Schriftliche Frage 16 von René Bochmann (AfD): Welche Kosten sind dem Bund im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz anlässlich des Bundesparteitages der AfD am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 16 von René Bochmann (AfD): Welche Kosten sind dem Bund im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz anlässlich des Bundesparteitages der AfD am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt…
Frage 16 (René Bochmann, AfD):
Welche Kosten sind dem Bund im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz anlässlich des Bundesparteitages der AfD am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt entstanden (Gesamtkosten des Polizeieinsatzes einschließlich der Kosten – nach Kenntnis der Bundesregierung – der beteiligten Länder), und wie gliedern sich diese Kosten auf (Personal [Anzahl Polizeibeamte], Reise-, Unterbringungs-, Verpflegungs-, Fahrzeug-, Technik- sowie sonstigen Einsatzkosten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Juli 2026:
Die zur Deckung der mit den Einsatzmaßnahmen im originären Aufgabenbereich verbundenen Ausgabemittel sind im Kapitel 0625 der Bundespolizei veranschlagt. Eine gesonderte Kostenerfassung solcher Einsatzmaßnahmen erfolgt grundsätzlich nicht. Die der Bundespolizei aus der Unterstützung des Freistaates Thüringen entstandenen Mehrkosten werden nach Abschluss aller Einsatzmaßnahmen erhoben und sodann gemäß § 11 Absatz 4 Satz 3 des Bundespolizeigesetzes gegenüber dem Freistaat geltend gemacht. Zu den entstandenen Kosten der beteiligten Länder liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
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