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Schriftliche Frage 43 von Stefan Schröder (AfD): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus öffentlich angekündigten Aktionen, die darauf gerichtet sind, sämtliche Zufahrtswege…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 43 von Stefan Schröder (AfD): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus öffentlich angekündigten Aktionen, die darauf gerichtet sind, sämtliche Zufahrtswege… Frage 43 (Stefan Schröder, AfD): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus öffentlich angekündigten Aktionen, die darauf gerichtet sind, sämtliche Zufahrtswege zur Messe Erfurt am 4. und 5. Juli 2026 zu blockieren und die Durchführung des Bundesparteitags einer zugelassenen Partei zu verhindern bezüglich Parteienfreiheit, Versammlungsfreiheit und Rechtsstaatsprinzip, und welche Kenntnisse hat sie über mögliche Straftaten oder Gefährdungen im Vorfeld dieser Aktionen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026: Die Gefahrenabwehr sowie insgesamt die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der Verfolgung etwaiger Straftaten, u. a. auch im Zusammenhang mit Versammlungen, liegen nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung grundsätzlich in der originären Zuständigkeit der Länder. In diesem Rahmen gegebenenfalls notwendige Vollzugsentscheidungen sind unter Beachtung und Abwägung aller widerstreitenden, auch verfassungsrechtlichen, Belange zu treffen. Der für den 4. und 5. Juli 2026 terminierte Bundesparteitag der AfD wird in Erfurt/Thüringen stattfinden und fällt damit in die Zuständigkeit des Landes Thüringen. Auch wenn das Risikomanagement von Großveranstaltungen mit einem länderübergreifenden Versammlungsbezug anhand etablierter Bund- Länder-Kooperationsstrukturen (z. B. durch Gefährdungsprognosen, Lagebilderstellungen, Amtshilfe) erfolgt, bleiben die Gefahrenabwehr sowie insgesamt die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der originären Zuständigkeit der Länder. In diesem Rahmen ist die Verfolgung strafbarer Handlungen am Veranstaltungsort, u. a. gegenüber Polizeikräften, Parteitagsdelegierten oder Medienvertretern, den zuständigen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Landes Thüringen zuzuordnen. Politisch motivierte Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Parteitag festgestellt würden, sind Gegenstand des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK).

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