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Schriftliche Frage 83 von Edgar Naujok (AfD): Hat die Bundesregierung im Zuge des von ihr am 17. Dezember 2025 beschlossenen Kabinettsentwurfs zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/9…

dip / schriftliche_frage 12.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 83 von Edgar Naujok (AfD): Hat die Bundesregierung im Zuge des von ihr am 17. Dezember 2025 beschlossenen Kabinettsentwurfs zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/9… Frage 83 (Edgar Naujok, AfD): Hat die Bundesregierung im Zuge des von ihr am 17. Dezember 2025 beschlossenen Kabinettsentwurfs zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung, mit welchem die Bundesnetzagentur sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz weitgehende Ermittlungsbefugnisse erhalten sollen (https://bmds. bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Gesetzesv orhaben/251217_Regierungsentwurf_PWTG_CD R.pdf), mögliche Widersprüche im Hinblick auf die Artikel 2, 5, 13 und 20 des Grundgesetzes geprüft, und wenn ja, wie lautet ihre Auffassung dazu, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 15. Januar 2026: Die Bundesregierung ist – wie alle staatlichen Organe – uneingeschränkt an das Grundgesetz gebunden. Das Handbuch der Rechtsförmlichkeit, das regierungsintern verbindliche Standards für die Ausarbeitung von Gesetzen festlegt, betont: „Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer vorgesehenen Regelung ist ein zentraler Punkt der Rechtsprüfung.“ Auch den Entwurf des PWTG hat die Bundesregierung entsprechend geprüft und im Ergebnis als verfassungskonform bewertet.

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