Wasserstoffprojekt "Hyphen" in Namibia und die koloniale Verantwortung Deutschlands (Antwort zu Drs. 21/6555)
Text
Wasserstoffprojekt "Hyphen" in Namibia und die koloniale Verantwortung Deutschlands (Antwort zu Drs. 21/6555)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7199
21. Wahlperiode 16.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree
Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6555 –
Wasserstoffprojekt „Hyphen“ in Namibia und die koloniale Verantwortung
Deutschlands
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im November 2021 wurde das Unternehmen Hyphen Hydrogen Energy von
der namibischen Regierung als bevorzugter Bieter für ein großskaliges Projekt
zur Produktion von grünem Wasserstoff im Tsau-IlKhaeb-Nationalpark nahe
Lüderitz ausgewählt. Dort sollen jährlich bis zu 350 000 Tonnen Wasserstoff,
umgewandelt in rund 2 Millionen Tonnen Ammoniak, produziert und nach
Europa exportiert werden. Im Mai 2023 unterzeichneten Namibia und Hyphen
Hydrogen Energy das maßgebliche Umsetzungsabkommen für das sogenannte
Hyphen-Projekt. Zugleich hat die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit
Namibia im Bereich Wasserstoff und Power-to-X seit 2022 deutlich ausgebaut
und ENERTRAG SE für das Hyphen-Projekt im März 2024 ein
Unterstützungsschreiben, einen sogenannten qualifizierten „Letter of Interest“,
übergeben (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilun
gen/2024/03/20240320-zukunftsweisende-wasserstoff-und-ptx-kooperatio
n.html). Nach Angaben des in Deutschland ansässigen Unternehmens ist EN-
ERTRAG SE der „controlling shareholder“ von Hyphen Hydrogen Energy
(https://hyphenafrica.com/our-shareholders/).
Das Hyphen-Projekt ist auf angestammtem Gebiet der !Aman-Nama im
heutigen Tsau-IlKhaeb-Nationalpark, dem weltweit einzigen international
anerkannten Biodiversitäts-Hotspot in einem ariden Gebiet, geplant. Während der
deutschen Kolonialherrschaft wurde das Gebiet für die privatwirtschaftliche
Ausbeutung von Diamanten für den Export auf den Weltmarkt vom Deutschen
Kaiserreich zum Sperrgebiet erklärt, was zu massiven ökologischen Schäden,
massiver sozialer Ungleichheit und zur gewaltsamen Vertreibung der
indigenen Nama führte (www.hering-stiftung.de/gruener-wasserstoff-im-spannungsf
eld/). Die Nama machen heute geltend, dass ihre indigenen Rechte auf
Selbstbestimmung, kulturelle Teilhabe, Gesundheit sowie auf freie, vorherige und
informierte Zustimmung bei der Projektplanung von Hyphen Hydrogen
Energy nicht hinreichend beachtet werden (www.ohchr.org/sites/default/files/docu
ments/cfi-subm/free-prior-informed-consent/subm-indigenous-free-prior-indi-
peop-75-nama-traditional-leaders-association.pdf).
Das Wasserstoffprojekt samt den damit verbundenen Infrastrukturmaßnahmen
betrifft nicht nur ein ökologisch verletzliches Gebiet nahe Lüderitz. Das pri-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
16. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
vatwirtschaftliche Energieprojekt soll in einem historisch sensiblen Gebiet
umgesetzt werden, insbesondere im Raum Lüderitz/Shark Island (Todesinsel),
wo im ersten deutschen Konzentrationslager des 20. Jahrhunderts als Teil der
deutschen Kriegsführung durch deutsche Kolonialtruppen fürchterliche
Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Nama begangen wurden (https://you
tu.be/ny6isCC2SxQ?t=427&si=vRvlSr5fvqfDmXCc). Das geplante
Wasserstoffprojekt wird nach Einschätzung der Nama massive Auswirkungen auf
Erinnerungsorte des deutschen Kolonialgenozids an den Nama und Ovaherero
von 1904 bis 1908, auf Kulturlandschaften sowie auf die Nutzung indigener
Gebiete haben (https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadP
ublicCommunicationFile?gId=29286). In Namibia und Deutschland ist es aus
diesen Gründen bereits zu Protesten gegen Hyphen und ENERTRAG
gekommen, zuletzt im April 2026 (www.woek.de/index.php?view=article&id=333:s
pendenaufruf-haende-weg-von-shark-island-genozid-gedenken-in-namibia-unt
erstuetzen&catid=10).
Vor dem Hintergrund der deutschen Kolonialverbrechen, fortwirkender
Enteignungserfahrungen betroffener Gemeinschaften und der bis heute
unzureichend aufgearbeiteten Wiedergutmachung deutscher Kolonialverbrechen und
kolonialen Völkermordes in Namibia stellt sich aus Sicht der Fragestellenden
in besonderer Weise die Frage, welche Rolle deutsche Unternehmen,
staatliche Stellen und Instrumente der Außenwirtschafts- und
Entwicklungszusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Hyphen-Projekt spielen und ob die
Bundesregierung ihren menschenrechtlichen Schutz-, Prüf- und
Sorgfaltspflichten hinreichend nachkommt. Bereits eine frühere Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/13918 zur deutsch-namibischen Energie- und
Wasserstoffkooperation sowie zum Engagement der Bundesregierung im
Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat Fragen zur Rolle deutscher
Einrichtungen und zu ökologischen und sozialen Auswirkungen aufgeworfen.
1. Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, Auslandsvertretungen,
bundeseigenen oder staatlich unterstützten Einrichtungen waren seit dem
1. Januar 2020 bis heute mit der Prüfung, politischen Unterstützung,
Vorbereitung oder Begleitung des Hyphen-Projekts befasst, wobei auch
flankierende Maßnahmen wie Wasserstoffpilotprojekte, Stadtplanung,
Ausbildung et al. zählen (bitte sämtliche mit dem Thema befassten
staatlichen Stellen des Bundes, Funktion wie Sonderbeauftragte, Namen von
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, Programme des
Bundes nennen und auflisten)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
21/6145 verwiesen.
2. Welche Vorhaben und Projekte in Namibia wurden seit dem 1. Januar
2020 bis heute mit Bundesmitteln insgesamt finanziert (bitte nach
Projektnamen, Jahr, prozentualer und absoluter Mittelentwicklung jährlich,
Haushaltstitel, Bundesministerium, Durchführungsorganisation bzw.
Mittelempfänger, Fördersumme, Gesamtsumme aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
21/6145 verwiesen.
3. Welche Vorhaben und Projekte in Namibia im direkten und indirekten
Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten (auch Bildungsprojekte,
Pilotprojekte, Governance, Sonderbeauftragte des Bundes, u. a.) wurden seit
dem 1. Januar 2020 bis heute mit Bundesmitteln finanziert (bitte nach
Projektnamen, Jahr, Haushaltstitel, prozentualer und absoluter
Mittelentwicklung jährlich, Bundesministerium, Durchführungsorganisation bzw.
Mittelempfänger, Fördersumme, Gesamtsumme, prozentualem Anteil der
Wasserstoffprojekte an Gesamthaushaltsmitteln für Namibia gemäß
Frage 2 aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
21/6145 verwiesen.
4. Welche Sonderbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung im
direkten und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in
Namibia wurden seit dem 1. Januar bis heute durch Bundesmittel
finanziert (bitte nach Funktion des Beauftragten und Koordinatoren, Namen
des Beauftragten und Koordinatoren, finanzierten Kosten wie Reisen,
Unterkunft, Spesen, Veranstaltungen, Haushaltstitel, Bundesministerium
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
21/14426 verwiesen.
5. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von
Sonderbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung im direkten
und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat
es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern
aus Namibia gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten,
Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
21/14426 verwiesen.
6. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im direkten und
indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat es seit
dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern aus
Namibia gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art
des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen
aufschlüsseln)?
7. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von
Sonderbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung im direkten
und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat
es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern
von Unternehmen gegeben (bitte nach Funktion und Namen der
Beteiligten, Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten
Treffen aufschlüsseln)?
8. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im direkten und
indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat es seit
dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art
des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema aufschlüsseln)?
9. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im direkten und
indirekten Zusammenhang mit der Aufarbeitung deutscher
Kolonialverbrechen in Namibia (wie Verhandlungen zur „Gemeinsamen Erklärung“) hat
es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern
aus Namibia gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten,
Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen
aufschlüsseln)?
22. Hat die Bundesregierung die Nama Traditional Leaders Association
(NTLA), die !Aman Traditional Authority (Bethanië) oder anderen
Nama-Vertretungen angehört oder konsultiert (bitte Gesprächsformate,
Gesprächsinhalt, Namen und Funktion der Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung und Gesprächspartner, geplante Treffen chronologisch
auflisten)?
Die Fragen 6 bis 9 und 22 werden gemeinsam beantwortet:
Eine Einzelauflistung von Kontakten und Treffen im Sinne der Fragestellung
ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung stehen auf allen Ebenen in regelmäßigem Austausch sowohl mit
Regierungsvertreterinnen und -vertretern aus Namibia als auch mit
Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und den betroffenen Gemeinschaften,
darunter auch Vertreterinnen und Vertretern der Nama, einschließlich zu Fragen
im Zusammenhang mit der Wasserstoffproduktion in Namibia, sowie auch
bezogen auf die Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen in Namibia. In
Bezug auf die Wasserstoffproduktion in Namibia hat es zudem verschiedene
Vorgespräche auf Arbeitsebene mit der Privatwirtschaft zu den Möglichkeiten
der Außenwirtschaftsförderinstrumente gegeben, insbesondere zum
sogenannten Hyphen-Projekt. Hierbei wurden insbesondere das Antragsverfahren sowie
die Deckungsübernahmekriterien erläutert.
10. Wurde die freie, vorherige und informierte Zustimmung der Nama zum
Hyphen-Projekt für politische, diplomatische, finanzielle oder
außenwirtschaftsbezogene Unterstützung des Hyphen-Projekts bisher durch
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung thematisiert, und wenn ja, in
welcher Form, und durch welche Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung (bitte Gesprächsformate, Gesprächsinhalt, Namen und
Funktion der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und
Gesprächspartner chronologisch auflisten)?
11. Falls eine solche Zustimmung (vgl. Frage 10) nicht thematisiert wurde,
was sind die Gründe?
12. Wurde die freie, vorherige und informierte Zustimmung der Nama zum
Hyphen-Projekt durch die Bundesregierung zur Bedingung einer
Unterstützung des Bundes gemacht, wenn ja, in welcher Form, und durch
welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (bitte
Gesprächsformate, Gesprächsinhalt, Namen und Funktion der
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und Gesprächspartner
chronologisch auflisten)?
13. Falls eine Zustimmung (vgl. Frage 12) nicht eingeholt wurde, was sind
die Gründe?
14. Wurden die Zustimmungen (vgl. Fragen 10 und 12) durch die
Bundesregierung überprüft, was sind die Ergebnisse, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
15. Wie stellte die Bundesregierung vor der politischen Unterstützung des
Hyphen-Projekts die Vereinbarkeit ihres Handelns mit ILO
(Internationale Arbeitsorganisation)-Übereinkommen Nummer 169, dem UN-
Sozialpakt und weiteren menschenrechtlichen Verpflichtungen sicher, und
welche internen Prüf- und Abstimmungsmechanismen wurden hierfür
angewandt?
