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Schriftliche Frage 86 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung als Kreditgarantiegeberin für die KfW IPEX-Bank das Schreiben der elf UN-Sonderberichterstatterinnen und - berichter…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 86 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung als Kreditgarantiegeberin für die KfW IPEX-Bank das Schreiben der elf UN-Sonderberichterstatterinnen und - berichter… Frage 86 (Deborah Düring, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung als Kreditgarantiegeberin für die KfW IPEX-Bank das Schreiben der elf UN-Sonderberichterstatterinnen und - berichterstatter zum Bauprojekt der Ammoniakfabrik in Topolobampo zum Anlass für eigene Untersuchungen sowie Gespräche vor Ort mit den betroffenen Gemeinden genommen, und welche eigenen Untersuchungen hat sie darüber hinaus angesichts der Beschwerde der betroffenen Gemeinden über die Verletzung der Konsultationspflicht nach ILO-Konvention 169 (ILO: Internationale Arbeitsorganisation) vorgenommen (falls keine eigenen Untersuchungen und Gespräche vor Ort erfolgt sind, bitte begründen, warum nicht; Quellen: www.mexiko-koordination.de/2026/03/2 5/umweltschuetzerinnen-mexiko-beschwerde-kf w-topolobampo/?l=de, https://spcommreports.ohc hr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommun icationFile?gId=30265)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 3. Juli 2026: Unabhängig von dem Schreiben der elf UN-Sonderberichterstatterinnen und UN-Sonderberichterstatter unterliegt das genannte Projekt im Rahmen der durch den Bund übernommenen Exportkreditgarantie bereits einem Monitoring von Anforderungen in Bezug auf Umwelt-, Sozialund Menschenrechtsaspekte (USM). Das Projekt wurde gemäß den international etablierten „OECD Common Approaches on the Environment and Officially Supported Export Credits“ geprüft und mit den Anforderungen der „IFC Performance Standards“ und der einschlägigen „Weltbank/IFC Environmental, Health and Safety Guidelines“ abgeglichen. In Bereichen, in denen das Projekt zum Zeitpunkt der Prüfung die Anforderungen der internationalen Standards nicht vollumfänglich erfüllte, wurden zusätzliche Maßnahmen sowie die Einhaltung der genannten Standards kreditvertraglich vereinbart. Die Umsetzung dieser Maßnahmen sowie die Einhaltung der genannten Standards werden kontinuierlich von einem unabhängigen internationalen Gutachter überprüft und von der KfW IPEX-Bank sowie dem Bund begleitet. Teil des Monitorings sind unter anderem regelmäßige Besuche des Standorts, bei denen auch der Austausch mit betroffenen Gemeinden stattfindet. Beim letzten Standortbesuch Ende November 2025 wurden unter anderem Gespräche mit lokalen Fischerinnen und Fischern, dem Gemeindevorsteher von Topolobampo sowie Vertreterinnen und Vertretern lokaler Gemeinschaften geführt. Im Rahmen des Monitorings wurden bzw. werden sowohl der Bericht der UN-Sonderberichterstatterinnen und UN-Sonderberichterstattern als auch die Vorwürfe lokaler Gemeinschaften hinsichtlich der Verletzung der Konsultationspflicht nach ILO-Konvention 169 berücksichtigt. Zur Bewertung der Vorwürfe und Ableitung etwaiger erforderlicher Maßnahmen befindet sich der Bund im engen Austausch mit dem unabhängigen internationalen Gutachter, der KfW IPEX-Bank sowie der Projektgesellschaft.

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