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Wasserstoffprojekt "Hyphen" in Namibia und die koloniale Verantwortung Deutschlands (Antwort zu Drs. 21/6555)

dip / drucksache 16.07.2026 · WP 21 · 21/7199 · Antwort · Original ↗

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Wasserstoffprojekt "Hyphen" in Namibia und die koloniale Verantwortung Deutschlands (Antwort zu Drs. 21/6555) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7199 21. Wahlperiode 16.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6555 – Wasserstoffprojekt „Hyphen“ in Namibia und die koloniale Verantwortung Deutschlands V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im November 2021 wurde das Unternehmen Hyphen Hydrogen Energy von der namibischen Regierung als bevorzugter Bieter für ein großskaliges Projekt zur Produktion von grünem Wasserstoff im Tsau-IlKhaeb-Nationalpark nahe Lüderitz ausgewählt. Dort sollen jährlich bis zu 350 000 Tonnen Wasserstoff, umgewandelt in rund 2 Millionen Tonnen Ammoniak, produziert und nach Europa exportiert werden. Im Mai 2023 unterzeichneten Namibia und Hyphen Hydrogen Energy das maßgebliche Umsetzungsabkommen für das sogenannte Hyphen-Projekt. Zugleich hat die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit Namibia im Bereich Wasserstoff und Power-to-X seit 2022 deutlich ausgebaut und ENERTRAG SE für das Hyphen-Projekt im März 2024 ein Unterstützungsschreiben, einen sogenannten qualifizierten „Letter of Interest“, übergeben (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilun gen/2024/03/20240320-zukunftsweisende-wasserstoff-und-ptx-kooperatio n.html). Nach Angaben des in Deutschland ansässigen Unternehmens ist EN- ERTRAG SE der „controlling shareholder“ von Hyphen Hydrogen Energy (https://hyphenafrica.com/our-shareholders/). Das Hyphen-Projekt ist auf angestammtem Gebiet der !Aman-Nama im heutigen Tsau-IlKhaeb-Nationalpark, dem weltweit einzigen international anerkannten Biodiversitäts-Hotspot in einem ariden Gebiet, geplant. Während der deutschen Kolonialherrschaft wurde das Gebiet für die privatwirtschaftliche Ausbeutung von Diamanten für den Export auf den Weltmarkt vom Deutschen Kaiserreich zum Sperrgebiet erklärt, was zu massiven ökologischen Schäden, massiver sozialer Ungleichheit und zur gewaltsamen Vertreibung der indigenen Nama führte (www.hering-stiftung.de/gruener-wasserstoff-im-spannungsf eld/). Die Nama machen heute geltend, dass ihre indigenen Rechte auf Selbstbestimmung, kulturelle Teilhabe, Gesundheit sowie auf freie, vorherige und informierte Zustimmung bei der Projektplanung von Hyphen Hydrogen Energy nicht hinreichend beachtet werden (www.ohchr.org/sites/default/files/docu ments/cfi-subm/free-prior-informed-consent/subm-indigenous-free-prior-indi- peop-75-nama-traditional-leaders-association.pdf). Das Wasserstoffprojekt samt den damit verbundenen Infrastrukturmaßnahmen betrifft nicht nur ein ökologisch verletzliches Gebiet nahe Lüderitz. Das pri- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 16. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. vatwirtschaftliche Energieprojekt soll in einem historisch sensiblen Gebiet umgesetzt werden, insbesondere im Raum Lüderitz/Shark Island (Todesinsel), wo im ersten deutschen Konzentrationslager des 20. Jahrhunderts als Teil der deutschen Kriegsführung durch deutsche Kolonialtruppen fürchterliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Nama begangen wurden (https://you tu.be/ny6isCC2SxQ?t=427&si=vRvlSr5fvqfDmXCc). Das geplante Wasserstoffprojekt wird nach Einschätzung der Nama massive Auswirkungen auf Erinnerungsorte des deutschen Kolonialgenozids an den Nama und Ovaherero von 1904 bis 1908, auf Kulturlandschaften sowie auf die Nutzung indigener Gebiete haben (https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadP ublicCommunicationFile?gId=29286). In Namibia und Deutschland ist es aus diesen Gründen bereits zu Protesten gegen Hyphen und ENERTRAG gekommen, zuletzt im April 2026 (www.woek.de/index.php?view=article&id=333:s pendenaufruf-haende-weg-von-shark-island-genozid-gedenken-in-namibia-unt erstuetzen&catid=10). Vor dem Hintergrund der deutschen Kolonialverbrechen, fortwirkender Enteignungserfahrungen betroffener Gemeinschaften und der bis heute unzureichend aufgearbeiteten Wiedergutmachung deutscher Kolonialverbrechen und kolonialen Völkermordes in Namibia stellt sich aus Sicht der Fragestellenden in besonderer Weise die Frage, welche Rolle deutsche Unternehmen, staatliche Stellen und Instrumente der Außenwirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Hyphen-Projekt spielen und ob die Bundesregierung ihren menschenrechtlichen Schutz-, Prüf- und Sorgfaltspflichten hinreichend nachkommt. Bereits eine frühere Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13918 zur deutsch-namibischen Energie- und Wasserstoffkooperation sowie zum Engagement der Bundesregierung im Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat Fragen zur Rolle deutscher Einrichtungen und zu ökologischen und sozialen Auswirkungen aufgeworfen.  1. Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, Auslandsvertretungen, bundeseigenen oder staatlich unterstützten Einrichtungen waren seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit der Prüfung, politischen Unterstützung, Vorbereitung oder Begleitung des Hyphen-Projekts befasst, wobei auch flankierende Maßnahmen wie Wasserstoffpilotprojekte, Stadtplanung, Ausbildung et al. zählen (bitte sämtliche mit dem Thema befassten staatlichen Stellen des Bundes, Funktion wie Sonderbeauftragte, Namen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, Programme des Bundes nennen und auflisten)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/6145 verwiesen.  