16. Gibt es ressortübergreifende verbindliche Vorgaben zur praktischen
Umsetzung dieser Verpflichtungen in Bund, Ländern, Kommunen,
Behörden, staatlichen Entwicklungsbanken, Durchführungsorganisationen und
mehrheitlich bundeseigenen Unternehmen?
Die Fragen 10 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.
Eine rechtskonforme Umsetzung des Projekts ist Aufgabe der beteiligten
Unternehmen. Der Bundesregierung sind keine Rechtsverstöße beteiligter
Unternehmen bekannt. Alle öffentlichen und privatwirtschaftlichen Akteure sind zu
einem rechtskonformen Handeln verpflichtet und den rechtsstaatlichen
Kontrollmechanismen unterworfen.
Die Bundesregierung behält völker- und rechtsstaatliche Aspekte im Rahmen
ihrer bilateralen Zusammenarbeit grundsätzlich im Blick, einschließlich der
entsprechenden OECD- und VN-Richtlinien. Völker- und rechtsstaatliche
Aspekte sind auch regelmäßig Teil des Dialogs mit allen unseren
Partnerländern.
Auch gegenüber Hyphen betont die Bundesregierung die Bedeutung der
einschlägigen Öko- und Sozialstandards. Hyphen hat gegenüber der
Bundesregierung zugesichert, dass für die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung die
IFC Performance Standards handlungsleitend seien. Dazu zählt auch das FPIC-
Prinzip (freie, vorherige und informierte Zustimmung).
17. Welche internen Prüfungen und Vorbesprechungen fanden vor der
Übergabe des sogenannten qualifizierten „Letter of Interest“ bzw.
Unterstützungsschreibens des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz vom 19. März 2024 für das Hyphen-Projekt statt (bitte inklusive
der beteiligten Ressorts oder Behörden auflisten)?
Eine vorläufige Einschätzung, ob das Projekt grundsätzlich als strategisches
Auslandsprojekt geeignet erscheint, erfolgte vor Übergabe des unverbindlichen
Unterstützungsschreibens entsprechend der Kriterien der Bundesregierung für
den internationalen Wettbewerb um strategische Großprojekte. Es wird auf das
Strategiepapier der Bundesregierung „Neue Impulse für den internationalen
Wettbewerb um strategische Großprojekte – Chancen für Deutschland
verbessern“ (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eck
punktepapier-exportstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=6) sowie auf die
Konkretisierung zum Strategiepapier (www.bundeswirtschaftsministerium.de/R
edaktion/DE/Downloads/E/09012024-konkretisierung-strategiepapier-strategis
chen-auslandsprojekten.pdf?__blob=publicationFile&v=4) verwiesen.
18. Verfolgt die jetzige Bundesregierung weiterhin die Absicht, das Hyphen-
Projekt als strategisches Auslandsprojekt einzuordnen oder zu
behandeln, und wenn ja, welches Ressort oder welche Behörde ist hierfür
federführend?
Eine entsprechende Prüfung erfolgt antragsbezogen. Ein derartiger Antrag liegt
bislang nicht vor. Die Federführung würde dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie obliegen.
19. Welche öffentlichen Mittel, Investitionen, Garantien, Exportförderungen,
Subventionen oder sonstigen finanziellen Unterstützungsleistungen
wurden für das Hyphen-Projekt und andere Wasserstoffprojekte seit 2021
zugesagt, bewilligt, geprüft, in Aussicht gestellt oder bereits ausgezahlt,
und in welcher Höhe (bitte nach Art des Instruments, Höhe, Zeitraum,
Zinssatz, kreditvergebender Bank, empfangendem Unternehmen
auflisten)?
Abgesehen von dem vorbezeichneten unverbindlichen Unterstützungsschreiben
für das Hyphen-Projekt wurden im angefragten Zeitraum weder für das
Hyphen-Projekt noch für andere Wasserstoffprojekte in Namibia
Exportkreditgarantien zugesagt, bewilligt, geprüft, in Aussicht gestellt oder bereits ausgezahlt.
Für ein Wasserstoffprojekt in Namibia wurde seit 2021 eine
Investitionsgarantie mit einer Kapitaldeckung von 30 Mio. Euro übernommen. Angaben zu
spezifischen Garantieverhältnissen bei den Außenwirtschaftsförderinstrumenten
können aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht erteilt
werden.
In der Förderrichtlinie internationale Wasserstoffprojekte wurde im
Förderaufruf eine Förderung für eine Machbarkeitsstudie im Umfang von 30 Mio. Euro
beantragt. Der Antrag wurde aus inhaltlichen Gründen abgelehnt.
Gemeinsam mit Enertrag wurde im Rahmen einer integrierten
Entwicklungspartnerschaft (iEPW) der Aufbau eines leistungsfähigen und nachhaltigen
Pools lokaler Dienstleister mit einem öffentlichen Beitrag in Höhe von
299 410 Euro gefördert.
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der
Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) finanziert Deutschland über die
SADC Projektvorbereitungs- und -entwicklungsfazilität (PPDF)
projektvorbereitende Machbarkeitsstudien für regionale Infrastrukturprojekte im südlichen
Afrika. Über den PPDF wurden dem Projekt Hyphen Hydrogen im Jahr 2024
Zuschussmittel in Höhe von 1,7 Mio. Euro zur Finanzierung von Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsstudien zugesagt. Es wurden bisher keine Mittel
ausgezahlt.
20. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Übergabe des qualifizierten „Letter of Interest“ und danach zu dem Vorwurf,
dass das Projekt gegen das Recht auf freie, vorherige und informierte
Zustimmung der indigenen Nama verstößt?
