Gesetzgeberische Initiativen der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum im Hinblick auf Influencing - digitale Beeinflussung
Text
Gesetzgeberische Initiativen der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum im Hinblick auf Influencing - digitale Beeinflussung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3623
21. Wahlperiode 14.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon
Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Angela Rudzka, Kerstin Przygodda,
Christian Zaum, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan
Feser, Otto Strauß, Claudia Weiss, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel,
Robin Jünger und der Fraktion der AfD
Gesetzgeberische Initiativen der Bundesregierung zum Kinder- und
Jugendschutz im digitalen Raum im Hinblick auf Influencing – digitale
Beeinflussung
Bei einem Fachgespräch am 5. November 2025 im Rahmen der
Kinderkommission des Deutschen Bundestages wurde das Thema Kommerzialisierung
von Kindheit im Zusammenhang mit den Phänomenen „Sharenting“ sowie
„Kinder-“ und „Family-Influencing“ debattiert. Grundlage hierfür war ein u. a.
durch das Deutsche Kinderhilfswerk in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten
(siehe www.dkhw.de/filestorage/1_Informieren/1.1_Unsere_Themen/Kinder_u
nd_Medien/Kinderfotos_im_Netz/Dateien/DKHW_Campact-Studie-Kindeswo
hlgefaehrdung_2024.pdf, gesehen: 7. November 2025). Im Gespräch wurde
durch die Sachverständigen verdeutlicht, dass insbesondere in der
Gesetzgebung sowie Aufsicht und Regulierung und im Hinblick auf Medienkompetenz
der Eltern und Kinder Handlungsbedarf bestehe. Weiterhin wurde auf die
Gefahren durch Künstliche Intelligenz im Hinblick auf „Deep Fakes“ und „Deep
Nudes“ im Zusammenhang mit Bildmanipulation hingewiesen (siehe hierzu
Videomittschnitt des öffentlichen Teils des Fachgespräches: www.bundestag.de/d
okumente/textarchiv/2025/kw45-pa-kiko-1117120, gesehen: 6. November
2025).
Grundsätzlich ist im Umgang mit Kinderfotos im Netz zu unterscheiden
zwischen einer gewerblichen und einer nichtkommerziellen Nutzung. Zum
Beispiel ist ein Urlaubsfoto mit Kindern, das Eltern auf Facebook posten, nicht
automatisch gewerblich. Ein Account kann als gewerblich betrachtet werden,
wenn das Ziel besteht, eigene Produkte oder Dienstleistungen zu vermarkten
bzw. die eigene Marke und Reichweite zu erhöhen (vgl. dazu
Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 9. September 2021 – I ZR 126/20, MMR 2021, 892.).
Unter „Sharenting“ wird die Nutzung digitaler Medien durch Eltern, um Daten
(insbesondere Fotos) ihrer eigenen Kinder mit anderen zu teilen, verstanden.
Weitergehend ist das Agieren von Kindern im Rahmen von „Kinder-“ bzw.
„Family-Influencing“. Eltern teilen Inhalte aus dem echten familiären Alltag
bzw. gestellte Szenen, um beispielsweise durch Produktplatzierungen
Einkommen zu generieren. Mit diesen Videos oder Fotos lassen sich besonders viele
Klickzahlen und Follower gewinnen (vgl. Kutscher, Nadia, Bouillon, Ramona,
2018, Kinder. Bilder. Rechte. Persönlichkeitsrechte von Kindern im Kontext
der digitalen Mediennutzung in der Familie, S. 6, www.dkhw.de/filestorage/1_I
nformieren/1.1_Unsere_Themen/Kinder_und_Medien/Studien/DKHW_Schrift
enreihe_4_KinderBilderRechte.pdf, gesehen: 6. November 2025, sowie
Neunter Familienbericht, 2021, Bundestagsdrucksache 19/27200, S. 215, gesehen:
6. November 2025).
Der Themenkomplex ist erstmals 2018 in den öffentlichen Diskurs gerückt
(vgl. Kutscher, Nadia, Bouillon, Ramona, 2018, Kinder. Bilder. Rechte.