2. Welche Vorhaben und Projekte in Namibia wurden seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Bundesmitteln insgesamt finanziert (bitte nach Projektnamen, Jahr, prozentualer und absoluter Mittelentwicklung jährlich, Haushaltstitel, Bundesministerium, Durchführungsorganisation bzw. Mittelempfänger, Fördersumme, Gesamtsumme aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/6145 verwiesen.  3. Welche Vorhaben und Projekte in Namibia im direkten und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten (auch Bildungsprojekte, Pilotprojekte, Governance, Sonderbeauftragte des Bundes, u. a.) wurden seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Bundesmitteln finanziert (bitte nach Projektnamen, Jahr, Haushaltstitel, prozentualer und absoluter Mittelentwicklung jährlich, Bundesministerium, Durchführungsorganisation bzw. Mittelempfänger, Fördersumme, Gesamtsumme, prozentualem Anteil der Wasserstoffprojekte an Gesamthaushaltsmitteln für Namibia gemäß Frage 2 aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/6145 verwiesen.  4. Welche Sonderbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung im direkten und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia wurden seit dem 1. Januar bis heute durch Bundesmittel finanziert (bitte nach Funktion des Beauftragten und Koordinatoren, Namen des Beauftragten und Koordinatoren, finanzierten Kosten wie Reisen, Unterkunft, Spesen, Veranstaltungen, Haushaltstitel, Bundesministerium aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/14426 verwiesen.  5. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von Sonderbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung im direkten und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern aus Namibia gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/14426 verwiesen.  6. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im direkten und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern aus Namibia gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen aufschlüsseln)?  7. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von Sonderbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung im direkten und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen aufschlüsseln)?  8. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im direkten und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema aufschlüsseln)?  9. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im direkten und indirekten Zusammenhang mit der Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen in Namibia (wie Verhandlungen zur „Gemeinsamen Erklärung“) hat es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern aus Namibia gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen aufschlüsseln)? 22. Hat die Bundesregierung die Nama Traditional Leaders Association (NTLA), die !Aman Traditional Authority (Bethanië) oder anderen Nama-Vertretungen angehört oder konsultiert (bitte Gesprächsformate, Gesprächsinhalt, Namen und Funktion der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und Gesprächspartner, geplante Treffen chronologisch auflisten)? Die Fragen 6 bis 9 und 22 werden gemeinsam beantwortet: Eine Einzelauflistung von Kontakten und Treffen im Sinne der Fragestellung ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung stehen auf allen Ebenen in regelmäßigem Austausch sowohl mit Regierungsvertreterinnen und -vertretern aus Namibia als auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und den betroffenen Gemeinschaften, darunter auch Vertreterinnen und Vertretern der Nama, einschließlich zu Fragen im Zusammenhang mit der Wasserstoffproduktion in Namibia, sowie auch bezogen auf die Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen in Namibia. In Bezug auf die Wasserstoffproduktion in Namibia hat es zudem verschiedene Vorgespräche auf Arbeitsebene mit der Privatwirtschaft zu den Möglichkeiten der Außenwirtschaftsförderinstrumente gegeben, insbesondere zum sogenannten Hyphen-Projekt. Hierbei wurden insbesondere das Antragsverfahren sowie die Deckungsübernahmekriterien erläutert. 10. Wurde die freie, vorherige und informierte Zustimmung der Nama zum Hyphen-Projekt für politische, diplomatische, finanzielle oder außenwirtschaftsbezogene Unterstützung des Hyphen-Projekts bisher durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung thematisiert, und wenn ja, in welcher Form, und durch welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (bitte Gesprächsformate, Gesprächsinhalt, Namen und Funktion der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und Gesprächspartner chronologisch auflisten)? 11. Falls eine solche Zustimmung (vgl. Frage 10) nicht thematisiert wurde, was sind die Gründe? 12. Wurde die freie, vorherige und informierte Zustimmung der Nama zum Hyphen-Projekt durch die Bundesregierung zur Bedingung einer Unterstützung des Bundes gemacht, wenn ja, in welcher Form, und durch welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (bitte Gesprächsformate, Gesprächsinhalt, Namen und Funktion der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und Gesprächspartner chronologisch auflisten)? 