Schriftliche Frage 27 von Mirco Hanker (AfD): Welche Fallzahlen zu laufenden Ermittlungsverfahren, ausermittelten Sachverhalten, bzw. daraus bereits anhängigen Strafverfahren im Anwendun…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 27 von Mirco Hanker (AfD): Welche Fallzahlen zu laufenden Ermittlungsverfahren, ausermittelten Sachverhalten, bzw. daraus bereits anhängigen Strafverfahren im Anwendun…
Frage 27 (Mirco Hanker, AfD):
Welche Fallzahlen zu laufenden Ermittlungsverfahren, ausermittelten Sachverhalten, bzw. daraus bereits anhängigen Strafverfahren im Anwendungsbereich der Straftatbestände von sexueller Gewalt oder weiterer Delikte in tatbeständlichen Zusammenhängen mit Sexualdelikten, wie Betäubungsmittelmissbrauch, Menschenhandel, bzw. weiterer Gewaltdelikte mit Motiven zur sexuellen Ausbeutung zum Nachteil minderjähriger Geschädigter (z. B. gruppenbasierte Taten, medial umgangssprachlich sog. Grooming-Gang-Delikte), liegen der Bundesregierung basierend auf den bezogenen Daten der Ermittlungsbehörden für die Jahre 2025 und 2026 vor, und zu welchem Zeitpunkt werden Maßnahmen im Handlungsbereich des Bundeskriminalamtes für die Erweiterung des Lagebildes auf Bundesebene zu den Delikten im Sinne der Fragestellung geplant (bitte die Gesamt- Fallzahlen nach Ermittlungsverfahren und bereits anhängigen Anklageverfahren gliedern)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026:
Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht regelmäßig Bundeslagebilder, Lagebilder und Jahresberichte sowie anlassbezogene Berichte zu unterschiedlichen Deliktsbereichen (abrufbar unter: www.bka.de/DE/Ak tuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/lagebilder_nod e.html). Die Bundeslagebilder enthalten die jeweiligen Fallzahlen und beschreiben die aktuellen Erkenntnisse und Entwicklungen in den jeweiligen Phänomenbereichen in Deutschland im Sinne des Strafgesetzbuches. Das BKA prüft gemeinsam mit den Ländern, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt fortlaufend die Lagebetrachtungen auf Anpassungsbedarfe und nimmt bei Bedarf entsprechende Weiterentwicklungen vor. Zudem enthält die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen (abrufbar unter: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Statistiken Lagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html). Diese ermöglicht auch nach verschiedenen Parametern zu filtern. Das in Ihrer Frage genannte Phänomen sogenannter Grooming-Gang-Delikte wird im Rahmen der PKS hingegen nicht erfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass die PKS als Jahresstatistik angelegt ist.
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