Wasserstoffprojekt "Hyphen" in Namibia und die koloniale Verantwortung Deutschlands
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Wasserstoffprojekt "Hyphen" in Namibia und die koloniale Verantwortung Deutschlands
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6555
21. Wahlperiode 18.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut,
Janina Böttger, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Maren Kaminski, Jan Köstering,
Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Wasserstoffprojekt „Hyphen“ in Namibia und die koloniale Verantwortung
Deutschlands
Im November 2021 wurde das Unternehmen Hyphen Hydrogen Energy von der
namibischen Regierung als bevorzugter Bieter für ein großskaliges Projekt zur
Produktion von grünem Wasserstoff im Tsau-IlKhaeb-Nationalpark nahe
Lüderitz ausgewählt. Dort sollen jährlich bis zu 350 000 Tonnen Wasserstoff,
umgewandelt in rund 2 Millionen Tonnen Ammoniak, produziert und nach Europa
exportiert werden. Im Mai 2023 unterzeichneten Namibia und Hyphen
Hydrogen Energy das maßgebliche Umsetzungsabkommen für das sogenannte
Hyphen-Projekt. Zugleich hat die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit
Namibia im Bereich Wasserstoff und Power-to-X seit 2022 deutlich ausgebaut
und ENERTRAG SE für das Hyphen-Projekt im März 2024 ein
Unterstützungsschreiben, einen sogenannten qualifizierten „Letter of Interest“,
übergeben (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilung
en/2024/03/20240320-zukunftsweisende-wasserstoff-und-ptx-kooperatio
n.html). Nach Angaben des in Deutschland ansässigen Unternehmens ist EN-
ERTRAG SE der „controlling shareholder“ von Hyphen Hydrogen Energy
(https://hyphenafrica.com/our-shareholders/).
Das Hyphen-Projekt ist auf angestammtem Gebiet der !Aman-Nama im
heutigen Tsau-IlKhaeb-Nationalpark, dem weltweit einzigen international
anerkannten Biodiversitäts-Hotspot in einem ariden Gebiet, geplant. Während der
deutschen Kolonialherrschaft wurde das Gebiet für die privatwirtschaftliche
Ausbeutung von Diamanten für den Export auf den Weltmarkt vom Deutschen
Kaiserreich zum Sperrgebiet erklärt, was zu massiven ökologischen Schäden,
massiver sozialer Ungleichheit und zur gewaltsamen Vertreibung der indigenen
Nama führte (www.hering-stiftung.de/gruener-wasserstoff-im-spannungsfeld/).
Die Nama machen heute geltend, dass ihre indigenen Rechte auf
Selbstbestimmung, kulturelle Teilhabe, Gesundheit sowie auf freie, vorherige und
informierte Zustimmung bei der Projektplanung von Hyphen Hydrogen Energy nicht
hinreichend beachtet werden (www.ohchr.org/sites/default/files/documents/
cfisubm/free-prior-informed-consent/subm-indigenous-free-prior-indi-peop-75-na
ma-traditional-leaders-association.pdf).
Das Wasserstoffprojekt samt den damit verbundenen Infrastrukturmaßnahmen
betrifft nicht nur ein ökologisch verletzliches Gebiet nahe Lüderitz. Das
privatwirtschaftliche Energieprojekt soll in einem historisch sensiblen Gebiet
umgesetzt werden, insbesondere im Raum Lüderitz/Shark Island (Todesinsel), wo im
ersten deutschen Konzentrationslager des 20. Jahrhunderts als Teil der
deutschen Kriegsführung durch deutsche Kolonialtruppen fürchterliche Verbrechen
gegen die Menschlichkeit an den Nama begangen wurden (https://youtu.be/ny6
isCC2SxQ?t=427&si=vRvlSr5fvqfDmXCc). Das geplante Wasserstoffprojekt
wird nach Einschätzung der Nama massive Auswirkungen auf Erinnerungsorte
des deutschen Kolonialgenozids an den Nama und Ovaherero von 1904 bis
1908, auf Kulturlandschaften sowie auf die Nutzung indigener Gebiete haben
(https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunic
ationFile?gId=29286). In Namibia und Deutschland ist es aus diesen Gründen
bereits zu Protesten gegen Hyphen und ENERTRAG gekommen, zuletzt im
April 2026 (www.woek.de/index.php?view=article&id=333:spendenaufruf-hae
nde-weg-von-shark-island-genozid-gedenken-in-namibia-unterstuetzen&cati
d=10).
Vor dem Hintergrund der deutschen Kolonialverbrechen, fortwirkender
Enteignungserfahrungen betroffener Gemeinschaften und der bis heute unzureichend
aufgearbeiteten Wiedergutmachung deutscher Kolonialverbrechen und
kolonialen Völkermordes in Namibia stellt sich aus Sicht der Fragestellenden in
besonderer Weise die Frage, welche Rolle deutsche Unternehmen, staatliche Stellen
und Instrumente der Außenwirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit im
Zusammenhang mit dem Hyphen-Projekt spielen und ob die Bundesregierung
ihren menschenrechtlichen Schutz-, Prüf- und Sorgfaltspflichten hinreichend
nachkommt. Bereits eine frühere Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/13918 zur deutsch-namibischen Energie- und Wasserstoffkooperation sowie
zum Engagement der Bundesregierung im Zusammenhang mit
Wasserstoffprojekten in Namibia hat Fragen zur Rolle deutscher Einrichtungen und zu
ökologischen und sozialen Auswirkungen aufgeworfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, Auslandsvertretungen,
bundeseigenen oder staatlich unterstützten Einrichtungen waren seit dem
1. Januar 2020 bis heute mit der Prüfung, politischen Unterstützung,
Vorbereitung oder Begleitung des Hyphen-Projekts befasst, wobei auch
flankierende Maßnahmen wie Wasserstoffpilotprojekte, Stadtplanung,
Ausbildung et al. zählen (bitte sämtliche mit dem Thema befassten staatlichen
Stellen des Bundes, Funktion wie Sonderbeauftragte, Namen von
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, Programme des Bundes
nennen und auflisten)?
2. Welche Vorhaben und Projekte in Namibia wurden seit dem 1. Januar
2020 bis heute mit Bundesmitteln insgesamt finanziert (bitte nach
Projektnamen, Jahr, prozentualer und absoluter Mittelentwicklung jährlich,
Haushaltstitel, Bundesministerium, Durchführungsorganisation bzw.
Mittelempfänger, Fördersumme, Gesamtsumme aufschlüsseln)?
3. Welche Vorhaben und Projekte in Namibia im direkten und indirekten
Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten (auch Bildungsprojekte,
Pilotprojekte, Governance, Sonderbeauftragte des Bundes, u. a.) wurden seit dem
1. Januar 2020 bis heute mit Bundesmitteln finanziert (bitte nach
Projektnamen, Jahr, Haushaltstitel, prozentualer und absoluter Mittelentwicklung
jährlich, Bundesministerium, Durchführungsorganisation bzw.
Mittelempfänger, Fördersumme, Gesamtsumme, prozentualem Anteil der
Wasserstoffprojekte an Gesamthaushaltsmitteln für Namibia gemäß Frage 2
aufschlüsseln)?
4. Welche Sonderbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung im
direkten und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in
Namibia wurden seit dem 1. Januar bis heute durch Bundesmittel
finanziert (bitte nach Funktion des Beauftragten und Koordinatoren, Namen
des Beauftragten und Koordinatoren, finanzierten Kosten wie Reisen,
Unterkunft, Spesen, Veranstaltungen, Haushaltstitel, Bundesministerium
aufschlüsseln)?
5. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von
Sonderbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung im direkten
und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat
es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern aus
Namibia gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des
Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen
aufschlüsseln)?
6. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im direkten und
indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat es seit
dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern aus
Namibia gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des
Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen
aufschlüsseln)?
7. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von
Sonderbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung im direkten
und indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat
es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten,
Art des Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen
aufschlüsseln)?
8. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im direkten und
indirekten Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten in Namibia hat es seit
dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des
Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema aufschlüsseln)?
9. Welche Kontakte (Mails, Videokonferenz, Telefonate) und Treffen von
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im direkten und
indirekten Zusammenhang mit der Aufarbeitung deutscher
Kolonialverbrechen in Namibia (wie Verhandlungen zur „Gemeinsamen Erklärung“) hat
es seit dem 1. Januar 2020 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern aus
Namibia gegeben (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des
Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen
aufschlüsseln)?
10. Wurde die freie, vorherige und informierte Zustimmung der Nama zum
Hyphen-Projekt für politische, diplomatische, finanzielle oder
außenwirtschaftsbezogene Unterstützung des Hyphen-Projekts bisher durch
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung thematisiert, und wenn ja, in
welcher Form, und durch welche Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung (bitte Gesprächsformate, Gesprächsinhalt, Namen und Funktion
der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und
Gesprächspartner chronologisch auflisten)?
11. Falls eine solche Zustimmung (vgl. Frage 10) nicht thematisiert wurde,
was sind die Gründe?
12. Wurde die freie, vorherige und informierte Zustimmung der Nama zum
Hyphen-Projekt durch die Bundesregierung zur Bedingung einer
Unterstützung des Bundes gemacht, wenn ja, in welcher Form, und durch
welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (bitte
Gesprächsformate, Gesprächsinhalt, Namen und Funktion der Vertreterinnen
und Vertreter der Bundesregierung und Gesprächspartner chronologisch
auflisten)?
13. Falls eine Zustimmung (vgl. Frage 12) nicht eingeholt wurde, was sind die
Gründe?
14. Wurden die Zustimmungen (vgl. Fragen 10 und 12) durch die
Bundesregierung überprüft, was sind die Ergebnisse, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
15. Wie stellte die Bundesregierung vor der politischen Unterstützung des
Hyphen-Projekts die Vereinbarkeit ihres Handelns mit ILO (Internationale
Arbeitsorganisation)-Übereinkommen Nummer 169, dem UN-Sozialpakt
und weiteren menschenrechtlichen Verpflichtungen sicher, und welche
internen Prüf- und Abstimmungsmechanismen wurden hierfür angewandt?
16. Gibt es ressortübergreifende verbindliche Vorgaben zur praktischen
Umsetzung dieser Verpflichtungen in Bund, Ländern, Kommunen, Behörden,
staatlichen Entwicklungsbanken, Durchführungsorganisationen und
mehrheitlich bundeseigenen Unternehmen?
17. Welche internen Prüfungen und Vorbesprechungen fanden vor der
Übergabe des sogenannten qualifizierten „Letter of Interest“ bzw.
Unterstützungsschreibens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 19. März 2024 für das Hyphen-Projekt statt (bitte inklusive der
beteiligten Ressorts oder Behörden auflisten)?
18. Verfolgt die jetzige Bundesregierung weiterhin die Absicht, das Hyphen-
Projekt als strategisches Auslandsprojekt einzuordnen oder zu behandeln,
und wenn ja, welches Ressort oder welche Behörde ist hierfür
federführend?
19. Welche öffentlichen Mittel, Investitionen, Garantien, Exportförderungen,
Subventionen oder sonstigen finanziellen Unterstützungsleistungen
wurden für das Hyphen-Projekt und andere Wasserstoffprojekte seit 2021
zugesagt, bewilligt, geprüft, in Aussicht gestellt oder bereits ausgezahlt, und
in welcher Höhe (bitte nach Art des Instruments, Höhe, Zeitraum,
Zinssatz, kreditvergebender Bank, empfangendem Unternehmen auflisten)?
20. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Übergabe des qualifizierten „Letter of Interest“ und danach zu dem Vorwurf, dass
das Projekt gegen das Recht auf freie, vorherige und informierte
Zustimmung der indigenen Nama verstößt?
21. Wie wurde der in Frage 20 erfragte Sachverhalt ermittelt sowie welche
tatsächlichen Grundlagen in die Prüfung eingeflossen sind und inwiefern
dies die Entscheidung zur Übergabe des qualifizierten „Letter of Interest“
beeinflusst hat (bitte erläutern)?
22. Hat die Bundesregierung die Nama Traditional Leaders Association
(NTLA), die !Aman Traditional Authority (Bethanië) oder anderen Nama-
Vertretungen angehört oder konsultiert (bitte Gesprächsformate,
Gesprächsinhalt, Namen und Funktion der Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung und Gesprächspartner, geplante Treffen chronologisch
auflisten)?
23. Welche Kriterien lagen der namibischen Projektausschreibung für das
Hyphen-Projekt zugrunde, und welche dieser Kriterien hat die
Bundesregierung im Zusammenhang mit ihrer politischen oder sonstigen
Unterstützung des Projekts selbst geprüft oder bewertet?
24. Welche konkreten Maßnahmen meint die Bundesregierung genau, wenn
sie in ihrer Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/14426
ausführt, künftig im Rahmen der Wasserstoff- und PtX-Partnerschaft mit
Namibia einen Fokus auf ESG (Environmental, Social, Governance)-
Aspekte und grüne Wertschöpfung zu legen, und inwieweit beziehen sich
diese Maßnahmen auf das Hyphen-Projekt oder dessen Umfeld?
25. Welche Prüfungen zu Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisiken des
Hyphen-Projekts sind vor dessen Inaussichtstellung als strategisches
Auslandsprojekt (Ausstellung des „Letter of Intent“) und vor oder unabhängig
von einem Antragsverfahren auf Exportkredit-, UFK (ungebundene
Finanzkredite)- oder Investitionsgarantien erfolgt oder geplant?
26. Falls eine solche Prüfung (vgl. Frage 25) bereits stattfand, zu welchem
Zeitpunkt wurden die einschlägigen Risiken identifiziert, und durch
welche Behörden, Stellen oder beauftragte Dritten?
27. Was war nach Kenntnis der Bundesregierung das Ergebnis der Prüfung
(vgl. Frage 25)?
28. Sofern diese Sorgfaltsprüfungen erst in einem späteren Stadium der
Projektförderung oder Projektunterstützung vorgesehen sind, zu welchem
Zeitpunkt und durch welche Behörde sollen diese erfolgen und auf
welcher gesetzlichen oder verwaltungsinternen Grundlage?
29. Hat die Bundesregierung geprüft oder beabsichtigt sie, zu prüfen, ob die
geplanten Hafen-, Export- und Entsalzungsinfrastruktur im
Zusammenhang mit dem Hyphen-Projekt für marine Schutzgebiete, Biodiversität und
Wasserhaushalt – insbesondere im Hinblick auf Versalzung,
Ölverschmutzungen und mögliche Auswirkungen auf das Benguela-Ökosystem,
geschützte Arten und marine Habitate – Risiken birgt, und auf welche
konkreten Forschungsinstitute, Unterlagen oder Erkenntnisse stützt sie sich
dabei?
30. Wie hat das Ergebnis der Prüfung (vgl. Frage 29) die Unterstützung oder
begleitende Flankierung der Bundesregierung für das Hyphen-Projekt
beeinflusst oder würde es beeinflussen?
31. Wenn eine solche Prüfung stattfand, welche Risiken für die Umwelt,
Kultur oder Gesundheit der Nama wurden im Zusammenhang mit dem
Hyphen-Projekt und der geplanten umliegenden Infrastruktur zu welchem
Zeitpunkt und durch wen identifiziert?
32. Welche Maßnahmen, Schutzvorkehrungen oder sonstigen Prüfschritte hat
die Bundesregierung vor oder nach der politischen Unterstützung des
Projekts ergriffen, verlangt, geplant oder zur Kenntnis genommen, um
solchen Schäden vorzubeugen?
33. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der Prüfung
gezogen, welche Umsetzungs- und Kontrollmechanismen bestehen hierfür,
und wer ist jeweils für deren Durchführung verantwortlich?
34. Welche konkreten Standards, Selbstverpflichtungen, Umwelt-, Sozial- und
Menschenrechtsstandards oder sonstigen Zusagen haben ENERTRAG SE,
Hyphen Hydrogen Energy oder sonstige Projektverantwortliche
gegenüber der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Stellen im
Zusammenhang mit dem Projekt erklärt, einzuhalten?
35. Wie will die Bundesregierung die Einhaltung der von ENERTRAG SE,
Hyphen Hydrogen Energy oder sonstigen Projektverantwortlichen
zugesagten Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards wirksam
überprüfen, und ist ggf. in diesem Zusammenhang vorgesehen, deutsche oder im
deutschen Auftrag tätige Prüfstellen einzuschalten?
36. Welche Vorhaben der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder
anderer aus Bundesmitteln finanzierter Einrichtungen stehen in einem
geografischen, sachlichen oder funktionalen Zusammenhang mit dem
Hyphen-Projekt?
37. Nach welchen Kriterien grenzt die Bundesregierung
entwicklungspolitische Zusammenarbeit in den folgenden GIZ-Vorhaben von einer
außenwirtschaftlichen, investitionsbezogenen oder sonstigen projektbezogenen
Unterstützung des Hyphen-Projekts ab, wenn diese Vorhaben räumlich,
funktional oder inhaltlich Rahmenbedingungen schaffen, die dessen
Umsetzung fördern können:
a) „GH2 Namibia Programme – Support for the Development of the
Green Hydrogen Industry in Namibia“,
b) „German-Namibian Hydrogen Cooperation“,
c) „Integrated Urban Development in Lüderitz and Aus“?
38. Welche tatsächlichen oder erwarteten Auswirkungen des Hyphen-Projekts
auf den Zugang betroffener Menschen einschließlich der indigenen Nama
zu Land, Wasser, Wohnraum, Lebensgrundlagen und natürlichen
Ressourcen hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit folgenden GIZ-
Vorhaben identifiziert, und welche Prüf-, Schutz-, Kontroll- und
Abhilfemechanismen werden in den folgenden Projekten angewandt, um
menschenrechtliche oder umweltbezogene Beeinträchtigungen im Rahmen
dieser Vorhaben zu verhindern, zu erkennen und gegebenenfalls zu
beheben
a) „Integrated Urban Development in Lüderitz and Aus“,
b) „Climate Change and Inclusive Use of Natural Resources II“,
c) „Protection and Sustainable Use of Marine Biodiversity in the
Benguela Current Marine Ecoregion“,
d) „GH2 Namibia Programme – Support for the Development of the
Green Hydrogen Industry in Namibia“,
e) „German-Namibian Hydrogen Cooperation“?
39. Wurde im Rahmen dieser Vorhaben sichergestellt, dass Konsultationen
mit lokaler Bevölkerung, indigenen Gemeinschaften oder sonst
betroffenen Gruppen über eine reine Informationsweitergabe hinausgehen und
tatsächlich die Möglichkeit eröffnen, Maßnahmen abzulehnen, Änderungen
zu verlangen oder Vorhaben zu beeinflussen, wenn ja, in welcher Form,
und wenn nein, warum nicht (bitte die organisierten Konsultationen nach
Ort, Datum, Teilnehmendenzahl, konsultierten Gruppen, Ergebnis der
Konsultation auflisten)?
40. Wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung auf welcher
rechtlichen und organisationalen Grundlage darüber, welche Gruppen im
Rahmen solcher Vorhaben konsultiert werden?
41. Da das Hyphen-Projekt im Raum Lüderitz/Tsau-IlKhaeb-Nationalpark
geplant ist in unmittelbarer Nähe zu Shark Island, was für die Nama und
Ovaherero ein zentraler Gedenk- und Erinnerungsort ist, welche
Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Auswirkungen des Hyphen-
Projekts oder verbundener Infrastruktur und Industrialisierung auf Shark
Island?
42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die infrastrukturelle
Zugänglichkeit von Shark Island?
43. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Gedenk- und
Erinnerungspraxis der Nama und Ovaherero, die auf dem Gebiet des
ehemaligen Konzentrationslagers durchgeführt werden?
44. Plant die Bundesregierung eine finanzielle Förderung einer Gedenkstätte
auf dem Gebiet des ehemaligen deutschen Konzentrationslagers, bzw.
liegen entsprechende Förderanträge vor, und wenn ja, in welcher Höhe?
45. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
historischen Ereignisse durch deutsche Kolonialtruppen auf Shark Island, und
worauf stützt sie diese Erkenntnisse?
46. Hat die Bundesregierung geprüft oder plant, zu prüfen, ob Gräber,
unmarkierte Grabstätten oder andere heilige bzw. kulturell bedeutsame Orte
durch das Hyphen-Projekt oder andere von der Bundesregierung
unterstützte oder begleitend flankierende Projekte betroffen sind?
47. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen, die am Hyphen-Projekt
beteiligt sind, bei Tätigkeiten im Ausland ihren menschenrechtlichen
Sorgfaltspflichten nachkommen, insbesondere in Bezug auf indigene Rechte,
Konsultation, Umweltfolgen und Landnutzung, Landzugang und
Landbesitz?
