Fragen zum Umgang der Bundesregierung mit in Deutschland zu beobachtenden Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern (Antwort zu Drs. 21/5239)
Text
Fragen zum Umgang der Bundesregierung mit in Deutschland zu beobachtenden Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern (Antwort zu Drs. 21/5239)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5643
21. Wahlperiode 27.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Reichardt, Sebastian Maack,
Gereon Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5239 –
Fragen zum Umgang der Bundesregierung mit in Deutschland zu
beobachtenden Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ende Februar 2026 meldeten sich sowohl die Bundesministerin für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, als auch die Leiterin der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, anlässlich des
sogenannten ,Equal Pay Days öffentlich zu Wort.
Die Bundesministerin nannte ,,gleiche Löhne für Frauen und Männer eine
Frage des Respekts“ (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/equal-pay-day-p
rien-100.html, zuletzt abgerufen am 4. März 2026).
Ferda Ataman forderte: „Wir brauchen mehr Lohntransparenz bei privaten und
öffentlichen Arbeitgebenden. Nur so können wir die Ungleichheit beseitigen.
Frauen müssen wissen, wie ihre männlichen Kollegen bezahlt werden, damit
sie sich gegen Benachteiligung wehren können – auch in kleinen Betrieben“
(www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2026/2026022
7_Equal_Pay_Day.html, zuletzt abgerufen am 4. März 2026).
In einer Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde
darauf hingewiesen, dass der Gehaltsunterschied zwischen Männern und
Frauen in Deutschland konstant bei 16 Prozent liege (www.antidiskriminierun
gsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2026/20260227_Equal_Pay_Day.html,
zuletzt abgerufen am 4. März 2026). Bei dieser Größe handelt es sich um den
sogenannten „unbereinigten“ Gehaltsunterschied. Der sogenannte „bereinigte“
Gehaltsunterschied, der Differenzen bei Qualifikation, Berufserfahrung und
Tätigkeit mitberücksichtigt, liegt in Deutschland bei etwa 6 Prozent (www.tag
esschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/gender-pay-gap-120.html, zuletzt
abgerufen am 4. März 2026).
Unter der Überschrift ,,Gleichstellungsstrategie“ hält der Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD fest: ,,Wir wollen gleichen Lohn und gleiche
Arbeit für Frauen und Männer verwirklichen […] Wir wollen strukturelle
Benachteiligungen für Frauen im Alltag beseitigen und dafür sorgen, dass
unbezahlte Arbeit, wie Kinderbetreuung und Pflege, fairer verteilt wird“ (www.koa
litionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_202
5.pdf, zuletzt abgerufen am 5. März 2026).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 24. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD für die 21. Legislaturperiode vorgenommen, gleichen Lohn für gleiche
Arbeit für Frauen und Männer bis 2030 zu verwirklichen. Die Pflicht zur gleichen
Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist nicht nur seit langem
geltendes Recht, sie steht auch für die notwendige Transformation des
Arbeitsmarktes, die Geschlechtergleichstellung als ein Gebot der wirtschaftlichen
Vernunft versteht. Denn gleiche Erwerbschancen und faires Entgelt sind in Zeiten
des Arbeits- und Fachkräftemangels als Folge des demographischen Wandels
wichtige Wirtschafts- und Wettbewerbsfaktoren.
Zum Abbau der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern verfolgt die
Bundesregierung einen ganzheitlichen Ansatz. Die vielfältigen Ursachen für
die geschlechtsspezifischen Entgeltunterschiede in Deutschland erfordern eine
breite Strategie. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen
angestoßen und durchgeführt, um insgesamt an den Ursachen des Gender-Pay-Gaps
anzusetzen und die Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben
sowie die wirtschaftliche Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.
Dazu zählen u. a. die Ergänzung und Änderung der Regelungen für die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in
der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, die weitere Verbesserung der
Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die
Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern
und pflegende Angehörige (EU) 2019/1158, der andauernde Ausbau und die
qualitative Verbesserung der Kindertagesbetreuung sowie der Abbau von
Geschlechterstereotypen in der Berufs- und Studienwahl bzw. -orientierung und
motivierende Maßnahmen für Mädchen und junge Frauen für den MINT-
Bereich.
In Deutschland beträgt die statistische Entgeltlücke zwischen Frauen und
Männern, bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt, rund 16 Prozent
(Ost: 5 Prozent/West: 17 Prozent, Stand: 2025).
Hinter dieser sogenannten unbereinigten Entgeltlücke stehen strukturelle
Faktoren und erwerbsbiografische Unterschiede zwischen Frauen und Männern.
Aber auch bei gleicher formaler Qualifikation und im Übrigen gleichen
Merkmalen (Beruf, Branche, Beschäftigungsumfang und Karrierelevel) beträgt der
statistisch messbare Entgeltunterschied nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes von 2025 immer noch 6 Prozent (sogenannte bereinigte Entgeltlücke,
Stand: 2025). Auch wenn diese statistisch bereinigte Entgeltlücke nicht mit
Entgeltbenachteiligung in dieser Höhe gleichzusetzen ist, handelt es sich um
ein klares Indiz dafür, dass die Anwendung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes
in der Praxis in vielen Bereichen nicht verwirklicht ist.
1. Welche konkreten Anhaltspunkte hat die Bundesregierung dafür, dass in
Deutschland bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und
Männern aufgrund fehlenden bzw. mangelnden Respekts gegenüber Frauen
existieren?
Dem Gender-Pay-Gap liegen verschiedene Ursachen zugrunde. Der
unbereinigte Gender-Pay-Gap geht auf strukturelle Unterschiede im Erwerbsverhalten
zwischen Männern und Frauen zurück. Hierzu zählen die Teilzeiterwerbsquote,
das Berufswahlverhalten oder auch der geschlechtsspezifische Verlauf von
Erwerbsbiografien, insbesondere begründet durch die höhere Übernahme von
Kinderbetreuungs- oder Pflegezeiten durch Frauen.
Berücksichtigt man diese Unterschiede, verbleibt ein statistisch messbarer
Unterschied von 6 Prozent (bereinigter Gender-Pay-Gap).
2. Hält es die Bundesregierung für möglich, dass bestehende
Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland das Ergebnis
individueller Entscheidungen aufgrund von Wahlfreiheit von Paaren sowie
alleinstehenden Männern und Frauen sein können, und
a) wenn ja, aus welchen Gründen,
b) wenn nein, weshalb nicht?
3. Sieht die Bundesregierung in ihrem erklärten Wunsch und Ziel,
bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland
gänzlich zu beseitigen, keine Gefahr, zur Erreichung ihres Zieles
Maßnahmen ergreifen zu müssen, die die Wahlfreiheit von Paaren sowie
alleinstehenden Männern und Frauen bezüglich ihrer Lebens- und
Berufsentscheidungen einschränken würden, und
a) wenn ja, aus welchen Gründen,
b) wenn nein, weshalb nicht?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sinnzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung strebt gemäß Koalitionsvertrag an, gleichen Lohn für
gleiche Arbeit für Frauen und Männer bis 2030 zu verwirklichen.
Die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte ist grundrechtlich
geschützt (Artikel 12 Absatz 1 GG). Ein unmittelbarer staatlicher Eingriff in
individuelle Berufswahlentscheidungen kommt daher nicht in Betracht.
Maßnahmen der Bundesregierung zielen entsprechend darauf, Wahlfreiheit
faktisch zu stärken, indem z. B. strukturelle Hürden reduziert und
Rahmenbedingungen verbessert werden (z. B. durch die bessere Vereinbarkeit von Familie
und Beruf).
