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Schriftliche Frage 94 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird sich die im Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026 vorgeschlagene Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem erste…

dip / schriftliche_frage 31.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 94 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird sich die im Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026 vorgeschlagene Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem erste… Frage 94 (Dr. Janosch Dahmen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird sich die im Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026 vorgeschlagene Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Krankheitstag nach Erwartung der Bundesregierung auf die Anzahl der Arztkontakte auswirken, auch unter Berücksichtigung der von der Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken Ankündigung, dass die telefonische Krankschreibung entfallen und die Krankschreibung per Onlinefragebogen ohne Arztkontakt unterbunden werden solle, ein Attest per Video jedoch weiterhin möglich bleibe, und bis wann legt die Bundesregierung konkrete Vorschläge zur Unterbindung der AU per Onlinefragebogen vor (RND, 17. Juli 2026, www.rnd.de/politik/ gesundheitsministerinnina-warken-ich-kann-einen-gewissen-unmut-nac hvollziehen-L6QOI33COFGFRCKMG4GLLVP4 I4.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 30. Juli 2026: Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 Folgendes beschlossen: „Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU- Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung […] ein.“ Wie die Beschlüsse des Koalitionsausschusses umgesetzt werden können, wird derzeit geprüft; die Auswirkungen auf Leistungserbringer und Versicherte sind abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Regelungen. Diese steht noch nicht fest. Auch die Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, das Missbrauchspotenzial im Rahmen von Krankschreibungen über private Online-Plattformen zu reduzieren, wird derzeit geprüft. Diese Prüfung ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen.

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