48. Hat die Bundesregierung die Sorgfaltsmaßnahmen von ENERTRAG SE
in Bezug auf die freie, informierte und vorherige Zustimmung und
Konsultation indigener Gemeinschaften und Umwelt- bzw. weiterer
Menschenrechtsrisiken geprüft, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
49. Wurden seitens der Bundesregierung gegenüber ENERTRAG SE oder
anderen mit dem Projekt verbundenen deutschen Akteuren Bedenken
hinsichtlich der Konsultation der Nama oder hinsichtlich möglicher Umwelt-
und Kulturfolgen geäußert, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
50. Hat eine deutsche Behörde geprüft, ob eine Unterstützung des Projekts
mit den Maßstäben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, den
OECD(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung)-Leitsätzen, dem ILO-Übereinkommen Nummer 169 oder
den einschlägigen Maßstäben zu Wirtschaft und Menschenrechten
vereinbar ist, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
51. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Protesten von Nama und
Zivilgesellschaft in Namibia und Deutschland gegen das Hyphen-Projekt,
und wenn ja, welche, und wie bewertet sie diese?
52. Hat die Bundesregierung erwogen, die Unterstützung für das Hyphen-
Projekt angesichts der von Vertreterinnen und Vertretern der Nama und
zivilgesellschaftlichen Organisationen in Namibia und Deutschland
vorgetragenen Vorwürfe auszusetzen, zu überprüfen oder zurückzunehmen?
53. Warum hat sich die Bundesregierung politisch, technisch oder finanziell
an der Unterstützung des Projekts beteiligt beziehungsweise eine solche
Unterstützung in Aussicht gestellt, obwohl Namibia zum maßgeblichen
Zeitpunkt das Übereinkommen Nummer 169 der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO 169) nach Kenntnis der Fragesteller nicht ratifiziert
hatte?
54. Welche wirksamen Beschwerde-, Aufsichts- und Abhilfemechanismen
stehen in Deutschland indigenen Gemeinschaften offen, die von Projekten
wie dem Hyphen-Projekt oder dieses flankierenden Projekten betroffen
sind, insbesondere in Bezug auf Konsultation, kulturelle Rechte,
Umweltbeeinträchtigungen und den Zugang zu ihrem Land?
55. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Beteiligung
chinesischer Unternehmen (privat bzw. staatlich) im Hyphen-Projekt und in
anderen Wasserstoffprojekten in Namibia?
56. Wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung chinesischer
Unternehmen im Hyphen-Projekt und anderen Wasserstoffprojekten in Namibia
politisch?
57. Ist es zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung zu
Kontakten (Mails, Videokonferenz, Telefonate und Treffen mit
Vertreterinnen und Vertretern aus China (privat bzw. staatlich)) mit dem Thema
„Hyphen-Projekt und andere Wasserstoffprojekte in Namibia“ gekommen,
wenn ja, welche (bitte nach Funktion und Namen der Beteiligten, Art des
Kontakts, Art des Treffens, Datum, Thema, geplanten Treffen
aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht?
58. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der
namibischen Bevölkerung zu Energie (Strom, Gas) seit 1990 bis heute entwickelt
(bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)?
59. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Wirtschaftswachstum und die Armutsquote der namibischen Bevölkerung seit 1990
bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)?
60. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der
namibischen Bevölkerung zu Nahrung und Wasser seit 1990 bis heute entwickelt
(bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)?
61. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der
namibischen Bevölkerung zu Bildung und Gesundheit seit 1990 bis heute
entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)?
62. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der
namibischen Bevölkerung zu sanitärer Basisausstattung seit 1990 bis heute
entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual darstellen)?
63. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung von Land
in Namibia seit 1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und
prozentual darstellen)?
64. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung von
Einkommen und Vermögen in Namibia seit 1990 bis heute entwickelt (bitte
jährlich absolut und prozentual darstellen)?
65. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umwelt
(Biodiversität, Wasser, Erosion, Klima, Entwaldung, Verbuschung) in Namibia seit
1990 bis heute entwickelt (bitte jährlich absolut und prozentual
darstellen)?
66. Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche
Kolonialherrschaft in Namibia auf die in den Fragen 59 bis 65 erfragten
Indikatoren?
67. Wie wird sich das Hyphen-Projekt nach Kenntnis der Bundesregierung
auf die in den Fragen 59 bis 65 erfragten Indikatoren auswirken?
68. Welche entwicklungspolitischen Ziele beabsichtigt die Bundesregierung,
durch die Förderung von Wasserstoffprojekten in Namibia zu erreichen,
wurde die Förderung von Wasserstoffprojekten durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung konzipiert, und
durch wen, und wie wird die Prüfung zur Erreichung dieser Ziele
überprüft und begleitet?
Berlin, den 12. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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