4. Sieht die Bundesregierung in ihrem erklärten Wunsch und Ziel,
bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland
gänzlich zu beseitigen, keine Gefahr des Verstoßes gegen die Freiheit
von Arbeitgebern, individuelle und erfahrungsbasierte Entscheidungen
bei der Bestimmung von Arbeitnehmerlöhnen zu treffen, und
a) wenn ja, aus welchen Gründen,
b) wenn nein, weshalb nicht?
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, gleichen Lohn für
gleiche Arbeit für Frauen und Männer bis 2030 zu verwirklichen.
Lohnunterschiede müssen sachlich und dürfen nicht geschlechtsspezifisch begründet sein.
Dieses Prinzip entsprich neben verschiedenen europarechtlichen Regelungen
insbesondere dem Artikel 3 Absatz 2 und Absatz 3 des Grundgesetzes (GG)
und bindet entsprechend Arbeitgeber bei der Lohnfestsetzung.
5. Sieht die Bundesregierung in ihrem erklärten Wunsch und Ziel,
bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland
gänzlich zu beseitigen, einen Verstoß gegen das Leistungsprinzip der
Sozialen Marktwirtschaft, und
a) wenn ja, aus welchen Gründen,
b) wenn nein, weshalb nicht?
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, gleichen Lohn für
gleiche Arbeit für Frauen und Männer bis 2030 zu verwirklichen. Die
Bundesregierung bewertet es als eine Einschränkung des Leistungsprinzips, wenn
gleiche oder gleichwertige Arbeit ausschließlich aufgrund des Geschlechts einer
Person nicht gleich bezahlt wird.
6. Sieht die Bundesregierung in ihrem erklärten Wunsch und Ziel,
bestehende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Deutschland
gänzlich zu beseitigen, eine Gefahr, die Stabilität von Familien zu
schwächen und damit gegen Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)
zu verstoßen, und
a) wenn ja, aus welchen Gründen,
b) wenn nein, weshalb nicht?
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, gleichen Lohn für
gleiche Arbeit bis 2030 für Frauen und Männer zu verwirklichen.
Artikel 6 GG schützt Ehe und Familien in besonderer Weise. Er gewährleistet
die Freiheit von Familien, ihre Lebens- und Erwerbsmodelle selbstbestimmt zu
gestalten. Er schreibt keine bestimmten wirtschaftlichen Strukturen innerhalb
der Familie vor.
Die Bundesregierung nimmt mit ihren Maßnahmen zur Verbesserung der
Erwerbsbeteiligung von Frauen und zur Entgeltgleichheit den Wunsch von
Männern und Frauen ernst, wirtschaftliche Eigenständigkeit zu verwirklichen. Dass
wirtschaftliche Eigenständigkeit in der Bevölkerung ein hoher Wert ist, zeigt
die SINUS-Studie „Auf eigenen Füßen stehen“ (2025). Diese verdeutlicht, dass
wirtschaftliche Eigenständigkeit 92 Prozent der Bevölkerung persönlich
wichtig ist. Dies gilt für Männer wie Frauen gleichermaßen.
7. Aus welchen Gründen wird in öffentlichen Verlautbarungen von
Vertretern der Bundesregierung bzw. von Bundesbehörden und
Bundesstiftungen lediglich auf den Prozentsatz des unbereinigten Lohnunterschieds
zwischen Männern und Frauen hingewiesen (vgl. Arbeitsbericht der
Bundesstiftung Gleichstellung für die 20. Legislaturperiode mit
Stellungnahme der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 20/11860, S. 8),
folgt dies einer abgestimmten Sprachregelung, wenn ja, wann genau, und
von welcher Instanz genau wurde diese eingeführt?
Äußerungen der Bundesregierung zur Entgeltlücke zwischen Frauen und
Männern erfolgen ressortabgestimmt und hängen vom Kontext der Darstellung ab.