21. Wie wurde der in Frage 20 erfragte Sachverhalt ermittelt sowie welche
tatsächlichen Grundlagen in die Prüfung eingeflossen sind und inwiefern
dies die Entscheidung zur Übergabe des qualifizierten „Letter of
Interest“ beeinflusst hat (bitte erläutern)?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
In Vorbereitung auf die Übergabe des unverbindlichen
Unterstützungsschreibens wurde gemäß dem üblichen Vorgehen keine vertiefte projektbezogene
Prüfung zu Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten (nachfolgend
„USM-Aspekte“) durchgeführt. Projekte befinden sich zu diesem Zeitpunkt in
einer Frühphase, weshalb erforderliche Unterlagen und Informationen
regelmäßig nicht vorliegen. Eine projektbezogene Prüfung der USM-Aspekte wäre
Bestandteil einer nachfolgenden, umfassenden Antragsprüfung.
23. Welche Kriterien lagen der namibischen Projektausschreibung für das
Hyphen-Projekt zugrunde, und welche dieser Kriterien hat die
Bundesregierung im Zusammenhang mit ihrer politischen oder sonstigen
Unterstützung des Projekts selbst geprüft oder bewertet?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse zu Kriterien, die der namibischen
Projektausschreibung zugrunde gelegt wurden.
24. Welche konkreten Maßnahmen meint die Bundesregierung genau, wenn
sie in ihrer Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/14426
ausführt, künftig im Rahmen der Wasserstoff- und PtX-Partnerschaft mit
Namibia einen Fokus auf ESG (Environmental, Social, Governance)-
Aspekte und grüne Wertschöpfung zu legen, und inwieweit beziehen sich
diese Maßnahmen auf das Hyphen-Projekt oder dessen Umfeld?
Im Rahmen der Wasserstoffpartnerschaft mit Namibia unterstützt die
Bundesregierung den Austausch mit der namibischen Zivilgesellschaft. Hierzu wurden
mehrere Gesprächsformate mit zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und
Vertretern organisiert, in denen unter anderem Anliegen zu Umwelt- und
Sozialthemen, einschließlich Beschäftigungsfragen sowie der bislang niedrigen
Elektrifizierungsrate, aufgenommen und erörtert wurden.
Ergänzend dazu fanden Schulungsmaßnahmen für Vertreterinnen und Vertreter
der Regierung sowie kommunaler Verwaltungen statt, mit dem Ziel, die
Beteiligten umfassender über mögliche Chancen und Risiken einer
Wasserstoffindustrie zu informieren.
Darüber hinaus wurde der Aufbau des Namibia Green Hydrogen Programme
(NGH2P) finanziell unterstützt, um die Kapazitäten der zuständigen staatlichen
Institutionen zu stärken. Im Rahmen des NGH2P werden unter anderem
Umweltverträglichkeitsprüfungen, die Erschließung von
Beschäftigungspotenzialen, Schulungsprogramme sowie Maßnahmen zur Förderung von Transparenz
und Information bearbeitet.
Diese Aktivitäten beziehen sich auf den gesamten namibischen
Wasserstoffsektor und sind nicht auf ein einzelnes Projekt, etwa das Hyphen-Vorhaben,
beschränkt.
25. Welche Prüfungen zu Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisiken des
Hyphen-Projekts sind vor dessen Inaussichtstellung als strategisches
Auslandsprojekt (Ausstellung des „Letter of Intent“) und vor oder
unabhängig von einem Antragsverfahren auf Exportkredit-, UFK
(ungebundene Finanzkredite)- oder Investitionsgarantien erfolgt oder geplant?
Für die Exportkreditgarantien und die UFK-Garantien wird auf die Antwort zu
Frage 20 verwiesen.
Für die Investitionsgaranten werden die Fragen 25 bis 35 gemeinsam
beantwortet.
Angaben zu spezifischen Garantieverhältnissen, wie etwa das Bestehen eines
Antrags oder einer Garantie für einen konkreten Garantienehmer umfassen
vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Aus diesem Grund werden
hierzu keine Auskünfte erteilt.
Das USM-Verfahren der Investitionsgarantien orientiert sich an den Vorgaben
der OECD Common Approaches. Weitere internationale Leitlinien, z. B. im
Bereich Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Nationale Aktionsplan
Wirtschaft und Menschenrechte werden ebenfalls umgesetzt.
Mindestvoraussetzung für die Unterstützung durch die
Außenwirtschaftsförderinstrumente ist, dass die nationalen Standards des Anlagelands eingehalten
werden. Darüber hinaus wird der Einhaltung einschlägiger internationaler
Standards und Anforderungen hohe Bedeutung beigemessen. Projekte mit
relevanten umwelt-, sozial- und menschenrechtlichen Risiken werden einer
entsprechend umfassenden Prüfung unterzogen. Als Maßstab werden für die
relevanten Bereiche die Performance Standards der International Finance
Corporation sowie die sektorenspezifischen Environmental, Health and Safety
Guidelines der Weltbankgruppe angelegt. Die IFC Performance Standards umfassen
acht Standards, die unterschiedliche umwelt-, sozial- und
menschenrechtsbezogene Risikobereiche abdecken. Mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf
Biodiversität, indigene Bevölkerungsgruppen oder kulturelles Erbe, sind
insbesondere die Performance Standards 6 bis 8 von Bedeutung. IFC Performance
Standard 6 enthält Anforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt und zum
nachhaltigen Management lebender natürlicher Ressourcen. Hierzu gehören die
Vermeidung, Minimierung und Kompensation negativer Auswirkungen auf
natürliche und kritische Lebensräume sowie der Schutz gefährdeter Arten und
wichtiger Ökosystemleistungen. IFC Performance Standard 7 legt
Anforderungen für den Umgang mit indigenen Bevölkerungsgruppen fest. Ziel ist es unter
anderem kulturelle Identitäten und Lebensweisen sowie Land- und
Ressourcennutzungsrechte zu schützen. Für Vorhaben mit Auswirkungen auf indigene
Bevölkerungsgruppen ist grundsätzlich ein Prozess der informierten Konsultation
und Beteiligung durchzuführen. Bei erheblichen Auswirkungen, wie
Umsiedlungen oder Eingriffen in traditionell genutztes Land, ist darüber hinaus die
freie, vorherige und informierte Zustimmung (Free, Prior and Informed
Consent – FPIC) der betroffenen Gemeinschaften erforderlich. IFC Performance
Standard 8 behandelt den Schutz des kulturellen Erbes, einschließlich
archäologischer, historischer, religiöser und kulturell bedeutsamer Stätten und Objekte.