Persönlichkeitsrechte von Kindern im Kontext der digitalen Mediennutzung in der
Familie, S. 10, www.dkhw.de/filestorage/1_Informieren/1.1_Unsere_Themen/Kin
der_und_Medien/Studien/DKHW_Schriftenreihe_4_KinderBilderRechte.pdf,
gesehen: 6. November 2025). Im Fokus steht dabei der Spannungsbogen
zwischen Medienkompetenz und Sensibilisierung der Eltern sowie dem rechtlichen
Rahmen (u. a. Schutzwürdigkeit der Kinder, Kindeswohlgefährdung,
Elternrechte und Elternpflichten, Persönlichkeitsrechte, Recht am Bild, Aufsicht und
Regulierung, Jugendschutzgesetz und Kinderarbeit).
Die Bundesregierung hat sich in der 19. Legislaturperiode im Rahmen des
Neunten Familienberichtes (Bundestagsdrucksache 19/27200) mit der
Thematik des „Sharentings“ befasst. In einem Unterkapitel wurde „Sharenting“ im
Zusammenhang mit digitaler elterlicher Sorge diskutiert (siehe
Bundestagsdrucksache 19/27200, S. 215, gesehen: 6. November 2025). Weiterhin erfolgte
eine Nennung des Begriffs im Sechzehnten Kinder- und Jugendbericht
(Bundestagsdrucksache 19/24200) im Kontext von digital-medialen
Bildungsprozessen in der informellen Bildung (siehe www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/162
232/27ac76c3f5ca10b0e914700ee54060b2/16-kinder-und-jugendbericht-bunde
s tagsdrucksache-da ta .pdf, S. 310, gesehen: 7. November 2025). In der
20. Legislaturperiode tauchte der Begriff des „Sharentings“ an einer Stelle im
Zusammenhang mit der Mediennutzung und dem Onlinehandeln von Kindern
im Siebzehnten Kinder- und Jugendbericht (Bundestagsdrucksache 20/12900)
auf (siehe www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/244626/b3ed585b0cab1ce86b3
c711d1297db7c/17-kinder-und-jugendbericht-data.pdf, S. 277, gesehen:
7. November 2025). Am 16. September 2024 hat eine Bürgerin eine Petition
(ID 172605) „Verschärfung der Gesetze in Bezug auf das Posten und
Vermarkten von Kindern im Internet“ an den Deutschen Bundestag übermittelt, welche
das erforderliche Quorum erreicht hat. Die Petentin konnte wiederum am
15. September 2025 in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses zum
Thema reden. Die anwesende Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf
hat hierzu eine zeitnahe Ressortbesprechung angekündigt (vgl. Bericht zur
Sitzung des Petitionsausschusses, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/
kw38-pa-petitionen-1106420, gesehen: 13. November 2025).
