unterstützung von Leistungen für an Parkinson erkrankte Landwirte würden auch im Jahr 2025 abfließen. Die Fraktion der AfD würdigte einige Ansätze, kritisierte aber, dass insgesamt zu wenig für die Landwirtschaft getan werde. Dabei bräuchten die Landwirte dringend Unterstützung. Einsparpotenzial sehe die Fraktion bei Verwaltung und Personal, gleiches gelte für einzelne Programme mit Doppelstrukturen, beispielsweise bei der Verbraucher- und Ernährungsinformation (Kapitel 1002). Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass die Finanzierung der zukunftsfähigen Landwirtschaft reduziert werde. Ohne eine intakte Natur werde es auf die Dauer keine funktionierende Landwirtschaft geben. Hier müssten Wege gefunden werden. Auch beim Tierschutz sehe die Fraktion Nachbesserungsbedarf. Die Fraktion sprach sich für eine kostenfreie Kita- und Schulverpflegung aus und thematisierte darüber hinaus eine bessere Kontrolle der Lebensmittelpreise. Die Berichterstatter dieses Einzelplans hatten dem Ausschuss zur Einzelplanberatung keine Änderung zur Beschlussfassung vorgelegt. Da die Koalitionsfraktionen auf Änderungsanträge verzichtet hatten und die Anträge der Oppositionsfraktionen keine Mehrheit fanden, blieb der Etatansatz in der Einzelplanberatung unverändert. In Kapitel 1002 – Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung – beantragte die Fraktion Die Linke die Errichtung eines Bundesprogramms „Kita- und Schulverpflegung“ in Höhe von 2 Mrd. Euro für eine kostenfreie, hochwertige und nachhaltige Verpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen. Mit einem weiteren Antrag schlug die Fraktion die Einrichtung einer „Deutschen Stiftung Tafeln“ mit einem Zuschuss von 10 Mio. Euro vor. Im Kapitel 1004 – Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge – beantragte sie, die Erstattung der Verwaltungskosten an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) um gut 23 Mio. Euro auf 200 Mio. Euro anzuheben. Damit solle die Kontrolle und Überwachung von Maßnahmen gegen unlautere Handelspraktiken besser unterstützt werden. Keiner der Anträge erreichte eine Mehrheit. Die Fraktion der AfD beantragte erfolglos, die „Maßnahmen zur Förderung ausgewogener Ernährung und zur Umsetzung der Ernährungsstrategie“ um 16 Mio. Euro auf null zu reduzieren. Zur Begründung führte sie an, dass eine ausgewogene Ernährung subjektiv und eine Förderung nicht Aufgabe des Bundes sei. Ein weiterer Antrag der Fraktion der AfD zielte auf eine höhere Erstattung der Kosten für die zivile Notfallreserve an die BLE um knapp 6,5 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro. Auch er erzielte keine Mehrheit. Im Kapitel 1005 – Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation – schlug die Fraktion Die Linke eine Anhebung der Mittel für das „Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)“ zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Lebensmittelverarbeitung im ländlichen Raum vor. Die Fraktion der AfD regte bei demselben Titel Kürzungen an. Beide Anträge wurden abgelehnt. Erfolglos bemühte sich die Fraktion der AfD darum, die Mittel für die Entwicklung einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung von 2,9 Mio. Euro auf null abzusenken. Eine Erhöhung der Zuschüsse zur Förderung des ökologischen Landbaus um 10 Mio. Euro auf gut 84 Mio. Euro wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreichen. Auch dieser Antrag scheiterte. In Kapitel 1006 – Internationale Maßnahmen – beantragte die Fraktion der AfD eine Kürzung der bilateralen technischen Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. In Kapitel 1010 – Sonstige Bewilligungen – sah ein Antrag der Fraktion der AfD vor, den Zuschuss für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt zu streichen, auch er blieb ohne Mehrheit. Beim „Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung“ wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über einen Haushaltsvermerk im Titel erreichen, dass ausschließlich die Haltungsform „Auslauf/Weide“ und „Bio“ finanziert werden dürfen. Die Haltungsformen „Stall“ und „Stall+Platz“ seien nicht förderfähig. Die Fraktion der AfD beantragte, die Mittel für den Stallumbau generell von den geplanten 150 Mio. Euro auf die 100 Mio. Euro und damit auf das Niveau von 2024 zu reduzieren, da aus dem Programm bisher kaum Mittel abgerufen worden seien. Die Anträge beider Fraktionen blieben ohne Erfolg. Mit einer Reihe von Anträgen schlug die Fraktion der AfD, ebenfalls ohne Erfolg, in Kapitel 1011 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – pauschale Kürzungen der Personal- und Verwaltungsausgaben mit dem Ziel sparsamer Haushaltsführung vor. Auch in Kapitel 1012 – Bundesministerium – wollte die Fraktion der AfD pauschale Kürzungen der Personal- und Verwaltungsausgaben erreichen. In Kapitel 1014 – Friedrich-Loffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Kapitel 1015 – Max- Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, Kapitel 1016 – Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei sowie Kapitel, 1017 – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – reichte die Fraktion der AfD Änderungsanträge für eine jeweilige Reduzierung der Personalausgaben um 5 Prozent als Beitrag zur Haushalts-konsolidierung ein, erreichte dafür aber bei keinem Posten eine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Änderungsanträge ein. Die von den Koalitionsfraktionen eingereichten Anträge wurden vollumfänglich angenommen. Dagegen erhielt kein Antrag der Oppositionsfraktion eine Mehrheit. Im Kapitel 1003 – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – GAK – erhöhten die Koalitionsfraktionen den Ansatz für den „Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität (Investitionen)“ um 12 Mio. Euro auf 408 Mio. Euro. In Kapitel 1005 – Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation – beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN erfolglos, Mittel zur Förderung regionaler Absatzmärkte im Weinbau bereitzustellen und dazu das „Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus)“ um 10 Mio. Euro zu verstärken. Auch mit ihrem Antrag, den Ansatz für die „Proteine der Zukunft mit Chancenpro-gramm Höfe“ um 2 Mio. Euro zu erhöhen, setzte sie sich nicht durch. Durch einen Antrag der Koalitionsfraktionen wurden die Zuschüsse für Forschung und Entwicklung im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe und zur Förderung nationaler Projekte der nachhaltigen Waldwirtschaft um 860.00 Euro auf knapp 32,4 Mio. Euro erhöht. Zusätzlich wurde eine Verpflichtungsermächtigung von 4,8 Mio. Euro für 2026 in den Etat aufgenommen. Die Aufstockung der Mittel sei für eine Anschubfinanzierung für die Forschung und Entwicklung zur Anpassung von Wäldern an den Klimawandel sowie für die Förderung von Agroforstsystemen. Der Titel für das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz in Höhe von knapp 1,7 Mio. Euro wurde nach einem Antrag der Koalitionsfraktionen gestrichen. In Kapitel 1010 – Sonstige Bewilligungen – beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einen zusätzlichen Titel für ein Förderprogramm für Investitionen in Tierheime und Tierauffangstationen in Höhe von 500.000 Euro für 2025 sowie Verpflichtungsermächtigen von 5 Mio. Euro für die kommenden vier Jahre aufzunehmen. Die gestiegene Belastung in den Tierheimen führten zu einer chronischen Unterfinanzierung, die zur Verfügung stehenden Mittel reichten für Investitionen nicht aus. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Haushaltsausschuss stellte fest, dass das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung unzureichend in Anspruch genommen werde. Der Ausschuss fasste auf Antrag der Koalitionsfraktionen einen Maßgabebeschluss, wonach das Bundesministerium eine Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung einleiten und Vorschläge für eine Verbesserung der Förderbedingungen vorlegen solle. Ziel sei ein positives Investitionsklima für den tierwohlgerechten Stallumbau. Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etatansatz um knapp 1,6 Mio. Euro auf gut 6,88 Mrd. Euro abgesenkt. Die Verpflichtungsermächtigungen wurden im Zuge der Bereinigung um rund 6,6 Mio. Euro auf knapp 2.06 Mrd. Euro erhöht. Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 10 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke in seiner Sitzung am 4. September 2025 zu. Einzelplan 11 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist für einen Großteil der Systeme der sozialen Sicherung in Deutschland zuständig. Seine wesentlichen Aufgabenbereiche sind die Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitsförderung und die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Arbeitsrecht und der Arbeitsschutz, die gesetzliche Rentenversicherung und das Rentenrecht, die gesetzliche Unfallversicherung sowie die soziale Sicherung. Im Einzelplan 11 sind die Haushaltsmittel für das BMAS und seinen Geschäftsbereich veranschlagt. Die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit finanzieren ihre Haushalte im Wesentlichen über Beiträge. Als Sozialversicherungsträger sind sie im Einzelplan 11 nur abgebildet, soweit sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erhalten. Neben dem Einzelplan werden Teile der Ausgaben des BMAS im geplanten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) etatisiert. Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration einschließlich des Arbeitsstabes sowie der Beauftragten für Antirassismus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales übertragen, zusammengeführt und auf eine Staatsministerin übertragen. Im Etatansatz des zweiten Regierungsentwurfs für das Jahr 2025 waren für den Einzelplan 11 einschließlich des Budgets der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in Personalunion mit dem Amt der Beauftragten für Antirassismus Mittel in Höhe von insgesamt rund 190,3 Mrd. Euro veranschlagt. Dies stellt ein deutliches Plus von rund 14,6 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr dar. In der Einzelplanberatung mit der Bundesministerin Bärbel Bas, der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Antirassismus wurden fraktionsübergreifend die unterschiedlichen Herausforderungen thematisiert, vor denen der größte Einzeletat des Bundeshaushaltes stehe. Ein sehr großer Anteil der Mittel sei durch gesetzliche Regelungen gebunden, weshalb der Einzelplan nur wenig eigenen Spielraum habe. Die Koalitionsfraktionen stellten fest, dass der Einzelplan sehr stark von der wirtschaftlichen Lage geprägt sei. Schwerpunkt der Legislaturperiode seien der Arbeitsmarkt und das Rentensystem, wo künftig die Ergebnisse der Sozialstaats- sowie der Rentenkommission im Fokus stehen würden. Ressortübergreifend wurden die Bedeutung von Berufssprachkursen (Einzelplan 09) und Integrationskursen (Einzelplan 06) betont, weil Sprache eine sehr wichtige Voraussetzung für die Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt darstelle. Hinsichtlich der Bundesagentur für Arbeit (BA) stand die Entwicklung des Arbeitsmarktes und dessen Auswirkungen auf den Haushalt der BA sowie den Bundeshaushalt im Vordergrund. Thematisiert wurden auch die Steuerungsmöglichkeiten der Jobcenter und deren Verwaltungsanteil. Ziel müssten eine effiziente Arbeitsvermittlung und niedrige Verwaltungskosten sein. Fraktionsübergreifend thematisiert wurde auch der Aufbau der Rücklage der BA für Krisenzeiten. Sowohl von den Oppositionsals auch den Koalitionsfraktionen hinterfragt wurde die Bewirtschaftung von Titeln durch das BMAS im SVIK. So wurden insbesondere seitens der Oppositionsfraktionen die Etatisierung von Investitionen in KI-Forschung, Sozialpolitikforschung sowie die Verwaltungsdigitalisierung im SVIK kritisch gesehen. Unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (Drucksache 21/779) wurde von den drei Oppositionsfraktionen die Zusätzlichkeit in Frage gestellt und die Notwendigkeit von Investitionen anstelle konsumtiver Ausgaben betont. Die Fraktion der AfD kritisierte die hohen Kosten für das Bürgergeld. Hier bestehe insbesondere im Hinblick auf künftige Haushaltsjahre Reformbedarf. Diskussionen zu Steuererhöhungen seien vor dem Hintergrund des künftigen Finanzbedarfs schwer vermittelbar. Kritisiert wurden auch die Kosten der Unterkunft, wo der Bund rund 75 Prozent der Kosten trage, aber wenig Einflussmöglichkeiten besitze. Im Hinblick auf die Entwicklung der Rentenversicherung wurde angesichts der zusätzlichen Ausgaben durch Mütterrente und Haltelinie die künftige Finanzierung thematisiert. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte hinsichtlich der Sozialstaatskommission, dass nicht nur die Leistungen, sondern auch die Strukturen geprüft werden müssten. An der Stelle müsse es auch um mehr Effizienz gehen. Zudem wurde der Rechtskreiswechsel vom SGB II zum SGB XII von ukrainischen Flüchtlingen auch im Hinblick auf Einsparungen hinterfragt. Thematisiert wurden zudem die Beiträge für Bürgergeldempfänger an die solidarisch aufgestellte GKV, die aber nicht kostendeckend seien. Angesichts der kommenden sozialpolitischen Reformvorhaben sei dies ein relevantes Thema. Mit der Ministerin diskutiert wurden auch Medienberichte über Leistungsmissbrauch beim Bürgergeldbezug. Die Fraktion Die Linke betonte die Bedeutung der Weiterbildung für Bürgergeldbezieher und forderte die Aufstockung von Mittel an die Rentenversicherung. Bei der Inklusion sei Deutschland in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nur im Mittelfeld. An der Stelle müssten mehr Mittel investiert werden. Außerdem setzte sich die Die Linke für einen Mietendeckel ein, weil so nicht nur Mieter entlastet würden, sondern auch im Bundeshaushalt beim Wohngeld gespart werden könne. Hinsichtlich der Sozialstaatskommission wurde nachgefragt, ob durch Verfahrenserleichterungen ggf. auch mit Mehrkosten zu rechnen sei, weil mehr Menschen Leistungen Anspruch nähmen. Die Bundesministerin betonte, dass der Bundeshaushalt unter Konsolidierungsdrucke stehe. Im Haushalt 2025 sei positiv, dass die Mittel für Jobcenter und Eingliederungsarbeit erhöht würden. Auch die Qualifizierung für Grundsicherungsbezieher und die Berufssprachkurse würden gestärkt. Die Arbeitsergebnisse von Sozialstaats- und Rentenkommissionen müssten abgewartet werden. Aus ihrer Sicht sei aber klar, dass die gesetzliche Rente neben der betrieblichen und privaten Rente nur eine Säule sein könne. Die Mehrkosten für Mütterrente und die Haltelinie seien vom BMF in den künftigen Haushalten berücksichtigt. Bei den Zielen der Sozialstaatskommission gehe es unter anderem um Vereinheitlichung, Digitalisierung, Pauschalisierung und Vereinfachung, wodurch es einen Spareffekt geben könne, ohne Leistungen kürzen zu müssen. Bei einem Rechtskreiswechsel zum SGB XII sei zwar mit Minderausgaben im SGB II zu rechnen. Ob es aber zu echten Einsparungen im Gesamthaushalt komme, sei abzuwarten. Hinsichtlich der Zahlungen für Bürgergeldempfänger an die GKV bemerkt sie, dass es das Solidaritätsprinzip gebe. Nach Auffassung der Ministerin sollte auch nicht nach Personengruppen unterschieden werden. Die Fachkräftesicherung bleibe ein wichtiges Thema. In dem Zusammenhang führt sie zur Work-and-Stay- Agentur aus, die eine zentrale Anlaufstelle für die Einwanderung von Fachkräften sein und verschiedene staatliche Aufgaben bündeln, vereinfachen und beschleunigen solle. Die Vorstandschefin der BA führte zum Arbeitsmarkt aus, wonach dieser sehr stark von der Konjunktur abhänge. Die Arbeitslosigkeit sei im Vergleich zum Vorjahr um 176.000 Menschen gestiegen. Bedenklich sei auch die gestiegene Jugendarbeitslosigkeit sowie die Tatsache, dass es regional inzwischen mehr Bewerber als Ausbildungsplätze gebe. Besonders problematisch sei, dass aktuell die Chance aus Arbeitslosigkeit in Arbeit zu kommen, nur bei 5,6 Prozent liege. In der Geschichte der BA sei noch nie ein schlechterer Wert gemessen worden. Hinsichtlich der Jobcenter berichtete sie, dass 100 in alleiniger Verantwortung der Kommunen und weitere 300 in gemischter Verantwortung geführt würden. Direkte