Der Standard verlangt die Identifizierung und den Schutz solcher Güter sowie
geeignete Verfahren für den Umgang mit Zufallsfunden während der
Projektumsetzung. Die Anforderungen der IFC Performance Standards erstrecken sich
grundsätzlich auch auf Anlagen oder Tätigkeiten, die nicht vom Projektträger
selbst errichtet oder betrieben werden und nicht Teil des eigentlichen Projekts
sind, ohne die das Projekt jedoch nicht funktionsfähig wäre und die ohne das
Projekt nicht errichtet worden wären (sogenannte Associated Facilities).
Sofern die vollständige Umsetzung der relevanten Anforderungen und
Empfehlungen der IFC Performance Standards (IFC PS) zum Zeitpunkt der
Deckungsentscheidung des Bundes noch nicht sichergestellt werden kann –
beispielsweise weil sich das Vorhaben noch in einem frühen Stadium der Planungs-,
Konzeptions- oder Entwicklungsphase befindet und bestimmte umwelt- und
sozialbezogene Maßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert oder
umgesetzt werden können –, besteht die Möglichkeit, die noch ausstehenden
Anforderungen durch einen verbindlichen Maßnahmenplan (Environmental and
Social Action Plan – ESAP) abzubilden.
In einem solchen ESAP werden gemeinsam mit den Antragstellern die
konkreten Maßnahmen festgelegt, die zur Erreichung der Übereinstimmung mit den
einschlägigen IFC Performance Standards erforderlich sind. Darüber hinaus
werden klare Fristen und Meilensteine definiert, zu denen die jeweiligen
Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise Nachweise über deren Umsetzung
vorgelegt werden müssen. Der ESAP dient damit als Instrument zur schrittweisen
Herstellung der vollständigen Konformität mit den relevanten Umwelt-, Sozial-
und Menschenrechtsanforderungen der IFC PS.
Die Verpflichtung zur Umsetzung der im ESAP festgelegten Maßnahmen wird
vertraglich verbindlich ausgestaltet. Zu diesem Zweck wird die
ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung des Maßnahmenplans als Garantiebedingung
in die Deckungsurkunden aufgenommen. Die Einhaltung dieser
Verpflichtungen wird während der Laufzeit der Deckung überwacht und kann durch
regelmäßige Berichterstattungen, Nachweispflichten sowie gegebenenfalls weitere
Kontrollmechanismen begleitet werden. Auf diese Weise wird sichergestellt,
dass auch bei Vorhaben, deren Umwelt- und Sozialmanagementsysteme zum
Zeitpunkt der Deckungsentscheidung noch nicht vollständig entwickelt sind,
eine schrittweise und nachvollziehbare Umsetzung der Anforderungen der IFC
Performance Standards gewährleistet wird.
26. Falls eine solche Prüfung (vgl. Frage 25) bereits stattfand, zu welchem
Zeitpunkt wurden die einschlägigen Risiken identifiziert, und durch
welche Behörden, Stellen oder beauftragte Dritten?
Für die Exportkreditgarantien und die UFK-Garantien wird auf die Antwort zu
Frage 20 verwiesen.
Bezüglich der Investitionsgarantien wird auf die Antwort zu Frage 25
verwiesen.
27. Was war nach Kenntnis der Bundesregierung das Ergebnis der Prüfung
(vgl. Frage 25)?
Für die Exportkreditgarantien und die UFK-Garantien wird auf die Antwort zu
Frage 20 verwiesen.
Bezüglich der Investitionsgarantien wird auf die Antwort zu Frage 25
verwiesen.
28. Sofern diese Sorgfaltsprüfungen erst in einem späteren Stadium der
Projektförderung oder Projektunterstützung vorgesehen sind, zu welchem
Zeitpunkt und durch welche Behörde sollen diese erfolgen und auf
welcher gesetzlichen oder verwaltungsinternen Grundlage?
29. Hat die Bundesregierung geprüft oder beabsichtigt sie, zu prüfen, ob die
geplanten Hafen-, Export- und Entsalzungsinfrastruktur im
Zusammenhang mit dem Hyphen-Projekt für marine Schutzgebiete, Biodiversität
und Wasserhaushalt – insbesondere im Hinblick auf Versalzung,
Ölverschmutzungen und mögliche Auswirkungen auf das Benguela-
Ökosystem, geschützte Arten und marine Habitate – Risiken birgt, und auf
welche konkreten Forschungsinstitute, Unterlagen oder Erkenntnisse
stützt sie sich dabei?
30. Wie hat das Ergebnis der Prüfung (vgl. Frage 29) die Unterstützung oder
begleitende Flankierung der Bundesregierung für das Hyphen-Projekt
beeinflusst oder würde es beeinflussen?
