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Schriftliche Frage 16 von Martin Hess (AfD): Wird die Bundesregierung im Kontext des Bundesparteitages der Alternative für Deutschland (AfD) in Erfurt proaktiv durch ihre Bundesminister…

dip / schriftliche_frage 26.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 16 von Martin Hess (AfD): Wird die Bundesregierung im Kontext des Bundesparteitages der Alternative für Deutschland (AfD) in Erfurt proaktiv durch ihre Bundesminister… Frage 16 (Martin Hess, AfD): Wird die Bundesregierung im Kontext des Bundesparteitages der Alternative für Deutschland (AfD) in Erfurt proaktiv durch ihre Bundesministerien sowie die ihr nachgeordneten Polizei- und Sicherheitsbehörden sowohl im Vorfeld als auch im Nachgang aufklären und untersuchen, inwieweit sich zivilgesellschaftliche Organisationen, die Fördermittel des Bundes erhalten, aktiv vor Ort oder anderweitig an der Behinderung des Parteitages beteiligen und auch, ob deren Mitglieder durch strafbare Handlungen gegenüber Polizeikräften, AfD-Delegierten oder Medienvertretern am Parteitag in Erscheinung getreten sind (bitte im Rahmen der Begründung darauf eingehen, ob und inwieweit die Länder zu dieser Frage bereits im Vorfeld des Parteitages eingebunden werden)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juni 2026: Die Gefahrenabwehr sowie insgesamt die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der Verfolgung etwaiger Straftaten, u. a. auch im Zusammenhang mit Versammlungen liegen nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung in der originären Zuständigkeit der Länder. Dies umfasst auch den für Anfang Juli 2026 in Erfurt terminierten Bundesparteitag der AfD und damit die originäre Zuständigkeit des Landes Thüringen. Sollten am Veranstaltungsort im Rahmen stattfindender Versammlungen strafbare Handlungen, u. a. gegenüber Polizeikräften, Parteitagsdelegierten oder Medienvertretern festgestellt werden, ist deren Verfolgung den zuständigen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Landes Thüringen zuzuordnen. Dennoch erfolgt die Vorbereitung von Großveranstaltungen mit Versammlungsbezug anhand etablierter Bund-Länder-Kooperationsstrukturen (z. B. durch Gefährdungsprognosen, Lagebilderstellungen, Amtshilfe). Politisch motivierte Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Parteitag festgestellt würden, sind Gegenstand des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). Unabhängig davon prüft die Bundesregierung im Rahmen der Förderverfahren die zweckentsprechende Verwendung von Bundesmitteln. Sollten sich hierbei im konkreten Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte für eine zweckwidrige Mittelverwendung ergeben, würde dies förderrechtlich geprüft und könnte im Ergebnis auch zu entsprechenden förderrechtlichen Konsequenzen führen.

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