Steuermöglichkeiten habe die BA im Wesentlichen jedoch nicht. Die Beauftragte für Integration und Antirassismus betonte, dass die migrations- und integrationspolitischen Herausforderungen weiterhin groß seien. Mit ihren Projekten werde auch in Ergänzung zu den anderen Ressorts viel erreicht. Beispielhaft berichtete sie zu Handlungsbedarfen bei der Teilhabe von Frauen mit Migrationsgeschichte am Arbeitsmarkt. In der Bereinigungssitzung mit Bundesministerin Bärbel Bas waren die Lage am Arbeitsmarkt und die der Sozialversicherungen sowie die wirtschaftliche Entwicklung fraktionsübergreifend die beherrschenden Themen. Die Koalitionsfraktionen begrüßten, dass angesichts der immensen Herausforderungen im Einzelplan die Sozialstaatkommission ihre Arbeit aufgenommen habe und betonten die Bedeutung der Verwaltungsdigitalisierung auch in den Sozialversicherungen. Thematisiert wurde zudem noch einmal die Sozialpolitikforschung im geplanten SVIK. Die Fraktion der AfD thematisierte das Bürgergeld sehr stark und erkundigte sich nach den tatsächlichen Einsparmöglichkeiten aus Sicht der Bundesregierung. Zudem machte sich die Fraktion für massive Einsparungen im Einzelplan stark. Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestehe beim Bürgergeld dagegen die Gefahr, dass Maßnahmen erfolgen werden, um Kennzahlen im Haushalt zu reduzieren, die aber am Ende keinen Mehrwert brächten oder Kosten nur verschöben. Der angestrebte Rechtskreiswechsel werde von der Fraktion kritisch gesehen. Thematisiert wurden zudem Projekte des BMAS im SVIK, die aus Sicht der Fraktion Überschneidungen mit Projekten des BMFTR aufwiesen. Die Fraktion Die Linke erinnerte ergänzend zu ihren Änderungsanträgen daran, dass Sparmaßnahmen im sozialen Bereich stets bedeuteten, dass den Menschen weniger Geld zur Verfügung stehe, was sich negativ auf die Nachfrage sowie den sozialen Zusammenhalt auswirke. Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende Beschlussfassungen vorgelegt. In der Einzelplanberatung brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Deckblätter und einen Maßgabebeschluss ein, die jedoch genau wie die vier Deckblätter der Fraktion Die Linke keine Mehrheit fanden. Die Fraktion der AfD brachte insgesamt 46 Änderungsanträge ein, die zu einem Großteil mit der geforderten Auflösung des Amtes der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus zusammenhingen. Alle Änderungsanträge der Fraktion der AfD wurden jedoch ausnahmslos abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen verzichteten auf die Einbringung von Änderungsanträgen. In der Bereinigungssitzung brachten die Fraktionen der AfD fünf und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Änderungsanträge ein, die jedoch keine Mehrheit im Ausschuss fanden. Die Fraktion Die Linke verzichtete auf die Einbringung von Änderungsanträgen. Die Koalitionsfraktionen brachten zwei Deckblätter und einen Maßgabebeschluss ein, denen vom Ausschuss zugestimmt wurde. Im Kapitel 1101 Leistungen nach SGB II und III plädierte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung erfolglos für die Streichung (684 01, 684 05) oder massive Kürzung von Titeln (684 04, minus 290 Mio. Euro). Ebenso erfolglos blieben Anträge der Fraktion Die Linke für eine erhebliche Aufstockung des Titels 636 13 (plus 1,5 Mrd. Euro) sowie zur Beibehaltung der Mittel im Titel 685 11. In der Bereinigungssitzung beantragte die Fraktion der AfD vergeblich massive Kürzungen in den Titeln 632 11 (minus 4,3 Mrd. Euro), 636 13 (minus 525 Mio. Euro), 681 12 (minus 9,8 Mrd. Euro) sowie 685 11 (minus 400 Mio. Euro). Auch zwei Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Aufstockung der Titel 684 04 (plus 300 Mio. Euro) sowie 685 11 (plus 1,4 Mrd. Euro) blieben erfolglos. Ein in der Einzelplanberatung im Kapitel 1102 Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingebrachter Antrag der Fraktion der AfD zur Erhöhung des Titels 632 01 (plus 500 Mio. Euro) blieb ebenso erfolglos wir ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Erhöhung