In wissenschaftlichen oder politischen Fachkontexten werden regelmäßig
neben dem unbereinigten auch der bereinigte Lohnunterschied und die
dahinterliegenden Faktoren (z. B. Teilzeit, Berufswahl, Erwerbsbiografien)
berücksichtigt. Eine vorgegebene Sprachregelung zu Lohnunterschieden zwischen
Frauen und Männer für Bundesbehörden oder -stiftungen gibt es nicht. Im
Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
8. Liegen der Bundesregierung konkrete Zahlen oder Anhaltspunkte dafür
vor, dass in Deutschland bestehende Lohnunterschiede zwischen
Männern und Frauen hauptsächlich auf die älteren Alterskohorten
zurückzuführen sind (vgl. dazu www.welt.de/kultur/plus69b1620c8495f6cf24346
af5/es-ist-als-ob-die-oeffentlichkeit-nicht-akzeptieren-will-wie-hilfsbedu
erftig-junge-kerle-sind.html, zuletzt abgerufen am 13. März 2026), und
wenn ja, welche sind dies?
9. Liegen der Bundesregierung konkrete Zahlen oder Anhaltspunkte dafür
vor, dass der sogenannte Gender-Pay-Gap in jüngeren Alterskohorten in
Deutschland nicht anzutreffen ist bzw. sich in diesen zugunsten von
Frauen umgekehrt hat (www.welt.de/kultur/plus69b1620c8495f6cf24346
af5/es-ist-als-ob-die-oeffentlichkeit-nicht-akzeptieren-will-wie-hilfsbedu
erftig-junge-kerle-sind.html, zuletzt abgerufen am 13. März 2026), und
a) wenn ja, welche sind dies,
b) wenn ja, weshalb hält die Bundesregierung daran fest, in
Deutschland bestehende Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen
durch politische Maßnahmen ausmerzen zu wollen?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sinnzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Statistisches Bundesamt zeigt auf Basis der Verdiensterhebung
(Auswertung 2025), dass der Gender-Pay-Gap stark vom Alter abhängt: Bei den 25- bis
unter 30-Jährigen beträgt der Verdienstunterschied rund 4 Prozent. In der
Altersgruppe der 30- bis unter 35-Jährigen verdoppelt er sich auf etwa 8 Prozent
und steigt bis auf 22 Prozent bei den 50- bis unter 55-Jährigen. Damit ist der
Gender-Pay-Gap in jüngeren Alterskohorten zwar deutlich geringer als in
älteren, verschwindet jedoch nicht vollständig, sondern bleibt auch bei Jüngeren
bestehen.*
Die vergleichsweise geringe Entgeltlücke bei unter 30-Jährigen lässt sich unter
anderem durch die heute höheren Bildungsabschlüsse von Frauen erklären.
Gleichzeitig deutet der starke Anstieg im weiteren Erwerbsverlauf darauf hin,
dass insbesondere die Phase der Familiengründung weiterhin ein zentraler
Treiber für die anhaltenden Lohnunterschiede ist.
Während die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Männern mit
zunehmendem Alter deutlich stärker steigen, verläuft die Lohnentwicklung bei
Frauen flacher. Dieser Verlauf ist seit Jahren stabil in empirischen Analysen**
für Deutschland zu beobachten und spricht dafür, dass sich die Lohnlücke nicht
automatisch im Zeitverlauf „ausgleicht“. Vielmehr entstehen die Unterschiede
typischerweise ab dem Eintritt in die Familienphase durch reduzierte
Arbeitszeiten, Erwerbsunterbrechungen und unterschiedliche Karriereverläufe.
Die Auswertungen stützen insofern den ganzheitlichen Ansatz der
Bundesregierung zur Bekämpfung der vielfältigen Ursachen der Entgeltlücke zwischen
Frauen und Männern (vgl. Vorbemerkung).
* Vgl. Statistisches Bundesamt; https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/table/62361-0047/, zuletzt abgerufen am 13. April 2026.
