Schriftliche Frage 116 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist nach den geplanten Änderungen des § 32 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 7b Absatz 4 SGB II der kürze…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 116 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist nach den geplanten Änderungen des § 32 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 7b Absatz 4 SGB II der kürze…
Frage 116 (Timon Dzienus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Was ist nach den geplanten Änderungen des § 32 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 7b Absatz 4 SGB II der kürzest mögliche Zeitraum zwischen dem ersten Meldeversäumnis und dem vollständigen Entfall des Bürgergeldanspruchs infolge einer angenommenen Nichterreichbarkeit („fiktives Ausbleiben“), wenn sämtliche Sanktionsstufen ohne Verzögerung aufeinanderfolgend eintreten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 7. November 2025:
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode und den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 8./9. Oktober zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zügig umzusetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird hierfür zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegen. Die konkreten Inhalte können dem entsprechenden Referentenentwurf entnommen werden, sobald dieser vorliegt.
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