Mögliche Ausweitung der sachgrundlosen Befristung
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Mögliche Ausweitung der sachgrundlosen Befristung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7226
21. Wahlperiode 21.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ricarda Lang, Timon Dzienus, Dr. Armin Grau, Lisa Paus,
Sylvia Rietenberg, Corinna Rüffer, Andreas Audretsch und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mögliche Ausweitung der sachgrundlosen Befristung
Laut § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist aktuell
die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes
bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer von
zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines
kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung ohne sachlichen
Grund ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein
befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Die Spitzen der Koalition von CDU, CSU und SPD haben sich am 1. Juli 2026
darauf geeinigt, für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine sachgrundlose Befristung bis zu einer
Maximaldauer von 48 Monaten und bei bis zu sechsmaliger Verlängerung zu ermöglichen.
Diesbezüglich soll auch eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber
möglich werden (siehe Nummer 5 des Beschlusses „Ein Programm für
Aufschwung und Beschäftigung“).
Angesichts der gravierenden Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und
Planungssicherheit der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
der grundlegenden Änderung des bisherigen gesetzgeberischen Konzepts –
wonach sachgrundlose Befristungen nur bei Neueinstellungen und nur für
maximal zwei Jahre zulässig sind – halten die Fragestellenden eine fundierte
empirische und rechtspolitische Begründung für eine derartige Ausweitung für
zwingend erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Menschen waren im Jahr 2025 sachgrundlos befristet (bitte
absolut und anteilig an allen Beschäftigten angeben)?
2. Wie viele Neueinstellungen erfolgten im Jahr 2025 in Form einer
sachgrundlosen Befristung (bitte absolut und relativ an allen Neueinstellungen
angeben)?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die soziale Struktur
der sachgrundlos Beschäftigten (insbesondere hinsichtlich Alter,
Geschlecht, Bildungsstand und Einkommensniveau)?
4. Was sind die fünf Branchen und fünf Berufsgruppen mit den meisten
sachgrundlosen Befristungen?
5. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Dauer einer sachgrundlosen Befristung?
6. Wie viele sachgrundlos befristete Arbeitsverträge werden durchschnittlich
nacheinander mit derselben Person bei demselben Arbeitgeber
geschlossen, und wie hoch ist die durchschnittliche Gesamtdauer dieser
Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber?
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die wichtigsten Motive
für Arbeitgeber, eine sachgrundlose Befristung anzubieten (bitte die
zugrunde liegenden Studien bzw. Unternehmensbefragungen angeben)?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitlichen,
ökonomischen und sozialen Folgen von Befristungen für betroffene
Beschäftigte, bzw. welche empirische Evidenz (Befragungen, Studien) ist ihr
dazu bekannt?
9. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung lange
oder häufige Befristungsphasen auf Familienplanung, Kinderwunsch
sowie auf die Chancen, bezahlbare Mietwohnungen in Großstädten zu
erhalten oder kreditfinanziert Wohneigentum zu erwerben?
10. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das
Angebot von befristeter Beschäftigung für die Gewinnung und Bindung von
Fachkräften?
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sorge um den
eigenen Arbeitsplatz in Deutschland in den letzten fünf Jahren entwickelt
(bitte die verwendeten Datensätze oder Umfragen angeben)?
12. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die
geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf die subjektive
Arbeitsplatzsicherheit und die Zukunftsängste der Beschäftigten?
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang einer
Übernahme von sachgrundlos Befristeten in unbefristete Beschäftigung (bitte,
wenn möglich, anteilig und in absoluten Zahlen für 2025 ausweisen)?
14. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung – insbesondere
unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Normzwecks und der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit
sachgrundloser Befristungen – für eine Ausweitung der sachgrundlosen
Befristung auf 48 Monate und welche dagegen?
15. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine
Ausweitung der Verlängerungsmöglichkeiten von drei auf sechs sachgrundlose
Befristungen und welche dagegen?
16. Welche praktische Relevanz hätte aus Sicht der Bundesregierung die
Maximaldauer der sachgrundlosen Befristung, wenn das
Vorbeschäftigungsverbot (§ 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG) gestrichen oder wesentlich gelockert
würde, insbesondere mit Blick auf mögliche wiederholte sachgrundlose
Befristungen bei demselben Arbeitgeber?
17. Inwiefern wäre aus Sicht der Bundesregierung die Ausweitung der
sachgrundlosen Befristung auf 48 Monate und die gleichzeitige Lockerung des
Vorbeschäftigungsverbots mit der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zum Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen bei
demselben Arbeitgeber vereinbar?
18. Mit wie vielen zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen und welchem
Beitrag zum Wirtschaftswachstum rechnet die Bundesregierung infolge
der geplanten Ausweitung sachgrundloser Befristungen, und auf welcher
Berechnungsgrundlage beruht diese Erwartung?
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gefahr, dass
unbefristete Beschäftigung durch befristete Beschäftigung verdrängt wird, und
in welchem Umfang erwartet sie dies durch die geplante Ausweitung der
sachgrundlosen Befristung?
20. Hält die Bundesregierung sehr lange Befristungsketten für problematisch,
wenn ja, warum, und wie will sie diese eindämmen, und wenn nein,
warum nicht?
Berlin, den 17. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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