31. Wenn eine solche Prüfung stattfand, welche Risiken für die Umwelt,
Kultur oder Gesundheit der Nama wurden im Zusammenhang mit dem
Hyphen-Projekt und der geplanten umliegenden Infrastruktur zu
welchem Zeitpunkt und durch wen identifiziert?
32. Welche Maßnahmen, Schutzvorkehrungen oder sonstigen Prüfschritte
hat die Bundesregierung vor oder nach der politischen Unterstützung des
Projekts ergriffen, verlangt, geplant oder zur Kenntnis genommen, um
solchen Schäden vorzubeugen?
33. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der Prüfung
gezogen, welche Umsetzungs- und Kontrollmechanismen bestehen hierfür,
und wer ist jeweils für deren Durchführung verantwortlich?
Die Fragen 28 bis 33 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 20 und 25 verwiesen.
34. Welche konkreten Standards, Selbstverpflichtungen, Umwelt-, Sozial-
und Menschenrechtsstandards oder sonstigen Zusagen haben ENER-
TRAG SE, Hyphen Hydrogen Energy oder sonstige
Projektverantwortliche gegenüber der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Stellen im
Zusammenhang mit dem Projekt erklärt, einzuhalten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
35. Wie will die Bundesregierung die Einhaltung der von ENERTRAG SE,
Hyphen Hydrogen Energy oder sonstigen Projektverantwortlichen
zugesagten Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards wirksam
überprüfen, und ist gegebenenfalls in diesem Zusammenhang vorgesehen,
deutsche oder im deutschen Auftrag tätige Prüfstellen einzuschalten?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 20 und 25 verwiesen.
36. Welche Vorhaben der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder
anderer aus Bundesmitteln finanzierter Einrichtungen stehen in einem
geografischen, sachlichen oder funktionalen Zusammenhang mit dem
Hyphen-Projekt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Die Vorhaben richten sich nicht primär auf das Hyphen Projekt, sondern den
Markthochlauf von Wasserstoff in Namibia insgesamt, sowie auf die Förderung
entsprechender Rahmenbedingungen.
37. Nach welchen Kriterien grenzt die Bundesregierung
entwicklungspolitische Zusammenarbeit in den folgenden GIZ-Vorhaben von einer
außenwirtschaftlichen, investitionsbezogenen oder sonstigen projektbezogenen
Unterstützung des Hyphen-Projekts ab, wenn diese Vorhaben räumlich,
funktional oder inhaltlich Rahmenbedingungen schaffen, die dessen
Umsetzung fördern können:
a) „GH2 Namibia Programme – Support for the Development of the
Green Hydrogen Industry in Namibia“,
b) „German-Namibian Hydrogen Cooperation“,
c) „Integrated Urban Development in Lüderitz and Aus“?
Die genannten Vorhaben sowie sämtliche von der GIZ in Namibia umgesetzten
Projekte verfolgen das Ziel, die allgemeinen Rahmenbedingungen zu
verbessern, die staatlichen Institutionen zu stärken, die Beschäftigungschancen für
junge Menschen zu erhöhen oder den Markthochlauf von Wasserstoff in
Namibia insgesamt zu unterstützen. Sie richten sich somit nicht auf einzelne
Unternehmensprojekte.
38. Welche tatsächlichen oder erwarteten Auswirkungen des Hyphen-
Projekts auf den Zugang betroffener Menschen einschließlich der indigenen
Nama zu Land, Wasser, Wohnraum, Lebensgrundlagen und natürlichen
Ressourcen hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit folgenden
GIZ-Vorhaben identifiziert, und welche Prüf-, Schutz-, Kontroll- und
Abhilfemechanismen werden in den folgenden Projekten angewandt, um
menschenrechtliche oder umweltbezogene Beeinträchtigungen im
Rahmen dieser Vorhaben zu verhindern, zu erkennen und gegebenenfalls zu
beheben
a) „Integrated Urban Development in Lüderitz and Aus“,
b) „Climate Change and Inclusive Use of Natural Resources II“,
c) „Protection and Sustainable Use of Marine Biodiversity in the
Benguela Current Marine Ecoregion“,
d) „GH2 Namibia Programme – Support for the Development of the
Green Hydrogen Industry in Namibia“,
e) „German-Namibian Hydrogen Cooperation“?
Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. Die Berücksichtigung der
geltenden Umwelt-, Sozial- und menschenrechtlichen Standards ist in den
genannten Vorhaben durch die geltenden Regeln gesichert, siehe z. B. die GIZ-
Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie (https://ddei5-0-ctp.trendmicro.com/
wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2fwww.giz.de%2fsites%2fdefault%
2ffiles%2fmedia%2fdocument%2f2025%2d08%2fgiz%2dde%2dgrundsatzerkl
aerung%2dzur%2dmenschenrechtsstrategie.pdf&umid=955738A7-562B-4906-
A552-D4CA5BA2B3CD&auth=f0d964e96abe039c776e3790dff009a8ba00b04
0-eb3e9120162eb9d45ea0754a3a462390cc5eaa18).
39. Wurde im Rahmen dieser Vorhaben sichergestellt, dass Konsultationen
mit lokaler Bevölkerung, indigenen Gemeinschaften oder sonst
betroffenen Gruppen über eine reine Informationsweitergabe hinausgehen und
tatsächlich die Möglichkeit eröffnen, Maßnahmen abzulehnen,
Änderungen zu verlangen oder Vorhaben zu beeinflussen, wenn ja, in welcher
Form, und wenn nein, warum nicht (bitte die organisierten
Konsultationen nach Ort, Datum, Teilnehmendenzahl, konsultierten Gruppen,
Ergebnis der Konsultation auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. Vorhaben der Technischen
Zusammenarbeit werden grundsätzlich partizipativ geplant und umgesetzt.
40. Wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung auf welcher
rechtlichen und organisationalen Grundlage darüber, welche Gruppen im
Rahmen solcher Vorhaben konsultiert werden?
Abhängig von der Art des Prozesses entscheiden entweder die nationalen und
lokalen Partner, basierend auf der nationalen Gesetzgebung, oder die Vorhaben
entscheiden in Abstimmung mit diesen Partnern, basierend auf nationaler
Gesetzgebung und Umsetzungslogik, darüber, wer konsultiert wird.
41. Da das Hyphen-Projekt im Raum Lüderitz/Tsau-IlKhaeb-Nationalpark
geplant ist in unmittelbarer Nähe zu Shark Island, was für die Nama und
Ovaherero ein zentraler Gedenk- und Erinnerungsort ist, welche
Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Auswirkungen des
Hyphen-Projekts oder verbundener Infrastruktur und Industrialisierung auf
Shark Island?
Nach Wissen der Bundesregierung ist in Zusammenhang mit dem Hyphen-
Projekt kein Bau von Infrastruktur in der direkten Umgebung von Shark Island
geplant.
42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die infrastrukturelle
Zugänglichkeit von Shark Island?
Es existiert eine Straße, die Shark Island mit dem Rest der Stadt Lüderitz
verbindet.
43. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Gedenk- und
Erinnerungspraxis der Nama und Ovaherero, die auf dem Gebiet des
ehemaligen Konzentrationslagers durchgeführt werden?
Seit 2025 wird in Namibia am 28. Mai der Genozid-Gedenktag durchgeführt.
Dazu gehörte immer auch eine Gedenkveranstaltung auf Shark Island. 2026 hat
auf Einladung des Regionalgouverneurs der Botschafter der Bundesrepublik
Deutschland an dieser Veranstaltung teilgenommen und dort eine Rede
gehalten.
44. Plant die Bundesregierung eine finanzielle Förderung einer Gedenkstätte
auf dem Gebiet des ehemaligen deutschen Konzentrationslagers, bzw.
liegen entsprechende Förderanträge vor, und wenn ja, in welcher Höhe?
Zurzeit liegen keine entsprechenden Förderanträge vor. Das Auswärtige Amt
hat der Nama Traditional Leaders Association 2023 angeboten, die Kosten für
die Erneuerung eines Gedenksteins zu übernehmen. Auf dieses Angebot wurde
nicht eingegangen.
45. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
historischen Ereignisse durch deutsche Kolonialtruppen auf Shark Island, und
worauf stützt sie diese Erkenntnisse?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es auf Shark Island von 1905 – 1907
ein Konzentrationslager in der damaligen Bedeutung des Wortes. Dort und in
anderen Konzentrationslagern begingen deutsche Kolonialtruppen Gräueltaten.
Die Inhaftierten wurden versklavt und zu Zwangsarbeit unter unmenschlichen
Bedingungen verpflichtet. Tausende starben an Hunger, Seuchen und den
Folgen der Zwangsarbeit. Dies ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Forschung von Historikerinnen und Historiker belegt, die ihrerseits auf
historische Quellen, darunter die Akten des Reichskolonialamts des Deutschen
Kaiserreichs im Bundesarchiv, zurückgegriffen haben.
46. Hat die Bundesregierung geprüft oder plant, zu prüfen, ob Gräber,
unmarkierte Grabstätten oder andere heilige bzw. kulturell bedeutsame Orte
durch das Hyphen-Projekt oder andere von der Bundesregierung
unterstützte oder begleitend flankierende Projekte betroffen sind?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 16 verwiesen.
47. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen, die am Hyphen-Projekt
beteiligt sind, bei Tätigkeiten im Ausland ihren menschenrechtlichen
Sorgfaltspflichten nachkommen, insbesondere in Bezug auf indigene Rechte,
Konsultation, Umweltfolgen und Landnutzung, Landzugang und
Landbesitz?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 16 verwiesen.
48. Hat die Bundesregierung die Sorgfaltsmaßnahmen von ENERTRAG SE
in Bezug auf die freie, informierte und vorherige Zustimmung und
Konsultation indigener Gemeinschaften und Umwelt- bzw. weiterer
Menschenrechtsrisiken geprüft, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
49. Wurden seitens der Bundesregierung gegenüber ENERTRAG SE oder
anderen mit dem Projekt verbundenen deutschen Akteuren Bedenken
hinsichtlich der Konsultation der Nama oder hinsichtlich möglicher
Umwelt- und Kulturfolgen geäußert, wenn ja, wie, und wenn nein, warum
nicht?
50. Hat eine deutsche Behörde geprüft, ob eine Unterstützung des Projekts
mit den Maßstäben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, den
OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung)-Leitsätzen, dem ILO-Übereinkommen Nummer 169 oder den
einschlägigen Maßstäben zu Wirtschaft und Menschenrechten vereinbar ist,
wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 48 bis 50 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 16 verwiesen.
51. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Protesten von Nama und
Zivilgesellschaft in Namibia und Deutschland gegen das Hyphen-
Projekt, und wenn ja, welche, und wie bewertet sie diese?
Die Bundesregierung wird regelmäßig über die Situation in Namibia, unter
anderem durch die Berichterstattung der deutschen Botschaft in Namibia
informiert. Diese Berichte werden den Erwägungen und Entscheidungsfindungen
der Bundesregierung zugrunde gelegt.
52. Hat die Bundesregierung erwogen, die Unterstützung für das Hyphen-
Projekt angesichts der von Vertreterinnen und Vertretern der Nama und
zivilgesellschaftlichen Organisationen in Namibia und Deutschland
vorgetragenen Vorwürfe auszusetzen, zu überprüfen oder zurückzunehmen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen.
Laufende Erwägungen der Bundesregierung haben noch zu keiner
Entscheidung geführt.
