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Wasserstoffprojekt "Hyphen" in Namibia und die koloniale Verantwortung Deutschlands

dip / drucksache 18.06.2026 · WP 21 · 21/6555 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Wasserstoffprojekt "Hyphen" in Namibia und die koloniale Verantwortung Deutschlands Deutscher Bundestag Drucksache 21/6555 21. Wahlperiode 18.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Maren Kaminski, Jan Köstering, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Wasserstoffprojekt „Hyphen“ in Namibia und die koloniale Verantwortung Deutschlands Im November 2021 wurde das Unternehmen Hyphen Hydrogen Energy von der namibischen Regierung als bevorzugter Bieter für ein großskaliges Projekt zur Produktion von grünem Wasserstoff im Tsau-IlKhaeb-Nationalpark nahe Lüderitz ausgewählt. Dort sollen jährlich bis zu 350 000 Tonnen Wasserstoff, umgewandelt in rund 2 Millionen Tonnen Ammoniak, produziert und nach Europa exportiert werden. Im Mai 2023 unterzeichneten Namibia und Hyphen Hydrogen Energy das maßgebliche Umsetzungsabkommen für das sogenannte Hyphen-Projekt. Zugleich hat die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit Namibia im Bereich Wasserstoff und Power-to-X seit 2022 deutlich ausgebaut und ENERTRAG SE für das Hyphen-Projekt im März 2024 ein Unterstützungsschreiben, einen sogenannten qualifizierten „Letter of Interest“, übergeben (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilung en/2024/03/20240320-zukunftsweisende-wasserstoff-und-ptx-kooperatio n.html). Nach Angaben des in Deutschland ansässigen Unternehmens ist EN- ERTRAG SE der „controlling shareholder“ von Hyphen Hydrogen Energy (https://hyphenafrica.com/our-shareholders/). Das Hyphen-Projekt ist auf angestammtem Gebiet der !Aman-Nama im heutigen Tsau-IlKhaeb-Nationalpark, dem weltweit einzigen international anerkannten Biodiversitäts-Hotspot in einem ariden Gebiet, geplant. Während der deutschen Kolonialherrschaft wurde das Gebiet für die privatwirtschaftliche Ausbeutung von Diamanten für den Export auf den Weltmarkt vom Deutschen Kaiserreich zum Sperrgebiet erklärt, was zu massiven ökologischen Schäden, massiver sozialer Ungleichheit und zur gewaltsamen Vertreibung der indigenen Nama führte (www.hering-stiftung.de/gruener-wasserstoff-im-spannungsfeld/). Die Nama machen heute geltend, dass ihre indigenen Rechte auf Selbstbestimmung, kulturelle Teilhabe, Gesundheit sowie auf freie, vorherige und informierte Zustimmung bei der Projektplanung von Hyphen Hydrogen Energy nicht hinreichend beachtet werden (www.ohchr.org/sites/default/files/documents/ cfisubm/free-prior-informed-consent/subm-indigenous-free-prior-indi-peop-75-na ma-traditional-leaders-association.pdf). Das Wasserstoffprojekt samt den damit verbundenen Infrastrukturmaßnahmen betrifft nicht nur ein ökologisch verletzliches Gebiet nahe Lüderitz. Das privatwirtschaftliche Energieprojekt soll in einem historisch sensiblen Gebiet umgesetzt werden, insbesondere im Raum Lüderitz/Shark Island (Todesinsel), wo im ersten deutschen Konzentrationslager des 20. Jahrhunderts als Teil der deutschen Kriegsführung durch deutsche Kolonialtruppen fürchterliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Nama begangen wurden (https://youtu.be/ny6 isCC2SxQ?t=427&si=vRvlSr5fvqfDmXCc). Das geplante Wasserstoffprojekt wird nach Einschätzung der Nama massive Auswirkungen auf Erinnerungsorte des deutschen Kolonialgenozids an den Nama und Ovaherero von 1904 bis 1908, auf Kulturlandschaften sowie auf die Nutzung indigener Gebiete haben (https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunic ationFile?gId=29286). In Namibia und Deutschland ist es aus diesen Gründen bereits zu Protesten gegen Hyphen und ENERTRAG gekommen, zuletzt im April 2026 (www.woek.de/index.php?view=article&id=333:spendenaufruf-hae nde-weg-von-shark-island-genozid-gedenken-in-namibia-unterstuetzen&cati d=10). Vor dem Hintergrund der deutschen Kolonialverbrechen, fortwirkender Enteignungserfahrungen betroffener Gemeinschaften und der bis heute