Frankreich kann als Modell für eine Gesetzgebung im Zusammenhang mit
„Kinder-Influencing“ herangezogen werden. Durch das Gesetz Nummer
2024-120 (LOI n° 2024-120 du 19 février 2024, visant à garantir le respect du
droit à l’image des enfants (1), www.legifrance.gouv.fr/loda/id/JORFTEXT000
049163317/, gesehen: 15. Dezember 2025) wird das Recht am Bild von
Kindern ausdrücklich in das Zivilgesetzbuch innerhalb der Bestimmungen über die
elterliche Sorgfaltspflicht aufgenommen (vgl. hierzu www.humanium.org/de/de
r-schutz-der-privatsphaere-von-kindern-in-frankreich-eine-gesetzesreform-bezu
eglich-des-rechts-am-eigenen-bild/, gesehen: 7. November 2025). Das Gesetz
Nummer 2020-1266 (LOI no 2020-1266 du 19 octobre 2020 visant à encadrer
l’exploitation commerciale de l’image d’enfants de moins de seize ans sur les
plateformes en ligne (1), www.legifrance.gouv.fr/download/pdf?id=ZH19Uvg2
5Lf1vvwmpeAODXB0La5rYk6ys5dm_FwTPZs=, gesehen: 15. Dezember
2025) umfasst die Komponenten Einrichtung eines Treuhandkontos,
Einwilligungsregelungen mit lokalen Behörden sowie das Recht auf Vergessen. Dies
gilt nur im Zusammenhang mit einer kommerziellen Tätigkeit (vgl. www.dersta
ndard.de/story/2000120549964/kinder-influencer-frankreich-beschliesst-geset
z-fuer-junge-internet-stars, gesehen: 6. November 2025). In einem Urteil aus
dem Jahr 2016 in Portugal kommen die Richter zu dem Schluss, dass die
Veröffentlichung von Fotos oder Informationen (durch Eltern) in sozialen
Netzwerken, welche die Identifizierung eines Kindes ermöglichen, grundsätzlich zu
unterlassen sind (vgl. dazu: Acórdão do Tribunal da Relação de Évora, ZD 2016,
227 ff., portugiesisch im Volltext BeckRS 2016, 02396; dazu Filgueiras, ZD
2016, 227 f.). Im November 2025 startete in Irland die Kampagne „Pause
Before You Post“ der „Data Protection Commission“. Mit dieser sollen Eltern für
das Problem und die Risiken des „Sharentings“ sensibilisiert werden. Die
Kampagne umfasst u. a. Videobeiträge in den sozialen Medien (siehe hierzu: www.d
ataprotection.ie/en/children, gesehen: 1. Dezember 2025).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 21. Legislaturperiode
treffen die koalitionstragenden Parteien mehrere grundlegende Aussagen zum
Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Es soll mithilfe einer
Expertenkommission, welche im Herbst 2025 ihre Arbeit aufnimmt (vgl. www.bmbfsfj.
bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundesregierung-beruft-expertenko
mmission-ein-269648, gesehen: 7. November 2025), die Strategie „Kinder- und
Jugendschutz in der digitalen Welt“ erarbeitet werden. Eltern sollen durch
Informationsvermittlung gestärkt und Plattformanbieter sowie Anbieter von
Inhalten mehr in die Pflicht genommen werden (vgl. Verantwortung für
Deutschland, Koalitionsvertrag, S. 100: www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koali
tionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, gesehen: 6. November 2025). Die
Fragesteller sind der Auffassung, dass der Schutz von Kindern und
Jugendlichen im digitalen Raum ein wichtiges Anliegen darstellt. Insbesondere die
erschütternden Beispiele zum „Influencing“ der Sachverständigen aus der
Kinderkommission haben dies nachträglich untermauert. Letztendlich ist das
„Kinder-“ bzw. „Family-Influencing“ nichts anderes als eine wahrgewordene
„Truman Show“, in welcher das Aufwachsen und Leben der betroffenen Kinder
im Internet und über die sozialen Medien zeitnah verfolgt werden kann.
Exekutive und Legislative sind hier nach Auffassung der Fragesteller zum Handeln
aufgefordert. Daher haben die Fragesteller ein großes Interesse daran, zu
erfahren, wie sich die Bundesregierungen seit Auftreten des Themas in der
öffentlichen Debatte mit diesem befasst hat und wie sie sich damit in der laufenden
Legislatur noch befassen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welcher Arbeitsdefinition der Begrifflichkeiten „Sharenting“,
„Family-Influencing“, „Kinder-Influencing“, „Deep Fakes“ und „Deep
Nudes“ arbeitet die Bundesregierung?
2. Was versteht die Bundesregierung unter einer gewerblichen Nutzung von
digitalen Bildinhalten in Abgrenzung zu einer nichtkommerziellen
Nutzung?
