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Schriftliche Frage 102 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn entsprechend der Einigung des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 die Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung bis zu einer Maxim…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 102 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn entsprechend der Einigung des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 die Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung bis zu einer Maxim… Frage 102 (Ricarda Lang, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn entsprechend der Einigung des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 die Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung bis zu einer Maximaldauer von 48 Monaten geschaffen und gleichzeitig eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber möglich würde, wie viele Monate könnte eine Person dann maximal bei demselben Arbeitgeber sachgrundlos befristet beschäftigt sein? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 14. Juli 2026: Der Koalitionsausschuss hat sich am 1. Juli 2026 auch auf Änderungen bei der Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes geeinigt. Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wird eine gesetzliche Regelung erarbeitet. Die Auswirkungen der Vereinbarung sind anhand der noch vorzulegenden gesetzlichen Umsetzung zu beurteilen.

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