unzureichend aufgearbeiteten Wiedergutmachung deutscher Kolonialverbrechen und kolonialen Völkermordes in Namibia stellt sich aus Sicht der Fragestellenden in besonderer Weise die Frage, welche Rolle deutsche Unternehmen, staatliche Stellen und Instrumente der Außenwirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Hyphen-Projekt spielen und ob die Bundesregierung ihren menschenrechtlichen Schutz-, Prüf- und Sorgfaltspflichten hinreichend nachkommt. Bereits eine frühere Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13918 zur deutsch-namibischen Energie- und Wasserstoffkooperation sowie zum Engagement der Bundesregierung im Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat Fragen zur Rolle deutscher Einrichtungen und zu ökologischen und sozialen Auswirkungen aufgeworfen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, Auslandsvertretungen, bundeseigenen oder staatlich unterstützten Einrichtungen waren seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit der Prüfung, politischen Unterstützung, Vorbereitung oder Begleitung des Hyphen-Projekts befasst, wobei auch flankierende Maßnahmen wie Wasserstoffpilotprojekte, Stadtplanung, Ausbildung et al. zählen (bitte sämtliche mit dem Thema befassten staatlichen Stellen des Bundes, Funktion wie Sonderbeauftragte, Namen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, Programme des Bundes nennen und auflisten)?  2. Welche Vorhaben und Projekte in Namibia wurden seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Bundesmitteln insgesamt finanziert (bitte nach Projektnamen, Jahr, prozentualer und absoluter Mittelentwicklung jährlich, Haushaltstitel, Bundesministerium, Durchführungsorganisation bzw. Mittelempfänger, Fördersumme, Gesamtsumme aufschlüsseln)?  3. Welche Vorhaben und Projekte in Namibia im direkten und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten (auch Bildungsprojekte, Pilotprojekte, Governance, Sonderbeauftragte des Bundes, u. a.) wurden seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Bundesmitteln finanziert (bitte nach Projektnamen, Jahr, Haushaltstitel, prozentualer und absoluter Mittelentwicklung jährlich, Bundesministerium, Durchführungsorganisation bzw. Mittelempfänger, Fördersumme, Gesamtsumme, prozentualem Anteil der Wasserstoffprojekte an Gesamthaushaltsmitteln für Namibia gemäß Frage 2 aufschlüsseln)?  4. Welche Sonderbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung im direkten und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia wurden seit dem 1. Januar bis heute durch Bundesmittel finanziert (bitte nach Funktion des Beauftragten und Koordinatoren, Namen des Beauftragten und Koordinatoren, finanzierten Kosten wie Reisen, Unterkunft, Spesen, Veranstaltungen, Haushaltstitel, Bundesministerium aufschlüsseln)?  5. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von Sonderbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung im direkten und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern aus Namibia gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen aufschlüsseln)?  6. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im direkten und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern aus Namibia gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen aufschlüsseln)?  7. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von Sonderbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung im direkten und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen aufschlüsseln)?  8. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im direkten und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema aufschlüsseln)?  9. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im direkten und indirekten Zusammenhang mit der Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen in Namibia (wie Verhandlungen zur „Gemeinsamen Erklärung“) hat es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern aus Namibia gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen aufschlüsseln)? 10. Wurde die freie, vorherige und informierte Zustimmung der Nama zum Hyphen-Projekt für politische, diplomatische, finanzielle oder außenwirtschaftsbezogene Unterstützung des Hyphen-Projekts bisher durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung thematisiert, und wenn ja, in welcher Form, und durch welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (bitte Gesprächsformate, Gesprächsinhalt, Namen und Funktion der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und Gesprächspartner chronologisch auflisten)? 11. Falls eine solche Zustimmung (vgl. Frage 10) nicht thematisiert wurde, was sind die Gründe? 12. Wurde die freie, vorherige und informierte Zustimmung der Nama zum Hyphen-Projekt durch die Bundesregierung zur Bedingung einer Unterstützung des Bundes gemacht, wenn ja, in welcher Form, und durch welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (bitte Gesprächsformate, Gesprächsinhalt, Namen und Funktion der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und Gesprächspartner chronologisch auflisten)? 13. Falls eine Zustimmung (vgl. Frage 12) nicht eingeholt wurde, was sind die Gründe? 14. Wurden die Zustimmungen (vgl. Fragen 10 und 12) durch die Bundesregierung überprüft, was sind die Ergebnisse, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 15. Wie stellte die Bundesregierung vor der politischen Unterstützung des Hyphen-Projekts die Vereinbarkeit ihres Handelns mit ILO (Internationale Arbeitsorganisation)-Übereinkommen Nummer 169, dem UN-Sozialpakt und weiteren menschenrechtlichen Verpflichtungen sicher, und welche internen Prüf- und Abstimmungsmechanismen wurden hierfür angewandt? 16. Gibt es ressortübergreifende verbindliche Vorgaben zur praktischen Umsetzung dieser Verpflichtungen in Bund, Ländern, Kommunen, Behörden, staatlichen Entwicklungsbanken, Durchführungsorganisationen und mehrheitlich bundeseigenen Unternehmen? 17. Welche internen Prüfungen und Vorbesprechungen fanden vor der Übergabe des sogenannten qualifizierten „Letter of Interest“ bzw. Unterstützungsschreibens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 19. März 2024 für das Hyphen-Projekt statt (bitte inklusive der beteiligten Ressorts oder Behörden auflisten)? 18. Verfolgt die jetzige Bundesregierung weiterhin die Absicht, das Hyphen- Projekt als strategisches Auslandsprojekt einzuordnen oder zu behandeln, und wenn ja, welches Ressort oder welche Behörde ist hierfür federführend? 19. Welche öffentlichen Mittel, Investitionen, Garantien, Exportförderungen, Subventionen oder sonstigen finanziellen Unterstützungsleistungen wurden für das Hyphen-Projekt und andere Wasserstoffprojekte seit 2021 zugesagt, bewilligt, geprüft, in Aussicht gestellt oder bereits ausgezahlt, und in welcher Höhe (bitte nach Art des Instruments, Höhe, Zeitraum, Zinssatz, kreditvergebender Bank, empfangendem Unternehmen auflisten)? 20. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Übergabe des qualifizierten „Letter of Interest“ und danach zu dem Vorwurf, dass das Projekt gegen das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung der indigenen Nama verstößt? 21. Wie wurde der in Frage 20 erfragte Sachverhalt ermittelt sowie welche tatsächlichen Grundlagen in die Prüfung eingeflossen sind und inwiefern dies die Entscheidung zur Übergabe des qualifizierten „Letter of Interest“ beeinflusst hat (bitte erläutern)? 22. Hat die Bundesregierung die Nama Traditional Leaders Association (NTLA), die !Aman Traditional Authority (Bethanië) oder anderen Nama- Vertretungen angehört oder konsultiert (bitte Gesprächsformate, Gesprächsinhalt, Namen und Funktion der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und Gesprächspartner, geplante Treffen chronologisch auflisten)? 23. Welche Kriterien lagen der namibischen Projektausschreibung für das Hyphen-Projekt zugrunde, und welche dieser Kriterien hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit ihrer politischen oder sonstigen Unterstützung des Projekts selbst geprüft oder bewertet? 