des Titels 636 81 (plus 13 Mrd. Euro) zur Einführung einer solidarischen Mindestrente. In der Bereinigungssitzung brachte die Fraktion der AfD einen Antrag Aufstockung des Titels 636 81 (plus 3,7 Mrd. Euro) ein, der jedoch keine Mehrheit im Ausschuss fand. Im Kapitel 1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen plädierten im Titel 684 04 die Fraktion Die Linke (plus 1 Mrd. Euro) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (plus 1,5 Mio. Euro) vergeblich für eine Ansatzerhöhung in der Einzelplanberatung. In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen dagegen erfolgreich einen neuen Titel für einen Inklusiven Digitalpakt für berufliche Bildung (500 T Euro) sowie einen Maßgabebeschluss im selben Titel ein. In den Kapiteln 1106 bis 1107 plädierte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung erfolglos für massive Titelkürzungen (z. B. 686 13 minus 79 Mio. Euro, 684 05 minus 1,2 Mio. Euro) oder vollständige Titelstreichungen (684 31, 544 06, 684 01, 684 02, 684 03, 684 08, 684 11). Auch ein Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Aufstockung des Titels 684 05 (plus 3 Mio. Euro) blieb ohne Erfolg. Im Kapitel 1110 Sonstige Bewilligungen beantragen die Koalitionsfraktionen in der Bereinigungssitzung erfolgreich eine leichte Aufstockung im Titel 684 02 (plus 313 Tsd. Euro). Bei der Öffentlichkeitsarbeit im Kapitel 1111 (Titel 542 01) setzte sich die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung ohne Erfolg für eine Kürzung des Titels (minus 7,2 Mio. Euro) ein. Im Kapitel des Bundesministeriums 1112 beantragte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung eine Kürzung verschiedener Titel (412 01, 527 01) nach dem Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung. Erstmalig im Einzelplan im Kapitel 1117 ressortiert war die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie für Antirassismus. Die Fraktion der AfD beantragte in der Einzelplanberatung die Auflösung der Ämter und die ersatzlose Streichung des Kapitels mit sämtlichen Titeln. Die entsprechenden Änderungsanträge der AfD fanden im Ausschuss jedoch keine Mehrheit. Darüber hinaus brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung einen Maßgabebeschluss über eine Berichtspflicht zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle ein, der aber keine Mehrheit im Ausschuss fand. Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 11 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke in seiner Sitzung am 4. September 2025 zu. Im Ergebnis der Haushaltsberatungen wurde der Etat gegenüber dem Regierungsentwurf leicht um rund 36 Mio. Euro aufgestockt und betrug somit 190,34 Mrd. Euro. Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr) Mit Organisationserlass vom 6. Mai 2025 übertrug der Bundeskanzler die bisher beim BMV liegenden Zuständigkeiten für Digitales dem neugegründeten BMDS und die Raumfahrt an das BMFTR. Bisher sind abweichend von der Geschäftsverteilung die jeweils für eine Übertragung infrage kommenden Titel weiterhin im Einzelplan 12 des Haushaltsentwurfs 2025 enthalten. Mit dem Haushaltsentwurf 2025 möchte die Bundesregierung erhebliche Investitionsausgaben in ein Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität (SVIK) und in den Einzelplan 14 verlagern. Im Etatansatz des zweiten Regierungsentwurfs für das Jahr 2025 waren für den Einzelplan 12 Ausgaben in Höhe von 38,3 Mrd. Euro vorgesehen. Dies stellt ein Minus von rund 5,9 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr dar, wobei allerdings wesentliche Teile der Ausgaben des BMV außerhalb des Einzelplans 12 etatisiert sind. In der Einzelplanberatung mit dem Bundesminister waren sich die Berichterstatterinnen und Berichterstatter fraktionsübergreifen mit dem Minister einig, dass die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und mithin des deutschen Staates stark von den Investitionen durch das BMV abhängen. Fraktionsübergreifend thematisiert wurden die Baupreissteigerung und insbesondere die