polradar

Schriftliche Frage 132 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Plant die Bundesregierung gesetzliche Regelungen zum gezielten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor KI-generierten Deepfakes, und wenn ja…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 132 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Plant die Bundesregierung gesetzliche Regelungen zum gezielten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor KI-generierten Deepfakes, und wenn ja… Frage 132 (Dr. Michael Kaufmann, AfD): Plant die Bundesregierung gesetzliche Regelungen zum gezielten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor KI-generierten Deepfakes, und wenn ja, wie werden diese voraussichtlich gestaltet sein (bitte Inhalte und Zeitrahmen zur Umsetzung nennen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 8. Juli 2026: Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor KI-generierten Deepfakes bestehen bereits gesetzliche Regelungen auf europäischer Ebene; weitere Regelungen werden auf EU- und nationaler Ebene vorbereitet. Kinder und Jugendliche können jugendschutzrelevante Inhalte oder Manipulationsversuche, die mittels KI erstellt wurden, häufig nicht eigenständig erkennen. Da auch KI-generierte Inhalte derzeit nicht zuverlässig automatisiert erkannt werden können, ist ihre Kennzeichnung sinnvoll. Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI- Verordnung) besteht ein unmittelbar geltender Rechtsrahmen für die Anwendung von KI. Die KI-Verordnung enthält unter anderem Transparenzpflichten (Artikel 50), wonach KI-generierte Inhalte – einschließlich Deep Fakes – grundsätzlich als solche kenntlich zu machen sind. Zudem verbietet Artikel 5 bestimmte manipulative KI-Praktiken insbesondere gegenüber vulnerablen Personen, zu denen auch Kinder und Jugendliche gehören. Darüber hinaus werden durch den KI-Ominbus weitere Verbotsvorschriften eingeführt, die den Einsatz von KI-Systemen zur Erstellung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) oder nicht einvernehmlicher intimer Bilder (NCII), etwa durch sogenannte Nudifer Apps oder „Deep Fake“-Kinderpornografie, untersagen. Ferner sieht der Entwurf zur Neufassung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern (CSA-Richtlinie) eine Strafbewehrung der Herstellung, Verbreitung und des Besitzes von KI-Systemen zur Herstellung entsprechender Missbrauchsdarstellungen vor. Auch der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt enthält Regelungen zur Strafbarkeit der Herstellung KI-generierter kinder- und jugendpornographischer Inhalte (siehe Artikel 2 Nummer 3 und 4: www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_Gesetz_g egen_digitale_Gewalt.html).

Relationen