** Vgl. https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.948163.de/dwr-25-18-1.pdf; https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.741904.de/dw
r-20-10.pdf; https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.867438.de/dwr-23-9.pdf; https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD2
4_027_621.html; zuletzt abgerufen am 13. April 2026.
10. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu dem erklärten Ziel von
Ferda Ataman, dass Bewerber künftig vor Bewerbungsgesprächen über das
Einstiegsgehalt bzw. die jeweilige Gehaltsspanne der angestrebten Stelle
informiert sein müssen (www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/
aktuelles/DE/2026/20260227_Equal_Pay_Day.html, zuletzt abgerufen
am 4. März 2026), wenn ja, sieht sie darin eine Gefahr für die
unternehmerische Freiheit in Deutschland, und wenn nein, weshalb nicht?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, zu dem erklärten Ziel von Ferda
Ataman, dass Bewerber künftig vor Bewerbungsgesprächen über das
Einstiegsgehalt bzw. die jeweilige Gehaltsspanne der angestrebten Stelle
informiert sein müssen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, und
a) wenn ja, wann wird dieser Gesetzentwurf nach derzeitigem
Planungsstand vorliegen,
b) wenn nein, weshalb nicht?
12. Steht die Bundesregierung inhaltlich hinter dem von Ferda Ataman
getätigten Aufruf, nach dem Frauen in Deutschland wissen müssen, wie viel
ihre männlichen Betriebskollegen verdienen (www.antidiskriminierungss
telle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2026/20260227_Equal_Pay_Day.html,
zuletzt abgerufen am 4. März 2026), und wenn ja, sieht die
Bundesregierung in einer solchen Forderung keinerlei Gefahren bezüglich der
Verschlechterung des Betriebsklimas, etwa durch Neid, Missgunst und eine
Überfokussierung auf die Gehaltsthematik?
Die Fragen 10, 11 und 12 werden aufgrund des Sinnzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung kommentiert die Aussagen von Unabhängigen
Beauftragten der Bundesregierung nicht. Die Unabhängige Beauftragte für
Antidiskriminierung ist fachlich und rechtlich unabhängig.
13. Ist der Bundesregierung bekannt, dass von Ökonomen auch vertreten
wird, dass die trotz jahrzehntelanger Presse- und Regierungskampagnen
fortbestehenden Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern weder
gezielter noch unwillkürlicher Diskriminierung von Frauen, sondern
unterschiedlicher, bewusster Prioritätensetzungen von Frauen und
Männern geschuldet sind (www.insm.de/aktuelles/oekonomenblog/gender-pa
y-gap-noch-immer-geht-die-debatte-um-die-lohnluecke-am-problem-vo
rbei, zuletzt abgerufen am 5. März 2026), und
a) wenn ja, welche eigene Auffassung hat sie sich hierzu erarbeitet,
b) wenn nein, weshalb forciert sie dann dennoch ihre
Gleichstellungsstrategie?
14. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Ökonomen als Grund für die
fortbestehenden Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern auch
angeben, dass viele Frauen kompetitive Situationen am Arbeitsmarkt meiden
und sich bewusst und aus eigenem Antrieb dafür entscheiden, in Teilzeit
zu arbeiten (www.nzz.ch/schweiz/man-unterscheidet-nicht-zwischen-de
m-ceo-eines-grosskonzerns-und-der-geschaeftsfuehrerin-eines-kmu-ld.17
22564, zuletzt abgerufen am 5. März 2026), und wenn ja, aus welchen
Gründen sind diese Beobachtungen für die Bundesregierung nicht
handlungsleitend?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hinter der sogenannten unbereinigten Entgeltlücke zwischen Frauen und
Männern stehen verschiedene strukturelle Faktoren und erwerbsbiografische
Unterschiede (vgl. auch Antwort zu den Fragen 2 und 3). Die Beseitigung bzw. der
Abbau der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern bleibt daher eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die an die vielfältigen Ursachen anknüpft. Die
Bundesregierung hat in den letzten Jahren zahlreiche entsprechende
Maßnahmen in Angriff genommen (vgl. Vorbemerkung).