Kostensteigerungen bei der Sanierung des Hochleistungskorridors Riedbahn. Nach Auffassung verschiedener Fraktionen sei deshalb erst einmal eine Evaluation notwendig, bevor die nächsten Korridorsanierungen erfolgten. Verschiedene Fraktionen verdeutlichten auch die Notwendigkeit, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Übergreifend kritisch gesehen wurde auch die Zerfaserung der Mittel des BMV auf verschiedene Einzelpläne. Seitens der Koalitionsfraktionen wurde darüber hinaus hervorgehoben, wie wichtig Planungssicherheit bei Infrastrukturprojekten sei. Auch machte die Koalition deutlich, dass die Strukturen bei der Bahn offenbar nicht richtig funktionierten. Hier bestehe Handlungsbedarf zur zukunftssicheren Aufstellung der Deutschen Bahn AG. Thematisiert wurden in der Diskussion mit dem Minister auch die Entwicklung des prognostizierten Fehlbetrags bei der LKW-Maut. Zudem wurde von der Koalition hinterfragt, warum Wasserstraßen und Häfen nicht als sicherheitsrelevante Infrastruktur in Betracht kämen. Thematisiert wurde auch die Bedeutung des Luftverkehrs für Wirtschaft, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen und die Entwicklung des Luftverkehrs in Deutschland sowie die Verlagerung von Flugbewegungen in Nachbarländer. Die Fraktion der AfD kritisierte die Verteilung von durch das BMV bewirtschaftete Mittel auf zahlreiche Töpfe und erkundigte sich in diesem Zusammenhang auch konkret nach Maßnahmen des BMV im Einzelplan 14. Die AfD setzte sich ausdrücklich für die Stärkung des Bereichs der Straße ein, weil 80 Prozent des Verkehrs dort abgewickelt werde. In diesem Zusammenhang hätten auch Brückensanierung Priorität. Zudem stellte die Fraktion fest, dass eine Bahnreform erforderlich sei. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte eingangs, dass ein Großteil der Mittel des BMV in den Einzelplan 12 und nicht in das SVIK oder den Einzelplan 14 gehörten. Auch wurde die Anforderung der Zusätzlichkeit von Investitionen im SVIK betont. Die Bürgerinnen und Bürger erwarteten eine funktionierende Infrastruktur. Insoweit sei das BMV ein Pfeiler für eine stabile Demokratie und zur Erreichung eines ordentliches Produktivitätswachstums. In dem Zusammenhang intensiv mit dem Minister diskutiert wurde die Baupreisinflation, die eingedämmt werden müsse, um zusätzliches Wachstum aus dem SVIK zu generieren. Betont wurde auch die Wichtigkeit von Berichten an den Haushaltsausschuss zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle. Die Fraktion Die Linke betonte, der Erhalt maroder Brücken, Straßen und Tunnel sei wichtiger als Neubau. Insoweit sei man auf einer Linie mit dem Minister. Wichtig sei, dass sich diese Priorität auch im Bundeshaushalt niederschlage. Zudem thematisierte Die Linke die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Die Eigenkapitalerhöhung bei der Deutschen Bahn AG werde von der Fraktion abgelehnt. Stattdessen befürworte Die Linke zweckgebundene Baukostenzuschüsse. Ferner fordere die Fraktion die perspektivische Rückkehr der Deutschen Bahn AG zu seinem Kerngeschäft. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler thematisierte insbesondere die Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung sowie die Unterstützung der Bundesregierung im Rahmen der nationalen Hafenstrategie bei der notwendigen Transformation der Häfen. Ferner erkundigte er sich nach Maßnahmen zur Stärkung der Mobilität auf dem Lande. Der Bundesminister machte deutlich, dass es einen riesigen Nachholbedarf bei der Infrastruktur gebe. Die Mittel im SVIK sollten in werthaltige Infrastruktur gesteckt werden. Er betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Planungssicherheit. Weiter ging er auf das Thema Baupreissteigerungen insbesondere im Zusammenhang mit den Erfahrungen bei der Riedbahn ein. Bei der Deutschen Bahn AG sei aus seiner Sicht darüber hinaus eine Verschlankung notwendig. Generell müssten Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Bei der Hafentransformation sah der Bundesminister in erster Linie