13. Falls eine Zustimmung (vgl. Frage 12) nicht eingeholt wurde, was sind die Gründe? 14. Wurden die Zustimmungen (vgl. Fragen 10 und 12) durch die Bundesregierung überprüft, was sind die Ergebnisse, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 15. Wie stellte die Bundesregierung vor der politischen Unterstützung des Hyphen-Projekts die Vereinbarkeit ihres Handelns mit ILO (Internationale Arbeitsorganisation)-Übereinkommen Nummer 169, dem UN- Sozialpakt und weiteren menschenrechtlichen Verpflichtungen sicher, und welche internen Prüf- und Abstimmungsmechanismen wurden hierfür angewandt? 16. Gibt es ressortübergreifende verbindliche Vorgaben zur praktischen Umsetzung dieser Verpflichtungen in Bund, Ländern, Kommunen, Behörden, staatlichen Entwicklungsbanken, Durchführungsorganisationen und mehrheitlich bundeseigenen Unternehmen? Die Fragen 10 bis 16 werden gemeinsam beantwortet. Eine rechtskonforme Umsetzung des Projekts ist Aufgabe der beteiligten Unternehmen. Der Bundesregierung sind keine Rechtsverstöße beteiligter Unternehmen bekannt. Alle öffentlichen und privatwirtschaftlichen Akteure sind zu einem rechtskonformen Handeln verpflichtet und den rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen unterworfen. Die Bundesregierung behält völker- und rechtsstaatliche Aspekte im Rahmen ihrer bilateralen Zusammenarbeit grundsätzlich im Blick, einschließlich der entsprechenden OECD- und VN-Richtlinien. Völker- und rechtsstaatliche Aspekte sind auch regelmäßig Teil des Dialogs mit allen unseren Partnerländern. Auch gegenüber Hyphen betont die Bundesregierung die Bedeutung der einschlägigen Öko- und Sozialstandards. Hyphen hat gegenüber der Bundesregierung zugesichert, dass für die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung die IFC Performance Standards handlungsleitend seien. Dazu zählt auch das FPIC- Prinzip (freie, vorherige und informierte Zustimmung). 17. Welche internen Prüfungen und Vorbesprechungen fanden vor der Übergabe des sogenannten qualifizierten „Letter of Interest“ bzw. Unterstützungsschreibens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 19. März 2024 für das Hyphen-Projekt statt (bitte inklusive der beteiligten Ressorts oder Behörden auflisten)? Eine vorläufige Einschätzung, ob das Projekt grundsätzlich als strategisches Auslandsprojekt geeignet erscheint, erfolgte vor Übergabe des unverbindlichen Unterstützungsschreibens entsprechend der Kriterien der Bundesregierung für den internationalen Wettbewerb um strategische Großprojekte. Es wird auf das Strategiepapier der Bundesregierung „Neue Impulse für den internationalen Wettbewerb um strategische Großprojekte – Chancen für Deutschland verbessern“ (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eck punktepapier-exportstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=6) sowie auf die Konkretisierung zum Strategiepapier (www.bundeswirtschaftsministerium.de/R edaktion/DE/Downloads/E/09012024-konkretisierung-strategiepapier-strategis chen-auslandsprojekten.pdf?__blob=publicationFile&v=4) verwiesen. 18. Verfolgt die jetzige Bundesregierung weiterhin die Absicht, das Hyphen- Projekt als strategisches Auslandsprojekt einzuordnen oder zu behandeln, und wenn ja, welches Ressort oder welche Behörde ist hierfür federführend? Eine entsprechende Prüfung erfolgt antragsbezogen. Ein derartiger Antrag liegt bislang nicht vor. Die Federführung würde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie obliegen. 19. Welche öffentlichen Mittel, Investitionen, Garantien, Exportförderungen, Subventionen oder sonstigen finanziellen Unterstützungsleistungen wurden für das Hyphen-Projekt und andere Wasserstoffprojekte seit 2021 zugesagt, bewilligt, geprüft, in Aussicht gestellt oder bereits ausgezahlt, und in welcher Höhe (bitte nach Art des Instruments, Höhe, Zeitraum, Zinssatz, kreditvergebender Bank, empfangendem Unternehmen auflisten)? Abgesehen von dem vorbezeichneten unverbindlichen Unterstützungsschreiben für das Hyphen-Projekt wurden im angefragten Zeitraum weder für das Hyphen-Projekt noch für andere Wasserstoffprojekte in Namibia Exportkreditgarantien zugesagt, bewilligt, geprüft, in Aussicht gestellt oder bereits ausgezahlt. Für ein Wasserstoffprojekt in Namibia wurde seit 2021 eine Investitionsgarantie mit einer Kapitaldeckung von 30 Mio. Euro übernommen. Angaben zu spezifischen Garantieverhältnissen bei den Außenwirtschaftsförderinstrumenten können aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht erteilt werden. In der Förderrichtlinie internationale Wasserstoffprojekte wurde im Förderaufruf eine Förderung für eine Machbarkeitsstudie im Umfang von 30 Mio. Euro beantragt. Der Antrag wurde aus inhaltlichen Gründen abgelehnt. Gemeinsam mit Enertrag wurde im Rahmen einer integrierten Entwicklungspartnerschaft (iEPW) der Aufbau eines leistungsfähigen und nachhaltigen Pools lokaler Dienstleister mit einem öffentlichen Beitrag in Höhe von 299 410 Euro gefördert. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) finanziert Deutschland über die SADC Projektvorbereitungs- und -entwicklungsfazilität (PPDF) projektvorbereitende Machbarkeitsstudien für regionale Infrastrukturprojekte im südlichen Afrika. Über den PPDF wurden dem Projekt Hyphen Hydrogen im Jahr 2024 Zuschussmittel in Höhe von 1,7 Mio. Euro zur Finanzierung von Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudien zugesagt. Es wurden bisher keine Mittel ausgezahlt. 20. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Übergabe des qualifizierten „Letter of Interest“ und danach zu dem Vorwurf, dass das Projekt gegen das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung der indigenen Nama verstößt? 21. Wie wurde der in Frage 20 erfragte Sachverhalt ermittelt sowie welche tatsächlichen Grundlagen in die Prüfung eingeflossen sind und inwiefern dies die Entscheidung zur Übergabe des qualifizierten „Letter of Interest“ beeinflusst hat (bitte erläutern)? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. In Vorbereitung auf die Übergabe des unverbindlichen Unterstützungsschreibens wurde gemäß dem üblichen Vorgehen keine vertiefte projektbezogene Prüfung zu Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten (nachfolgend „USM-Aspekte“) durchgeführt. Projekte befinden sich zu diesem Zeitpunkt in einer Frühphase, weshalb erforderliche Unterlagen und Informationen regelmäßig nicht vorliegen. Eine projektbezogene Prüfung der USM-Aspekte wäre Bestandteil einer nachfolgenden, umfassenden Antragsprüfung. 23. Welche Kriterien lagen der namibischen Projektausschreibung für das Hyphen-Projekt zugrunde, und welche dieser Kriterien hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit ihrer politischen oder sonstigen Unterstützung des Projekts selbst geprüft oder bewertet? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse zu Kriterien, die der namibischen Projektausschreibung zugrunde gelegt wurden. 24. Welche konkreten Maßnahmen meint die Bundesregierung genau, wenn sie in ihrer Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/14426 ausführt, künftig im Rahmen der Wasserstoff- und PtX-Partnerschaft mit Namibia einen Fokus auf ESG (Environmental, Social, Governance)- Aspekte und grüne Wertschöpfung zu legen, und inwieweit beziehen sich diese Maßnahmen auf das Hyphen-Projekt oder dessen Umfeld? Im Rahmen der Wasserstoffpartnerschaft mit Namibia unterstützt die Bundesregierung den Austausch mit der namibischen Zivilgesellschaft. Hierzu wurden mehrere Gesprächsformate mit zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern organisiert, in denen unter anderem Anliegen zu Umwelt- und Sozialthemen, einschließlich Beschäftigungsfragen sowie der bislang niedrigen Elektrifizierungsrate, aufgenommen und erörtert wurden. Ergänzend dazu fanden Schulungsmaßnahmen für Vertreterinnen und Vertreter der Regierung sowie kommunaler Verwaltungen statt, mit dem Ziel, die Beteiligten umfassender über mögliche Chancen und Risiken einer Wasserstoffindustrie zu informieren. Darüber hinaus wurde der Aufbau des Namibia Green Hydrogen Programme (NGH2P) finanziell unterstützt, um die Kapazitäten der zuständigen staatlichen Institutionen zu stärken. Im Rahmen des NGH2P werden unter anderem Umweltverträglichkeitsprüfungen, die Erschließung von Beschäftigungspotenzialen, Schulungsprogramme sowie Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und Information bearbeitet. Diese Aktivitäten beziehen sich auf den gesamten namibischen Wasserstoffsektor und sind nicht auf ein einzelnes Projekt, etwa das Hyphen-Vorhaben, beschränkt. 25. Welche Prüfungen zu Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisiken des Hyphen-Projekts sind vor dessen Inaussichtstellung als strategisches Auslandsprojekt (Ausstellung des „Letter of Intent“) und vor oder unabhängig von einem Antragsverfahren auf Exportkredit-, UFK (ungebundene Finanzkredite)- oder Investitionsgarantien erfolgt oder geplant? Für die Exportkreditgarantien und die UFK-Garantien wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Für die Investitionsgaranten werden die Fragen 25 bis 35 gemeinsam beantwortet. Angaben zu spezifischen Garantieverhältnissen, wie etwa das Bestehen eines Antrags oder einer Garantie für einen konkreten Garantienehmer umfassen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Aus diesem Grund werden hierzu keine Auskünfte erteilt. Das USM-Verfahren der Investitionsgarantien orientiert sich an den Vorgaben der OECD Common Approaches. Weitere internationale Leitlinien, z. B. im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte werden ebenfalls umgesetzt. Mindestvoraussetzung für die Unterstützung durch die Außenwirtschaftsförderinstrumente ist, dass die nationalen Standards des Anlagelands eingehalten werden. Darüber hinaus wird der Einhaltung einschlägiger internationaler Standards und Anforderungen hohe Bedeutung beigemessen. Projekte mit relevanten umwelt-, sozial- und menschenrechtlichen Risiken werden einer entsprechend umfassenden Prüfung unterzogen. Als Maßstab werden für die relevanten Bereiche die Performance Standards der International Finance Corporation sowie die sektorenspezifischen Environmental, Health and Safety Guidelines der Weltbankgruppe angelegt. Die IFC Performance Standards umfassen acht Standards, die unterschiedliche umwelt-, sozial- und menschenrechtsbezogene Risikobereiche abdecken. Mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf Biodiversität, indigene Bevölkerungsgruppen oder kulturelles Erbe, sind insbesondere die Performance Standards 6 bis 8 von Bedeutung. IFC Performance Standard 6 enthält Anforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt und zum nachhaltigen Management lebender natürlicher Ressourcen. Hierzu gehören die Vermeidung, Minimierung und Kompensation negativer Auswirkungen auf natürliche und kritische Lebensräume sowie der Schutz gefährdeter Arten und wichtiger Ökosystemleistungen. IFC