15. Steht die Bundesregierung mit Regierungen von Staaten im Austausch,
die bezüglich der Versuche, die Lohndifferenz zwischen Frauen und
Männern durch politische Maßnahmen auszugleichen, gemeinhin als
vorbildlich gelten, in denen aber – wie etwa im Fall Schwedens (www.nd
r.de/nachrichten/info/schweden-als-vorzeigeland-fuer-lohngerechtigkeit,
audio-429264.html, zuletzt abgerufen am 5. März 2026) – dennoch die
Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern nicht aufgehoben werden
konnte, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat die
Bundesregierung aus diesem Austausch hinsichtlich ihrer Gleichstellungsstrategie
gezogen?
Die Förderung von Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern gehört zu
den gleichstellungspolitischen Themen, zu denen die Bundesregierung sich bei
verschiedenen Anlässen mit anderen Ländern austauscht. Die Bundesregierung
interessiert sich dabei auch für die Erfahrungen und Ansätze von Ländern, in
denen die unbereinigte Entgeltlücke besonders niedrig ist und/oder denen es
gelungen ist, die Entgeltlücke zu senken. In Schweden hat sich die unbereinigte
Entgeltlücke gemäß offizieller Statistik zwischen 2005 und 2024 um 6,1
Prozentpunkte auf 10,2 Prozent verringert.*
Im EU-Vergleich gehörte Deutschland 2024 zu den Ländern mit dem höchsten
Verdienstabstand pro Stunde zwischen Frauen und Männern.**
16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in Bundesbehörden
gegenwärtig nicht ,,gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Männer und Frauen“
gezahlt wird, und wenn nein, weshalb nicht?
Die Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
17. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie hoch bei in
Bundesbehörden tätigen Beamten und weiteren dort Beschäftigten die
unbereinigte und die bereinigte Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen
insgesamt ist, und wenn ja, welche sind dies?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Zahlen vor.
18. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie hoch bei Soldaten
der Bundeswehr die unbereinigte und die bereinigte Lohndifferenz
zwischen Männern und Frauen insgesamt ist, und wenn ja, welche sind dies?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Zahlen vor.
* https://www.mi.se/publikationer/loneskillnaden-mellan-kvinnor-och-man-2024-2/, zuletzt abgerufen am 9. April 2026.
** https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Arbeitsmarkt/GenderPayGap.html, zuletzt abgerufen am 9. April 2026.
19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob ihre Annahme der
landesweit fortwährenden Lohndiskriminierung von Frauen sich in
statistisch nachweisbar höheren Anstellungszahlen von Frauen niederschlägt
(die für Arbeitgeber „günstiger“ sein dürften, folgt man der Annahme der
landesweiten Lohndiskriminierung von Frauen), und wenn ja, welche
sind dies?
Die von den Fragestellenden unterstellte Annahme, dass die Bundesregierung
von einer flächendeckenden, bewussten Lohndiskriminierung durch
Arbeitgeber ausgeht, wird zurückgewiesen. Bestehende Lohnunterschiede lassen sich
häufig durch strukturelle Faktoren und unterschiedliche Erwerbsbiografien
erklären (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Zudem können
Entgeltunterschiede die Folge intransparenter und historisch gewachsener
Entgeltreglungen sein. Die Bundesregierung geht nicht von einer gezielten Benachteiligung
von Frauen bei der Bezahlung aus.
Vor diesem Hintergrund gibt es auch keine belastbaren statistischen Hinweise,
dass Frauen aufgrund geringerer Löhne häufiger eingestellt würden. Ein solcher
Zusammenhang lässt sich empirisch nicht nachweisen.
Einstellungsentscheidungen richten sich in der Praxis vor allem nach Qualifikation, Verfügbarkeit
und Arbeitszeitmodellen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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