Schriftliche Frage 107 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit nimmt die Bundesregierung die durch das mexikanische Umweltministerium angekündigte Überprüfung (www.jornada.com.mx/notici a/2026/…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 107 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit nimmt die Bundesregierung die durch das mexikanische Umweltministerium angekündigte Überprüfung (www.jornada.com.mx/notici a/2026/…
Frage 107 (Johannes Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Inwieweit nimmt die Bundesregierung die durch das mexikanische Umweltministerium angekündigte Überprüfung (www.jornada.com.mx/notici a/2026/06/12/politica/ninguna-autorizacion-ambie ntal-es-un-cheque-en-blanco-alicia-barcena) der Umweltverträglichkeit des Bauprojekts der Ammoniakfabrik in Topolobampo, Bucht von Ohuira, durch die Tochterfirma GPO der deutschschweizerischen Firma Proman zum Anlass, eigene Untersuchungen vorzunehmen bezüglich der von Umweltschützern und betroffenen Gemeinden beklagten Umweltschäden im international anerkannten RAMSAR-Feuchtgebiet der Bucht von Ohuira, Sinaloa, sowie befürchteten Umweltschäden an Flora und Fauna, tödlichen Auswirkungen eines möglichen Austritts von Ammoniak infolge eines Erdbebens in der seismisch aktiven Zone und der Gefährdung der Lebensgrundlage von 3.000 Fischerfamilien (https://taz.de/Ammoniakfa brik-in-Mexiko/!6164476/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 3. Juli 2026:
Unabhängig von der durch die mexikanische Bundesbehörde für Umweltschutz (PROFEPA) angekündigten Überprüfung unterliegt das genannte Projekt im Rahmen der durch den Bund übernommenen Exportkreditgarantie einem Monitoring von Anforderungen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte (USM). Das Projekt wurde gemäß den international etablierten „OECD Common Approaches on the Environment and Officially Supported Export Credits“ geprüft und mit den Anforderungen der „IFC Performance Standards“ und der einschlägigen „Weltbank/IFC Environmental, Health and Safety Guidelines“ abgeglichen. In Bereichen, in denen das Projekt zum Zeitpunkt der Prüfung die Anforderungen der internationalen Standards nicht vollumfänglich erfüllte, wurden zusätzliche Maßnahmen sowie die Einhaltung der genannten Standards kreditvertraglich vereinbart. Die Umsetzung dieser Maßnahmen sowie die Einhaltung der genannten Standards werden kontinuierlich von einem unabhängigen internationalen Gutachter, u. a. durch Standortbesuche, überprüft und von der KfW IPEX-Bank sowie dem Bund begleitet. Sollten sich aus dem Ergebnis der oben genannten angekündigten Überprüfung neue, relevante Erkenntnisse in Bezug auf USM-Aspekte ergeben, werden diese im Rahmen des bestehenden Monitorings berücksichtigt.
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