Schriftliche Frage 117 von Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Mai 2026 in der Rechtssache C-797/2…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 117 von Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Mai 2026 in der Rechtssache C-797/2…
Frage 117 (Awet Tesfaiesus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Mai 2026 in der Rechtssache C-797/23 (Meta Platforms Ireland/AGCOM) hinsichtlich der darin bestätigten nationalen Gestaltungsspielräume zur effektiven Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts nach §§ 87f ff. des Urheberrechtsgesetzes, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese Gestaltungsspielräume zu nutzen, die eine angemessene Vergütung von Presseverlagen gegenüber digitalen Plattformunternehmen sicherstellen (bitte unter Angabe des jeweiligen Zeitplans)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 8. September 2026:
Der Bundesregierung sind die Probleme und die Schwierigkeiten der Branche mit der Durchsetzbarkeit des Presseleistungsschutzrechts bekannt und sie nimmt diese ernst. Die Prüfung des Europäischen Gerichtshofs, welche mitgliedstaatlichen Regelungen zur Ergänzung des Schutzes von Presseveröffentlichungen nach Artikel 15 der Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-RL) zulässig sind, dauert an. Neben Italien hat Belgien entsprechende Vorschriften erlassen, die Gegenstand eines laufenden Vorabentscheidungsverfahrens sind (Rechtssache C-663/24, Streamz u. a.). Das deutsche Recht sieht im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) bereits ein besonderes Verfahren für Streitigkeiten über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte vor. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) evaluiert derzeit das VGG. Das BMJV bezieht dabei die Erkenntnisse aus den Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in den Rechtssachen C-797/23 und C-663/24 ein. Zudem evaluiert die Europäische Kommission die DSM-RL und damit auch Artikel 15 zum Schutz von Presseveröffentlichungen. Die Bundesregierung hat sich an der Evaluierung beteiligt und in diesem Rahmen eine Stärkung der Presseverleger durch EU-weit harmonisierte Verhandlungspflichten für Diensteanbieter oder besondere Streitbeilegungsmechanismen angeregt. Zudem hat sich die Bundesregierung in ihrer Stellungname zu der angekündigten Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission im Urheberrecht vom 13. Mai 2026 („Targeted initiative for a better copyright environment for European creativity and innovation“) für eine Stärkung der Durchsetzbarkeit des Presseverlegerleistungsschutzrechts eingesetzt.
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