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Mögliche Ausweitung der sachgrundlosen Befristung

dip / drucksache 21.07.2026 · WP 21 · 21/7226 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Mögliche Ausweitung der sachgrundlosen Befristung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7226 21. Wahlperiode 21.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ricarda Lang, Timon Dzienus, Dr. Armin Grau, Lisa Paus, Sylvia Rietenberg, Corinna Rüffer, Andreas Audretsch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mögliche Ausweitung der sachgrundlosen Befristung Laut § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist aktuell die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Die Spitzen der Koalition von CDU, CSU und SPD haben sich am 1. Juli 2026 darauf geeinigt, für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Maximaldauer von 48 Monaten und bei bis zu sechsmaliger Verlängerung zu ermöglichen. Diesbezüglich soll auch eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber möglich werden (siehe Nummer 5 des Beschlusses „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“). Angesichts der gravierenden Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Planungssicherheit der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der grundlegenden Änderung des bisherigen gesetzgeberischen Konzepts – wonach sachgrundlose Befristungen nur bei Neueinstellungen und nur für maximal zwei Jahre zulässig sind – halten die Fragestellenden eine fundierte empirische und rechtspolitische Begründung für eine derartige Ausweitung für zwingend erforderlich. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Menschen waren im Jahr 2025 sachgrundlos befristet (bitte absolut und anteilig an allen Beschäftigten angeben)?  2. Wie viele Neueinstellungen erfolgten im Jahr 2025 in Form einer sachgrundlosen Befristung (bitte absolut und relativ an allen Neueinstellungen angeben)?  3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die soziale Struktur der sachgrundlos Beschäftigten (insbesondere hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildungsstand und Einkommensniveau)?  4. Was sind die fünf Branchen und fünf Berufsgruppen mit den meisten sachgrundlosen Befristungen?  5. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer einer sachgrundlosen Befristung?  6. Wie viele sachgrundlos befristete Arbeitsverträge werden durchschnittlich nacheinander mit derselben Person bei demselben Arbeitgeber geschlossen, und wie hoch ist die durchschnittliche Gesamtdauer dieser Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber?  7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die wichtigsten Motive für Arbeitgeber, eine sachgrundlose Befristung anzubieten (bitte die zugrunde liegenden Studien bzw. Unternehmensbefragungen angeben)?  8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitlichen, ökonomischen und sozialen Folgen von Befristungen für betroffene Beschäftigte, bzw. welche empirische Evidenz (Befragungen, Studien) ist ihr dazu bekannt?  9. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung lange oder häufige Befristungsphasen auf Familienplanung, Kinderwunsch sowie auf die Chancen, bezahlbare Mietwohnungen in Großstädten zu erhalten oder kreditfinanziert Wohneigentum zu erwerben? 10. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Angebot von befristeter Beschäftigung für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften? 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sorge um den eigenen Arbeitsplatz in Deutschland in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die verwendeten Datensätze oder Umfragen angeben)? 12. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf die subjektive Arbeitsplatzsicherheit und die Zukunftsängste der Beschäftigten? 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang einer Übernahme von sachgrundlos Befristeten in unbefristete Beschäftigung (bitte, wenn möglich, anteilig und in absoluten Zahlen für 2025 ausweisen)? 14. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung – insbesondere unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Normzwecks und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit sachgrundloser Befristungen – für eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf 48 Monate und welche dagegen? 15. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine Ausweitung der Verlängerungsmöglichkeiten von drei auf sechs sachgrundlose Befristungen und welche dagegen? 16. Welche praktische Relevanz hätte aus Sicht der Bundesregierung die Maximaldauer der sachgrundlosen Befristung, wenn das Vorbeschäftigungsverbot (§ 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG) gestrichen oder wesentlich gelockert würde, insbesondere mit Blick auf mögliche wiederholte sachgrundlose Befristungen bei demselben Arbeitgeber? 17. Inwiefern wäre aus Sicht der Bundesregierung die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf 48 Monate und die gleichzeitige Lockerung des Vorbeschäftigungsverbots mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen bei demselben Arbeitgeber vereinbar? 18. Mit wie vielen zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen und welchem Beitrag zum Wirtschaftswachstum rechnet die Bundesregierung infolge der geplanten Ausweitung sachgrundloser Befristungen, und auf welcher Berechnungsgrundlage beruht diese Erwartung? 19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gefahr, dass unbefristete Beschäftigung durch befristete Beschäftigung verdrängt wird, und in welchem Umfang erwartet sie dies durch die geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung? 20. Hält die Bundesregierung sehr lange Befristungsketten für problematisch, wenn ja, warum, und wie will sie diese eindämmen, und wenn nein, warum nicht? Berlin, den 17. Juli 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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