Schriftliche Frage 94 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erklärten Ziels einer flächendeckend…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 94 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erklärten Ziels einer flächendeckend…
Frage 94 (Dr. Kirsten Kappert-Gonther, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erklärten Ziels einer flächendeckenden Hebammenversorgung (Zeile 3546 f.) den ab November 2025 geltenden Hebammenhilfevertrag und die darin, abhängig von Anzahl und Zeitraum betreuter Geburten, vorgesehenen reduzierten Stundensätze für Beleghebammen, und plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um den Hebammenberuf aufzuwerten, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 22. Mai 2025:
Das Nähere zur Versorgung mit Hebammenhilfe einschließlich deren Qualitätsanforderungen sowie der Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und den maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart. Da bei den vorherigen Verhandlungen keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag basiert auf einem zwischen dem GKV- Spitzenverband, dem Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. und dem Netzwerk der Geburtshäuser e. V. vorab ausgehandelten Kompromissentwurf und tritt zum 1. November 2025 in Kraft. Für die Übergangszeit erhalten die Hebammen bereits zum 1. Mai 2025 eine Vergütungserhöhung von 10 Prozent gegenüber dem bisherigen Vertrag. Der Vertrag enthält deutliche Vergütungserhöhungen für alle Leistungsbereiche. Im Bereich der Beleghebammen wird die Struktur der Vergütung geändert und künftig nicht mehr die wechselweise Betreuung mehrerer Gebärender, sondern die Eins-zu-Eins-Betreuung am höchsten vergütet. Um die Veränderungen am Vergütungssystem erfolgreich umzusetzen und dabei ihre Auswirkungen im Blick zu behalten, wird spätestens mit Inkrafttreten des Hebammenhilfevertrages von den Vertragspartnern eine Arbeitsgruppe gebildet, die einerseits Hinweise zur Umsetzung der neuen Vergütungsstruktur erarbeitet sowie andererseits eine Evaluation des angepassten Vergütungssystems vornehmen und erforderlichenfalls unverzüglich Verhandlungen zu dessen Weiterentwicklung aufnehmen wird. Dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist die Versorgung Gebärender mit Leistungen der Hebammenhilfe sowie eine auskömmliche Vergütung der Hebammen in allen Tätigkeitsbereichen ein wichtiges Anliegen. Die vorgesehene Evaluation wird zeigen, welche Auswirkungen die Vertragsänderungen auf die wirtschaftliche Situation insbesondere der Beleghebammen aber auch auf die Förderung einer erwünscht hohen Qualität der Betreuung der Versicherten unter der Geburt vor allem im Belegsystem haben. Das BMG beobachtet diesen Prozess sehr aufmerksam.
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