24. Welche konkreten Maßnahmen meint die Bundesregierung genau, wenn sie in ihrer Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/14426 ausführt, künftig im Rahmen der Wasserstoff- und PtX-Partnerschaft mit Namibia einen Fokus auf ESG (Environmental, Social, Governance)- Aspekte und grüne Wertschöpfung zu legen, und inwieweit beziehen sich diese Maßnahmen auf das Hyphen-Projekt oder dessen Umfeld? 25. Welche Prüfungen zu Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisiken des Hyphen-Projekts sind vor dessen Inaussichtstellung als strategisches Auslandsprojekt (Ausstellung des „Letter of Intent“) und vor oder unabhängig von einem Antragsverfahren auf Exportkredit-, UFK (ungebundene Finanzkredite)- oder Investitionsgarantien erfolgt oder geplant? 26. Falls eine solche Prüfung (vgl. Frage 25) bereits stattfand, zu welchem Zeitpunkt wurden die einschlägigen Risiken identifiziert, und durch welche Behörden, Stellen oder beauftragte Dritten? 27. Was war nach Kenntnis der Bundesregierung das Ergebnis der Prüfung (vgl. Frage 25)? 28. Sofern diese Sorgfaltsprüfungen erst in einem späteren Stadium der Projektförderung oder Projektunterstützung vorgesehen sind, zu welchem Zeitpunkt und durch welche Behörde sollen diese erfolgen und auf welcher gesetzlichen oder verwaltungsinternen Grundlage? 29. Hat die Bundesregierung geprüft oder beabsichtigt sie, zu prüfen, ob die geplanten Hafen-, Export- und Entsalzungsinfrastruktur im Zusammenhang mit dem Hyphen-Projekt für marine Schutzgebiete, Biodiversität und Wasserhaushalt – insbesondere im Hinblick auf Versalzung, Ölverschmutzungen und mögliche Auswirkungen auf das Benguela-Ökosystem, geschützte Arten und marine Habitate – Risiken birgt, und auf welche konkreten Forschungsinstitute, Unterlagen oder Erkenntnisse stützt sie sich dabei? 30. Wie hat das Ergebnis der Prüfung (vgl. Frage 29) die Unterstützung oder begleitende Flankierung der Bundesregierung für das Hyphen-Projekt beeinflusst oder würde es beeinflussen? 31. Wenn eine solche Prüfung stattfand, welche Risiken für die Umwelt, Kultur oder Gesundheit der Nama wurden im Zusammenhang mit dem Hyphen-Projekt und der geplanten umliegenden Infrastruktur zu welchem Zeitpunkt und durch wen identifiziert? 32. Welche Maßnahmen, Schutzvorkehrungen oder sonstigen Prüfschritte hat die Bundesregierung vor oder nach der politischen Unterstützung des Projekts ergriffen, verlangt, geplant oder zur Kenntnis genommen, um solchen Schäden vorzubeugen? 33. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der Prüfung gezogen, welche Umsetzungs- und Kontrollmechanismen bestehen hierfür, und wer ist jeweils für deren Durchführung verantwortlich? 34. Welche konkreten Standards, Selbstverpflichtungen, Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards oder sonstigen Zusagen haben ENERTRAG SE, Hyphen Hydrogen Energy oder sonstige Projektverantwortliche gegenüber der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Stellen im Zusammenhang mit dem Projekt erklärt, einzuhalten? 35. Wie will die Bundesregierung die Einhaltung der von ENERTRAG SE, Hyphen Hydrogen Energy oder sonstigen Projektverantwortlichen zugesagten Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards wirksam überprüfen, und ist ggf. in diesem Zusammenhang vorgesehen, deutsche oder im deutschen Auftrag tätige Prüfstellen einzuschalten? 36. Welche Vorhaben der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder anderer aus Bundesmitteln finanzierter Einrichtungen stehen in einem geografischen, sachlichen oder funktionalen Zusammenhang mit dem Hyphen-Projekt? 37. Nach welchen Kriterien grenzt die Bundesregierung entwicklungspolitische Zusammenarbeit in den folgenden GIZ-Vorhaben von einer außenwirtschaftlichen, investitionsbezogenen oder sonstigen projektbezogenen Unterstützung des Hyphen-Projekts ab, wenn diese Vorhaben räumlich, funktional oder inhaltlich Rahmenbedingungen schaffen, die dessen Umsetzung fördern können: a) „GH2 Namibia Programme – Support for the Development of the Green Hydrogen Industry in Namibia“, b) „German-Namibian Hydrogen Cooperation“, c) „Integrated Urban Development in Lüderitz and Aus“? 38. Welche tatsächlichen oder erwarteten Auswirkungen des Hyphen-Projekts auf den Zugang betroffener Menschen einschließlich der indigenen Nama zu Land, Wasser, Wohnraum, Lebensgrundlagen und natürlichen Ressourcen hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit folgenden GIZ- Vorhaben identifiziert, und welche Prüf-, Schutz-, Kontroll- und Abhilfemechanismen werden in den folgenden Projekten angewandt, um menschenrechtliche oder umweltbezogene Beeinträchtigungen im Rahmen dieser Vorhaben zu verhindern, zu erkennen und gegebenenfalls zu beheben a) „Integrated Urban Development in Lüderitz and Aus“, b) „Climate Change and Inclusive Use of Natural Resources II“, c) „Protection and Sustainable Use of Marine Biodiversity in the Benguela Current Marine Ecoregion“, d) „GH2 Namibia Programme – Support for the Development of the Green Hydrogen Industry in Namibia“, e) „German-Namibian Hydrogen Cooperation“? 39. Wurde im Rahmen dieser Vorhaben sichergestellt, dass Konsultationen mit lokaler Bevölkerung, indigenen Gemeinschaften oder sonst betroffenen Gruppen über eine reine Informationsweitergabe hinausgehen und tatsächlich die Möglichkeit eröffnen, Maßnahmen abzulehnen, Änderungen zu verlangen oder Vorhaben zu beeinflussen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht (bitte die organisierten Konsultationen nach Ort, Datum, Teilnehmendenzahl, konsultierten Gruppen, Ergebnis der Konsultation auflisten)? 40. Wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung auf welcher rechtlichen und organisationalen Grundlage darüber, welche Gruppen im Rahmen solcher Vorhaben konsultiert werden? 41. Da das Hyphen-Projekt im Raum Lüderitz/Tsau-IlKhaeb-Nationalpark geplant ist in unmittelbarer Nähe zu Shark Island, was für die Nama und Ovaherero ein zentraler Gedenk- und Erinnerungsort ist, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Auswirkungen des Hyphen- Projekts oder verbundener Infrastruktur und Industrialisierung auf Shark Island? 42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die infrastrukturelle Zugänglichkeit von Shark Island? 43. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Gedenk- und Erinnerungspraxis der Nama und Ovaherero, die auf dem Gebiet des ehemaligen Konzentrationslagers durchgeführt werden? 44. Plant die Bundesregierung eine finanzielle Förderung einer Gedenkstätte auf dem Gebiet des ehemaligen deutschen Konzentrationslagers, bzw. liegen entsprechende Förderanträge vor, und wenn ja, in welcher Höhe? 45. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die historischen Ereignisse durch deutsche Kolonialtruppen auf Shark Island, und worauf stützt sie diese Erkenntnisse? 46. Hat die Bundesregierung geprüft oder plant, zu prüfen, ob Gräber, unmarkierte Grabstätten oder andere heilige bzw. kulturell bedeutsame Orte durch das Hyphen-Projekt oder andere von der Bundesregierung unterstützte oder begleitend flankierende Projekte betroffen sind? 47. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen, die am Hyphen-Projekt beteiligt sind, bei Tätigkeiten im Ausland ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen, insbesondere in Bezug auf indigene Rechte, Konsultation, Umweltfolgen und Landnutzung, Landzugang und Landbesitz? 48. Hat die Bundesregierung die Sorgfaltsmaßnahmen von ENERTRAG SE in Bezug auf die freie, informierte und vorherige Zustimmung und Konsultation indigener Gemeinschaften und Umwelt- bzw. weiterer Menschenrechtsrisiken geprüft, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 49. Wurden seitens der Bundesregierung gegenüber ENERTRAG SE oder anderen mit dem Projekt verbundenen deutschen Akteuren Bedenken hinsichtlich der Konsultation der Nama oder hinsichtlich möglicher Umwelt- und Kulturfolgen geäußert, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 50. Hat eine deutsche Behörde geprüft, ob eine Unterstützung des Projekts mit den Maßstäben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, den OECD(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)-Leitsätzen, dem ILO-Übereinkommen Nummer 169 oder den einschlägigen Maßstäben zu Wirtschaft und Menschenrechten vereinbar ist, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht? 51. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Protesten von Nama und Zivilgesellschaft in Namibia und Deutschland gegen das Hyphen-Projekt, und wenn ja, welche, und wie bewertet sie diese? 52. Hat die Bundesregierung erwogen, die Unterstützung für das Hyphen- Projekt angesichts der von Vertreterinnen und Vertretern der Nama und zivilgesellschaftlichen Organisationen in Namibia und Deutschland vorgetragenen Vorwürfe auszusetzen, zu überprüfen oder zurückzunehmen? 53. Warum hat sich die Bundesregierung politisch, technisch oder finanziell an der Unterstützung des Projekts beteiligt beziehungsweise eine solche Unterstützung in Aussicht gestellt, obwohl Namibia zum maßgeblichen Zeitpunkt das Übereinkommen Nummer 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO 169) nach Kenntnis der Fragesteller nicht ratifiziert hatte? 54. Welche wirksamen Beschwerde-, Aufsichts- und Abhilfemechanismen stehen in Deutschland indigenen Gemeinschaften offen, die von Projekten wie dem Hyphen-Projekt oder dieses flankierenden Projekten betroffen sind, insbesondere in Bezug auf Konsultation, kulturelle Rechte, Umweltbeeinträchtigungen und den Zugang zu ihrem Land? 55. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Beteiligung chinesischer Unternehmen (privat bzw. staatlich) im Hyphen-Projekt und in anderen Wasserstoffprojekten in Namibia? 56. Wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung chinesischer Unternehmen im Hyphen-Projekt und anderen Wasserstoffprojekten in Namibia politisch? 57. Ist es zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung zu Kontakten (Mails, Videokonferenz, Telefonate und Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern aus China (privat bzw. staatlich)) mit dem Thema „Hyphen-Projekt und andere Wasserstoffprojekte in Namibia“ gekommen, wenn ja, welche (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht? 58. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der namibischen Bevölkerung zu Energie (Strom, Gas) seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? 59. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Wirtschaftswachstum und die Armutsquote der namibischen Bevölkerung seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? 60. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der namibischen Bevölkerung zu Nahrung und Wasser seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? 61. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der namibischen Bevölkerung zu Bildung und Gesundheit seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? 62. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der namibischen Bevölkerung zu sanitärer Basisausstattung seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? 63. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung von Land in Namibia seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? 64. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung von Einkommen und Vermögen in Namibia seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? 65. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umwelt (Biodiversität, Wasser, Erosion, Klima, Entwaldung, Verbuschung) in Namibia seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)? 66. Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Kolonialherrschaft in Namibia auf die in den Fragen 59 bis 65 erfragten Indikatoren? 67. Wie wird sich das Hyphen-Projekt nach Kenntnis der Bundesregierung auf die in den Fragen 59 bis 65 erfragten Indikatoren auswirken? 68. Welche entwicklungspolitischen Ziele beabsichtigt die Bundesregierung, durch die Förderung von Wasserstoffprojekten in Namibia zu erreichen, wurde die Förderung von Wasserstoffprojekten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung konzipiert, und durch wen, und wie wird die Prüfung zur Erreichung dieser Ziele überprüft und begleitet? Berlin, den 12. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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