Performance Standard 7 legt Anforderungen für den Umgang mit indigenen Bevölkerungsgruppen fest. Ziel ist es unter anderem kulturelle Identitäten und Lebensweisen sowie Land- und Ressourcennutzungsrechte zu schützen. Für Vorhaben mit Auswirkungen auf indigene Bevölkerungsgruppen ist grundsätzlich ein Prozess der informierten Konsultation und Beteiligung durchzuführen. Bei erheblichen Auswirkungen, wie Umsiedlungen oder Eingriffen in traditionell genutztes Land, ist darüber hinaus die freie, vorherige und informierte Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent – FPIC) der betroffenen Gemeinschaften erforderlich. IFC Performance Standard 8 behandelt den Schutz des kulturellen Erbes, einschließlich archäologischer, historischer, religiöser und kulturell bedeutsamer Stätten und Objekte. Der Standard verlangt die Identifizierung und den Schutz solcher Güter sowie geeignete Verfahren für den Umgang mit Zufallsfunden während der Projektumsetzung. Die Anforderungen der IFC Performance Standards erstrecken sich grundsätzlich auch auf Anlagen oder Tätigkeiten, die nicht vom Projektträger selbst errichtet oder betrieben werden und nicht Teil des eigentlichen Projekts sind, ohne die das Projekt jedoch nicht funktionsfähig wäre und die ohne das Projekt nicht errichtet worden wären (sogenannte Associated Facilities). Sofern die vollständige Umsetzung der relevanten Anforderungen und Empfehlungen der IFC Performance Standards (IFC PS) zum Zeitpunkt der Deckungsentscheidung des Bundes noch nicht sichergestellt werden kann – beispielsweise weil sich das Vorhaben noch in einem frühen Stadium der Planungs-, Konzeptions- oder Entwicklungsphase befindet und bestimmte umwelt- und sozialbezogene Maßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert oder umgesetzt werden können –, besteht die Möglichkeit, die noch ausstehenden Anforderungen durch einen verbindlichen Maßnahmenplan (Environmental and Social Action Plan – ESAP) abzubilden. In einem solchen ESAP werden gemeinsam mit den Antragstellern die konkreten Maßnahmen festgelegt, die zur Erreichung der Übereinstimmung mit den einschlägigen IFC Performance Standards erforderlich sind. Darüber hinaus werden klare Fristen und Meilensteine definiert, zu denen die jeweiligen Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise Nachweise über deren Umsetzung vorgelegt werden müssen. Der ESAP dient damit als Instrument zur schrittweisen Herstellung der vollständigen Konformität mit den relevanten Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsanforderungen der IFC PS. Die Verpflichtung zur Umsetzung der im ESAP festgelegten Maßnahmen wird vertraglich verbindlich ausgestaltet. Zu diesem Zweck wird die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung des Maßnahmenplans als Garantiebedingung in die Deckungsurkunden aufgenommen. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird während der Laufzeit der Deckung überwacht und kann durch regelmäßige Berichterstattungen, Nachweispflichten sowie gegebenenfalls weitere Kontrollmechanismen begleitet werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch bei Vorhaben, deren Umwelt- und Sozialmanagementsysteme zum Zeitpunkt der Deckungsentscheidung noch nicht vollständig entwickelt sind, eine schrittweise und nachvollziehbare Umsetzung der Anforderungen der IFC Performance Standards gewährleistet wird. 26. Falls eine solche Prüfung (vgl. Frage 25) bereits stattfand, zu welchem Zeitpunkt wurden die einschlägigen Risiken identifiziert, und durch welche Behörden, Stellen oder beauftragte Dritten? Für die Exportkreditgarantien und die UFK-Garantien wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Bezüglich der Investitionsgarantien wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 27. Was war nach Kenntnis der Bundesregierung das Ergebnis der Prüfung (vgl. Frage 25)? Für die Exportkreditgarantien und die UFK-Garantien wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Bezüglich der Investitionsgarantien wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 28. Sofern diese Sorgfaltsprüfungen erst in einem späteren Stadium der Projektförderung oder Projektunterstützung vorgesehen sind, zu welchem Zeitpunkt und durch welche Behörde sollen diese erfolgen und auf welcher gesetzlichen oder verwaltungsinternen Grundlage? 29. Hat die Bundesregierung geprüft oder beabsichtigt sie, zu prüfen, ob die geplanten Hafen-, Export- und Entsalzungsinfrastruktur im Zusammenhang mit dem Hyphen-Projekt für marine Schutzgebiete, Biodiversität und Wasserhaushalt – insbesondere im Hinblick auf Versalzung, Ölverschmutzungen und mögliche Auswirkungen auf das Benguela- Ökosystem, geschützte Arten und marine Habitate – Risiken birgt, und auf welche konkreten Forschungsinstitute, Unterlagen oder Erkenntnisse stützt sie sich dabei? 30. Wie hat das Ergebnis der Prüfung (vgl. Frage 29) die Unterstützung oder begleitende Flankierung der Bundesregierung für das Hyphen-Projekt beeinflusst oder würde es beeinflussen? 31. Wenn eine solche Prüfung stattfand, welche Risiken für die Umwelt, Kultur oder Gesundheit der Nama wurden im Zusammenhang mit dem Hyphen-Projekt und der geplanten umliegenden Infrastruktur zu welchem Zeitpunkt und durch wen identifiziert? 32. Welche Maßnahmen, Schutzvorkehrungen oder sonstigen Prüfschritte hat die Bundesregierung vor oder nach der politischen Unterstützung des Projekts ergriffen, verlangt, geplant oder zur Kenntnis genommen, um solchen Schäden vorzubeugen? 33. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der Prüfung gezogen, welche Umsetzungs- und Kontrollmechanismen bestehen hierfür, und wer ist jeweils für deren Durchführung verantwortlich? Die Fragen 28 bis 33 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 20 und 25 verwiesen. 34. Welche konkreten Standards, Selbstverpflichtungen, Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards oder sonstigen Zusagen haben ENER- TRAG SE, Hyphen Hydrogen Energy oder sonstige Projektverantwortliche gegenüber der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Stellen im Zusammenhang mit dem Projekt erklärt, einzuhalten? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 35. Wie will die Bundesregierung die Einhaltung der von ENERTRAG SE, Hyphen Hydrogen Energy oder sonstigen Projektverantwortlichen zugesagten Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards wirksam überprüfen, und ist gegebenenfalls in diesem Zusammenhang vorgesehen, deutsche oder im deutschen Auftrag tätige Prüfstellen einzuschalten? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 20 und 25 verwiesen. 36. Welche Vorhaben der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder anderer aus Bundesmitteln finanzierter Einrichtungen stehen in einem geografischen, sachlichen oder funktionalen Zusammenhang mit dem Hyphen-Projekt? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Vorhaben richten sich nicht primär auf das Hyphen Projekt, sondern den Markthochlauf von Wasserstoff in Namibia insgesamt, sowie auf die Förderung entsprechender Rahmenbedingungen. 37. Nach welchen Kriterien grenzt die Bundesregierung entwicklungspolitische Zusammenarbeit in den folgenden GIZ-Vorhaben von einer außenwirtschaftlichen, investitionsbezogenen oder sonstigen projektbezogenen Unterstützung des Hyphen-Projekts ab, wenn diese Vorhaben räumlich, funktional oder inhaltlich Rahmenbedingungen schaffen, die dessen Umsetzung fördern können: a) „GH2 Namibia Programme – Support for the Development of the Green Hydrogen Industry in Namibia“, b) „German-Namibian Hydrogen Cooperation“, c) „Integrated Urban Development in Lüderitz and Aus“? Die genannten Vorhaben sowie sämtliche von der GIZ in Namibia umgesetzten Projekte verfolgen das Ziel, die allgemeinen Rahmenbedingungen zu verbessern, die staatlichen Institutionen zu stärken, die Beschäftigungschancen für junge Menschen zu erhöhen oder den Markthochlauf von Wasserstoff in Namibia insgesamt zu unterstützen. Sie richten sich somit nicht auf einzelne Unternehmensprojekte. 38. Welche tatsächlichen oder erwarteten Auswirkungen des Hyphen- Projekts auf den Zugang betroffener Menschen einschließlich der indigenen Nama zu Land, Wasser, Wohnraum, Lebensgrundlagen und natürlichen Ressourcen hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit folgenden GIZ-Vorhaben identifiziert, und welche Prüf-, Schutz-, Kontroll- und Abhilfemechanismen werden in den folgenden Projekten angewandt, um menschenrechtliche oder umweltbezogene Beeinträchtigungen im Rahmen dieser Vorhaben zu verhindern, zu erkennen und gegebenenfalls zu beheben a) „Integrated Urban Development in Lüderitz and Aus“, b) „Climate Change and Inclusive Use of Natural Resources II“, c) „Protection and Sustainable Use of Marine Biodiversity in the Benguela Current Marine Ecoregion“, d) „GH2 Namibia Programme – Support for the Development of the Green Hydrogen Industry in Namibia“, e) „German-Namibian Hydrogen Cooperation“? Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. Die Berücksichtigung der geltenden Umwelt-, Sozial- und menschenrechtlichen Standards ist in den genannten Vorhaben durch die geltenden Regeln gesichert, siehe z. B. die GIZ- Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie (https://ddei5-0-ctp.trendmicro.com/ wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2fwww.giz.de%2fsites%2fdefault% 2ffiles%2fmedia%2fdocument%2f2025%2d08%2fgiz%2dde%2dgrundsatzerkl aerung%2dzur%2dmenschenrechtsstrategie.pdf&umid=955738A7-562B-4906- A552-D4CA5BA2B3CD&auth=f0d964e96abe039c776e3790dff009a8ba00b04 0-eb3e9120162eb9d45ea0754a3a462390cc5eaa18). 39. Wurde im Rahmen dieser Vorhaben sichergestellt, dass Konsultationen mit lokaler Bevölkerung, indigenen Gemeinschaften oder sonst betroffenen Gruppen über eine reine Informationsweitergabe hinausgehen und tatsächlich die Möglichkeit eröffnen, Maßnahmen abzulehnen, Änderungen zu verlangen oder Vorhaben zu beeinflussen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht (bitte die organisierten Konsultationen nach Ort, Datum, Teilnehmendenzahl, konsultierten Gruppen, Ergebnis der Konsultation auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit werden grundsätzlich partizipativ geplant und umgesetzt. 40. Wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung auf welcher rechtlichen und organisationalen Grundlage darüber, welche Gruppen im Rahmen solcher Vorhaben konsultiert werden? Abhängig von der Art des Prozesses entscheiden entweder die nationalen und lokalen Partner, basierend auf der nationalen Gesetzgebung, oder die Vorhaben entscheiden in Abstimmung mit diesen Partnern, basierend auf nationaler Gesetzgebung und Umsetzungslogik, darüber, wer konsultiert wird. 41. Da das Hyphen-Projekt im Raum Lüderitz/Tsau-IlKhaeb-Nationalpark geplant ist in unmittelbarer Nähe zu Shark Island, was für die Nama und Ovaherero ein zentraler Gedenk- und Erinnerungsort ist, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Auswirkungen des Hyphen-Projekts oder verbundener Infrastruktur und Industrialisierung auf Shark Island? Nach Wissen der Bundesregierung ist in Zusammenhang mit dem Hyphen- Projekt kein Bau von Infrastruktur in der direkten Umgebung von Shark Island geplant. 