53. Warum hat sich die Bundesregierung politisch, technisch oder finanziell
an der Unterstützung des Projekts beteiligt beziehungsweise eine solche
Unterstützung in Aussicht gestellt, obwohl Namibia zum maßgeblichen
Zeitpunkt das Übereinkommen Nummer 169 der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO 169) nach Kenntnis der Fragesteller nicht ratifiziert
hatte?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10, 20 und 25 verwiesen.
54. Welche wirksamen Beschwerde-, Aufsichts- und Abhilfemechanismen
stehen in Deutschland indigenen Gemeinschaften offen, die von
Projekten wie dem Hyphen-Projekt oder dieses flankierenden Projekten
betroffen sind, insbesondere in Bezug auf Konsultation, kulturelle Rechte,
Umweltbeeinträchtigungen und den Zugang zu ihrem Land?
Indigenen Gemeinschaften stehen in Deutschland verschiedene
außergerichtliche und staatliche Beschwerde- und Aufsichtsmechanismen offen. Dazu gehört
beispielsweise im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz festgelegte
Mechanismen sowie die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze.
55. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Beteiligung
chinesischer Unternehmen (privat bzw. staatlich) im Hyphen-Projekt und in
anderen Wasserstoffprojekten in Namibia?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Hyphen ein FEED-Paket (Front-End
Engineering Design) an ein chinesisches Unternehmen vergeben.
56. Wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung chinesischer
Unternehmen im Hyphen-Projekt und anderen Wasserstoffprojekten in
Namibia politisch?
Es liegt keine Bewertung der Bundesregierung zur Beteiligung chinesischer
Unternehmen vor.
57. Ist es zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung zu
Kontakten (Mails, Videokonferenz, Telefonate und Treffen mit
Vertreterinnen und Vertretern aus China (privat bzw. staatlich)) mit dem Thema
„Hyphen-Projekt und andere Wasserstoffprojekte in Namibia“
gekommen, wenn ja, welche (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten,
Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen
aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
58. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der
namibischen Bevölkerung zu Energie (Strom, Gas) seit 1990 bis heute
entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)?
59. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Wirtschaftswachstum und die Armutsquote der namibischen Bevölkerung seit 1990
bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)?
60. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der
namibischen Bevölkerung zu Nahrung und Wasser seit 1990 bis heute
entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)?
61. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der
namibischen Bevölkerung zu Bildung und Gesundheit seit 1990 bis heute
entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)?
62. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der
namibischen Bevölkerung zu sanitärer Basisausstattung seit 1990 bis heute
entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)?
63. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung von
Land in Namibia seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut
und prozentual darstellen)?
64. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung von
Einkommen und Vermögen in Namibia seit 1990 bis heute entwickelt (bitte
jährlich absolut und prozentual darstellen)?
65. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umwelt
(Biodiversität, Wasser, Erosion, Klima, Entwaldung, Verbuschung) in Namibia seit
1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual
darstellen)?
Die Fragen 58 bis 65 werden gemeinsam beantwortet:
Die Bundesregierung greift auf vorliegende, öffentlich zugängliche Statistiken
zurück, zum Beispiel der Weltbank https://data.worldbank.org/country/namibia
oder der namibischen Statistikbehörde https://nsa.org.na/
66. Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche
Kolonialherrschaft in Namibia auf die in den Fragen 59 bis 65 erfragten
Indikatoren?
Die genaue Feststellung der Folgen der deutschen Kolonialherrschaft in
Namibia mit Blick auf die in den Fragen 59 bis 65 aufgeführten Indikatoren ist
nach Kenntnis der Bundesregierung eine sehr komplexe Aufgabe, die der
laufenden wissenschaftlichen Forschung und Aufarbeitung obliegt.
Die Bundesregierung bekennt sich darüber hinaus zu ihrer politischen,
moralischen und historischen Verantwortung für die im Rahmen der Kolonialzeit in
Namibia begangenen Verbrechen. Der von der namibischen und der deutschen
Regierung 2021 paraphierte Text der Gemeinsamen Erklärung erkennt
ausdrücklich die andauernde wirtschaftliche, soziale und psychologische
Entbehrung der vom Völkermord betroffenen Gemeinschaften an.
67. Wie wird sich das Hyphen-Projekt nach Kenntnis der Bundesregierung
auf die in den Fragen 59 bis 65 erfragten Indikatoren auswirken?
Belastbare Studien hierzu liegen derzeit noch nicht vor. Angesichts des
geplanten Investitionsvolumens von etwa 10 Mrd. Euro sowie der Zielvorgabe von
30 Prozent lokaler Wertschöpfung ist jedoch anzunehmen, dass das Hyphen-
Projekt bei Realisierung substantielle direkte und indirekte
Beschäftigungseffekte auslösen und die Entwicklung lokaler Zulieferstrukturen fördern wird.
Darüber hinaus wären zusätzliche staatliche Einnahmen durch Steuern und
Konzessionsabgaben zu erwarten. Im Rahmen ihres Nationalen
Entwicklungsplans (NDP6) misst die namibische Regierung der Wasserstoffproduktion den
Stellenwert eines strategischen Wachstumssektors bei und positioniert das Land
gegenüber Deutschland und der EU gezielt als internationalen
Investitionsstandort.
68. Welche entwicklungspolitischen Ziele beabsichtigt die Bundesregierung,
durch die Förderung von Wasserstoffprojekten in Namibia zu erreichen,
wurde die Förderung von Wasserstoffprojekten durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung konzipiert,
und durch wen, und wie wird die Prüfung zur Erreichung dieser Ziele
überprüft und begleitet?
Es gibt keine Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zur Förderung von Wasserstoffprojekten in Namibia.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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