Schriftliche Frage 24 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Mit welchen Vorhaben plant die Bundesregierung, den Schutz vor Gewalt und gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Deepfakes zu verbessern…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 24 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Mit welchen Vorhaben plant die Bundesregierung, den Schutz vor Gewalt und gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Deepfakes zu verbessern…
Frage 24 (Donata Vogtschmidt, Die Linke):
Mit welchen Vorhaben plant die Bundesregierung, den Schutz vor Gewalt und gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Deepfakes zu verbessern (bitte jeweils hinsichtlich der anstehenden nationalen Umsetzungen des europäischen Cyber Resilience Act, der europäischen Produkthaftungsrichtlinie, der KI-Verordnung sowie hinsichtlich des digitalen Gewaltschutzgesetzes und gegebenenfalls weiterer Vorhaben beantworten, einschließlich einer Angabe des Zeitplans zu den jeweiligen Vorhaben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Januar 2026:
Die Bundesregierung misst dem Schutz vor Gewalt und gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Deepfakes eine hohe Bedeutung bei. Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag vereinbart, Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen und dabei auch Deepfakes und deren Zugänglichmachung gegenüber Dritten zu erfassen (Zeilen 2880 ff.). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) prüft derzeit, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können. Auf europäischer Ebene arbeitet die EU zudem daran, bestehende Regelwerke weiterzuentwickeln, um Risiken durch den Missbrauch von KI-Technologien frühzeitig zu begegnen und ein hohes Schutzniveau für Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine Produktsicherheitsverordnung. Als solche stellt er erstmals flächendeckende Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen auf. Der CRA erfasst grundsätzlich auch Softwareanwendungen, mithilfe derer sich Deepfakes erstellen lassen. Solche Softwareanwendungen müssen, wenn sie ab Dezember 2027 neu in den Verkehr gebracht werden, die im CRA definierten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen einhalten. Damit soll die jeweilige Softwareanwendung vor (Cyber-)Angriffen von außen geschützt werden. Der CRA enthält jedoch keine Verbote bestimmter Softwarefunktionen. Er schützt daher nicht vor digitaler Gewalt durch die Nutzung von Deepfakes. Die KI-Verordnung enthält spezifische Vorgaben zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, einschließlich Deepfakes. Anbieter nicht manipulativer KI-Systeme müssen sicherstellen, dass künstlich generierte oder veränderte Inhalte erkennbar gemacht werden. Die Bundesregierung arbeitet aktuell an der Vorbereitung der nationalen Umsetzung, einschließlich der Einrichtung der Aufsichts- und Durchsetzungsstrukturen. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung fortlaufend, welche weiteren Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt erforderlich sein können. Dies umfasst insbesondere Fragen der Prävention, der Stärkung der Strafverfolgungsbehörden sowie der Verbesserung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten.
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