42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die infrastrukturelle Zugänglichkeit von Shark Island? Es existiert eine Straße, die Shark Island mit dem Rest der Stadt Lüderitz verbindet. 43. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Gedenk- und Erinnerungspraxis der Nama und Ovaherero, die auf dem Gebiet des ehemaligen Konzentrationslagers durchgeführt werden? Seit 2025 wird in Namibia am 28. Mai der Genozid-Gedenktag durchgeführt. Dazu gehörte immer auch eine Gedenkveranstaltung auf Shark Island. 2026 hat auf Einladung des Regionalgouverneurs der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland an dieser Veranstaltung teilgenommen und dort eine Rede gehalten. 44. Plant die Bundesregierung eine finanzielle Förderung einer Gedenkstätte auf dem Gebiet des ehemaligen deutschen Konzentrationslagers, bzw. liegen entsprechende Förderanträge vor, und wenn ja, in welcher Höhe? Zurzeit liegen keine entsprechenden Förderanträge vor. Das Auswärtige Amt hat der Nama Traditional Leaders Association 2023 angeboten, die Kosten für die Erneuerung eines Gedenksteins zu übernehmen. Auf dieses Angebot wurde nicht eingegangen. 45. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die historischen Ereignisse durch deutsche Kolonialtruppen auf Shark Island, und worauf stützt sie diese Erkenntnisse? Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es auf Shark Island von 1905 – 1907 ein Konzentrationslager in der damaligen Bedeutung des Wortes. Dort und in anderen Konzentrationslagern begingen deutsche Kolonialtruppen Gräueltaten. Die Inhaftierten wurden versklavt und zu Zwangsarbeit unter unmenschlichen Bedingungen verpflichtet. Tausende starben an Hunger, Seuchen und den Folgen der Zwangsarbeit. Dies ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Forschung von Historikerinnen und Historiker belegt, die ihrerseits auf historische Quellen, darunter die Akten des Reichskolonialamts des Deutschen Kaiserreichs im Bundesarchiv, zurückgegriffen haben. 46. Hat die Bundesregierung geprüft oder plant, zu prüfen, ob Gräber, unmarkierte Grabstätten oder andere heilige bzw. kulturell bedeutsame Orte durch das Hyphen-Projekt oder andere von der Bundesregierung unterstützte oder begleitend flankierende Projekte betroffen sind? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 16 verwiesen. 47. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen, die am Hyphen-Projekt beteiligt sind, bei Tätigkeiten im Ausland ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen, insbesondere in Bezug auf indigene Rechte, Konsultation, Umweltfolgen und Landnutzung, Landzugang und Landbesitz? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 16 verwiesen. 48. Hat die Bundesregierung die Sorgfaltsmaßnahmen von ENERTRAG SE in Bezug auf die freie, informierte und vorherige Zustimmung und Konsultation indigener Gemeinschaften und Umwelt- bzw. weiterer Menschenrechtsrisiken geprüft, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 49. Wurden seitens der Bundesregierung gegenüber ENERTRAG SE oder anderen mit dem Projekt verbundenen deutschen Akteuren Bedenken hinsichtlich der Konsultation der Nama oder hinsichtlich möglicher Umwelt- und Kulturfolgen geäußert, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 50. Hat eine deutsche Behörde geprüft, ob eine Unterstützung des Projekts mit den Maßstäben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, den OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)-Leitsätzen, dem ILO-Übereinkommen Nummer 169 oder den einschlägigen Maßstäben zu Wirtschaft und Menschenrechten vereinbar ist, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 48 bis 50 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 16 verwiesen. 51. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Protesten von Nama und Zivilgesellschaft in Namibia und Deutschland gegen das Hyphen- Projekt, und wenn ja, welche, und wie bewertet sie diese? Die Bundesregierung wird regelmäßig über die Situation in Namibia, unter anderem durch die Berichterstattung der deutschen Botschaft in Namibia informiert. Diese Berichte werden den Erwägungen und Entscheidungsfindungen der Bundesregierung zugrunde gelegt. 52. Hat die Bundesregierung erwogen, die Unterstützung für das Hyphen- Projekt angesichts der von Vertreterinnen und Vertretern der Nama und zivilgesellschaftlichen Organisationen in Namibia und Deutschland vorgetragenen Vorwürfe auszusetzen, zu überprüfen oder zurückzunehmen? Es wird auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen. Laufende Erwägungen der Bundesregierung haben noch zu keiner Entscheidung geführt. 53. Warum hat sich die Bundesregierung politisch, technisch oder finanziell an der Unterstützung des Projekts beteiligt beziehungsweise eine solche Unterstützung in Aussicht gestellt, obwohl Namibia zum maßgeblichen Zeitpunkt das Übereinkommen Nummer 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO 169) nach Kenntnis der Fragesteller nicht ratifiziert hatte? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10, 20 und 25 verwiesen. 