3. Welche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien greifen beim Kinder- und
Jugendschutz im digitalen Raum, speziell zum Phänomen des
„Influencings“?
4. Wie verteilen sich die entsprechenden Zuständigkeiten für das
„Influencing“ auf die Ressorts der Bundesregierung (bitte nach zuständigem
Bundesministerium inklusive untergeordneter Behörden aufschlüsseln)?
5. Welche Abwägungsinteressen identifiziert die Bundesregierung innerhalb
des in Frage 3 erfragten Rechtsrahmens aufseiten der Kinder, Eltern und
des Staates?
6. Hat sich die Bundesregierung zur Umsetzung von Artikel 8 der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Kontext von „Sharenting“,
insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit der elterlichen
Einwilligung, die Prüfung durch die Plattformen und den Schutz der Kinder vor
unkontrollierter Datenverarbeitung, eine eigene Auffassung gebildet, und
wenn ja, welche ist dies?
7. Welche Aufgaben und Zuständigkeiten kommen der Bundesnetzagentur
ggf. als „Digital Services Coordinator“ im Kontext des
Minderjährigenschutzes im digitalen Raum zu, und welche Maßnahmen hält die
Bundesregierung für erforderlich, um die Durchsetzung des Digital Services Acts
(DSA) in diesem Bereich zu verbessern?
8. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen digitale Plattformen
Hinweise oder Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen an die
Bundesnetzagentur oder an andere Bundesbehörden übermittelt haben
(bitte nach Jahr, Plattform und Art der Vorfälle aufschlüsseln)?
9. Wenn Frage 8 bejaht wird, welche Maßnahmen werden in diesen Fällen
ergriffen (bitte nach Art des Vorfalls aufschlüsseln und darlegen, wie
jeweils verfahren wird)?
10. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Parlamentarische
Staatssekretärin Mareike Wulf als zeitnah angekündigte
Ressortbesprechung bereits stattgefunden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, wann, mit welchen Teilnehmern, und mit welchen
Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Welche konkreten Aktivitäten (z. B. Programme, Veranstaltungen,
Drucksachen, Gremien o. Ä.) haben die vorherigen Bundesregierungen zu dem
in dieser Kleinen Anfrage thematisierten Phänomen „Influencing“ (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)
a) in der 19. Wahlperiode,
b) in der 20. Wahlperiode
unternommen?
12. Welche konkreten Aktivitäten plant die Bundesregierung ggf. zu dem in
dieser Kleinen Anfrage thematisierten Phänomen „Influencing“ in der
laufenden Legislaturperiode (bitte ausführen)?
13. Wird die durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMBFSFJ) einberufene Expertenkommission
„Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ das Themenfeld
„Influencing“ bearbeiten?
a) Wenn ja, wie, und mit welchen Schwerpunktsetzungen?
b) Wenn nein, warum nicht?
14. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu den französischen Gesetzen
mit den Nummern 2024-120 und 2020-1266, die im Zusammenhang zum
„Influencing“ und zu Kindern stehen, erarbeitet, und wie lautet diese
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Elemente, z. B. Einrichtung
eines Treuhandkontos, der in Frage 14 thematisierten Gesetze im Rahmen
der deutschen Gesetzgebung adaptiert werden können?
a) Wenn ja, warum, und wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
16. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage erarbeitet, ob
die Veröffentlichung von Fotos oder Informationen (durch Eltern) in
sozialen Netzwerken, welche die Identifizierung eines Kindes ermöglichen,
grundsätzlich zu unterlassen sind, und wenn ja, wie lautet diese (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn die Bundesregierung dieser Auffassung ist, warum?
b) Wenn die Bundesregierung nicht dieser Auffassung ist, warum nicht?
17. 17.Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es beim
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Nachbesserungen bedarf, um das „Influencing“
besser zu adressieren?
a) Wenn ja, warum, und wie?
b) bWenn nein, warum nicht?
18. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Jugendämter wegen
Kindeswohlgefährdung durch „Influencing“ aktiv geworden sind?
19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Kinderrechte im
Grundgesetz verankert werden sollen?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
20. In welchen Förderprogrammen haben die vorherigen Bundesregierungen
ggf. die Medienkompetenz von Eltern, u. a. im Hinblick auf die
Veröffentlichung von Kinderfotos, im digitalen Raum (bitte nach
Bundesministerien und geförderten Projekten aufschlüsseln)
a) in der 19. Wahlperiode,
b) in der 20. Wahlperiode
thematisiert?
21. Fördert die Bundesregierung die Medienkompetenz von Eltern, u. a. im
Hinblick auf die Veröffentlichung von Kinderfotos, im digitalen Raum,
wenn ja, seit wann, und mit welchen Programmen (bitte nach
Bundesministerien und geförderten Projekten aufschlüsseln)?
22. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Schulen und Bibliotheken
(auch in Kooperation) zur Ausbildung der Medienkompetenz von Kindern
und Eltern im digitalen Raum eine wichtige Rolle einnehmen,
a) wenn ja, warum, und
b) wenn nein, warum nicht
(bitte ausführen)?
23. Gibt es konkrete Projekte mit den in Frage 22 benannten Akteuren,
welche die vorherigen Bundesregierungen seit der 19. Legislaturperiode
im Hinblick auf das genannte Themenfeld gefördert haben (bitte nach
Bundesministerium und geförderten Projekten aufschlüsseln)?
24. Gibt es konkrete Projekte mit den in Frage 22 benannten Akteuren,
welche die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode im
Hinblick auf das genannte Themenfeld fördert (bitte ggf. nach
Bundesministerium und geförderten Projekten aufschlüsseln)?
25. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., um Eltern und
Gesellschaft für das Thema und die Folgen des „Sharentings“ und „Kinder-
Influencings“ zu sensibilisieren (bitte ausführen)?
26. Ist der Bundesregierung die Kampagne „Pause Before You Post“ der
„Data Protection Commission“ bekannt (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller), wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dies ein
wirkungsvolles Instrument ist, um Eltern für das in Frage 25 benannte Thema
zu sensibilisieren?
27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die Erstellung und
Verbreitung KI-generierter (KI = Künstliche Intelligenz) Bilder oder
Videos von Minderjährigen – insbesondere im Zusammenhang mit
„Deepfakes“ oder „Deep Nudes“ –, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um
Minderjährige auf Online-Plattformen zu schützen, einschließlich der
Frage, welche bestehenden gesetzlichen Regelungen hierfür einschlägig
sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
28. Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf „Deep Fakes“ und „Deep
Nudes“ eine Notwendigkeit, den rechtlichen Rahmen für Künstliche
Intelligenz anzupassen?
a) Wenn ja, warum, und wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
29. Inwiefern sieht die Bundesregierung ggf. Betreiber digitaler Plattformen
verpflichtet, KI-generierte Inhalte Minderjähriger zu erkennen, zu
kennzeichnen und zu entfernen, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung möglicherweise zur Sicherstellung dieser Pflichten?
30. Hat sich die Bundesregierung zur Verwendung von digitalen Bildinhalten
Minderjähriger zur Entwicklung und zum Training von KI-Systemen eine
Positionierung erarbeitet, wenn ja, welche, und welche gesetzlichen
Regelungen gelten bzw. welche Maßnahmen werden bereits ergriffen, um eine
solche Nutzung zu verhindern?
31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit
algorithmische Empfehlungssysteme auf Online-Plattformen dazu
beitragen können, dass Nutzern wiederholt Inhalte angezeigt werden, die
Minderjährige betreffen, und welche gesetzlichen Regelungen sowie
aufsichtsrechtlichen Maßnahmen bestehen oder werden ergriffen, um eine
Gefährdung Minderjähriger durch solche Empfehlungssysteme zu
verhindern?
Berlin, den 7. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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