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Schriftliche Frage 80 von Thomas Fetsch (AfD): Hat sich Bundesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass „Gewähr der Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung“ schon heute nach Auffass…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 80 von Thomas Fetsch (AfD): Hat sich Bundesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass „Gewähr der Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung“ schon heute nach Auffass… Frage 80 (Thomas Fetsch, AfD): Hat sich Bundesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass „Gewähr der Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung“ schon heute nach Auffassung der Bundesnotarkammer Bestellungsvoraussetzung für das Notaramt ist, bereits eine eigene Position zu dem Beschluss zu TOP I.26 der Länderjustizministerkonferenz vom 11./12. Juni 2026 in Hamburg, welcher besagt, dass in die Bundesnotarordnung (BNotO) – dort wahrscheinlich in § 5 – eine Klausel aufgenommen werden möge, die genau dies ausdrücklich als Bestellungsvoraussetzung ausformuliert, erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese, und wie sieht oder sähe eine solche Prüfung im Einzelfall konkret aus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 15. Juli 2026: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) prüft derzeit, ob und gegebenenfalls wie der Beschluss der 97. Konferenz der Landesjustizministerinnen und -minister vom 11./12. Juni 2026 in Hamburg zu TOP I.26 in der Bundesnotarordnung umgesetzt werden kann. Eine Entscheidung darüber ist noch nicht getroffen. Das BMJV hat zunächst den betroffenen Berufsverbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

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