die Länder in der Verantwortung und beim Thema Mobilität im ländlichen Raum unter anderem große Chancen im Feld des Autonomens Fahren. In der Bereinigungssitzung wiesen die Koalitionsfraktionen auf den Investitionshochlauf bei Schiene, Straße und Wasserstraße insbesondere im Zusammenhang mit dem SVIK hin. Allein aus dem Einzelplan 12 seien Investitionen in diesem Umfang nicht zu finanzieren. Kritisch thematisiert wurde die Bürokratie und Vergabeverfahren. Ziel müssten schnelle Projektfortschritte sein. Die Fraktion der AfD erkundigte sich, wie die Mittel in Höhe von 1,2 Mrd. Euro für verteidigungsrelevante Infrastruktur im Einzelplan 14 bis Jahresende verausgabt werden sollten und wie die Abstimmung mit dem BMVg erfolge. Kritisch hinterfragt wurden die erneuten Schadenersatzforderungen an die seinerzeit geplanten Autobahnmautbetreiber. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkundigte sich im Zusammenhang mit dem Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen danach, welche Defizite sich gegebenenfalls aus dem Unfallbericht für das unternehmensinterne Compliance und das Qualitätsmanagement ergäben. Kritisiert wurde, dass in der Gegenfinanzierung oft auf die Globale Minderausgabe verwiesen werde. Die Fraktion Die Linke erneuerte seine Kritik an der geplanten Eigenkapitalerhöhung bei der Deutschen Bahn AG. Wichtig sei generell, dass es bei der Schiene endlich vorangehe. Das fraktionslose Mitglied Stefan Seidler thematisierte insbesondere die grenzüberschreitende Verkehrsinfrastruktur anhand der Fehmarn-Belt-Verbindung, der Rheintalbrücke, dem Brenner-Nord-Zulauf oder dem Erzgebirgetunnel, wo Verzögerungen Vertrauen bei den deutschen Partnern koste. Aus seiner Sicht seien zudem langfristige Perspektiven für Infrastrukturinvestition notwendig. Ferner erkundigte er sich, warum die Wasserstraßen weder im SVIK noch über die Bereichsausnahme im Einzelplan 14 berücksichtigt seien. Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine einvernehmlichen Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende Beschlussfassungen vorgelegt. In der Einzelplanberatung brachte die Fraktion der AfD 22 Änderungsanträge und einen Maßgabebeschluss ein. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte einen Änderungsantrag und fünf Maßgabebeschlüsse sowie Die Linke fünf Änderungsanträge ein. Die Koalitionsfraktionen verzichteten auf Änderungsanträge. Alle Anträge der Oppositionsfraktionen blieben ohne Erfolg. Darüber hinaus hatten die Berichterstatter zwei Änderungsanträge vorgelegt, über die im Berichterstattergespräch kein Einvernehmen hergestellt werden konnte. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen wurden diese in der Einzelplanberatung angenommen. In der Bereinigungssitzung brachte Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Änderungsanträge ein, die keine Mehrheit im Ausschuss fanden. Erfolgreich waren hingegen elf Änderungsanträge und fünf Maßgabebeschlüsse, die die Koalitionsfraktionen vorgelegt hatten. Die Fraktionen AfD und Die Linke verzichteten auf die Einbringung von Änderungsanträgen. In Kapitel 1201 Bundesfernstraßen setzte sich die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung unter anderem für eine Kürzung des Titels 111 22 (minus 2,2 Mrd. Euro) sowie Erhöhungen in den Titeln 741 42 (plus 900 Mio. Euro) und 891 11 (plus 450 Mio. Euro) ein, die aber keine Mehrheit im Ausschuss fanden. Ein Antrag der AfD zur Übertragung von Mitteln aus dem SVIK zur Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahn (2,5 Mrd. Euro) blieb ebenso erfolglos wie ein Antrag der Fraktion Die Linke im Titel 891 11, der eine Reduzierung des Neu- und Ausbaus von Autobahnen vorsah. In Kapitel 1202 Bundesschienenwege beantragte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung vergeblich die Übertragung von Mitteln in Höhe von 7,6 Mrd. Euro bzw. 1 Mrd. Euro aus dem SVIK zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes bzw. zur Ausrüstung der deu

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen