Schriftliche Frage 130 von Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung, dass die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte zeitnahe Evaluation des Betreuervergüt…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Text
Schriftliche Frage 130 von Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung, dass die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte zeitnahe Evaluation des Betreuervergüt…
Frage 130 (Awet Tesfaiesus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie erklärt die Bundesregierung, dass die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte zeitnahe Evaluation des Betreuervergütungsgesetzes bislang nicht transparent vorgelegt wurde, insbesondere im Hinblick auf Methodik, Datengrundlage und Beteiligung der Praxis, und bis wann beabsichtigt sie, auf dieser Grundlage eine nachhaltige, leistungs- und verantwortungsgerechte Reform der Vergütungsstruktur in Form eines Gesetzentwurfs vorzulegen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 8. Juli 2026:
Die Betreuervergütung ist mit dem am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (Kost- BRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109) grundlegend neu geregelt und um durchschnittlich 12,7 Prozent angehoben worden; Grundlage war eine vorangegangene umfassende Evaluierung der Vergütungsregelungen (vergleiche Evaluierungsbericht von Juni 2024, veröffentlicht auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2 024_Evaluation_Betreuerverguetung.html?nn=17134). In Artikel 12 KostBRÄG 2025 ist bestimmt, dass das geänderte Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz durch das BMJV insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der festgesetzten Fallpauschalen und Stundensätze über einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten zu evaluieren ist. Nach der Gesetzesbegründung (vergleiche Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 20/14768, S. 51) werden als eine wesentliche Grundlage der Evaluierung „insbesondere differenzierte belastbare Haushaltsdaten der Länder für die Jahre 2026 und 2027“ über die tatsächlich erfolgten Auszahlungen der Fallpauschalen heranzuziehen sein. Zur weiteren Methodik der Evaluierung wird das BMJV ein Evaluierungskonzept so rechtzeitig vorlegen, dass der in Artikel 12 genannte zeitliche Rahmen eingehalten wird und die gebotene Beteiligung der einschlägigen Interessenverbände, der Länder sowie weiterer im Rahmen der Evaluierung relevanter Akteure sichergestellt ist.
Relationen
- asked ← Awet Tesfaiesus (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung