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Schriftliche Frage 113 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), im…

dip / schriftliche_frage 09.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

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Schriftliche Frage 113 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), im… Frage 113 (Charlotte Antonia Neuhäuser, Die Linke): Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), im Rahmen der Zustimmung zu dem GIZ-International-Services-Projekt „Nickel Impact Programme Indonesia (NIPI)“ beispielsweise zu Zielen, Auftraggebern, Projektgebiet und - laufzeit, Partnern vor Ort, vorgesehenen Aktivitäten, Budgetvolumen sowie der Risikobewertung (bitte die dem BMZ hierfür vorgelegten Projektunterlagen, Prüfvermerke, den Prüfmaßstab sowie etwaige Auflagen darstellen), und welche Beteiligung der Bundesregierung, insbesondere des BMZ, an dem Projekt besteht derzeit? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler vom 9. Januar 2026: International-Services-Projekte werden grundsätzlich in Eigenverantwortung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) entwickelt und durchgeführt. Die Maßnahmen müssen jedoch von der Bundesregierung genehmigt werden. Die Genehmigung wurde nach Feststellung der außen- und entwicklungspolitischen Unbedenklichkeit durch das Auswärtige Amt bzw. das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erteilt. Grundlage der Prüfung war die Projektdarstellung der GIZ. Für die Genehmigung seitens der Bundesregierung waren die Umsetzung des menschenrechtsbasierten Ansatzes und die Einhaltung des Do-no-harm-Prinzips und die freie, vorherige und informierte Konsultation der lokalen Gemeinden wie auch Zustimmung im Sinne von FPIC (free, prior and informed consent) der indigenen Bevölkerung vor Ort und die Veranlassung und Durchführung dafür notwendiger Maßnahmen zentrale Elemente. Das Projekt soll einen menschenrechtsbasierten, partizipativen Ansatz verfolgen, d. h., die verschiedenen Interessengruppen sind beteiligt und die prioritären Themen und durchzuführenden Maßnahmen werden gemeinsam mit den lokalen Gemeinden identifiziert und ausgearbeitet. Ziel des Projekts ist, die negativen Auswirkungen der Nickelproduktion auf die lokalen Gemeinden im Projektstandort Weda auf den Molukken, insbesondere auf Gesundheit, Trinkwasser und Biodiversität, zu reduzieren. Erwartet werden u. a. ein verbesserter Zugang zu Gesundheitsdienstleitungen und sauberem Trinkwasser, Schutz und Restaurierung der maritimen Biodiversität und eine verbesserte Kommunikation zwischen Gemeinden, der Industrie, Minenbetreibern und lokalen Institutionen. Das Projekt ist von BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen beauftragt. Angaben zum Projektvolumen unterliegen vertraglicher Vertraulichkeit. Die voraussichtliche Laufzeit des Projekts ist von August 2025 bis Juli 2028. Berlin, den 9. Januar 2026 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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