54. Welche wirksamen Beschwerde-, Aufsichts- und Abhilfemechanismen stehen in Deutschland indigenen Gemeinschaften offen, die von Projekten wie dem Hyphen-Projekt oder dieses flankierenden Projekten betroffen sind, insbesondere in Bezug auf Konsultation, kulturelle Rechte, Umweltbeeinträchtigungen und den Zugang zu ihrem Land? Indigenen Gemeinschaften stehen in Deutschland verschiedene außergerichtliche und staatliche Beschwerde- und Aufsichtsmechanismen offen. Dazu gehört beispielsweise im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz festgelegte Mechanismen sowie die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze. 55. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Beteiligung chinesischer Unternehmen (privat bzw. staatlich) im Hyphen-Projekt und in anderen Wasserstoffprojekten in Namibia? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Hyphen ein FEED-Paket (Front-End Engineering Design) an ein chinesisches Unternehmen vergeben. 56. Wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung chinesischer Unternehmen im Hyphen-Projekt und anderen Wasserstoffprojekten in Namibia politisch? Es liegt keine Bewertung der Bundesregierung zur Beteiligung chinesischer Unternehmen vor. 57. Ist es zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung zu Kontakten (Mails, Videokonferenz, Telefonate und Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern aus China (privat bzw. staatlich)) mit dem Thema „Hyphen-Projekt und andere Wasserstoffprojekte in Namibia“ gekommen, wenn ja, welche (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 58. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der namibischen Bevölkerung zu Energie (Strom, Gas) seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? 59. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Wirtschaftswachstum und die Armutsquote der namibischen Bevölkerung seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? 60. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der namibischen Bevölkerung zu Nahrung und Wasser seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? 61. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der namibischen Bevölkerung zu Bildung und Gesundheit seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? 62. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der namibischen Bevölkerung zu sanitärer Basisausstattung seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? 63. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung von Land in Namibia seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? 64. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung von Einkommen und Vermögen in Namibia seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? 65. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umwelt (Biodiversität, Wasser, Erosion, Klima, Entwaldung, Verbuschung) in Namibia seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? Die Fragen 58 bis 65 werden gemeinsam beantwortet: Die Bundesregierung greift auf vorliegende, öffentlich zugängliche Statistiken zurück, zum Beispiel der Weltbank https://data.worldbank.org/country/namibia oder der namibischen Statistikbehörde https://nsa.org.na/ 66. Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Kolonialherrschaft in Namibia auf die in den Fragen 59 bis 65 erfragten Indikatoren? Die genaue Feststellung der Folgen der deutschen Kolonialherrschaft in Namibia mit Blick auf die in den Fragen 59 bis 65 aufgeführten Indikatoren ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine sehr komplexe Aufgabe, die der laufenden wissenschaftlichen Forschung und Aufarbeitung obliegt. Die Bundesregierung bekennt sich darüber hinaus zu ihrer politischen, moralischen und historischen Verantwortung für die im Rahmen der Kolonialzeit in Namibia begangenen Verbrechen. Der von der namibischen und der deutschen Regierung 2021 paraphierte Text der Gemeinsamen Erklärung erkennt ausdrücklich die andauernde wirtschaftliche, soziale und psychologische Entbehrung der vom Völkermord betroffenen Gemeinschaften an. 67. Wie wird sich das Hyphen-Projekt nach Kenntnis der Bundesregierung auf die in den Fragen 59 bis 65 erfragten Indikatoren auswirken? Belastbare Studien hierzu liegen derzeit noch nicht vor. Angesichts des geplanten Investitionsvolumens von etwa 10 Mrd. Euro sowie der Zielvorgabe von 30 Prozent lokaler Wertschöpfung ist jedoch anzunehmen, dass das Hyphen- Projekt bei Realisierung substantielle direkte und indirekte Beschäftigungseffekte auslösen und die Entwicklung lokaler Zulieferstrukturen fördern wird. Darüber hinaus wären zusätzliche staatliche Einnahmen durch Steuern und Konzessionsabgaben zu erwarten. Im Rahmen ihres Nationalen Entwicklungsplans (NDP6) misst die namibische Regierung der Wasserstoffproduktion den Stellenwert eines strategischen Wachstumssektors bei und positioniert das Land gegenüber Deutschland und der EU gezielt als internationalen Investitionsstandort. 68. Welche entwicklungspolitischen Ziele beabsichtigt die Bundesregierung, durch die Förderung von Wasserstoffprojekten in Namibia zu erreichen, wurde die Förderung von Wasserstoffprojekten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung konzipiert, und durch wen, und wie wird die Prüfung zur Erreichung dieser Ziele überprüft und begleitet? Es gibt keine Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Förderung von Wasserstoffprojekten in Namibia. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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